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 >  Schatzplanet > Nachrichten & Presse (Moderator: Tigersteff) > Thema:

 Glanztat zum Wohle der Archäologie in Österreich

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Avatar  Glanztat zum Wohle der Archäologie in Österreich  (Gelesen 3148 mal) 0
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#30
18. Oktober 2011, um 19:54:15 Uhr

Der Bundesforst ist eine bundeseigene AG, die Rechtslage ist aber keinen Deut anders, wenn die Ringe auf dem Grund eines privaten Grundbesitzer ohne Zustimmung gefunden worden wären. Wie sieht denn deine Lösung aus bei Funden, die ohne Zustimmung des Grundeigentümers gemacht werden? In England wirst du dafür wegen trespassing vor den Kadi gezerrt, von einem Eigentumsanspruch auf die Funde ganz zu schweigen.

Adios, Bert

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#31
18. Oktober 2011, um 20:03:47 Uhr

Geschrieben von Zitat von denarius
Bei allem Für und Wider und unter Ausschluss rechtlicher Possen und Kleinstaaterei, muss man in diesem Fall (leider) mal wieder zu der Erkenntnis kommen, dass der Ehrliche mal wieder auf der Strecke geblieben ist.

Derselbige hat sich zwar nicht 100%-tig rechtlich und archäologisch konform verhalten (es sei dem Laien verziehen und bei unserem heutzutage herrschendem Gesetzteswirrwar ist eine gewisse Unkenntnis aller rechtlichen Belange & Perspektiven auch nachvollziehbar. Ergo greift ohne umfassende juristische und/oder bürokratische Ausbildung/Studium das Sprichwort "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" auch nicht wirklich.

Der zerstörte Befund war aus archäologischer Hinsicht nicht mehr als eine Grube/Eintiefung im Erdreich. Die ursprüngliche Lage der Objekte in Sachen "ritueller Deponierung" ist zweifelhaft und wäre reine Interpretation, bzw. Mutmaßung. Die empirische Information besteht in diesem Fall aus a) dem Fundgut, b) der Lage/Koordinaten und c) der Breite/Mächtigkeit/Tiefe des Befundes (die sich noch ermitteln lassen sollte). Der wissenschaftliche Verlust an Information ist m. E. irrelevant. Wichtig ist hier der Fund mit möglichst genauen Eckdaten.

Der fade Beigeschmack bleibt: Die Behörde hat hier nichts anderes versucht, als möglichst preiswert und unter Ausnutzung aller mehr oder weniger sinnvollen Gesetze, einen ehrlichen Bürger zu .... sagen wir ... hmm, - nicht weiter rechtlich zu belangen. In den Knast mit dem miesen Typen. Was rennt der ungefragt durch die Pampa, findet sensationellen alten Krempel und will auch noch was dafür haben. So eine Sauerei. Das geht nicht. Wenn das jeder täte?

Wie dem auch sei: Was soll's mich ärgern. Erst die Tage wurde wieder eine röm. Siedlung inkl. Gräberfeld im Braunkohletagebau von dannen gebaggert.

Wen juckst's`?





Da hast Du mit wenigen Worten den Punkt getroffen. Es wird zu gerne mit zweierlei Maß gemessen. Beispiele darüber gibt es auch in Deutschland zur genüge,
u. a. in hier geposteten Themen.

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#32
18. Oktober 2011, um 20:10:32 Uhr

Hallo Leute

Interessant, Eure Diskussion aus deutscher Sicht  Smiley

Ich möchte folgendes einbringen: ES GIBT IN ÖSTERREICH KEINE GENEHMIGUNGEN - WEDER VOM BUNDESFORST; NOCH VOM DENKMALAMT !
Die Grabung ist ausschließlich Personen vorbehalten, die Archäologie studiert haben.
(Das Verwenden eines Metalldetektors und das Suchen selbst ist nicht strafbar)  Zwinkernd

Somit traten die Bundesforste, geschlossen mit dem Denkmalamt gegen den Finder an.
Wie sollte er Einspruch erheben, (etwa bis zum VWGH in einem 20-jähr. Prozess) ohne dabei die eigene Existenz zu gefährden.

Ich glaube, dass man leicht drüber reden kann, wenns einen nicht persönlich trifft.  Zwinkernd

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#33
18. Oktober 2011, um 20:21:27 Uhr

Hallo Bert!

