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 Polizei in RLP soll Sonden sicher stellen

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Avatar  Polizei in RLP soll Sonden sicher stellen  (Gelesen 9733 mal) 0
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#45
03. April 2014, um 20:43:34 Uhr

Ich mein das ist ja alles Gut erklärt da oben aber Wenn ich am Letzten Satz bin hab ich den Anfang schon vergessen!
Ich denke so geht es nicht nur mir.  Unentschlossen
Darf Ich jetzt ohne Genehmigungen.... Schiss und Feuerstein Suchen wo kein BD oder ähnliches ist oder nicht? ( Acker und einverständniss vom Bauern).

Ich will doch nur Zwei klare Sätze wo drin steht ja oder nein.
Das is doch sonst alles fürn  LMAO
Danke und LG

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#46
04. April 2014, um 09:17:59 Uhr

Geschrieben von Zitat von Tejon
Miraculix
hast du ein nfg  für rlp ?


Hallo, ja ich hab eine nfg,
es ging hier in diesem beitrag nicht um die Gesetze, sondern darum ob die polente angehalten sei, Detektoren einzuziehen, dies ist nicht der fall.
da brauchen auch manche hier net den dicken raushängen zu lassen und hier das ganze denkmalschutzgesetz aufschreiben und sagen dass andere keine Ahnung haben.
Wenn ich meine nfg vorzeige wird mir kein Polizist der welt meinen Detektor einziehen ( es sei denn auf Bodendenkmälern, da geht man ja auch nicht hin, völlig legitim wenn der mir mein teil abnimmt und ich grad ein Hügelgrab umgrabe)
Und nur auf verdacht......., da kann der herr Polizist auch mal auf verdacht einen bericht schreiben, da hat doch keiner bock drauf.
 also nur nicht ins Hemd machen  Weise

gruß miraculix

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#47
07. April 2014, um 10:46:08 Uhr

BimmBamm: mal ruhig bleiben und nicht gleich so allwissend rumstänkern.
Ich hab lediglich (zugegebenermaßen recht lapidar) den geschilderten Fall der tatsächlichen Auftragssuche angesprochen. In einer solchen liegt grade keine Owig, da keine Nachforschungen stattfinden. In diesem Fall würden die Polizeibeamten präventiv nach dem PolG tätig werden. Hier ist eine Gefahr notwendig, die bei Vorlage eines Auftrags belegbar nicht vorliegt. Für einen solchen Fall habe ich sodann nur geschrieben, dass die Polizei den Detektor wieder rausrücken muss und sich derjenige an einen Juristen halten soll.
Du gehst auf die repressive Sicherstellung ein. Da hast Du natürlich Recht, wenn Du § 94 StPO anführst. Deine Ausführungen sind soweit richtig. Doch hast Du nicht bedacht, dass die meisten Sondler ihren Detektor nicht freiwillig i.S.d. Norm abgeben werden und sodann eine Beschlagnahmung vorliegt. Eine solche muss allerdings durch einen Richter angeordnet werden. Nur bei Gefahr im Verzug darf der Staatsanwalt entscheiden. Der Polizeibeamte darf nur dann selbständig tätig werden, wenn die Staatsanwaltschaft nicht zu erreichen ist. Dieses wird tagsüber wohl kaum der Fall sein. In vielen OLG Bezirken ist es mittlerweile sogar soweit, dass ein StA Notdienst hat und folge dessen die Polizei gar nicht mehr selbstständig beschlagnahmen darf. Tut sie es doch, ist die Beschlagnahmung rechtswidrig und der Gegenstand der Beschlagnahmung herauszugeben.
Bitte entschuldige, wenn ich hier nur kurz eine Einschätzung gepostet habe und nicht für Dich eine juristische Ausführung hinterlassen habe. In Zukunft werde ich für Dich in rechtlichen Threads nur noch auf Deinem Niveau posten.


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#48
09. April 2014, um 12:22:55 Uhr

@nibse:

Ich sage es nochmal: Du hast keine Ahnung! Du verwechselst die Sicherstellung/Beschlagnahme mit der Einziehung. Ansonsten zeigst Du mir die Rechtsgrundlage hierfür...

