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 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen > Rechtliches > Thema:

 1.Gemeinschaftlichen Protest Strandsuche in S-H, wer ist dabei?

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Avatar  1.Gemeinschaftlichen Protest Strandsuche in S-H, wer ist dabei?  (Gelesen 20565 mal) 0
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#195
16. Januar 2013, um 12:58:38 Uhr

Geschrieben von Zitat von Finderhannes

Aber Walter Du hast Dich ja detailliert zum Gesetz informiert, ich hätte da noch eine Frage bezüglich des immer wieder erwähnten Denkmalschutzgebiet als Gültigkeit. Ist es nicht so, dass im neuen Denkmalsch.G. in SH "... die Benutzung eines Hilfmittels bei dem die Möglichkeit betseht auf BD ... bla bla" in Denkmalschutzgebieten eine Straftat mit "...bis 2 Jahre Knast ..." (jetzt neue Regelung) ist und ausserhalb dieser Gebiete eine Ordnungwiedrigkeit mit "... Geldstrafe bis 250.000.-...bla bla" (wie bisher auch) ist?
Ich hoffe Du verstehst den Satz, wollte nicht unnötig viel Gesetzestexte zitieren. 

Gruß


Moin,
 
§ 18
Suche nach Kulturdenkmalen

Wer auf dem Land oder auf dem Grund eines Gewässers nach Kulturdenkmalen sucht, insbesondere mittels Grabungen oder technischer Suchgeräte, bedarf der Genehmigung der oberen Denkmalschutzbehörde. Die Genehmigung kann versagt werden, soweit dies zum Schutz der Kulturdenkmale erforderlich ist.

1. Ist eine NFG nur dann erforderlich, wenn nach Kulturdenkmälern gesucht wird.

2. Ist die NFG zu erteilen, !! es sei denn, dass das Gründe dagegen sprechen, die Nachforschung an bestimmten Stellen nicht zuzulassen. Von einem Kurs, von Ausbildung usw. ist hier nichts zu lesen. Die Konvention von La Valletta legt zwar fest, dass für die Erteilung einer NFG mit Metalldetektoren die Personen qualifiziert sein müssen, die Bundesrepublik hat die Konvention auch unterzeichnet und ratifiziert, aber da der Denkmalschutz Landessache ist, müssen alle diese Punkte aus La Valletta in jedem Bundesland in Gesetzesform umgesetzt werden. Das ist in SH nicht erfolgt. Ein Kursangebot ist zwar schön und im Sinne der Konvention, aber keine gesetzliche Grundlage.
 


Viele Grüße

Walter

Hinzugefügt 17. Januar 2013, um 08:56:07 Uhr:

Moin,

ein weiterer Termin steht jetzt fest. Der Vereinsgründungstermin zur Abschaffung des Schatzregals.

Infos gibt es hier:

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://www.detektorforum.de/smf/index.php?action=profile;u=114;sa=showPosts;topics


Viele Grüße

Walter

« Letzte Änderung: 17. Januar 2013, um 08:56:07 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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(versteckt)Themen Schreiber
#196
17. Januar 2013, um 23:14:23 Uhr

Geschrieben von Zitat von Andvari
ist es so schwer einfach mal bei den Zuständigen nachzufragen, anstatt vor Gericht zu ziehen oder ewig nach Beweisen zu suchen ??

Hi,

ich/wir haben nicht die Absicht vor Gericht zu ziehen.

Wir werden nur allen Sondlern zeigen das man sehr wohl ohne eine Genehmigung vom
Amt in S-H sondeln darf wenn die Suche nicht unter §18 DschG (S-H) fällt

Also ich ziehe die Aktion unabhängig der Teilnehmerzahl durch.

Dennoch würde ich mir wünschen dass sich noch mehr in die Teilnehmerliste
aufnehmen lassen.

Besonders wenn alte Hasen dabei sind wird es einigen unsicheren Kraft geben.

Gruß Charlie

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#197
18. Januar 2013, um 21:52:39 Uhr

Gelöscht! Aus eigenem Intresse!

