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 Bodendenkmalgebiet oder nicht?

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Avatar  Bodendenkmalgebiet oder nicht?  (Gelesen 3645 mal) 0
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(versteckt)
#60
21. April 2012, um 12:28:02 Uhr

Das stimmt, der Bauer muss eine amtliche Mitteilung mit oder ohne Auflagen, was er auf seinem Grundstück noch machen darf, erhalten haben. Frage einfach.
Grüße
J Smiley t t

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(versteckt)Themen Schreiber
#61
21. April 2012, um 12:33:49 Uhr

Also jetzt frage ich mal zum Anfang:
Also wenn ich das jetzt so verstehe, muss ich zum Amt eine Grabgenehmigung
besorgen(Wie soll ich da fragen?), dann zum Bauer/Besitzer um Erlaubnis fragen.
Und was ich mit den Funden mache weis ich ja:
Behalten, außer es ist was von öffentlichem Interesse.
Lg


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(versteckt)
#62
21. April 2012, um 12:40:47 Uhr

Geschrieben von Zitat von massi
Also jetzt frage ich mal zum Anfang:
Also wenn ich das jetzt so verstehe, muss ich zum Amt eine Grabgenehmigung
besorgen(Wie soll ich da fragen?), dann zum Bauer/Besitzer um Erlaubnis fragen.
Und was ich mit den Funden mache weis ich ja:
Behalten, außer es ist was von öffentlichem Interesse.
Lg


Warum stellst du deine Fragen nicht an das Amt ?

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(versteckt)Themen Schreiber
#63
21. April 2012, um 12:47:40 Uhr

Weil ich dachte, ich informier mich erstmal hier bei euch.
Lg

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(versteckt)
#64
22. April 2012, um 10:48:22 Uhr

Salve Massi,

ich würde an Deiner Stelle nicht in Schwarzenacker sondeln.

Erstens darfste das nicht und zweitens ist da alles schon abgesucht.

PS: Den Weg aufs Amt kannste Dir sparen. Der Adler erteilt keine. Die gleiche scheisse gilt für die Pfalz.

WaldWiese



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(versteckt)Themen Schreiber
#65
22. April 2012, um 10:56:10 Uhr

Wie jetzt_?
Also darf man in RheinLandPfalz garnicht sondeln?

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(versteckt)
#66
22. April 2012, um 11:00:25 Uhr

Salve,

Ohne Genehmigung => Nein

Diese bekommst Du nur, wenn der Archytante Deine Nase gefällt.

Aber meine Sonde läuft mit Batterie und nicht mit einer Genehmigung.

Schreib mir mal ne PN

WaldWiese


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#67
22. April 2012, um 11:16:35 Uhr

Man darf natürlich in RLP Sondeln, wo steht das das Verboten ist, bitte nicht nochmal von Vorne.

Lest das DschG, und dann wisst ihr das ihr Sondeln dürft, nur bitte nicht auf Bd`s und wenn ihr Bd`findet, meldet sie.

Ich sondele entspannt in Rlp, und das klappt prima.

Gruß

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(versteckt)Themen Schreiber
#68
22. April 2012, um 11:21:04 Uhr

Ja nach dem Punkt bin ich auch ausgegangen:
Wenn BD nein, Besitzer fragen und los gehts.
Schätze und ähnliches abgeben.
Dadurch, dass noch mehr andersweitige Antworten kamen, war ich verwirrt, sorry.
PS: Kümmere mich jetzt um einen Detektor und dann ab die Post Zwinkernd
Lg

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(versteckt)
#69
22. April 2012, um 11:36:04 Uhr

@ 7eichen, dann solltest du bitte auch dabei schreiben das es nur deine Meinung ist ! Eine Rechtsauskunft kann hier keiner geben.

(wo steht das das Verboten ist)     wo steht denn das es erlaubt ist?

G.S

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(versteckt)
#70
22. April 2012, um 11:56:52 Uhr

Geschrieben von Zitat von 7eichen
Man darf natürlich in RLP Sondeln, wo steht das das Verboten ist, bitte nicht nochmal von Vorne.

Lest das DschG, und dann wisst ihr das ihr Sondeln dürft, nur bitte nicht auf Bd`s und wenn ihr Bd`findet, meldet sie.

Ich sondele entspannt in Rlp, und das klappt prima.

Gruß

Ohne Nachforschungsgenehmigung ist das Sondeln in RLP nicht erlaubt.

Selbst das gezielte Suchen nach Fossilien bedarf einer Nachforschungsgenehmigung.