Ich finde und halte es, insbesondere was die Förderung der bürgerlichen und wissenschaftlich vollkommen berechtigten Anzeigepflicht betrifft, für angebracht, dass ehrliches Verhalten, auch bei gewissem Fehlverhalten, belohnt und nicht (subjektiv=Enteignung/Bestrafung) bestraft wird.

Hierduch wird die All-GEMEIN-heit nicht gerade animiert, Funde anzuzeigen. Das bei uns (NRW) herrschende Verursacherprinzip ist für den Staat zwar kostenneutral, in seiner (wissenschaftlichen) Wirkung aber vollkommen kontraproduktiv.

Was glaubst Du denn, wieviele Bauherren/-unternehmer, die sich mit den finanziellen Folgen einer Meldung von BDs auskennen, den "ollen Krempel" schnell wegbaggern lassen? Als ausführender Archäologe, Grabungstechniker, Zeicher, Helfer, whatever, darfst Du Dich dann beschimpfen lassen ... Spätestens nach der ersten, kostenpflichtigen Untersuchung, lassen doch 90% der Bauherren ganz fix auskoffern. Es gilt Anreize & Verständnis zu schaffen und keine Barrieren aufzubauen, die der Erforschung unserer Historie diametral gegenüberstehen ... und genau hier liegt einiges im Argen ....

Gruss,
D.


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#34
18. Oktober 2011, um 20:25:38 Uhr

Hi shiny,

also ist es in A praktisch sowieso tabu .. Danke für den Hinweis. Wir wollten uns nicht das Maul zerreissen sondern lediglich wissen wie es dazu kam .. Nochmals danke für die erklärenden Worte. Hier in D kann ich mir auch eine kastrierte Waffe als Bausatz kaufen und darf sie nicht zusammenbauen. Das ist doch alles schizophren. Wir sind also nicht allein  Irre

« Letzte Änderung: 18. Oktober 2011, um 20:29:04 Uhr von (versteckt) »

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#35
18. Oktober 2011, um 20:33:38 Uhr

Hallo Denarius,

meine Antwort war auf den vorangegangenen Post von albatros bezogen und hatte sich mit deinem Beitrag überschnitten. Ich sehe das ähnlich wie du, von dieser Geschichte geht das falsche Signal aus, nämlich dass der (halb)Ehrliche im Ernstfall leer ausgeht. Dies könnte man in dem konkreten Fall nur vermeiden, wenn das Gesetz so verändert wird, dass der Eigentumsanspruch des Finders auch bei fehlender Zustimmung des Grundeigentümers zur Suche besteht. Das wird allerdings der allgemeinen Öffentlichkeit schwer zu verkaufen sein, und steht der Rechtstradition in Österreich entgegen. Das ist das Dilemma, was ich meinte.

Adios, Bert

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#36
18. Oktober 2011, um 20:35:42 Uhr

Geschrieben von Zitat von shiny
Ich glaube, dass man leicht drüber reden kann, wenns einen nicht persönlich trifft.



Mich betrifft es persönlich! Zwinkernd

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#37
18. Oktober 2011, um 20:39:11 Uhr

@ albatros - genau, so schitzo kann das Gesetz sein  Smiley

@ Bert - Das bürgerliche Gesetzbuch - das älteste Recht Österreichs - hier ist das Eigentumsrecht geregelt - (das Recht des Grundeigentümers, Besitzrecht rechtlich durchzusetzen) eine Änderung ist juristisch praktisch unmöglich !

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#38
18. Oktober 2011, um 20:41:08 Uhr

Ich glaube hier gehts etwas durcheinander, was die Genehmigung vom österr. BDA zur Suche nach Bodendenkmälern und was die privatrechtliche Zustimmung des Grundeigentümers betrifft. Zur Suche auf eingetragenen Bodenkmälern ist in A eine Genehmigung des BDA (die man nur mit Arch.Studium bekommt) + die Zustimmung des Grundeigentümers erforderlich. Ausserhalb von Bodenkmälern nur die Zustimmung des Grundeigentümers. Soweit ich weiss war der Finder der Goldringe ausserhalb von Bodenkmälern unterwegs und hat keine Genehmigung des BDA gebraucht. Die ebenfalls erforderliche Zustimmung des Grundeigentümers hat er aber nicht gehabt, weil die Bundesforste diese Zustimmung de facto nicht erteilen.

