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 Polizei in RLP soll Sonden sicher stellen

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Avatar  Polizei in RLP soll Sonden sicher stellen  (Gelesen 9736 mal) 0
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#75
10. April 2014, um 13:39:32 Uhr

@Ernte AG:

Wir hätten die ganze blöde Diskussion gar nicht, wenn die Gesetze endlich mal in ihrem Wortlaut präzisiert würden...und zwar schon im Entwurf.

Wer mich kennt, weiß, dass ich der derzeitigen Rechtslage in Bezug auf den Denkmalschutz äußerst kritisch gegenüber stehe. Zu viele Eventualitäten, unbestimmte Rechtsbegriffe, zu wenige Konkretisierungen...so schwammig, dass man schon Lesen Kopfschmerzen bekommt.

Wenn ich bedenke, wie viele Be-/Funde jeden Tag ohne das Zutun von Sondengängern für immer zerstört werden, dann frage ich mich wirklich was diese Hetze der Ämter bezwecken soll.

Für mich gibt es eigentlich nur einen halbwegs erklärbaren Grund: Prestige! Viele wichtige Entdeckungen sind nicht durch "Fachpersonal" oder "Wissenschaftler" gemacht worden, sondern durch ehrenamtliche Mitarbeiter, "legale" und "illegale" Sondengänger, bzw. durch Bauvorhaben usw. Das kratzt ordentlich am Ego und rüttelt an der Daseinsberechtigung. Eine Zunft, die nur von Dogmen lebt und kaum eigenen Geist in ihre Arbeit investiert, ist mir suspekt.

Sinn macht nur eine Zusammenarbeit, bei der BEIDE Seiten gleichberechtigt sind. Dazu zählt für mich auch, dass man den Sondengängern nicht unüberwindbare Hürden in den Weg legt, sondern ihnen in Kursen eine einheitliche halbwegs wissenschaftliche Arbeitsweise lehrt, keine zusätzlichen Gebühren für die Genehmigungen abknöpft (die Funde kommen schließlich der Allgemeinheit zu Gute) und eine entsprechende Regelung schafft, wie der Finder entschädigt wird, bzw. unter welchen Voraussetzungen seine Funde in sein Eigentum übergehen. Eventuell ja auch über einen Leihvertrag, damit nicht alles in den Magazinen vergammelt. Damit wäre der Eigentumsübergang an die Ämter sichergestellt und der Finder kann seine Funde in der heimischen Vitrine präsentieren... Und das bitte bundeseinheitlich!!!

Irgendwie so...aber nicht so, wie bisher.

Jetzt lasst uns von dem blöden Thema Beschlagnahme/Sicherstellung wegkommen und uns lieber an schönen Funden erfreuen.

Grüße

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#76
10. April 2014, um 13:46:45 Uhr

@ BimmBamm


 Applaus Applaus Applaus

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#77
10. April 2014, um 14:17:20 Uhr

JA JA ,es ist schon schwer für den einen oder anderen sich eine NFG zu besorgen.
Die kosten , nerven und auch noch zeitaufwand.Oder  es ist einfach nur der gedanke ,geld für etwas auszugeben das eigentlich umsonst ist.
Sich aber dan aufregen wenn dan doch paragraf ( bla bla schieß mich Doff) in kraft tritt !

Ohne stress ,wenn und aber eine NFG muß oder sollte schon sein .

Ich zahle 225 teuro im Jahr und die kontrolle kann gerne mal bei mir vorsprächen.

Und ja ,einhaltliche Gesetze sollten uns allen helfen , nur tun sie es nicht immer.

Das sollte aber jeder für sich entscheiden  und nicht immer nur mosern.

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#78
10. April 2014, um 14:22:58 Uhr

Boah, schock!


225 Euro! Wie krass ist das denn.

Ich habe zusammen mit meinem Freund Genehmigungen für Haltern, Olfen und Steinfurt.
Wir suchen nicht nach Miltaria sondern Münzen...

In Norddeutschland (ich selber wohne in München) kostet eine Genehmigung 70 Euro für anfänglich ein Jahr!

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#79
10. April 2014, um 14:26:08 Uhr

Ich hab 4 NFG für fast 2 Kreise und die rechnen leider unterschiedlich welche NFW was kostet .

Die einen sind auf 2 jahre und die andern auf 1 jahr ausgestellt.

« Letzte Änderung: 10. April 2014, um 14:27:24 Uhr von (versteckt) »

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#80
10. April 2014, um 14:28:12 Uhr

@Buddelporsche: In welchem Bundesland bist Du unterwegs? Also bei 75,- pro Kreis komme ich bei "fast zwei Kreisen" nicht auf 225,-

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#81
10. April 2014, um 14:36:15 Uhr

Sorry , spallte bitte 2 Kreise auf 4 Teile sprich 4 NFG .Und jede muß bezahlt werden .
Ich wohne in NRW bei Köln.

