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 Polizei in RLP soll Sonden sicher stellen

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Avatar  Polizei in RLP soll Sonden sicher stellen  (Gelesen 8037 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#15
24. März 2014, um 15:42:52 Uhr

Hey Leute, danke für die Antworten….

Geschrieben von Zitat von Sarkozi
Das wird aber nicht so einfach umzusetzen sein, mein MD würde nicht so ohne weiteres aus meiner Hand gehen  Zwinkernd

ich auch nicht!!!!

Geschrieben von Zitat von Miraculix
mein bruder ist Polizist in Mainz, ich werde Erkundigungen einholen,
andererseits hätte der mich informiert wenn solche Dienstanweisungen rausgingen.......
ich halte das persönlich für ein gerücht
ich sag bescheid wenn ich was weiss.


gruß Miraculix

super Super , ich hoffe auch dass das nur ein "Gerücht" is!!!

Geschrieben von Zitat von Niete
Nur NACHTS sondeln  Suchen

da muss ich schlafen  Belehren

…jetzt nachdem der erste schock vorbei is, denke ich auch immer mehr dass das doch ohne weiteres nicht so gehen kann!?

Geschrieben von Zitat von Bismarck
und da wir alle sowieso nur nach Meteoriten suchen....

… das wäre dann wohl meine perfekte Antwort

THX Leute!  Super

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#16
24. März 2014, um 15:50:19 Uhr

Hat denn keiner so ne zwei Mark fufzig SEBEN Tiefensonde? Der könnte damit ja mal vor ner Wache rumsondeln und berichten was passiert ist.

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#17
24. März 2014, um 16:11:49 Uhr

Nein ist es nicht ,aber trotzdem musst du aufpassen das mann dich nicht auf einem Bodendenkmal erwischt

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#18
24. März 2014, um 16:43:38 Uhr

Eine NFG in R-P zu bekommen ist nach Berichten von bekannten Sondlern nahezu unmöglich, besonders nach dem letzten Vorfall, seit dem wir eh alle Raubgräber sind!  Traurig

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#19
24. März 2014, um 16:44:03 Uhr

Hi, wenn Dir der Detektor sichergestellt wird, meld Dich bei mir. Ich kläre dass dan mit der Polizei (Assessorprüfung bestanden).
Sicherstellungen darf die Polizei nur zur Abwendung einer gegenwärtigen Gefahr vornehmen. Da ja nur potentiell ein BD von dir ohne Genehmigung entdeckt werden kann, besteht aber grade keine GEGENWÄRTIGE Gefahr. Die müssen den sofort wieder rausrücken.

Ich glaube, dass das nur eine Abschreckungsmaßnahme sein soll.



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#20
24. März 2014, um 16:51:11 Uhr

Gott sei Dank wissen die nicht, was se dürfen und was nicht.
Oder schade, dass sies nicht wissen.

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#21
24. März 2014, um 17:18:05 Uhr

Hi,
als ob die nichts anderes zu tun hätten. Ich glaube da wird viel reininterpretiert.
Ein Polizist kann schon noch unterscheiden was eine Straftat, oder eine Ordnungswidrigkeit ist. Da ist es wiederum gut das wir einen
Rechtsstaat haben, den willkür darf es nicht geben!!! Ein Polizist wird den nur beschlagnahmen wenn er weiß das er im Recht ist.
Ob die sich mit Sondelgesetzten so auskennen bezweifle ich!

Mir haben se beim falsch Parken aufjedenfall noch nie das Auto beschlagnahmt Grinsend

Gruß Mäx

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#22
24. März 2014, um 17:29:03 Uhr

Mal abgesehen davon, dass ihr in RLP mit eurem Denkmalschutzgesetz noch glücklich sein könnt (ihr könnt wenigstens noch ohne NFG auf Nichtbodendenkmalen suchen), zweifel ich an, dass es überhaupt rechtens wäre die Sonde einzuziehen.
Wenn die etwas einziehen könnten, dann doch höchstens den Spaten! Die Sonde zerstört nie und nimmer ein BD...der Spaten ist es!  Grinsend 

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#23
24. März 2014, um 18:03:24 Uhr

ACA.  LMAO
Ich verstehe so was nicht Stop
Sag mal lieber nix dazu Gewitter
Sondeln lasse ich mir nicht verbieten.  Komme was wolle Fechten
Typisch Deutschland. Ich mache niemanden etwas und werde wie ein Verbrecher( Raubgräber) behandelt.  Dagegen
Gruß Grave