Adios, Bert

Hinzugefügt 18. Oktober 2011, um 20:44:24 Uhr:

@shiny: Ich denke auch, dass eine Änderung dieser Gesetzesstelle unrealistisch ist. Das führt aber de facto dazu, dass die Funde aus den Bundesforsten dahin wandern, wo eine Zustimmung des Grundeigentümers vorliegt, was sicher nicht im Sinne der Archäologie sein kann.

« Letzte Änderung: 18. Oktober 2011, um 20:44:24 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#39
18. Oktober 2011, um 20:46:27 Uhr

Genau Bert - so is es.

Also in Kurzform, alles was nicht verboten ist, ist erlaubt.  Grinsend Zwinkernd Lächelnd

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#40
18. Oktober 2011, um 20:48:25 Uhr

Geschrieben von Zitat von shiny
Hallo Leute

Interessant, Eure Diskussion aus deutscher Sicht  Smiley

Ich möchte folgendes einbringen: ES GIBT IN ÖSTERREICH KEINE GENEHMIGUNGEN - WEDER VOM BUNDESFORST; NOCH VOM DENKMALAMT !
Die Grabung ist ausschließlich Personen vorbehalten, die Archäologie studiert haben.
(Das Verwenden eines Metalldetektors und das Suchen selbst ist nicht strafbar)  Zwinkernd

Somit traten die Bundesforste, geschlossen mit dem Denkmalamt gegen den Finder an.
Wie sollte er Einspruch erheben, (etwa bis zum VWGH in einem 20-jähr. Prozess) ohne dabei die eigene Existenz zu gefährden.

Ich glaube, dass man leicht drüber reden kann, wenns einen nicht persönlich trifft.  Zwinkernd

das stimmt so nicht es gibt sehr wohl  prospektions genehmigung vom bda

mfg.zenzi

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#41
18. Oktober 2011, um 20:53:23 Uhr

@zenzi: Lt. Gesetzestext darf das BDA nur Genehmigungen an Leute mit abgeschlossenem Studium erteilen. Es gibt sicher alle möglichen halboffiziellen Kooperationen, aber offizielle, schriftliche Genehmigungen für die Suche mit Metalldetektoren auf Bodendenkmälern wären mir neu.

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#42
18. Oktober 2011, um 21:30:18 Uhr

@ zenzi: Ich weiss auch von verschiedenen Konstellationen (österreichischen Lösungen  Grinsend). - Offiziell gibts jedoch keine Genehmigung für das Graben nach Bodendenkmälern, da schließ ich mich dem Bert an.

Ich zeichne es mal übertrieben: Als Hobbysondler musst du jede Grundgrenze kennen, denn du könntest auf Forstgrund sein.
Holst du einen halben Kilo Dreck aus einem Loch und es stellt sich heraus, dass im Klumpen ein Bodendenkmal ist, dann hast du die Bundesforste, gemeinsam mit dem Denkmalamt gegen dich.  Grinsend

Im Ernst: Dieser Schatzfund war offenbar für den Bund ein Präsidenzfall, da der Bundesforst geschlossen mit dem Denkmalamt antrat.



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#43
18. Oktober 2011, um 21:32:46 Uhr

Am besten Ihr besorgt Euch gleich Messtischblätter von ganz A .. nur für den Fall  Grinsend



« Letzte Änderung: 18. Oktober 2011, um 22:07:15 Uhr von (versteckt) »

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#44
18. Oktober 2011, um 22:26:54 Uhr

Geschrieben von Zitat von shiny
@ zenzi: Ich weiss auch von verschiedenen Konstellationen (österreichischen Lösungen  Grinsend). - Offiziell gibts jedoch keine Genehmigung für das Graben nach Bodendenkmälern, da schließ ich mich dem Bert an.
......................


eine Konstellationen so wie dieser Verein, die haben anscheinend Genehmigungen (BDA Graz u. Bundesforste) lt. ihrer Website,
die sind aber gegenüber anderen Sondler sehr negativ eingestellt  Zwinkernd
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.via-historia.at/sites/home.html


Ich kenn den Finder persönlich noch von früheren Stammtischen, war eine leidige Geschichte!

Gruss Walker

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