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 Verhalten beim Antreffen von Sondengängern in Baden-Württemberg

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Avatar  Verhalten beim Antreffen von Sondengängern in Baden-Württemberg  (Gelesen 17554 mal) 5
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#75
04. Februar 2011, um 13:26:40 Uhr

Drum
Geschrieben von Zitat von jensx1977
einmal hatte ein junger karriere geiler zöllner die idee mich anzuzeigen weil er mich auf einem acker sah mit dem detektor u rief die polizei u archiologen

Drum prüfe wer sich auf einem Acker befindet, ob sich nicht in der Nähe ein schönes Waldstück findet...

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#76
04. Februar 2011, um 14:12:45 Uhr

Geschrieben von Zitat von Matthias K.
Hallo Charlie
Da hast du sicher nicht ganz Unrecht und dieses haben wir vor 10 Jahren schon einmal häftigst diskutiert hier im Internet, mit dem Resultat, dass sich für uns leider nur wenig geändert hat!!!
Nein falsch es hat sich ne Menge geändert, die Verbote und die Schatzregale haben sich verdoppelt!!!
Es wurde damals die DIGS gegründet und diverse andere IG's aber es gibt eigentlich nur EINE wirklich gut funktionierende IG und das ist die IG Phönix aus Hessen und allen voran Walter Franke dem es zu verdanken ist, dass sich zumindest in Hessen etwas getan hat!!!
Obwohl auch dort der Kampf immer weiter geht um nicht am Ende doch baden zu gehen.
In den Ländern BW, Sachsen Thüringen etc... wo die Suche gänzlich verboten ist wir man auch mit einer Hand voll Leuten kaum etwas bewirken können.
Weil...
1. Die meisten gar keine Lust haben ihre Zeit mit trockenen Gesetzestexten und solchem Zeugs zu vergeuden ( da gehe ich doch lieber suchen...).
2. Viele eigentlich keine wirklich guten Argumente gegen das Verbot vor zu bringen haben.
3. Den meisten Leuten das oder die Finanzielle Mittel dazu fehlt um solche Prozesse zu führen
4. Eigentlich überhaupt keine Einigkeit untereinader vorhanden ist, sieht man doch auch in diversen Foren wie sich teilweise gekloppt wird!!!
5. Gehen einfach die Interressen sehr weit auseinander ( Der eine will nur Militaria suchen, der andere will nur Münzen suchen, der nächste will alles haben, was er zu Geld machen kann usw....)!!!

Ich persönlich halte das für ausgeschlossen, dass sich irgendwie etwas ändert, solange die Sondlerschaft nicht in eine gemeinsame Kerbe haut!!!!!!
Darum sind auch solche Diskussionen wie diese hier völlig Wertlos, weil sie zu nichts führen, außer zu einem dicken Hals bei einigen. Weise
Das was es wirklich bräuchte, wären fähige gestandene Männer die nicht nur Sprüche kloppen in diversen Foren, sondern mal die Zügel in die Hand nehmen und den Murks mal durchboxen, so wie Walter und seine IG Phönix und andere das gemacht haben.
Man bräuchte sich doch nur an die Urteile aus Hessen zu orientieren.... das wäre doch schon die halbe Miete!!!!!!
Nur tut es leider daran scheitern, weil kaum jemand die Eier hat das mal zu versuchen... Nono

Ich weiß nur was ich tun würde, wenn man mir in Hamburg den Detektor einziehen wollen würde.... was wohl neuerdings  so der Fall sein soll?!!! Knüppel Knüppel Knüppel
Allerings ist es noch immer so, das Auftragssuche und Meteoritensuche in Deutschland völlig straffrei erlaubt ist!!! Wobei letzteres habe ich neulich gelesen, wird wohl auch bald kippen!!!
Die Wollen tatsächlich ein Gesetz rausbringen, dass die Suche nach Meteoriten demnächst ebenfalls verboten werden soll!!!........Bleibt halt nur noch die Auftragssuche Frech
Gruß Matze Zwinkernd

Applaus Applaus Applaus
BRAVO! Schön geschrieben und die Sache mal auf den Punkt gebracht...
Solang die Sondler nämlich untereinander so (teilweise respektlos und anfeindend) umgehen, wird sich da nie was zu unseren Gunsten tun....
Klingt zwar abgedroschen, triffts aber: NUR GEMEINSAM SIND WIR STARK und brauchen uns nicht alles gefallen zu lassen!


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#77
04. Februar 2011, um 15:23:53 Uhr

@Matthias K.













..

















Geschrieben von {author}

In den Ländern BW, Sachsen Thüringen etc... wo die Suche gänzlich verboten ist




..

Dies möchte ich von dir auch erläutert haben. Nicht, dass ich etwas verkehrt mache.


