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 Bodendenkmalgebiet oder nicht?

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Avatar  Bodendenkmalgebiet oder nicht?  (Gelesen 3646 mal) 0
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(versteckt)
#30
20. April 2012, um 18:48:27 Uhr

Geschrieben von Zitat von massi
.....
Also darf ich alles behalten, was ich auf Grund(ohne Denkmalzone und Erlaubnis des Besitzers behalten), außer es
ist so etwas, wie ein Römerutensil, das noch nie gefunden wurde, ein berühmter Schatz etc..
....

Das mit dem Behalten ist so eine Sache. Hier ging es nur um die Suche. Vor dem Behalten kommt noch die Meldepflicht und das Schatzregal.

Gruß
Oetti1

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(versteckt)Themen Schreiber
#31
20. April 2012, um 19:09:02 Uhr

Muss man alles melden, oder kann ich irgendwo einsehen was oder muss man nur so schätze etc melden?
Weil hier stellen ja viele Leute Fundkomplexe rein, mit Münzen, Antikem und archäologischem und das dürfen
sie ja auch behalten?
lg

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(versteckt)
#32
20. April 2012, um 20:38:08 Uhr

Geschrieben von Zitat von massi
Muss man alles melden, oder kann ich irgendwo einsehen was oder muss man nur so schätze etc melden?
Weil hier stellen ja viele Leute Fundkomplexe rein, mit Münzen, Antikem und archäologischem und das dürfen
sie ja auch behalten?
lg

Grundsätzlich muß man alles melden, was nach dem jeweiligen DMSG ein bewegliches  Bodendenkmal sein kann.

Ob es eins ist kann einzig nur das Amt entscheiden. Alles andere was hier dazu geschrieben wird stimmt nicht.

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#33
20. April 2012, um 21:01:09 Uhr

Also muss ich alles, was ich finde, ob ein paar Reichspfennig oder ein Abzeichen dort hinschleppen?
Und die sagen mir dann, ob ichs behalten darf O.o?
lg

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(versteckt)
#34
20. April 2012, um 21:12:42 Uhr

Ja, Alles!

NägelSchrauben Flaschenverschlüsse Eisenfragmente und und und, aber wunder dich nicht wenn die bald komisch Gucken wenn du reinkommst, und auf einmal keine Zeit für dich haben.

 Grinsend

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(versteckt)
#35
20. April 2012, um 21:20:01 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Grundsätzlich muß man alles melden, was nach dem jeweiligen DMSG ein bewegliches  Bodendenkmal sein kann.
Ob es eins ist kann einzig nur das Amt entscheiden.
Na klar muss man alles melden, was ein bewegliches Bodendenkmal sein könnte. Da bin ich ganz deiner Meinung. Ob ein Fundstück die Kriterien aber erfüllen könnte, muss jeder Entdecker erst einmal selbst entscheiden. Ansonsten wären wir bei einer Meldepflicht für alle aus dem Boden geborgenen Gegenstände. Das würde sämtliche Denkmalschutzbehörden auf einen Schlag töten. Was bestimmt niemand will. Oder?

Geschrieben von Zitat von insurgent
Alles andere was hier dazu geschrieben wird stimmt nicht.
Ich schätze dein Fachwissen, ich mag deine Beiträge und ich habe Respekt vor deinem Erfahrungsschatz, aber ist das jetzt nicht ein bisschen zu hochnäsig?

Liebe Grüße
j Smiley t t


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(versteckt)
#36
20. April 2012, um 21:59:48 Uhr

Geschrieben von Zitat von jott
.....1) Ob ein Fundstück die Kriterien aber erfüllen könnte, muss jeder Entdecker erst einmal selbst entscheiden. Ansonsten wären wir bei einer Meldepflicht für alle aus dem Boden geborgenen Gegenstände. Das würde sämtliche Denkmalschutzbehörden auf einen Schlag töten. Was bestimmt niemand will. Oder?
.....2) Ich schätze dein Fachwissen, ich mag deine Beiträge und ich habe Respekt vor deinem Erfahrungsschatz, aber ist das jetzt nicht ein bisschen zu hochnäsig?