Tatbestand und Rechtsfolge...

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#49
09. April 2014, um 14:29:29 Uhr

Hinweis: Die von mir getätigten folgenden Aussagen sind keine Rechtsberatung sondern nur gut gemeinte Hinweise! (Etwaige Tippfehler bitte ich zu Verzeihen bei dem großen Text.)

Die unten aufgeführten Verhaltensweise sollen keine Angst bei euch schüren sondern nur zum Nachdenken anregen um sich selbst BESSER zu schützen!



1. Die Beamten sind nicht deine Freunde!

2. Höflich bleiben, aber bestimmt sein. KEINE ANGST machen lassen, nicht in Panik verfallen, die Polizisten wissen um ihr auftreten und sind psychologisch geschult!

3. Namen und Revier NOTIEREN! Dienstnummer oder so von mir aus auch, Ausweis zeigen lassen!!!!

3. KEINE Angaben machen, weder was man hier macht, noch warum man sich hier aufhält, das geht die Beamten nichts an, oder habt ihr "Auskunft" auf eurem Kopf kleben? Habt ihr die Erlaubnis des Grundstückseigentümers könnt ihr das natürlich sagen/vorzeigen. Nur Auskunft geben wer man ist, ggf Ausweis vorzeigen (wenn er verlangt wird). Wenn ihr etwas zu sagen habt könnt ihr das immer noch hinterher machen, nachdem ihr einen Anwalt konsultiert habt!

4. Ausweis: Es besteht eine Ausweispflicht, aber KEINE Mitführungspflicht. Habt ihr keinen dabei werden euch die Polizisten wohl nach Hause/zum Auto begleiten und euren Ausweis sehen wollen.

5. Hier schreibt einer "Detektor freiwillig rausgeben das macht ein gutes Bild", BITTE NICHT! "Ein gutes Bild" wird euch nichts nutzen! Natürlich meine ich mit "Bitte nicht", dass ihr weinen sollt, oder euch wehren, oder diskutieren (denkt immer drann: Ruhig, freundlich, bestimmt) oder so ein Unfug, das bringt euch nur mehr Ärger, das Gewalt nichts bringt müsste euch klar sein?
ABER ihr widersprecht der Herausgabe!!!! Sowieso sollte man sich merken, auch bei einer Kontrolle egal wo, oder einer HD (Hausdurchsuchung) IMMER zu WIDERSPRECHEN. (WICHTIG! WICHTIG! WICHTIG!) NIEMALS, sagen "Ok, macht doch". Ein Anwalt kann im Nachhinein dann nichts mehr für euch tun, Ihr habt zugestimmt und eure Rechte abgegeben!

6. NICHTS UNTERSCHREIBEN. Ganz wichtiger Punkt, NIEMALS(!), auch bei einer HD etwas unterschreiben. Lasst euch von den beschlagnahmten Sachen einen durchschlag geben, ABER unterschreibt NICHTS, niemand kann euch in diesem Lande zwingen etwas zu unterschreiben, weder die ARGE/Arbeitsamt, noch die Polizei, es gilt auch hier: Hinterher kann man gegen vieles Vorgehen, mit einer Unterschrift aber stimmt ihr wieder zu, was im Härtefall gegen euch verwendet wird! Es bringt euch NICHTS zu unterschreiben! Angst und Panik auch hier verdrängen Dummes gerede der Polizisten wie "..sie müssen das aber unterschreiben..." einfach ignorieren und sich weigern.

7. Die Polizei ist, wenn es gegen eure Person geht, NICHT euer Freund, behaltet das im Hinterkopf! Das kann man nicht oft genug schreiben. Deshalb nochmal: Wenig reden, keine Aussagen, keine Angaben (außer Person) machen etc., das kann man alles Hinterher erledigen, wenn man drüber geschlafen hat und sich mit einem Anwalt unterhalten hat. Denn im Eifer des Gefechts sagt man Dinge die man später bereut! Die Beamten müssen EUCH Fehlverhalten nachweisen, nicht ihr eure Unschuld! Aber immer gilt: Freundlich bleiben. "Reden ist Silber, schweigen ist Gold" ist hier die Devise, und wir stehen doch total auf Gold, oder?

