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 >  Schatzplanet > Nachrichten & Presse (Moderator: Tigersteff) > Thema:

 Glanztat zum Wohle der Archäologie in Österreich

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Avatar  Glanztat zum Wohle der Archäologie in Österreich  (Gelesen 3096 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
16. Oktober 2011, um 22:00:22 Uhr

Glanztat zum Wohle der Archäologie in Österreich
     


Der Schatzsucher, der vor sechs Jahren beim Arikogel am Hallstätter See einen prähistorischen Goldschatz (Marterialwert ca. 20.000 €) entdeckte, verliert seinen Anspruch auf die Hälfte und geht damit leer aus. Man warf ihm einfach illegales Entdecken und Bergen vor um ihn damit durch die Hintertür um seinen Anteil zu bringen.

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Welch eine Eigentor! Kurzfristig wurde zwar der Finderlohn gespart, langfristig gehen einzigartige Schätz verloren, denn zukünftig kann auch in Österreich kein zufällig gefunder Schatz mehr abgegeben werden.

Man könnte nun viel schreiben und sich noch weiter über die Kurzsichtigkeit aufregen. Man könnte aber auch einfach die Realitäten zur Kenntnis nehmen und Finder von ähnlich gelagerten "Problemfunden" auf folgenden Alternativlink hinweisen:

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#1
16. Oktober 2011, um 22:43:38 Uhr

Da fällt einem nix mehr zu ein, soviel dazu,  Amen Amen

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#2
16. Oktober 2011, um 22:48:30 Uhr

Ohne Worte Schockiert
Ab in den Schmelzofen damit.
Lg wildsau

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#3
16. Oktober 2011, um 22:51:42 Uhr

Tust Du nix gutes ....Geschied Dir nix Böses !



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#4
16. Oktober 2011, um 23:03:19 Uhr

Der ehrliche ist der Dumme!


Oberösterreich  > Salzkammergut
Salzkammergut
Finder des Goldschatzes kämpfte vergeblich um seinen Besitzanteil
BAD GOISERN. Der Schatzsucher, der vor sechs Jahren beim Arikogel einen prähistorischen Goldschatz entdeckte, musste seinen Finderanteil an die Republik abgeben. Grund: Er fand und barg die Schmuckstücke auf illegale Weise.

Der reine Materialwert der Goldringe, die der Goiserer Bauer im Sommer 2005 mit Hilfe eines Metalldetektors am Nordufer des Hallstättersees entdeckte, beträgt nach derzeitigem Goldpreis rund 20.000 Euro. „Bei einer Auktion würden die Schmuckstücke natürlich viel, viel mehr erzielen“, sagt Heinz Gruber vom Bundesdenkmalamt in Linz. „Der historische Wert der mehr als 3000 Jahre alten Goldringe ist in Wahrheit gar nicht bezifferbar.“

Wenn in Österreich ein Schatz entdeckt wird, geht laut Gesetz die Hälfte davon an den Finder und die andere Hälfte an den Besitzer des Grundstückes, auf dem der Fund passierte. Der Schatzsucher aus dem Bezirk Gmunden erhob deshalb einen 50-Prozent-Besitzanspruch.

Doch die Finanzprokuratur der Republik erhob ebenfalls Anspruch auf den Anteil. Ihre Begründung: Der Goiserer Bauer hatte sich den Goldschmuck aus der Zeit der Urnenfeldkultur illegal angeeignet. Er hätte den Grundbesitzer – die Österreichischen Bundesforste (ÖBf) – um Sucherlaubnis fragen müssen. Zudem hätte er für die Bergung der Goldringe eine denkmalrechtliche Genehmigung gebraucht. Beides war nicht der Fall, weshalb aus Sicht des Finanzministeriums der Finderanteil an den Bund zu fallen hatte.

Das Ministerium setzte sich mit dieser Ansicht durch und der Goiserer Schatzsucher verzichtete auf einen Einspruch gegen den Rechtsbeschluss. Der Goldschatz vom Arikogel gehört nun den (staatseigenen) Bundesforsten sowie dem Bund – also zur Gänze der Republik Österreich.

