Huhu Zusammen....
So, nun mein Senf dazu:
Als erstes würde ich bei solch einem Fund (losgelöst von den einzelnen Bestimmungen der jeweiligen Bundesländer) eine Hand voll "sicherstellen". Diese "Handvoll" ist zumindest mein rechtlicher Beweis für meine Eigenschaft als Finder!!!! Zudem natürlich zig Fotos des Fundortes, ebenfalls zur Beweissicherung!
Der nächste Schritt wäre die Benachrichtigung der Presse- der vierten Instanz in unserem Staat!!!! Diese würde dann vor Ort eingeladen, um einen entsprechenden Bericht mit Fotos und meinen Aussagen aufzunehmen.
Als nächsten Schritt würde ich die Polizei und Denkmalbehörde (in dieser Reihenfolge) informieren und vor Ort eintrudeln lassen, natürlich unter vorheriger Benachrichtigung mindestens zwei unabhängiger, nicht mit mir verwandter oder verschwägerter Zeugen und unter weiterer Beteiligung der Presse!
Dann würde ich wahrscheinlich trotz der Zeugen und Beweise jahrelang bis zur Erschöpfung aller finanziellen Ressourcen gegen Land und Behörden klagen.......<- das ist Realität!
Ich würde den Fund melden aber eben nur unter den o.a. Reihenfolge! (Da es sich um einen archäologisch wertvollen Fund unserer völkischen Wurzeln handelt, der eben dem Volk gehört und somit in ein Museum!)
Zynik on:
Anders siehts bei nicht-Bodendenkmälern oder archäologisch nicht wertvollen Funden aus!
Ein Nazi-Goldbarren wird nicht gemeldet, da die Bundesrepublik Deutschland kein Rechtsnachfolger des deutschen Reiches (1933-45) ist und somit auch keinen Anspruch auf das Gold einer (rechtlich) anderen Nation hat!
Der Barren wird eingeschmolzen, zu Löffeln gegossen und dann beim "Gold-Ali" um die Ecke zu Euros gemacht!

Das Bernsteinzimmer wird direkt nach Auffindung angezündet, gibt ja schon eine mit deutschen Steuergeldern bezahlte Kopie (Zwei Bernsteinzimmer ist definitiv eines zuviel....)!
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Zynik off.
Beste Grüße,
Euer Ingo