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 Wie würdest Du entscheiden?

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Umfrage
Frage:
Wie würdest Du Dich entscheiden?  Folgende Situation:  Du suchst als Inhaber einer NFG auf einem Acker und entdeckst einen Bronzekessel mit Goldmünzen.  Ein Überschlag der Menge ergibt, dass der Wert um die 500.000 Euro betragen wird.  Was machst Du un
A 1 Du meldest den Fund
A 2 Du meldest den Fund nicht
B 1 Du meldest den Fund
B 2 Du meldest den Fund nicht
C 1 Du meldest den Fund
C 2 Du meldest den Fund nicht
D 1 Du meldest den Fund
D 2 Du meldest den Fund nicht

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(versteckt)Themen Schreiber
#0
18. Juli 2010, um 18:02:32 Uhr

Wie würdest Du Dich entscheiden?

Folgende Situation:

Du suchst als Inhaber einer NFG auf einem Acker und entdeckst einen Bronzekessel mit Goldmünzen.  Ein Überschlag der Menge ergibt, dass der Wert um die 500.000 Euro betragen wird.

Was machst Du unter Beachtung der folgenden Bedingungen:

A
Du suchst in einem Bundesland mit Schatzregal, gem.  Deiner NFG hast Du kein Anrecht auf die Funde und musst alles abliefern. (Mecklenburg-Vorpommern, u. a.)

1.   Du meldest den Fund
2.   Du meldest den Fund nicht


Du suchst in einem Bundesland mit Schatzregal, gem.  Deiner NFG hast Du kein Anrecht auf die Funde und musst alles abliefern.  Es ist aber in diesem BL per Gesetz geregelt, dass Du einen Finderlohn bekommst dessen Höhe von der Haushaltslage des Bundeslandes abhängt, d. h. Du weißt nicht wie viel Geld Du wirklich bekommen wirst, der Betrag wird vermutlich zwischen 5000 und 20000 Euro liegen. (Rheinland-Pfalz)

3.   Du meldest den Fund
4.   Du meldest den Fund nicht


Du suchst in einem Bundesland mit Schatzregal, gem. Deiner NFG hast Du kein Anrecht auf die Funde und musst alles abliefern.  Es ist aber in diesem BL per Gerichtsurteil geregelt, dass Du einen Finderlohn bekommst dessen Höhe 10 % des Wertes beträgt, also etwa 50.000 Euro (Sachsen)

5.   Du meldest den Fund
6.   Du meldest den Fund nicht

D
Du suchst in einem Bundesland ohne Schatzregal.  In Deiner NFG steht nichts darüber wie die Eigentumsfrage an den Funden geregelt ist.  Laut Gesetz steht Dir aber ein Entdeckeranteil von 50 % der Münzen zu. (Nordrhein-Westfalen u. a.)

7.   Du meldest den Fund
8.   Du meldest den Fund nicht

Es sollte zu jeder Frage A , B, C und D je eine Antwort gegeben werden, also insgesamt 4 Antworten.

Vielen Dank für die Teilnahme

Walter

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#1
18. Juli 2010, um 18:30:36 Uhr

Schlechtes Beispiel.
In allen Fällen melde ich den Bronzekessel und behalte die Goldmünzen.
Befinden sich aber statt der Goldmünzen ungewöhnliche goldene Kultfiguren
in dem Kessel, melde ich in allen Fällen die Figuren und behalte
in einigen Fällen den Kessel, als Andenken für den Inhalt.
Das ist nicht ironisch gemeint, anders macht es nämlich keinen Sinn.
Ich muss nicht päpstlicher sein als der Papst und auch nicht anders handeln
als alle die den Schatz in den Jahrhunderten vor mir gefunden hätten.

Sorry falls ich deinen Umfrage damit beschädige aber mir geht Wissenschaft vor Wert und
Eigennutzen.
Die Goldmünzen haben in dieser Fragestellung keinen wissenschaftlichen Wert, außer
vielleicht in der Datierung des Kessels.

« Letzte Änderung: 18. Juli 2010, um 18:51:18 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)Themen Schreiber
#2
18. Juli 2010, um 18:50:35 Uhr

Danke Sonie für Deine Erklärung.

Ich sehe, dass diejenigen die bisher abgestimmt haben, die Sache weniger kompliziert sehen, weil der Fund hier nur als Beispiel dafür angebenen ist, dass etwas wertvolles entdeckt wurde und es nicht darum geht, was enteckt wurde und man sich somit auch nicht an dieses Beispiel zu eng binden sollte.

Für Dich ändere ich daher das Beispiel und ersetze den Fund durch ein paar goldene römische Kultfiguren. Vielleicht ist es jetzt für Dich leicher die Abstimmung durchzuführen.

Viele Grüße

Walter

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#3
18. Juli 2010, um 18:53:01 Uhr

Dann melde ich den Fund. Smiley
Aber vielleicht warte ich bis das Bundesland endlich das Schatzregal kippt. Zwinkernd


Die Umfrage kann aber auch nach hinten losgehen.
Entweder ich entferne das Schatzregal.
Oder ich gebe keine NFG mehr raus.
So wird es die Gegenseite ( vielleicht ) sehen und interpretieren.
Ok, es ist mir klar daß es ein Grundrecht auf eine NFG gibt. Ich sag jetzt nichts mehr, will die
Umfrage nicht weiter verwässern.

