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 Verhalten beim Antreffen von Sondengängern in Baden-Württemberg

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Avatar  Verhalten beim Antreffen von Sondengängern in Baden-Württemberg  (Gelesen 17559 mal) 5
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#15
28. November 2008, um 17:04:07 Uhr

Geschrieben von Zitat von Conny
...
Dem Justitiar dieses Amtes würde ich den Wisch um die Ohren hauen, um dass er erst einmal lernt, was Recht und rechtens ist.
...

Herausgeber dieses Blattes ist das

Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
Referat Denkmalpflege, Bauberufsrecht
70174 Stuttgart

Es handelt sich beim Herausgeber also nicht um ein x-beliebiges Amt, sondern um ein Landesministerium.
Ist das Faltblatt denn noch aktuell? Vielleicht wurde es ja zwischenzeitlich sogar zurückgezogen?

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(versteckt)Themen Schreiber
#16
28. November 2008, um 17:10:06 Uhr

Hi, denke schon.......

sonst wäre dieser Flyer nicht mehr auf dieser Website


Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Ich find das aber noch harmlos, geh mal in Frankreich (Elsaß) sondeln  Reiter

Da kommt Freude auf  Knüppel Polizei

Gibt aber wunderschöne Stellen dort, egal welche Richtung man sucht. Ob MG42 oder Keltengedönns

WaldWiese

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#17
29. November 2008, um 20:57:45 Uhr

Geschrieben von Zitat von WaldWiese


Ich find das aber noch harmlos, geh mal in Frankreich (Elsaß) sondeln  Reiter

vor allem kannste dir sicher sein das sie dir dein Auto aufbrechen, wenn nicht sogar gleich ganz klauen  Narr

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(versteckt)Themen Schreiber
#18
30. November 2008, um 00:38:46 Uhr

Hi Simpson,

nicht wenn Du ein gelbes 57er Kennzeichen hast  Zwinkernd

WaldWiese

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#19
30. November 2008, um 18:36:15 Uhr

Geschrieben von Zitat von WaldWiese
Hi, denke schon.......

sonst wäre dieser Flyer nicht mehr auf dieser Website


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Ich find das aber noch harmlos, geh mal in Frankreich (Elsaß) sondeln  Reiter

Da kommt Freude auf  Knüppel Polizei

Gibt aber wunderschöne Stellen dort, egal welche Richtung man sucht. Ob MG42 oder Keltengedönns

WaldWiese

Belgisch Ardennen in Wallonie, aber pas auf bei dem Hilfs Sheriffs  Knüppel

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#20
28. Januar 2009, um 18:36:02 Uhr

Ich denke wenn man nach Meteoriten oder seinem Autoschlüssel sucht und Reizgas bei hat wegen der wilden Wildschweine wirds schon etwas schwierig mit dem festhalten.
Was will der gute Mann denn machen??? Mir eine runterhauen mich festhalten oder gar Handschellen anlegen.Huch
Wer nem Forstfuzie seinen Ausweis gibt und die Sonde noch mit dazu der sollte nicht sondeln gehen.
Trifft man auf ne Rotte von Forstbeamten hat man wenn man nicht gerade Jacki Chan heißt schlechte Karten.
 Polizei

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#21
28. Januar 2009, um 19:28:22 Uhr

Ja aber, hör mal, Golddigger,

wen meist Du denn mit den "wilden Schweinen"?

Gruß

masterTHief

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#22
28. Januar 2009, um 20:19:59 Uhr

Das ganze ist lachhaft um nicht zu sagen es ist eine Frechheit.

Ich denke aber jeder Forstbeamte hat mehr Verstand als die Leute die dieses Schreiben verbrochen haben.

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#23
28. Januar 2009, um 20:24:09 Uhr

Vor allem könnte das amt doch auch mal nach sowas suchen das machen se aber auch nicht wirklich hab noch nie gesehen das das amt mitm metalldetektor rum rennt und neue ruinen sucht oder ähnliches. Einfach lachhaft

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#24
28. Januar 2009, um 22:01:58 Uhr

Hallo,
kenn zwar noch nicht viele Sondengänger, habe aber noch nie gehört, daß jemand
ein Grab gefunden hätte. ( Soldatengräber mal ausgenommen )
Also auch keine Grabbeigaben, also auch keine Raubgräberei.

Konkrete Frage: Was ist illegal, wenn ich nur nach Meteoriten suche und grabe?
Weil nicht von Menschen gemacht fallen die ja durch alle Vorschriften.
Gruß, Günther

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#25
28. Januar 2009, um 22:05:32 Uhr

Hallo Günter,

vielen Dank für Deinen Einstand hier. Das erste Problem ist leider dass bereits das graben oder sogar die gezielte Suche (das ist natürlich auch Auslegungssache was nun eine gezielte Suche ist) mitunter schon (je nach Bundesland) Genehmigungspflichtig oder gar nicht möglich sind.

Die Suche nach Meteoriten finde ich einen sehr interessanten Aspekt. Ich persönlich habe keien Ahnung wer an einem Meteoriten Eigentumsanrechte haben könnte?

Viele Grüsse,

Christian

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#26
28. Januar 2009, um 22:11:14 Uhr

Ich bekomme immer die Krise wenn mir Sondengänger berichten sie hätten Steine gehabt
mit klarem Tonsignal, und haben die wieder weggelegt.
Gut, in 5 000 Fällen sind es Steine oder Schlacke,
aber ich prüfe das immer nach, versuche es zumindest.
Gruß, Günther

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#27
29. Januar 2009, um 06:13:02 Uhr

Es gibt keine Eigentumsrechte an Meteoriten oder Teilen vonsolchen.
Diese "Vögel" fallen in gesetzlosen Raum, es sind keine verlorenen Gegenstände und keine Schätze.

Die Eigentumszuweisung ist nicht vom BGB erfaßt.

Um die Sache nach Fund nicht an die Gerichte zu bringen, sollte man mit dem Grundstückseigner Einigung dahingehend erzielen, daß der Schatzfund-§ 984 BGB (jeweils hälftiges Eigentum) zur Anwendung kommen soll.

Sie Suche bedarf an sich keiner Genehmigung.
Das Bereten von Grundstücken natüröich hierzu einer solchen durch den Grundstückseigner.

Viel Glück

Rudolf


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#28
29. Januar 2009, um 19:34:40 Uhr

Geschrieben von Zitat von masterthief
Es gibt keine Eigentumsrechte an Meteoriten oder Teilen vonsolchen.
Muss man das ein paar LDA erteilen  Cool

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#29
04. Februar 2009, um 21:01:38 Uhr

So ein Machwerk wurde auch über die Webseite des Landesamtes MVP vertrieben.
Ein Erfassungsbogen für Sondler. So mit Uhrzeit, Autokennzeichen usw.
Fehlte nur noch die Spalte für Stuhlgang und Blutgruppe....
Soll'n sie doch machen.
Gruß, Gumantong



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