8. Sollte euch der Detektor beschlagnahmt werden, obwohl offensichtlich kein Grund dafür vorliegt, könnt ihr ruhig fallen lassen, dass ihr eine Anzeige gegen die Beamten wegen Nötigung und Mißbrauch von Polizeigewalt bei der Staatsanwalt stellen werdet, sogar Freiheitsberaubung, oder ein paar andere nette Dinge wären eventuell angebracht. Sucht euch die entsprechenden § raus und nennt sie in einem Amtemzug " Nach § XY des STGB/BGB (oder was auch immer) werde ich bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gegen Sie Herr XYZ und gegen Sie Herrn ZYX Anzeige wegen XZY stellen..." Es ist egal ob diese Erfolg hat (wird sie wohl nicht), aber JEDER Polizist will keine Anzeigen in seiner Akte stehen haben, nur darum geht es! Polizisten versuchen euch einzuschüchtern, auch wenn sie noch so freundlich sind, gilt im besonderen für Zivilpolizei, die schlimmsten Brüder!  Also dreht den Spieß um!!! Nicht Einschüchtern lassen, Polizisten sind psychologisch geschult. Bleibt ruhig, freundlich und besonnen. Das bringt mehr als alles rumgerede und sonstiger Firlefanz!

9- Bei einer HD gilt: Ruhig bleiben. Auf Fragen nicht antworten, ausser "Tut mir leid, aber ich werde ihnen keine Fragen beantworten!" Ihr dürft euch in eurer Wohnung FREI bewegen. Anweisungen wie: "setzen sie sich bitte dahin während wir durchsuchen" sind nicht zulässig und Freiheitsberaubung, auch hier gilt, Namen notieren, Ausweis zeigen lassen, nebenbei erwähnen eine Anzeige zu stellen wegen Nötigung usw, eben alles was ich oben schon erwähnt habe, der Punkt Freiheitsberaubung könnte im Falle des Satzes " setzen sie sich da hin und bleiben sie dort" für die Beamten unangenehme Konsequenzen haben. Keiner will sowas in seiner Akte stehen haben, sehr hinderlich beim Hochfallen der Leiter!.
Macht euch einen Kaffee (nur euch NICHT den Polizisten), geht in euer Lieblingszimmer das euch behagt, setzt euch auf die Terasse, den Balkon, oder geht in den Garten Unkraut jäten (ihr habt hoffentlich einen selbst gewählten Zeugen bei der HD dabei?) oder in den Keller und macht eure Wäsche. Natürlich schmeckt das den Beamten nicht, weil sie dann gezwungen sind eine Person die bei der Durchsuchung helfen sollte abzuziehen um euch im Auge zu behalten, schliesslich könntet ihr beim  waschen eurer dreckigen Unterwäsche den Münzschatz verschwinden lassen. 