« Letzte Änderung: 19. Januar 2013, um 02:22:20 Uhr von (versteckt) »

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#198
18. Januar 2013, um 23:05:21 Uhr

... würde ja gerne kommen aber es ist mir ein wenig zu weit 
 Schockiert oder haben Schweizer vor hin zu fahren?Huch wir würden euch unterstützen
 Lächelnd

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#199
18. Januar 2013, um 23:45:04 Uhr

Charlie,
ein Schweitzer!
Worauf Du mich angesprochen hast, ich stehe zu meinem Wort!
Ab Essen fahre ich definitiv am 19.4  los, nehnme auch gerne jemanden mit.
Wenn alles in klaren Sachen ist, werde ich ... und erst dann...  mit Uli sprechen...
DU verstehst?
Meine "Freiheit" ist die Schönheit der Wildniss Niedersachsens! ;-)

Arma Gethon,
 ;Dhast Du Angst ohne deine Landsleute? Ich denke nicht, obwohl 
 Cool switzer sind willkommen zum Frühstück! 
 Zwinkernd

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#200
19. Januar 2013, um 00:08:57 Uhr

... angst.. nein bin oft nachts alleine unterwegs in wald und feld. aber es ist mit meinem alten pickup ein sicherheitsrisiko so weit zu fahren. vieleicht können wir eine verein-gründungsreise organisieren   Zwinkernd bei uns wird für alles ein verein gegründet    Zwinkernd .... denke von basel aus ist man 1 tag unterwegs   Schockiert

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#201
19. Januar 2013, um 00:54:36 Uhr

Geschrieben von Zitat von Finderhannes
Ich weis ja nicht so recht ... Es gibt ja Interessensvereinigungen, die sich immer wieder für eine Lockerung der Denkmalschutzregelungen stark machen, dass hat man bei der letzten Überarbeitung wieder gesehen. Das ist der Bauernverband und die Baubranche.

Aber wenn diese Monsterverbände sich nur bedingt einbringen können, dann bezweifel ich das ein Sondlerverband und auch eine Proteststrandsuche im Parlament gehört werden.

Aber Walter Du hast Dich ja detailliert zum Gesetz informiert, ich hätte da noch eine Frage bezüglich des immer wieder erwähnten Denkmalschutzgebiet als Gültigkeit. Ist es nicht so, dass im neuen Denkmalsch.G. in SH "... die Benutzung eines Hilfmittels bei dem die Möglichkeit betseht auf BD ... bla bla" in Denkmalschutzgebieten eine Straftat mit "...bis 2 Jahre Knast ..." (jetzt neue Regelung) ist und ausserhalb dieser Gebiete eine Ordnungwiedrigkeit mit "... Geldstrafe bis 250.000.-...bla bla" (wie bisher auch) ist?
Ich hoffe Du verstehst den Satz, wollte nicht unnötig viel Gesetzestexte zitieren.  

Gruß
ich weiss ja nicht, was du für ein gesetz hast. aber in dem aktuell gültigen bezieht sich 24 nur auf grabungsschutzgebiete und 23 owig auf die nachforschung nach kd.
so wie du gesetze ließt, hast du im studium bei der juravorlesung nicht aufgepasst. sollte das dschg s-h jemals so gefasst werden, wie du es geschrieben hast, lachen die richter sich tot. die benutzung von md ohne genehmigung überall pes se zu verbieten... dazu hat der landtag garkeine gesetzeskompetenz. außerdem drehen die meisten archis sich hier bei der diskussion im kreis. seht doch einfach ein, dass ihr nicht immer und überall das sagen habt, sobald ihr jemanden mit einer schaufel seht.
sonst werden bald alle ohne md den ganzen strand durchsieben. dass ist dann ja erlaubt (scherz. muss man hier ja immet dazusagen

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#202
19. Januar 2013, um 10:57:52 Uhr

Moin Nibse,

ersten weis ich nicht, warum Du mich immer mit "Ihr" inkludierst, nur weil ich eine Strandsuchgenehmigung habe ...

Zweitens haben sich die Richter 2012 offensichtlich nicht totgelacht, wie man in dem auch hier im Forum schon oft angesprochenen und sogar verlinkten Urteil gegen einen SH Sondler in 2012 nachlesen kann. 
Wie ich im Studium gelernt habe, liest man nicht nur den Gesetzestext, sondern auch dazugehörige Verordnungen und Urteile.

In diesem Urteil ist doch von den Richtern der bedingte Vorsatz (dolus eventualis) erkannt worden. D.h. die Inkaufnahme auf Kulturdenkmäler zu stossen (hier explizit bewegliche KDs, ja sogar nur Teile davon und auch die Bodenverfärbungen beim Graben - wie das Gesetz explizit erläutert) Was genau ein KD ist, muss gemäß Urteil im Einzelfall entschieden werden. Es muss nicht, kann aber sogar WWII Militaria sein. Die Beurteilung, ob es sich um ein KD handelt, obliegt ausschließlich dem Landesamt.

