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 Bodendenkmalgebiet oder nicht?

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Avatar  Bodendenkmalgebiet oder nicht?  (Gelesen 3647 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#15
20. April 2012, um 14:25:14 Uhr

Also, ich komme mal dazu,
was ich finden will:
Am Anfang freue ich mich über alles, was ich finde,
ob es Münzen, WW1+2 Zeug ist oder Archäologisches.
Das ist auch eigentlich das, was ich sammeln möchte:
Münzen, Medaillen, Abzeichen, Musketenkugeln, Archäologisches( Armreife etc), Schmuck,
Weltkriegszeug(Patronenhülsen, Fernglas, geschirr o ä, Abzeichen)
Also so ziemlich alles Smiley
Liebe Grüße

Offline
(versteckt)
#16
20. April 2012, um 14:50:41 Uhr

Das ist aber jetzt ein anderes Thema. Ging es nicht ursprünglich über eingetragene Bodendenkmale? Ist deine Frage beantwortet?
Grüße
j Smiley t t

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(versteckt)
#17
20. April 2012, um 14:54:00 Uhr

@ massi  Hallo, so wie du es beschreibst bist du auch auf der Suche nach beweglichen Bodendenkmalen. Das ist verboten auch außerhalb von Grabungsschutzgebieten.
Der Bereich Militarier  kann schnell zu einer Straftat werden, wenn es sich um Waffen,Waffenteile,Munition,Munitionsteile handelt.

Du solltest dich vor Ort bei deinem Kreis oder Gemeinde Informieren.

G.S

« Letzte Änderung: 20. April 2012, um 15:04:46 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#18
20. April 2012, um 15:06:12 Uhr

Wenn es sich bei allem um bewegliche Bodendenkmäler handelt, darf doch niemand etwas mitnehmen und behalten, dann dürfte es diese Hobby doch garnicht geben.
Und warum stellen dann ein haufen Leute hier ihre Funde rein, wenn es sich doch auch um Münzen, Altes und Archäologisches handelt?!?
@jott Meine Frage ist leider noch nicht beantwortet, ich weiß jetzt immer noch nicht, wo man darf und wo nicht und wann man ddarf oder nicht.
Nur jemand vor dir hat gefragt, was ich denn finden will.
lg

Offline
(versteckt)
#19
20. April 2012, um 15:15:16 Uhr

Ich denke Sternchen wollte sagen: Ein aus dem Boden geborgener Gegenstand kann(!), wenn er wissenschaftlich wertvoll ist und ein Öffentlichkeitsinteresse besteht, zum Bodendenkmal erklärt werden. Bis dahin ist es ein simples Objekt aus dem Boden. Da es keine behördliche Prüfungspflicht für diese Objekte gibt, obliegt es dem Finder diese Einschätzung nach bestem Wissen und Gewissen(!) vorzunehmen.
Grüße
j Smiley t t

Hinzugefügt 20. April 2012, um 15:19:39 Uhr:

@massi
Frage den Grundbesitzer, ob sich auf seinem Acker ein Bodendenkmal befindet. Er muss es wissen. Schluss. Ganz einfach.
Grüße
j Smiley t t

« Letzte Änderung: 20. April 2012, um 15:20:23 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#20
20. April 2012, um 15:27:11 Uhr

Geschrieben von Zitat von massi
Also, ich komme mal dazu,
was ich finden will:
Am Anfang freue ich mich über alles, was ich finde,
ob es Münzen, WW1+2 Zeug ist oder Archäologisches.
Das ist auch eigentlich das, was ich sammeln möchte:
Münzen, Medaillen, Abzeichen, Musketenkugeln, Archäologisches( Armreife etc), Schmuck,
Weltkriegszeug(Patronenhülsen, Fernglas, geschirr o ä, Abzeichen)
Also so ziemlich alles Smiley
Liebe Grüße

So wie es da steht ist es Verboten. Die Suche mit Technischem Gerät nach Bodendenkmalen auch beweglich ist Verboten. Bewegliche BDs können Münzen(Antik), Arnreif oder auch Fibel..........sein.
Je nach Bundesland kommt noch das Schatzregal dazu, wo bei der Finder noch lange nicht der Besitzer ist.

Offline
(versteckt)
#21
20. April 2012, um 15:57:46 Uhr

Rheinland-Pfalz:

 Suchen

§ 21
Genehmigung von Nachforschungen, Anzeige von Arbeiten, Kostenerstattung
(1) Nachforschungen, insbesondere Geländebegehungen mit Schatzsuchgeräten
sowie Ausgrabungen, mit dem Ziel, Kulturdenkmäler zu entdecken, bedürfen der
Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde ...

 Idee Ich darf nicht nach Kulturdenkmälern suchen. Was sind Kulturdenkmäler?