Noch etwas: Sollten die Beamten etwas finden, das nichts mit Sondeln zu tun hat, aber gegen das Gesetz verstößt, wie zb die 2g Grass die ihr von der letzten Silvesterparty noch im Schrank liegen hattet und ihr schon total vergessen hattet, dann werden diese auch wieder psychologisch tätig. Vielleicht ruft einer "Hah, da haben wir was..." oder "Schaut mal her, das hat sich gelohnt" oder irgend etwas in der Art, dann gilt das nur um euch einzuschüchtern, damit ihr in Panik verfallt und ihr vor lauter Angst alles Preis gebt, was eventuell doch noch zu finden sein wird.
Bleibt einfach wo ihr seit, springt nicht auf, rennt da hin und schaut euch panisch an was die denn da jetzt gefunden haben mögen (hab ich schon den euch vertrauenswürdigen Zeugen erwähnt der dabei sein sollte, der sollte den Beamten genau auf die Finger schauen). Schlürft euren kaffe weiter, zockt ne runde xbox und gebt euch unbeeindruckt. Apropos XBOX, dass ihr als Sondler und Grasraucher euren Rechner (Laufwerke) hoffentlich verschlüsselt habt muss ich nicht extra erwähnen oder?
Auch nicht, dass man euch NICHT zur Herausgabe der Passwörter zwingen kann, oder?
Nichts erhellt die Freude eines HD Beamten mehr als einen Rechner/tablet/Smartphone/laptob/ mit unverschlüsseltem Zugang. Am besten noch die emails immer schön mit Outlook runterladen, dass sie jeder lesen kann. Denn jetzt können sie vielleicht noch mehr finden.
Abgesehen von den XXX Sachen (euer kleinstes Problem) könnte ein surfen auf Seiten wie "Via.gr.a billig kaufen" oder ein torrentclient eine Ermittlung wegen verstoß gegen das Arzneimittelgesetz oder das verbreiten von Raubkopien nach sich ziehen, vor allem dann wenn die Beamten bei euch nichts finden und einfach nur frustriert sind, dass ihr so cool bleibt und die Durchsuchung nur Zeitverschwendung ist. Lasst sie doch den Rechner mitnehmen und sich die Zähne an truecrypt ausbeissen, das mindestens 24 stellige passwort habt ihr bei Nachfrage völlig vergessen und seit total geknickt, weil ihr selber nicht mehr auf den Rechner könnt. Traurige Sache eben. Zwinkernd

10. Die Beamten dürfen lügen dass sich die Balken biegen, die würden euch alles erzählen um Dinge zu erfahren mit denen sie euch ans Bein pinkeln können. Auch hier wieder der Hinweis: Nicht einschüchtern lassen, nichts unterschreiben, nicht kooperieren. Ihr wollt aber kooperieren weil ihr die Polizei so toll findet? Wartet damit bis ihr euren Anwealt gesprochen habt. Keiner, weder der Staatsanwalt noch der (und schon gar nicht der) Richter werden euch deswegen böse sein, denn schliesslich seit ihr keine Juristen und müsst euch SCHÜTZEN!!!!!! Es geht um EUREN Arsch, der wohl wichtiger sein sollte als ein blöder Rechner der mtigenommen wird, weil er verschlüsselt ist.

11. Die wichtigsten Punkte noch einmal: Keine Angaben ausser zur Person, Ruhig bleiben, nichts unterschreiben, WIDERSPRECHEN zu allem und jedem (Ich widerspreche hiermit, dass mein Detektor beschlagnahmt wird, ich widerspreche, der Hausdurchsuchung, ich widerspreche der Personenkontrolle/Durchsuchung, nicht in Panik geraten! Höflich bleiben, aber bestimmt! Lasst die Polizisten drüber lachen und ruhig sagen "das nutzt ihnen nichts" spielt keine Rolle! Bleibt cool!

12. Ist der erste Schreck verflogen auf die Suche nach einem für das Spezialgebiet zuständigen Anwalt machen (auch nur bei einer Detektor Beschlagnahmung) und das weitere Vorgehen abklären. Solltet ihr wie oben erklärt vorgegangen sein, wird er euch schon mal dafür loben!

13. Wenn ihr paranoid genug seit könnt ihr solche Situationen auch mit Freunden üben. Ich weiss, hört sich dramatisch an, aber wird euch helfen in solch einer Situation ruhiger zu bleiben. Die Polizisten machen das! Die sind trainiert darauf.

Wer denkt "das kann mir nicht passieren" der ist schief gewickelt Man kann in Deutschland schneller eine HD bekommen als einem lieb ist. Es gab schon HDs weil bei einer Personenkontrolle eine nicht beschrifteter Rohling bei ienem jugendlichen gefunden wurde. "wegen Gefahr im Verzug" wurde daraufhin die Nato, die UNO, Bundeswehr und SEK benachrichtigt, mit dem jugendliche nach Hause gefahren und sofort eine HD durchgeführt wegen Verdachts auf "Verbeitung von Raubkopien!