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#82
10. April 2014, um 14:54:32 Uhr

Hmmm...


und dann kommt man auf 225 Euro???
Boah Ey!!! Die Ra...n...


Du zahlts fürs Suchen und wenn de was findest gehört es nichteinmal dir..

« Letzte Änderung: 10. April 2014, um 14:55:39 Uhr von (versteckt) »

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#83
10. April 2014, um 15:51:06 Uhr

Habt ihr alle gut erkannt  Applaus

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#84
10. April 2014, um 16:14:03 Uhr













..

















Geschrieben von {author}

Ich zahle 225 teuro im Jahr

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen

http://www.detektorforum.de/smf/rund_ums_sondengehen/polizei_in_rlp_soll_sonden_sicher_stellen-t74518.0.html;msg740917#new




..


ich weiß, OT, aber kann mir jemand sagen, ob der Spaß auch was in Hessen kostet und wenn ja wie viel ?


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#85
10. April 2014, um 16:14:51 Uhr

Für NFG bezahlen ?
Ja soweit kommt es noch  Lächelnd
Systemspieler ganz vorne mit dabei. Wer mit spielt macht sich selbst Strafbar.
----
Großer Schatz finden, aufhören zu buddeln und sofort die Ämter anrufen und melden.
Dann können die in ruhe den Schatz bergen ohne das der Fundzusammenhang zerstört wird.
Anschließend Müsste das Amt meiner meinung nach 30 Prozent des Wertes an den Finder abdrücken.
-
So lange dies nicht Bundesweit geregelt wird, werden immer mehr Funde unterschlagen.
Dummheit tut weh BRD GmbH Usa Staat....


Grüße


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#86
10. April 2014, um 16:46:17 Uhr

Ich selbst war vor kurzem vorstellig im Amt in Speyer.
Die sind gar nicht sooooo... wie es in den Presseberichten rüberkommt!
Was sie bemängeln sind die zu wenigen Fundmeldungen unserer Seits. Sie wissen, dass es zig Sondengänger gibt, die sich anständig verhalten. Trotzdem scheinen zu wenig Fundmeldungen einzugehen. Ein zuständiger Achräologe sagte mir, dass er sehr gerne Funde von Sondengängern sehe und sei es nur, um einen Überblick und dass er sich ein Bild von der Gegend anhand der Funde machen könne.
Ich selbst habe alle meine Funde wieder mitbekommen! Und da waren sehr viele Münzen, vergoldetet Sachen und auch keltische Sachen dabei.

Er hat sich sehr gefreut über meine Offenheit. Trotzdem sollte man sich auch nicht verschliessen, die Seite der Archis zu verstehen!
Im Gespräch hat er klar gemacht, dass er für eine Zusammenarbeit mit Sondengängern ist.
Und das, obwohl er sehr schlecht Erfahrung mit Sondengängern gemacht hat: Beispiel SPB und auch mit einem mit NFG 
Er hat sich mir anvertraut und mir ein paar Sachen gesagt, die ich hier nicht wiedergeben will ( bitte akzeptiert das ), aber diejenigen ( zumindest hier in RLP ) die ihre Funde melden und ein echtes Interesse an einer Zusammenarbeit erkennen lassen, werden es nicht bereuen!

Es muss halt jeder für sich selbst Entscheiden, wie er zukünftig sein Hobby ausführen möchte.
Definitiv halten wir uns in einer Grauzone nach aktuellem Gesetz auf. Man könnte uns Nachforschungen nach einem BD vorwerfen. Das wir dann mit einem Rechtsanwalt eventl. wiederlegen können. Aber der Ärger ist erstmal da!
Gesetzeslücken sind immer sehr klein. Und die aktuellen Gesetzte auf unser Hobby bezogen sind schwammig formuliert. Ich bin davon überzeugt, dass diese Gesetzeslücken bald geschlossen.

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#87
10. April 2014, um 16:55:18 Uhr

Geschrieben von Zitat von Shakerz
Also ich muss mich jetzt doch auch mal mit in diese Diskussion einklinken.

@nibse

Was du im Zitat oben schreibst ist einfach nicht richtig. Es stimmt zwar, dass Sicherstellung, Beschlagnahme, Einziehung u. Verfall verschiedene Paar Schuhe sind, aber deine Ausführungen dazu sind falsch.