 Suchen

§ 3
Begriff des Kulturdenkmals
(1) Kulturdenkmäler sind Gegenstände aus vergangener Zeit,
1. die
a) Zeugnisse, insbesondere des geistigen oder künstlerischen Schaffens, des
handwerklichen oder technischen Wirkens oder historischer Ereignisse oder
Entwicklungen,
b) Spuren oder Überreste menschlichen Lebens oder
c) kennzeichnende Merkmale der Städte und Gemeinden
sind und
2. an deren Erhaltung und Pflege oder wissenschaftlicher Erforschung und
Dokumentation aus geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen oder
städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht.

(2) Als Kulturdenkmäler gelten Gegenstände aus vergangener Zeit, die Zeugnisse,
Spuren oder Überreste der Entwicklungsgeschichte der Erde oder des pflanzlichen
oder tierischen Lebens sind und an deren Erhaltung und Pflege oder
wissenschaftlicher Erforschung und Dokumentation ein öffentliches Interesse im
Sinne von Absatz 1 Nr. 2 besteht.


 Idee Also nur wenn wissenschaftlich wertvoll und Öffentlichkeitsinteresse. Wer schätzt das ein?

 Suchen

Keine Regelung. Also jeder selber nach bestem Wissen und Gewissen.

 Idee Ist noch etwas verboten?

 Suchen

§ 22
Grabungsschutzgebiete
...
(3) Vorhaben in Grabungsschutzgebieten, die verborgene Kulturdenkmäler
gefährden können, bedürfen der Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde;
§ 13 Abs. 3 Satz 1 bis 4, § 13 a Abs. 4 und § 21 Abs. 1 Satz 2 gelten entsprechend.

...

 [idee]Grabungsschutzgebiete nicht anfassen. Wo sind Grabungsschutzgebiete?

 Suchen

(4) Auf Grabungsschutzgebiete ist in den Geobasisinformationen des amtlichen
Vermessungswesens hinzuweisen.

Grüße
j Smiley t t

(versteckt)
#22
20. April 2012, um 15:58:14 Uhr

Geschrieben von Zitat von sternenstahl
So wie es da steht ist es Verboten. ........... Bewegliche BDs können Münzen(Antik), Arnreif oder auch Fibel..........sein.


Yo Sterni  Lächelnd soll ich dir mal die deutsche Sprache und in der Hinsicht den Unterschied zwischen "kann sein" und "ist" näherbringen  Lächelnd

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#23
20. April 2012, um 16:17:48 Uhr

Okay danke für die Aufklärung, das was sternenstahl geschriebn hat, hat mich ja extrem gewundert.
Also darf ich alles behalten, was ich auf Grund(ohne Denkmalzone und Erlaubnis des Besitzers behalten), außer es
ist so etwas, wie ein Römerutensil, das noch nie gefunden wurde, ein berühmter Schatz etc..
Aber da ich eh Bilder von allen funden einstellen werde, könnt ihr mir ja im Notfall sagen, ob das von öffentlichem interesse oder so ist.
Vielen Dank für die antworten, jetzt weis ich aber immer noch nicht, wen ich für die Römeracker fragen muss(Den Bauern, das Museum, ist das ausgeschildert?Huch).
Lg

Offline
(versteckt)
#24
20. April 2012, um 17:02:57 Uhr

(4) Auf Grabungsschutzgebiete ist in den Geobasisinformationen des amtlichen
Vermessungswesens hinzuweisen.

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.geoportal.rlp.de/

Ich würde den Bauern fragen. Der muss es wissen.
Grüße
j Smiley t t




Offline
(versteckt)
#25
20. April 2012, um 17:17:01 Uhr

@jott und Sondengängerübermensch ihr zwei entscheidet schon mal gar nichts ausser für euch selber. Ihr könnt es drehen und wenden wie ihr wollt solltet ihr mal erwischt werden entscheiden andere.Die Behörde,der Staatsanwalt und am ende das Gericht.

@jott warum gehst du nicht mal zum Anwalt und lässt dir die Begriffe erklären. Hier im Forum kann keiner eine Rechtsauskunft geben.

@massi, """"Okay danke für die Aufklärung, das was sternenstahl geschriebn hat, hat mich ja extrem gewundert.
Also darf ich alles behalten, was ich auf Grund(ohne Denkmalzone und Erlaubnis des Besitzers behalten), außer es
ist so etwas, wie ein Römerutensil, das noch nie gefunden wurde, ein berühmter Schatz etc..
Aber da ich eh Bilder von allen funden einstellen werde, könnt ihr mir ja im Notfall sagen, ob das von öffentlichem interesse oder so ist.
Vielen Dank für die antworten, jetzt weis ich aber immer noch nicht, wen ich für die Römeracker fragen muss(Den Bauern, das Museum, ist das ausgeschildert""""

Das Gezielte suchen nach"Römerutensil" Bodendenkmal auch auf Flächen die kein Grabungsschutzgebiet sind, ist verboten. Ob du einen "zufälligen Fund" behalten darfst, regelt das Gesetz"Schatzregal".
Es ist immer ratsam den Bauern(Besitzer) zu fragen ob du auf seinem Grund suchen darfst.

Du solltest dich dringend unabhängig von diesem Forum, bei deiner Stadt,Gemeinde oder Kreis informieren was erlaubt ist und was nicht.