Am Strand rechne ich wie die Meisten hier auch nicht mit KDs, aber wer ein bisschen Sondelerfahrung hat, weis das er bei Ackertouren regelmässig mit KDs nach Hause geht, oder er macht was Grundsätzliches falsch. Sorry, dass kann ich sogar von mir sagen - und ich bin kein "Sondenübermensch"   Zwinkernd

Gruß

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#203
19. Januar 2013, um 11:16:46 Uhr

Ich weiss ja nicht wo du suchst, aber ich gehe nicht regelmäßig mit KDs nach Hause. Da mach ich wohl was falsch.

Gruß Michael

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#204
19. Januar 2013, um 12:24:20 Uhr

Geschrieben von Zitat von Michael
Ich weiss ja nicht wo du suchst, aber ich gehe nicht regelmäßig mit KDs nach Hause. Da mach ich wohl was falsch.

Gruß Michael

nee, keine Sorge, machst schon nix falsch - ist bei denen nur üblich, sämtlichen "archäologischen" Fundstücken nen KD-Status anzudichten ..........muss man sich wohl einreden um die Ansprüche des Amtes an allem was auch nur bisschen älter ist, als gerechtfertigt zu sehen ........is man anschließend dann bestimmt so zufrieden mit, das man weder groß rummuckt, noch auf die Idee kommt gar gegen solch Praxis zu protestieren Zwinkernd

@UrteilssinnnichtFinderhannes
beim Kläger (nur bei dem) in diesen einem Prozess ist Eventualvorsatz erkannt worden - er war nicht der Sprecher aller SG !
und wenn du mal "archäologische" Funde sehen willst die im schatzregallosen BY nicht zum KD erklärt werden und an Finder zurück gehen, kannst ja mal "Bodenfunde von ungefähr 15 Stunden Suche" bei YT eingeben .......beim ersten Teil brauchst als sensibilisierter Zertifikatssondengänger bestimmt gewisse Nervenstärke, aber in Teil 2 erkennst dann das der ganze Kram anständig und entgegen der dreisten Behauptung der LDÄ das in Bayern nix gemeldet wird, gemeldet wurde .........aber bloß nicht aufregen und dann vielleicht protestieren wollen .......ach, machst eh nicht, was Grinsend

« Letzte Änderung: 19. Januar 2013, um 12:42:43 Uhr von (versteckt) »

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#205
19. Januar 2013, um 13:19:15 Uhr

"Außerhalb der bekannten BDs sei der Einsatz von Metalldetektoren - in Absprache mit dem Grundeigner - völlig legal. Grundsätzlich legal sei es auch, dass im oberflächennahen Bereich nachzugraben - vorausgesetzt, der Fund und seine Umstände lassen nicht auf ein BD schließen, deuten also nicht auf ein Grab oder auf Siedlungsspuren hin."
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Im übrigen habe ich auch noch nie ein Denkmal entdeckt. Und der Sucher im Urteil bejahte die Frage, ob er mit Denkmälern rechnete. Ich hätte deshalb genauso geurteilt. Wer nach Denkmälern sucht oder mit diesen rechnet, brauch hierzulande eine NFG. Wer nicht, der nicht.

Finderhannes, du und dein "Anwalt" habt euch aus meiner Sicht zu Beginn schon disqualifiziert. Wer nicht einmal erkennen kann, dass sich die Straftat nur auf GSG bezieht, sondern meint, dies gelte überall, hat sehr wenig Textverständnis und wäre als Anwalt keine Bereicherung.


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#206
19. Januar 2013, um 13:25:22 Uhr

Hallo Finderhannes.

dreh mir doch bitte nicht die worte im mund herum. ich sprach in keinster weise über das von dir soebend angesprochene urteil. was wie sondengängerübermensch richtig bemerkte eine einzellfallentscheidung war. so wie du es dargestellt hast, sei nach dem dschg s-h jedwede benutzung eines gerätes, mit dem man evl auf kd treffen könnte, außerhalb von gsg eine owig. dann müssten die denkmalschützer ja bei deder ernte mit owigs umsich werfen lassen. denn die geräte, die bauern an den mehdreschern haben erkennen metalle, damit diese dinge nicht die dreschen kaputt machen.... denk mal drüber nach. oder soll sich dass dann nur auf die gruppe der sg beziehen? das wäre dann nicht verfassungskonform. jetzt mal im ernst: kein mensch kann doch im ernst glauben, dass einer person jedwede nachforschung, und sei es nur mit einem magneten oder einer schaufen und sieb, als owig ausgelegt werden kann, wenn er sich nicht auf einem kd oder im gsg befindet. dann müsste ich doch beim kartoffelernten angst haben erwischt zu werden.
dass viele denkmalschützer gerne hätten, das md nur an archies verkauft werden dürfen ist schon klar. aber deshalb darf man gesetze und urteile nicht nach seinen vorstellungen auslegen, sondern muss das ganz normal machen.
hier in owl ist der lwl sehr ordentlich und spinnt nicht so rum, wie in anderen bundesländern. wenn ich wo suchen möchte, wo ich grade mal keine genehmigung hab (75euros im jahr ist grad nicht billig) stelle ich eine anfrage, ob ich dort suchen darf und sie erlauben das oder nicht. daran halte ich mich dann und fertig. ein verbot wird nur dann ausgesprochen wenn es einen triftigen grund gibt. ein vorbild für andere länder!!!

und fertig. diese rechtliche diskussion hat sich nun schon mehrmals im kreis gedreht. ich verweise hier auf oben!!!