Noch eine kleine Geschichte die sich im Bekanntenkreis ereignet hat: (Jahreszahlen, Namen und Orte, soweit sie vorkommen sind natürlich geändert worden). Ein guter Freund von mir hatte eine HD. Um 9 Uhr morgens klingelten die Beamten mit einem HD Beschluss. Der schrecken war natürlich dementsprechend und die betroffene Person hatte natürlich keine Ahnung um was es geht. Nach dem üblichen Einschüchtern und Aufplustern der Zivilbeamten bekam er dann gesagt "HD beschluss wegen verstoss gegen das Arzneimittelgesetz".

Zuerst lachte der Betroffene, bis es ihm wieder einfiel. Er hatte vor zwei Jahren (!) eine Bestellung über günstige Viagra im Internet gemacht. Der Anbieter dieses Frauen beglückenden Pillchens hat natürlich brav die Daten seiner Kunde in einer Kartei gespeichert und diese natürlich, als er hoch genommen wurde, der Polizei zur Verfügung gestellt um selber weniger ab zu bekommen!
Es waren nur etwa 20 Pillchen, nicht wirklich viel um damit zu Handeln (was ihm auch noch vorgeworfen wurde) oder sonstigen Schaden anzurichten! Aufgrund dieser EINMALIGEN Bestellung bestand ein Postbeschlagnahmebeschluss auf seinen Namen. d.h. alle Pakete die er zwischenzeitlich bestellt hatte wurden kontrolliert, über den Zeitraum von EINEM JAHR! Jetzt war der Betroffene aber auch ein leidenschaftlicher Brotesser und besass damals eine Brotbackmaschine.
Während der Zeit des Postbeschlagnahmebschlusses versagte seine Feinwaage mit der er immer die genaue Menge seiner Heffe abmaß um sein Brot zu backen. In Zeiten von Amazon und CO bestellt man so etwas natürlich im Internet, was er auch tat!
Jetzt hat unsere Stasi natürlich leuchtende Augen. Aber es kam noch etwas dazu! Aufgrund der Brotbackerei experimentierte er mit verschiedenen Mehlen und Zutaten. Jetzt hatte er im Brotbackforum gelesen, dass man ein leckeres Brot backen könnte, indem man ein Teil des Mehls durch neutral schmeckendes Eiweisspulver ersetzen könnte. Er also wieder ins Internet und bei einem bekannten Hersteller von Nahrungergänzungsmitteln ein Milcheiweiss-Pulver bestellt und fröhlich drauf los gebacken. Unsere Staatsbeamten die natürlich viel Sherlock Holmes gelesen haben kombinierten jetzt folgendes:

Viagra+Feinwaage+Eweisspulver = Gefährlicher Arzneihändler/Panscher vielleicht sogar Drogen oder schlimmeres wie Völkermord, Menschenhandeld etc etc

Also Unterschrieb der zuständige Richter eine HD und schon klingelten die freundlichen Beamten fröhlich an der Türe des Betroffenen, der sich danach fragte, in welchem Land er eigentlich lebte. Natürlich fanden die Beamten nichts, die Pillchen waren längst verdaut. Das Eiweisspulver längst verzehrt, nur die Waage war noch da, die als "Beweismittel" beschlagnahmt wurde! (Die er dann aber nach 8 Wochen wieder bekam, allerdings nur auf vehemmentes Drängen)

Im Endeffekt wurde das Verfahren natürlich eingestellt, aber der Ärger und der Schreck wirkten bei meinem Freund noch lange nach! Das dazu, wenn jemand meint: "so schnell geht das nicht mit einer HD!"

Selbstschutz sollte bei einem Hobby wie dem unseren oberste Priorität haben.