G.S

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(versteckt)
#26
20. April 2012, um 17:40:25 Uhr

Geschrieben von Zitat von sternenstahl
@jott warum gehst du nicht mal zum Anwalt und lässt dir die Begriffe erklären.
Sage mir bitte welche Begriffe mein Rechtsanwalt mir noch mal erklären sollte. Mir ist an einer sachlichen Diskussion zum Thema sehr gelegen. Es wäre schade, wenn es auf ein anderes Niveau sinkt.
Oder noch eine andere Idee. Erkläre du mir bitte kurz und sachlich, wann ein im Boden gefundener Gegenstand in Rheinland-Pfalz ein Kulturdenkmal ist.
Grüße
j Smiley t t

(versteckt)
#27
20. April 2012, um 17:51:09 Uhr

ach Sterni Lächelnd bist mir schon son extra spezieller "Sondengänger" und Jura-Vollprofi  Lächelnd
kannst mir die Gesetzespassage nennen aus der hervorgeht dass das hier :


Geschrieben von Zitat von sternenstahl


Das Gezielte suchen nach"Römerutensil" Bodendenkmal auch auf Flächen die kein Grabungsschutzgebiet sind, ist verboten.




auch stimmt ? habs auf die Schnelle leider nicht gefunden .......dafür aber anderen sehr klar definierten Kram - so von wegen Enteignung und Bodendenkmal  Zwinkernd


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(versteckt)
#28
20. April 2012, um 17:57:05 Uhr

"Das Gezielte suchen nach"Römerutensil" Bodendenkmal auch auf Flächen die kein Grabungsschutzgebiet sind, ist verboten."

Ich schlussfolgere mal eben:
Die Suche nach Denkmälern ist verboten.
Die Suche nach Römerutensilien ist verboten, da sie Denkmäler sind.
Römerutensilien sind auch Münzen, Schnallen etc.
Ergo:
Alle Römerutensilien sind Denkmäler.

Schaue ich mir beliebige Denkmallisten von Städten und Gemeinden allein in NRW an, so sehe ich nirgendwo, dass als Denkmal eine einzelne römische Münze eingetragen ist.
Wie kann das denn sein? Wenn alle Römerutensilien doch Denkmäler sind, so müssen sie gesetzlich geschützt und eingetragen werden.
Da es Millionen von römischen Münzen in Europa gibt, müssen doch zumindest einige zigtausend als Denkmäler in NRW registriert und eingetragen worden sein.  Huch
Warum finde ich dazu nichts?
Vllt. sind einzelne römische Münzen gar keine Bodendenkmäler?

Römische Münzen sind keine Denkmäler, sie könnten es aber unter besonderen Bedingungen sein. (Z.B. röm. Amphore, mit Aureii gefüllt)
Ein Denkmal muss wissenschaftlich interessant und für die Öffentlichkeit von besonderer "Wichtigkeit" sein.
Sind die Millionen von röm. Münzen in Europa wissenschaftlich interessant und für die Allgemeinheit besonders wichtig?
Nein, nur in Ausnahmefällen wie einem Schatzfund von vielen vielen Münzen.

Wenn ich also sage, dass ich nach römischen Münzen suchen will, so kann nicht davon ausgegangen werden, dass ich nach Denkmälern suchen will.
Wenn nur 0,01% aller röm. Münzen Denkmäler sind, so kann nicht davon ausgegangen werden, auch nicht fahrlässig inkaufgenommen, dass man bei der Römermünzensuche auch gleichzeitig nach Denkmälern sucht.

Meiner Meinung nach benötigt man also auch für die Suche nach röm. Münzen keine Genehmigung.
Wer dagegen nach röm. Münzschätzen in Amphoren suchen möchte, bedarf mMn. einer Genehmigung, da diese Münzschätze sehr wahrsch. ein Denkmal darstellen.


Marcel, schau also einfach mal im Kreis nach der zuständigen Denkmalbehörde und verlange nach Einsicht in die Bodendenkmalliste. Da sind z.B. 10 Stellen markiert und ausführlich beschrieben, die in deinem Kreise Bodendenkmäler darstellen.
Einfach auf diese Flächen nicht raufgehen. Da wo ein BD aufhört, hört es auf und kann abgesucht werden.



Hoffe du verstehst es etwas besser!
LG

PS: Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar  Smiley

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#29
20. April 2012, um 18:07:54 Uhr

Okay, danke für deine super Antwort.
Ich werde mich mal erkundigen, wo ein solches Amt zu finden ist.
Dann erkundige ich mich noch etwas geschichtsmäßig über die Umgebung.
Probiere wahrscheinlich das Sondeln bei einem guten und netten Kolegen aus
und lege mir endlich den Discovery3300 zu Smiley
Vielen Dank an alle!
Liebe Grüße

Hinzugefügt 20. April 2012, um 18:08:24 Uhr:

Würde auch sowas genügen?
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http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Kulturdenkm%C3%A4ler_in_Zweibr%C3%BCcken


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