Straf- u. Ordnungswidrigkeitenverfahren (ANFANGSVERDACHT eines strafbaren od. vorwerfbaren Handelns ist ausreichend). Paragraphen 94, 98 StPO i. V. m. Paragraph 46 OWiG (Transferierklausel)


Paragraph 94/ II StPO:

Die Beschlagnahme ist durchzuführen, wenn sich der Gegenstand

- in Gewahrsam einer Person befindet
UND
- nicht freiwillig herausgegeben wird.


Paragraph 98/ I StPO:

Beschlagnahmen dürfen nur

- durch das Gericht

BEI GEFAHR IM VERZUG

- durch die Staatsanwaltschaft u. ihr Ermittlungsbeamten (Polizei)

angeordnet werden.


Hier steht ganz klar geschrieben, dass der Richtervorbehalt nach den Regelungen der Eilzuständigkeit -insbesondere bei Gefahr im Verzug- durchbrochen werden kann, um so einen vorläufigen Eingriff durch die Strafverfolgungsbehörde zu gewährleisten.


Paragraph 98/ II StPO:

Wird die Polizei ohne richterliche Anordnung tätig, so soll innerhalb von 3 Tagen IN BESTIMMTEN FÄLLEN eine richterliche Bestätigung der Beschlagnahme beantrag werden.

Es ist also nicht so wie du schreibst, dass ich bei fehlender richterlicher Anordnung plötzlich von der Strafprozessordnung in das Polizeirecht abrutsche. ENTWEDER es liegt der Anfangsverdacht einer Straftat vor ODER NICHT. Und danach richten sich meine Eingriffsrechte. Ein Vermischen von beiden ist nicht möglich (von Anschlußmaßnahmen abgesehen).

Ich würde persönlich nicht so dick auftragen, wenn ich nicht weiß, daß der Richtervorbehalt durch Eilzuständigkeiten durchbrochen werden kann u. statt dessen vollkommen falsch eine Verlagerung der Rechtsnormen in das Polizeirecht anführe.  Down

@DetektorTussi

Deine Ausführungen sind auch wenig hilfreich u. total falsch.  Down Wenn du wirklich (Rechts-)anwalt bist, dann würdest du eine vollkommen andere Wortwahl nutzen u. wissen, daß "Wald" nicht mit "t" geschrieben wird. Ich persönlich kann dir auf Grund deines sonderbaren Auftretens nur die Beachtung von Paragraph 132a/ I Nr. 2, II StGB ans Herz legen. Du bewegst dich auf sehr dünnem Eis...


Gruß

S.






Endlich mal einer der durch sieht. Danke ! 100 Prozent richtig. 1 ! Setzen. LG

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#88
10. April 2014, um 17:30:56 Uhr

Geschrieben von Zitat von 20SondelTeam14
Für NFG bezahlen ?
Ja soweit kommt es noch  Lächelnd
Systemspieler ganz vorne mit dabei. Wer mit spielt macht sich selbst Strafbar.
----
Großer Schatz finden, aufhören zu buddeln und sofort die Ämter anrufen und melden.
Dann können die in ruhe den Schatz bergen ohne das der Fundzusammenhang zerstört wird.
Anschließend Müsste das Amt meiner meinung nach 30 Prozent des Wertes an den Finder abdrücken.
-
So lange dies nicht Bundesweit geregelt wird, werden immer mehr Funde unterschlagen.
Dummheit tut weh BRD GmbH Usa Staat....


Grüße


Auf eine Reaktion von Eurer Truppe habe ich gerade gewartet. Ein paar halbstarke Vollprofis mit dem Hang zur grenzenlosen Selbstdarstellung.

Eure Videos sind ein super Abführmittel. Genau so Typen wie Ihr bringen unser Hobby in Verruf!

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(versteckt)
#89
10. April 2014, um 17:48:36 Uhr


Auf eine Reaktion von Eurer Truppe habe ich gerade gewartet. Ein paar halbstarke Vollprofis mit dem Hang zur grenzenlosen Selbstdarstellung.

Eure Videos sind ein super Abführmittel. Genau so Typen wie Ihr bringen unser Hobby in Verruf!

--------

Und die Videos werden noch besser und es werden immer mehr Zwinkernd

Es geht hier drum, dass wir Gesetze die aus dem Mittelalter kommen nicht anerkennen.
Fürhen wir doch direkt wieder die Todesstrafe ein oder betreiben wir wieder eine Hexenjagd die von der Katholischen Sekte und dummen Bauern vollzogen wurden.
Weißt du wer unschuldige Menschen durch das Dorf getrieben haben und sie wegen ihrem Wissen verbrannt haben ?
Genau, solche blinde Systemlinge die einfach nur dumm und ungebildet waren um ihren eigenen Verstand zu benutzen.


Grüße

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