« Letzte Änderung: 18. Juli 2010, um 19:01:09 Uhr von (versteckt) »

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#4
18. Juli 2010, um 19:27:23 Uhr

bei a,b,c lohnt es sich irg nicht den fund abzugeben. ich finde es eher gesagt sehr komisch so viel abtreten zu müssen immer hin bin ich der entdecker und net mein bundesland^^

« Letzte Änderung: 18. Juli 2010, um 19:31:33 Uhr von (versteckt) »

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#5
19. Juli 2010, um 20:28:40 Uhr

Gesetz ist Gesetz  Belehren

Nur wiel man der Meihnung ist das ein Gesetz unsinnig ist kann man es nicht einach brechen.
Wo kämen wir denn hin wenn sich jeder nur an die Gesetze hält die Ihm passen. Fechten

Wenn ich suchen gehe weiß ich vorher das ich. wenn ich einen Schatz finde, diesen melden muß.
Als Inhaber einer NFG hat man das sowiso akzeptiert.

Da gibt es nichts zu überlegen, jeder Schatz muß gemeldet werden! egal was er wert ist und ob es sich um Münzen oder andere Dinge handelt.

Und glaubt mir, ich würde es tun auch wenn mich alle für verrückt erklären.

Gruß, PoTTINA

PS. Wie oft findet man einen Schatz?



« Letzte Änderung: 19. Juli 2010, um 20:30:50 Uhr von (versteckt) »

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#6
19. Juli 2010, um 21:18:26 Uhr

Geschrieben von Zitat von PoTTINA
PS. Wie oft findet man einen Schatz?

anders gefragt: wie oft wurde ein Schatz gefunden (und gemeldet)?

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#7
19. Juli 2010, um 21:19:57 Uhr

von mir einmal

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#8
19. Juli 2010, um 21:23:36 Uhr

was hasst du denn gefunden ?

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#9
19. Juli 2010, um 21:24:34 Uhr

7800 röm. Bronzemünzen

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#10
19. Juli 2010, um 21:34:46 Uhr

was hasst du als entschädigung bekommen bzw was durftest du behalte?

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#11
19. Juli 2010, um 21:43:56 Uhr

Über den Finderlohn wird noch in Mainz beraten, habe den Fund erst ende Juni gemacht

« Letzte Änderung: 19. Juli 2010, um 21:46:01 Uhr von (versteckt) »

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#12
19. Juli 2010, um 21:59:56 Uhr

na dann hoffen ich mal das es großzügig für dich ausfallen wird^^

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#13
19. Juli 2010, um 23:09:20 Uhr

Interessant wieviele den Schatz nicht melden würden. Warum wollt ihr denn einen Fund im Wert von 500000€ behalten? Sowas muss eigentlich ins Museum. Gewinnbringend verkaufen wird ja wohl kaum möglich sein. Selbst wenn der Jahre zuhause vergammelt hätte ich da Bauchschmerzen.... Seid ihr da nicht alle ein bisschen naiv? Ich glaube nicht dass so ein Fund es verdient hätte in irgendjemandes Keller oder auf dem Schwarzmarkt zu landen.

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#14
20. Juli 2010, um 06:57:35 Uhr

Geschrieben von Zitat von PoTTINA
Gesetz ist Gesetz  Belehren

Nur wiel man der Meihnung ist das ein Gesetz unsinnig ist kann man es nicht einach brechen.
Wo kämen wir denn hin wenn sich jeder nur an die Gesetze hält die Ihm passen. Fechten

Wenn ich suchen gehe weiß ich vorher das ich. wenn ich einen Schatz finde, diesen melden muß.
Als Inhaber einer NFG hat man das sowiso akzeptiert.

Da gibt es nichts zu überlegen, jeder Schatz muß gemeldet werden! egal was er wert ist und ob es sich um Münzen oder andere Dinge handelt.

Und glaubt mir, ich würde es tun auch wenn mich alle für verrückt erklären.

Gruß, PoTTINA

PS. Wie oft findet man einen Schatz?



Da kann ich Dir nicht ganz zustimmen. Getreu dem Motto: Wer wacht über die Wächter ...

Eine Mehrheit wird sich mitunter nur an ein Gesetz halten das sie die Strafe fürchtet. Wäre dem nicht so sondern würde das Individuum nur "vernünftig"  handeln so bedürfte es keiner Sanktionen ... ja spinnen wir das weiter bedürfte es überhaupt keiner Regeln / Gesetze mehr da ein jeder immer das richtige täte.

So nun ist der Mensch aber nicht per se vernünftig weshalb es ihn anleitende Normen gibt. Ob diese sinnvoll sind sei jedoch einmal dahin gestellt. Schließlich werden diese auch nur von Menschen gemacht die gewissen traditierten und mehr oder weniger lokalen Werten folgen. Ein gesetzt ist schließlich nicht wahr oder falsch sondern richtig oder falsch! Das sind keine unumstößlichen Dimensionen!

Dass ein gezielter Normverstoß durchaus sinnvoll und legitim sein kann und sogar muss wird nicht nur in so genannten Unrechtsstaaten evident sondern man bedenke nur einmal dass es vor nicht einmal 50 Jahren in Deutschland immer noch unter (Gefängnis)Strafe stand homosexuell zu sein. Weitere Jahre zuvor standen noch ganz andere Dinge unter Strafe die sich heute ins Gegenteil verkehrt haben - was gut so ist.

Deshalb sollten auch Gesetze sehr genau hinterfragt werden und sind bis auf wenige Ausnahmefälle stets einem Wandel unterworfen. Eine blinde Gesetzestreue ist meiner Meinung nach nicht erstrebenswert.

Grüsse,

Christian

« Letzte Änderung: 20. Juli 2010, um 07:01:51 Uhr von (versteckt) »

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