Liebe Grüße
j Smiley t t


Zu 1) nach Absprache mit dem Amt völlig OK , aber ohne muß man erst mal alles melden um zu wissen was das Amt will und was nicht.

Zu 2) Sorry, klingt etwas danach  Verlegen, aber ohne Rücksprache mit dem Amt liegt es eben nicht in unserer Entscheidung und deshalb kann man viel darüber philosphieren was, ob, wenn und aber.................ob wichtig oder nicht muß man mit dem Amt klären

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#37
20. April 2012, um 22:06:52 Uhr

Ihr könnt mir aber doch nicht sagen, dass jeder Sondler nach jedem Sondelgang seinen Fundkompley aufs Amt bringt?
Oder?
lg

Offline
(versteckt)
#38
20. April 2012, um 22:08:06 Uhr

@insurgent
Jetzt mal klipp und klar: Gibt es eine generelle Meldepflicht für alle aus dem Boden geborgenen Gegenstände?
Grüße
j Smiley t t

« Letzte Änderung: 20. April 2012, um 22:23:08 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#39
20. April 2012, um 22:11:58 Uhr

Nein, das kann ich nicht finden im DschG RLP.

Gruß

Offline
(versteckt)
#40
20. April 2012, um 22:22:41 Uhr

Geschrieben von Zitat von jott
@insurgent
Jetzt mal klipp und klar: Gibt es eine generelle Meldepflicht für alle aus dem Boden geborgene Gegenstände?
Grüße
j Smiley t t

Radio Eriwan...im Prinzip ja.

In jedem DMSG wird geregelt was ein BD sein könnte ( in SH z.B. alles bis 1946) Ob es eins ist kann nur das Amt entscheiden und in den Gesetzten steht überall man muß melden.

Hier aus NRW.


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§15Melden.JPG
(versteckt)
#41
20. April 2012, um 22:24:07 Uhr

Geschrieben von Zitat von jott
@insurgent
Jetzt mal klipp und klar: Gibt es eine generelle Meldepflicht für alle aus dem Boden geborgene Gegenstände?
Grüße
j Smiley t t

ja würd mich auch mal interessieren - habs bisher noch in keinem Gesetzestext gelesen  Huch
da wirds doch wohl ne diesbezügliche Bestimmung geben ,oder  ?
die Sachen die wir beim jährlichen Müllsammeln seitens des Angelvereins von den Uferböden aufklauben melden wir "Verbrecher" auch nie beim Amt  Cool

Hinzugefügt 20. April 2012, um 22:26:02 Uhr:

oh, schon Antwort ........mit nem Text in dem es um BodenDENKMALE geht und nicht um xbeliebige Bodenfunde  Zunge

« Letzte Änderung: 20. April 2012, um 22:26:02 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#42
20. April 2012, um 22:27:57 Uhr

Wenn doch unsere lieben Politiker nur halb so ehrlich wären, wie der kleine zipfelmützige Sondengänger, der sich strickt an die Gesetze hält, dann wären wir nicht mehr von Lug und Trug umgeben.

Viele Grüße

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#43
20. April 2012, um 22:33:43 Uhr

Okay, jetzt weis ich zwar immernoch nicht, wie ich ein Bodendenkmal erkenne und muss im Endeffekt doch alles dort hinbringen...

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(versteckt)
#44
20. April 2012, um 22:38:32 Uhr

Geschrieben von Zitat von massi
Okay, jetzt weis ich zwar immernoch nicht, wie ich ein Bodendenkmal erkenne und muss im Endeffekt doch alles dort hinbringen...

Sprich mit dem Amt unter Deinem Realnamen und Dir wird geholfen. Wir können das hier nicht klären!!

Hinzugefügt 20. April 2012, um 22:43:11 Uhr:

Geschrieben von Zitat von Sondengängerübermensch
jamit nem Text in dem es um BodenDENKMALE geht und nicht um xbeliebige Bodenfunde  Zunge

Wer entscheidet es denn ob ja oder nein ...Du etwa Grinsend

Das Gesetzt hat das Amt als Entscheidungsträger bestimmt, nicht den Sondengängerübermensch  Cool

« Letzte Änderung: 20. April 2012, um 22:43:11 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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