Die langwierige Klärung der Rechtslage ist der Grund, warum der Schmuck im Naturhistorischen Museum Wien erst jetzt der Öffentlichkeit präsentiert wird. Zu restaurieren gab es bei den Ringen nichts. „Edelmetall korrodiert nicht“, sagt Heinz Gruber vom Bundesdenkmalamt. „Die Experten mussten die Ringe eigentlich nur vom Schmutz befreien.“

 

Bilder:

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http://www.bda.at/text/136/Aktuell/17195/2/galerie/Goldschatz-ausgegraben-Befund-zerstoert



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#5
16. Oktober 2011, um 23:04:44 Uhr

Nun ja..... bevor ihr hier losschreit, solltet ihr vielleicht mal den Artikel lesen.

- Es waren Goldringe der Urnenfelderkultur
- Der "Finder" hatte keine Genehmigung des Grundbesitzers zum Suchen dort
- Der "Finder" hatte keine Genehmigung des Denkmalamtes zum Suchen
- Der "Finder" hat auch auf Einspruch gegen das Urteil verzichtet

Oetti1



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#6
16. Oktober 2011, um 23:11:48 Uhr

...ich frag mich nur, warum er sich nicht ne Genehmigung besorgt hat und die Genhmigung des Forstamtes eingeholt hat und dann den Fund gemeldet hat...das war doch einfach nur dumm   ...spätestens nach dem Fund und nach der Erkenntnis, dass er illegal unterwegs war, hätte er sich doch mit der rechtlichen Seite eines solchen Fundes auseinandersetzen können / müssen (die Hürde den Fund legal zu heben sind ja nicht wirklich immens hoch gewesen)...Naja bitter ists trotzdem...wenn man dem Finder eigentlich einen Finderlohn zugestehen möchte, bleibts letztendlich konsequent und richtig. Aber letztendlich bleibt ihm der ideelle Ruhm als Finder und der Goldschatz ist nun im Museum zu sehen...somit ein Gewinn für alle.

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#7
16. Oktober 2011, um 23:16:04 Uhr

Geschrieben von Zitat von Oetti1
Nun ja..... bevor ihr hier losschreit, solltet ihr vielleicht mal den Artikel lesen.

- Es waren Goldringe der Urnenfelderkultur
- Der "Finder" hatte keine Genehmigung des Grundbesitzers zum Suchen dort
- Der "Finder" hatte keine Genehmigung des Denkmalamtes zum Suchen
- Der "Finder" hat auch auf Einspruch gegen das Urteil verzichtet

Oetti1





Allerdings hat der Finder seinen Fund ordentlich gemeldet!

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#8
16. Oktober 2011, um 23:19:48 Uhr

Geschrieben von Zitat von cartouche


Allerdings hat der Finder seinen Fund ordentlich gemeldet!

Er hat ja offensichtlich auch keine Strafe (über den Verlust des Finderlohns hinaus) bekommen.

Was meiner Meinung nach völlig in Ordnung geht.

Schöner wärs natürlich gewesen, hätte man eine gütlichen Kompromiss geschlossen, anstatt vor Gericht zu gehen. 

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#9
16. Oktober 2011, um 23:57:53 Uhr

Es ist leider so, dass Behörden nicht nach menschlichen, sondern nach formal juristischen Maßstäben messen. Im vorliegenden Fall kann nur diese
Vorgehensweise in Betracht kommen. Dabei hat der Finder noch Glück, dass er nicht wegen der "illegalen" Bergungsweise belangt wurde -
wahrscheinlich wegen Verjährung. Uns Sondlern blutet beim Lesen eines solchen Beitrags natürlich das Herz. Mit etwas gutem Willen könnte man
da sicherlich Brücken bauen, die beiden Seiten gerecht werden. Letztendlich sind sehr viele archäologisch bedeutende Funde zufällig von
Sondlern aufgestöbert worden - aber so schreckt man sie ab.