Trotzdem weiterhin Gut Fund!  Smiley

Hier nochmals der Hinweis, das dies weder eine Rechstberatung ist, noch juristische Ratschläge. Diese sind bitte bei einem zugelassenen Anwalt einzuholen. Einige Aussagen die von mir getätigt wurden drücken meine Meinung aus die mir nach dem GG zusteht. Etwaige als Beleidung auffassbaren Beleidigungen gelten ebenfalls als Meinungsäusserung und waren keinesfalls beabsichtig, sondern gelten nur der Dramatisierung in einem satirischen kontext!







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#50
09. April 2014, um 15:52:47 Uhr

Hi,

ich bin der Ansicht das die Beschlagnahme des Metalldetektors auch beim vorliegen eines begründeten Verdachts einer Ordnungswidrigkeit nach §94 StPO nicht zulässig ist.

§ 94 StPO velangt: "...Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können...".

Was beweist ein beschlagnahmter Detektor? Das ich einen habe und dass ich diesen auch bei hatte. Für diesen Beweis reichen aber auch die beiden
Aussagen der stets im Doppel auftretenden  Polizei. Die Beschlagnahme ist hier rechtlich möglich aber ein überzogenes Mittel.

Gruß Charlie



 


« Letzte Änderung: 09. April 2014, um 15:54:33 Uhr von (versteckt) »

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#51
09. April 2014, um 16:02:49 Uhr

So. Eigentlich wollte ich ja nichts schreiben, aber es geht nicht anders.: Davon abgesehen, dass Polizei Ländersache will ich Euch das mal etwas erklären. Ein Gegenstand kann als Beweismittel sichergestellt werden. Dies unabhängig von einer Gefahr. Ob man im Ordnungswidrigkeitenverfahren und im Strafverfahren ist, spielt gar keine Rolle. Denn es gibt einen Überleitungs-§ , der besagt, dass im Owi-Verfahren sinngemäß die Gesetze des Strafverfahrens gelten. Das bedeutet der Detektor kann sehr wohl als Beweismittel gem. S t PO sichergestellt werden. Dies kann förmlich oder auch formlos erfolgen. Bei einer Beschlagnahme, was eine Form der Sicherstellung ist, nämlich dann wenn das Teil nicht freiwillig heraus gegeben wird, bzw. Wiederspruch eingelegt wird, ist innerhalb von 3 Arbeitstagen eine richterliche Entscheidung einzuholen. Die Gesetze OWIG , STGB Und STPO gelten bundesweit. LG

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#52
09. April 2014, um 18:29:51 Uhr

Nabend an alle,

wenn wir die Erlaubnis des Grundstücksbesitzer haben auf seinem LAND sondeln zu dürfen kann uns keiner was.
Da die arme und ich meine wirklich arme Polizei im Verbrecher System der BRD mit spielt, können sie uns garnichts weg nehmen.
-
Und wie schon mehrfach erwähnt, da unsere Politik in Frankfurt/Main gemacht wird, erkennen wir viele Gesetze nicht an.


Grüße

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#53
09. April 2014, um 19:03:50 Uhr

Geschrieben von Zitat von 20SondelTeam14
Nabend an alle,

wenn wir die Erlaubnis des Grundstücksbesitzer haben auf seinem LAND sondeln zu dürfen kann uns keiner was.
Da die arme und ich meine wirklich arme Polizei im Verbrecher System der BRD mit spielt, können sie uns garnichts weg nehmen.
-
Und wie schon mehrfach erwähnt, da unsere Politik in Frankfurt/Main gemacht wird, erkennen wir viele Gesetze nicht an.


Grüße

Aber nützen tut diese Aussage auch nichts. Immerhin leben "wir" ja hier. Was man auch noch bedenken muss, fast alle anderen Länder schauen zu Deutschland auf. Unsere Errungenschaften, die uns selbstverständlich erscheinen sind eben nicht überall selbstverständlich. Wenn Du im Iran mit ner Sonde erwischt wirst, führt man sie Dir wahrscheinlich rektal ein und mit scherzverzerrtem Gesicht nickst Du heftig und sagst : Ja Du hast recht und ich wird es nie, nie wieder tun !!! Lach Grinz Schmunzel

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#54
09. April 2014, um 19:22:55 Uhr

Geschrieben von Zitat von Peperoni
Wenn Du im Iran mit ner Sonde erwischt wirst, führt man sie Dir wahrscheinlich rektal ein und mit scherzverzerrtem Gesicht nickst Du heftig und sagst : Ja Du hast recht und ich wird es nie, nie wieder tun

.... Ohne Worte!