--Unwissenheit schützt vor Strafe nicht--

Auf weitere Ausführungen habe ich keine Lust, da alles schon hundert mal in diesem Forum erläutert wurde => Suchfunktion

WaldWiese

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#71
22. April 2012, um 13:06:52 Uhr

als würd man gegen Wände schreiben  Nono

wenn einige hier den abenteuerlichen Auslegungen der Ämter glauben schenken wollen ,dann tut das bitte ,aber verunsichert doch damit nicht immer die Neulinge und Paranoiden  Nono
außerdem rückt ihr ,den nicht sondelnden Mitlesern (von wer weiß woher) gegenüber, den allergrößten Teil der SG in fast schon kriminelle Ecke - is nich so toll  Nono

Klar bekommt man vom Amt immer zu hören das METALLdetektorennutzung ohne NFG verboten ist ,aber wenn davon nun mal nichts im Gesetz steht ,STIMMT DAS EINFACH NICHT !!!
ihr nutzt METALLsonden und keine DENKMALsonden !!!

ist echt zum verzweifeln  Platt

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(versteckt)
#72
22. April 2012, um 13:40:54 Uhr

Vielleicht auch mal unabhängig hier rein schauen

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://de.wikipedia.org/wiki/Bodendenkmal


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(versteckt)
#73
22. April 2012, um 13:56:30 Uhr

Das ist mir echt zu Blöd.Totale Unwahrheiten, es ist nicht verboten.
Wer lesen kann sollte mit dem DschG klarkommen, und gut ist es .
Ich halte es sogar für sondlerfreundlich.

Entweder sind die Leute die hier so vehement für die Negative Auslegung der DschG sind Archis, haben eine Suchgenehmigung und kein Bock auf Konkurrenz, oder sie sind genau die, die nachts losziehen und mitten auf Bodendänkmälern nach Schätzen suchen.

Macht was ihr wollt, aber hört auf Anfängern Halbwahrheiten und falsche Tatsachen Vorzugaukeln.

Ich schreib hierzu nix mehr, echt schade das in einem Forum diese Katehorie Leute zunimmt.

Gruß

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#74
22. April 2012, um 14:18:17 Uhr

Ich kann 7eichen nur zustimmen.

Im Denkmalschutzgesetz steht es doch drinne, was einer Genehmigung bedarf und was nicht!

Ein Metalldetektor kann für viele Dinge verwendet werden, z.B.:
- ihn auf den Schädel eines Kollegen hauen
- ihn in die Ecke schmeißen
- ihn verkaufen
- ihn einschalten
- mit ihm nach nicht-Denkmälern suchen
- mit ihm nach Denkmälern suchen
- ihn in den Arsch eines Archies schieben


Aha, die Suche nach Denkmälern ist nur EINE Möglichkeit unter VIELEN!
Die Benutzung eines Beils um Holz zu schlagen ist nur EINE Möglichkeit unter VIELEN!

Bedarf ich der Genehmigung laut Denkmalschutzgesetz für folgende Vorhaben?
- ihn auf den Schädel eines Kollegen hauen? NEIN, dazu bedarf ich lediglich des Einverständnis des Kollegen.
- ihn in die Ecke schmeißen? NEIN, wenn es mein Detektor ist, darf ich ihn in meine Ecke schmeißen.
- ihn verkaufen? NEIN, ich muss die Denkmalbehörde und den Archäologen nicht fragen, ob ich meinen Detektor verkaufen darf. Ich kann über meine Sachen frei verfügen.
- ihn einschalten? NEIN, ich kann über meine Sachen frei verfügen
- mit ihm nach nicht-Denkmälern suchen? NEIN, denn die Suche nach nicht-Denkmälern bedarf laut dem Gesetz keiner Genehmigung
- mit ihm nach Denkmälern suchen? JAAAAAA, die Suche nach Denkmälern bedarf der Genehmigung, hier muss ich tatsächlich das Denkmalamt fragen!
- ihn in den Arsch eines Archies schieben?
NEIN, ich muss nicht die Denkmalbehörde fragen, ob ich dem Archi was reinschieben darf. Hierzu muss ich lediglich den Archi selbst fragen, ob er mit der Analsonde einverstanden sei.


Ist es nun klar geworden, wofür man die Genehmigung der Denkmalbehörde braucht?
Wer nach nicht-Denkmälern (Euromünzen, Meteoriten)sucht, auf nicht-Denkmälern (99,9% der Landesfläche) sucht, Naturschutzgebiete und Grabungsschutzgebiete meidet, der kommt überhaupt nicht mit dem Denkmalschutz in Kontakt. FALLS man bei der Suche nach nicht-Denkmälern auf Pfostenlöcher trifft, muss man dies, je nach Bundesland, melden bzw die Arbeit an der Stelle ruhen lassen.

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