Gruß&GF


Karuna 


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#10
17. Oktober 2011, um 06:46:33 Uhr

Moin,

die gleiche Kiste lief auch schon in Frankreich bei der Entdeckung des Goldmünzenschatzes auf dem Sportplatz. Die Entdeckerechte waren weg, weil gezielt gesucht wurde.

Jetzt in A weil illegal gesucht und geborgen wurde.

In BW fallen die Entdeckerrecht ebenfalls weg, wenn illegal gesucht wurde.

Lt. dt. BGB § 984 ist es dagegen egal, auf welchem Wege ein Schatz entdeckt wird.

Wie lautet denn der entsprechende § in A ?

Viele Grüße

Walter

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#11
17. Oktober 2011, um 15:05:09 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke

In BW fallen die Entdeckerrecht ebenfalls weg, wenn illegal gesucht wurde.

Lt. dt. BGB § 984 ist es dagegen egal, auf welchem Wege ein Schatz entdeckt wird.


Hallo Walter,

mal eine Frage zum Verständnis...was folgt denn aus diesem Widerspruch aus Landes- und Bundesrecht...? In BW würdest du sozusagen die Entdeckerrechte verlieren (wenn illegal unterwegs), obwohl im BGB was anderes geregelt ist? (Ich frage...da ich immer dachte, dass die folgendes gilt : EU Recht > Bundesrecht > Landesrecht )

Dank dir schonmal für deinen (wie immer) versierten Kommentar.

Grüße
Cerberus

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#12
18. Oktober 2011, um 06:38:51 Uhr

Moin,

grundsätzlich bricht Bundesrecht Landesrecht, aber im Falle des BGB § 984 wurde im Art 74 des Einführungsgesetz zum BGB festgelegt, dass die Länder das Recht haben hierbei vom Bunderecht abweichende Reglungen zu treffen.

Viele Grüße

Walter

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#13
18. Oktober 2011, um 08:42:38 Uhr

Geschrieben von Zitat von wildsau717171
Ohne Worte Schockiert
Ab in den Schmelzofen damit.
Lg wildsau

Quatsch, wenn man für die Original-Artefakte hundertmal mehr kriegen kann. Cool

Geronimo schrieb:
Tust Du nix gutes ....Geschied Dir nix Böses !

Na der Spruch gehört auf alle Fälle an die Pforte eines jeden Gerichts und Gefängnisses! Grinsend

Ein ähnlicher Spruch lautet übr.: "Einem schlechten Menschen passiert nie was schlechtes."

Im Prinzip ist das natürlich Zynismus und Sarkasmus, denn wo kämen wir denn hin,
wenn nur noch alle Menschen gnadenlos egoistisch und böse zueinander wären? Ärgerlich Schockiert

Ich persönlich fände das ganz und gar nicht gut -
wo die Liebe und wen anderen glücklich machen doch so herrlich sein kann! Küsschen

Ich glaube die ganze geschilderte Story hat eher etwas mit Klugheit im Gegenstreit zu extremster Dummheit zu tun.

Auf jeden Fall darf sich jener geprellte Finder nun beim Staat Österreich dafür bedanken, dass er ihm gegenüber
wohl nicht mehr die geringsten Skrupel oder Gefühle von Anständigkeit und Achtung haben wird. Grinsend

Was er nun daraus macht, liegt natürlich ganz bei ihm. *eg* Narr Lächelnd

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#14
18. Oktober 2011, um 08:52:09 Uhr

Also solche Geschichten lassen einen doch manchmal vor Wut kochen!

Nicht nur wegen des nicht gezahlten Finderlohns, sondern viel mehr, wenn ich daran denke, welche zufällig gemachten Funde in Zukunft ungemeldet bleiben, diese, die der Archäologie wertvolle Hinweise auf irgendwelche Lebensweisen oder Wohngebiete oder Volksstämme geben.

Wenn dieses Funde zukünftigerweise ungemeldet bleiben und bei (illigalen) Auktionen oder Schatzhändlern landen, dann wäre das ein Verlust von einem Stück wertvoller Geschichte, die man nicht immmer mit Geld beziffern kann!

Dann bleiben Historische Schätze in Privatsammlungen, wo sie dann jahrzehntelang sind!



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