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#24
24. März 2014, um 18:52:02 Uhr

Geschrieben von Zitat von SteiniPlatte
Mal abgesehen davon, dass ihr in RLP mit eurem Denkmalschutzgesetz noch glücklich sein könnt (ihr könnt wenigstens noch ohne NFG auf Nichtbodendenkmalen suchen), zweifel ich an, dass es überhaupt rechtens wäre die Sonde einzuziehen.
Wenn die etwas einziehen könnten, dann doch höchstens den Spaten! Die Sonde zerstört nie und nimmer ein BD...der Spaten ist es!  Grinsend 


Bei einem Verbrechen wird ja auch die Tatwaffe beschlagnahmt und nicht nur die leere Hülse von der Kugel die getroffen hat 

Detektor dürft ihr schonmal einsetzen bzw. benutzen.....ihr dürft nur nicht graben  Belehren

Wenn jedoch eine Silberne Münze oben auf dem Sand liegt dürft ihr sie ganz legal Pflücken  Grinsend  (aber bitte der Meldepflicht nachkommen)

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#25
24. März 2014, um 20:08:36 Uhr

hallo,
hab mich erkundigt, alles blabla, also keine panik, hab extra mehrere Polizisten gefragt aus verschiedenen revieren,
ausserdem ist es in rlp nicht unmöglich eine nfg zu bekommen, ich hab auch eine

gruß miraculix

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#26
24. März 2014, um 21:43:39 Uhr

Eben, Miraculix......die Sonde ist nur das Fernglas, mit der das Opfer (im Krimi) ausgespäht wird. Die Tatwaffe ist der Spaten (Pistole).  Grinsend
Wenn die Münze nicht IM Boden liegt, bin ich mir nicht mal so sicher, ob sie dann gemeldet werden muß. Ich tendiere (im Bezug auf das DSG) zu einem deutlichen NEIN... Zwinkernd

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#27
24. März 2014, um 22:32:09 Uhr

Ist überhaupt jeder "normale" Polizist in der Sache geschult .
Sprich , haben die schon mal was von Schatzregal,NFG bzw. Bodendenkmälern gehört ?

Vielleicht unterschätze ich die Polizei ja auch. Aber die können doch nicht alles wissen  Grinsend

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#28
24. März 2014, um 22:36:13 Uhr

Geschrieben von Zitat von SteiniPlatte
Wenn die Münze nicht IM Boden liegt, bin ich mir nicht mal so sicher, ob sie dann gemeldet werden muß. Ich tendiere (im Bezug auf das DSG) zu einem deutlichen NEIN... Zwinkernd
Hallo Baumeister Steini Smiley
Es spielt keine Rolle, ob es eine Münze / Keramik / Musketenkugel ist, auch nicht, ob diese 1m unter der Erde, 5cm unter der Erde oder auf dem Laub liegt.
Es zählt nur, ob der Gegenstand "von öffentlichem Interesse", also ein Denkmal ist.
Es kann sein, dass in Berlin der Fund einer Römerkeramik ein Denkmal darstellt. Genau so wahrscheinlich ist es, dass der Tausendste Römer-Silberling in Speyer eben kein Denkmal darstellt und du diesen auch nicht melden musst.
Es greift §984 BGB und du wirst hälftiger Eigentümer des römischen Denares. Wenn es trotzdem ein Denkmal darstellen würde, ändert dies auch nichts an den Eigentumsansprüchen. Die hat der Finder als auch der Besitzer des Bodens, in dem die Münze lag, weiterhin zu jeweils 50%.
Erst bei außergewöhnlichen Funden, und zwar "von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung", sprich: Die Hürde ist enorm hoch, würde das verfassungswidrige Schatzregal greifen und dich sowie den Bodenbesitzer zu 100% enteignen, ohne Anspruch auf einen "Lohn" oder Wertausgleich.


« Letzte Änderung: 24. März 2014, um 22:38:14 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#29
24. März 2014, um 23:39:16 Uhr

Hallo Leute,

nachdem ich mit Entsetzen die Überschrift gelesen habe, bin ich nun, nach dem Lesen aller Beiträge wieder einigermaßen beruhigt. So etwas darf nicht wahr werden! Leider traue ich unserem Staat und den Politikern
mittlerweile einiges zu. Immerhin sind wir Sondler eine Minderheit. Und Minderheiten werden, solange die PC(political correctness) nicht greift, immer mehr unterdrückt.

Viele Grüße
Uwe

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