Die Polizei darf dir deinen Detektor nicht abnehemen bei einer OWI!
Wenn du deinen Hund ohne Leine laufen lässt nimmt ihn dir auch keiner weg!
Mal ehrlich, wenn Erlaubnis vom "ACKERBESITZER", was wollen die denn dann machen .... Suchst du nach BD`s... Ich denke da nicht...!
Halbwissen ist eine schlimme Krankheit!

Das Sondeln ist absolut ok, nur wer nach BD`s sucht, oder die auffindung in kauf nimmt handelt unrechtmäßig! "DAS GRABEN" nach Bodendänkmälern ist verboten! Also wäre z.B.: im Wald ohne Erlaubnis dein Spaten zu beschlagnahmen.... (den würdest du aber auch wieder bekommen).......!
Leute!

Bleibt mal locker und lebt euer Hobby!
Randor

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#55
09. April 2014, um 19:48:48 Uhr

Geschrieben von Zitat von König Randor
....
Die Polizei darf dir deinen Detektor nicht abnehemen bei einer OWI!
...
Halbwissen ist eine schlimme Krankheit!

...

Stimmt Cool

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#56
09. April 2014, um 19:51:40 Uhr

Hallo Kollegen!!!


Genau so hab ich dass kommen sehen,nach dem letzten Zwischenfall in der Zeitung!!!
Auch ich hab gesagt bekommen und das von einem Förster dass sie vom Forstamt beauftragt wurden jeden Sondengänger
dess Walder und der Wiese zu verweisen oder eine Anzeige zu machen soll die Person nicht der Aufforderung nachkommen.

Auch die Polizei wird sich um sowas kümmern,und dass ist erst der Anfang,,Leider,,,
Wie verhalte ich mich jetzt  Unentschlossen Ich werde mein Hobby reduziern und nicht mehr so auf suche gehn wie bisher,sonst kann das Teuer werden!!!! Ärgerlich


Das wars   INDI

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#57
09. April 2014, um 21:34:04 Uhr

ûnd immer schön freundlich Winken ,  gruß.

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#58
09. April 2014, um 21:44:51 Uhr

Geschrieben von Zitat von König Randor
.... Ohne Worte!

Die Polizei darf dir deinen Detektor nicht abnehemen bei einer OWI!
Wenn du deinen Hund ohne Leine laufen lässt nimmt ihn dir auch keiner weg!
Mal ehrlich, wenn Erlaubnis vom "ACKERBESITZER", was wollen die denn dann machen .... Suchst du nach BD`s... Ich denke da nicht...!
Halbwissen ist eine schlimme Krankheit!

Das Sondeln ist absolut ok, nur wer nach BD`s sucht, oder die auffindung in kauf nimmt handelt unrechtmäßig! "DAS GRABEN" nach Bodendänkmälern ist verboten! Also wäre z.B.: im Wald ohne Erlaubnis dein Spaten zu beschlagnahmen.... (den würdest du aber auch wieder bekommen).......!
Leute!

Bleibt mal locker und lebt euer Hobby!
Randor


Achso....Spaten beschlagnahmen, kannst Du Dir vorstellen, aber für die Beschlagnahme Deines Detektors reicht Deine Fantasie nicht ! Unglaublich. Alter Schwede. Wenn ich es nicht schon selbst erlebt hätte. Meinen Spaten durfte ich behalten. Denk mal noch mal drüber nach, ob eventuell DU Halbwissen hast. LG

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#59
09. April 2014, um 21:50:18 Uhr

die wurden nicht angehalten die Sonden einzuziehen, wenns einer macht war es zufall, ein Einzelfall.
ich kanns nur wiederholen, sie wurden nicht dazu angehalten........also
viel lärm um nichts

gruß miraculix

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