Hinzugefügt 19. Januar 2013, um 13:27:50 Uhr:

außerden riecht diese anfrage beim anwalt fast so, als ob man dieses ergebnis hätte haben wollen, um allen sg den spaß zu verderben!! erst so tun, als ob man nicht verstehe, warum man nicht ohne nfg suchen dürfe und dann stellt sich heraus, dann man ja schon im studium gelernt hat, dass das absolut nicht geht..... so langsam glaube ich an einen fake

« Letzte Änderung: 19. Januar 2013, um 13:27:50 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#207
19. Januar 2013, um 13:38:45 Uhr

Geschrieben von Zitat von nibse1879
owl ist der lwl sehr ordentlich und spinnt nicht so rum

ich weis Zwinkernd

Außerdem weis ich nicht was Du hast, suchst ja auch mit NFG ...

Und ich kann jetzt nicht mehr folgen welche Anfrage beim Anwalt gemeint ist...

Naja, nibse hat recht: Genug von dieser Diskussion. Ich entschuldige mich bei Charlie für dieses OT in seinem Protest-thread ...

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#208
19. Januar 2013, um 13:44:15 Uhr

Hallo,
ich habe das hier jetzt seit einiger Zeit verfolgt, und ich finde die Aktion doch sehr fragwürdig.
Ich komme selber aus S_H und habe mir die Genehmigung zur Strandsuche beim Landesamt besorgt.
Letztes Jahr habe ich mich auf die Warteliste für die Zertifizierung zur Suche auch im Inland setzen lassen und werde jetzt im März an besagtem Kurs teilnehmen.
Ich verstehe nicht was die ganze Aufregung soll, warum könnt ihr euch nicht einfach eine Strandsuchgenehmigung holen ?
Das Amt stellt die doch ohne Probleme aus.
Und für die suche im Inland ist es nun einmal so, daß die Behörde nur eine begrenzte Anzahl an Genehmigungen vergibt, was meiner Meinung nach auch absolut sinnvoll ist, weil ansonsten keiner mehr einen Überblick hat wer wann uns wo sondelt.
Und ich wäre auch nicht grade froh wenn irgendjemand auf dem Stück welches ich mir zum sondeln ausgesucht habe (und nach der Zertifizierung auch zugewiesen bekomme) einfach so sucht.
Auch finde ich die Zusammenarbeit bisher mit dem Landesamt sehr sehr gut, das muß ja auch mal jemand sagen.
Gruß
Christian

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(versteckt)
#209
19. Januar 2013, um 13:46:52 Uhr

Geschrieben von Zitat von hansisuchsuch
Hallo,
ich habe das hier jetzt seit einiger Zeit verfolgt, und ich finde die Aktion doch sehr fragwürdig.
Ich komme selber aus S_H und habe mir die Genehmigung zur Strandsuche beim Landesamt besorgt.
Letztes Jahr habe ich mich auf die Warteliste für die Zertifizierung zur Suche auch im Inland setzen lassen und werde jetzt im März an besagtem Kurs teilnehmen.
Ich verstehe nicht was die ganze Aufregung soll, warum könnt ihr euch nicht einfach eine Strandsuchgenehmigung holen ?
Das Amt stellt die doch ohne Probleme aus.
Und für die suche im Inland ist es nun einmal so, daß die Behörde nur eine begrenzte Anzahl an Genehmigungen vergibt, was meiner Meinung nach auch absolut sinnvoll ist, weil ansonsten keiner mehr einen Überblick hat wer wann uns wo sondelt.
Und ich wäre auch nicht grade froh wenn irgendjemand auf dem Stück welches ich mir zum sondeln ausgesucht habe (und nach der Zertifizierung auch zugewiesen bekomme) einfach so sucht.
Auch finde ich die Zusammenarbeit bisher mit dem Landesamt sehr sehr gut, das muß ja auch mal jemand sagen.
Gruß
Christian



genau so seh ich das auch ....

gruss
steinadler

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