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Gesperrt
#78
04. Februar 2011, um 16:23:26 Uhr

Geschrieben von Zitat von Pfälzer
@Matthias K.

Dies möchte ich von dir auch erläutert haben. Nicht, dass ich etwas verkehrt mache.


Na dann habt ihr anscheinend eure Landesgesetze noch nicht gelesen?!
Das sollte man aber schnellstens nachholen, damit man zumindest weiß was los ist!!!
Ich habe bei uns auf der Seite Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
www.aktivsucher.de
ein Gesetze-Forum dort sind alle aktuellen Landesdenkmalschutzgesetze zu finden auch Fundrecht, Schatzrecht usw.!!!
Unter anderem habe ich in unserer Aktivsucher-Videothek ein Video über das Fundrecht bereit gestellt!!!
Gruß Matze Zwinkernd

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#79
04. Februar 2011, um 17:06:27 Uhr

Geschrieben von Zitat von Detektix
Drum
Drum prüfe wer sich auf einem Acker befindet, ob sich nicht in der Nähe ein schönes Waldstück findet...

wenn du mein text richtig liest wirst feststellen das der bauer mit auf dem feld war u ich die erlaubnis hatte ^^ .

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#80
04. Februar 2011, um 17:23:18 Uhr

@ Matthias K.

So wie du es formulierst, ist es falsch!

In Sachsen ist das Suchen  nach Bodendenkmälern ohne Genehmigung absolut verboten. Bitte achte das nächste Mal auf Präzision bei deiner Aussage. Belehren

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#81
04. Februar 2011, um 17:46:23 Uhr

Geschrieben von Zitat von Detektix

Drum prüfe wer sich auf einem Acker befindet, ob sich nicht in der Nähe ein schönes Waldstück findet...

Du willst immer das andere etwas gegen ein Schatzregal tun.

Selbst tust DU NICHTS, nein Down

mit solchen d... Sprüchen  machst du es denen die was tun auch noch schwer. Ärgerlich

halt dich einfach raus.

Arda

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#82
04. Februar 2011, um 17:57:20 Uhr

Im Umgang mit den Gesetzestexten sollte man unbedingt präzise sein - das machen dann die Richter im Zweifelsfalle auch!

Beispiel:

Viele Archäologen, Journalisten, Schatzsucher, Medien usw. schreiben immer, ...
"...daß die Hälfte nach § 984 BGB dem Finder gehöre"!

Einen "Finder" findet man in diesem Paragraph nicht, wird ihn vergebens suchen,
die Rede ist von dem "Entdecker".

Nur bei Zufalls"funden" besteht Personalunion, weil der Entdecker in diesen Fällen
auch (meist in der gleichen juristischen(!) Sekunde - so heißt das Ding) - der Finder ist.

Als Fund wird die im Anschluß an die Entdeckung germachte Inbesitznahme verstanden!

Diese Inbesitznahme  muß aber nicht zwangsläufig - wie beim Zufallsfund - durch den Entdecker erfolgen.

"§ 984 BGB will, ... ...durch die Zuweisung des Entdeckeranteils denjenigen belohnen,
durch dessen Tätigkeit der Schatz der Verborgenheit entzogen und so der menschlichen
Herrschaft wieder zugeführt wird."
(Wille des Gesetzgebers - aus Urteil des BGH, BGHZ 103, 101).

Bei Schatzfunden, die nicht "Spiel des Zufalls" sind - also mit vorhergesagten oder
infolge Recherche und erarbeitetem Wissen (alte Schatzkarte, Übrlieferungen usw.)
bestimmten Fundorte - können Entdecker und Finder unterschiedliche Personen sein.

aufgemerkt:
§ 984 BGB belohnt den Entdecker mit dem hälftigen Eigentum - nicht den Finder.
- wer es nicht glaubt, lese diesen Paragraphen einmal, der ja nur aus einem einzigen Satz besteht -

Gruß

masterTHief



« Letzte Änderung: 04. Februar 2011, um 18:04:05 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#83
04. Februar 2011, um 19:21:36 Uhr

Sorry Matthias













..

















Geschrieben von {author}

Na dann habt ihr anscheinend eure Landesgesetze noch nicht gelesen?!
Das sollte man aber schnellstens nachholen, damit man zumindest weiß was los ist!!!
Ich habe bei uns auf der Seite Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen

www.aktivsucher.de
ein Gesetze-Forum dort sind alle aktuellen Landesdenkmalschutzgesetze zu finden auch Fundrecht, Schatzrecht usw.!!!
Unter anderem habe ich in unserer Aktivsucher-Videothek ein Video über das Fundrecht bereit gestellt!!!



..



....mein Fehler. Einer so umfassenden Antwort von dir hätte es nicht bedurft. Ich hatte die Smileys vergessen.

Rudolf hatte es vornehm ausgedrückt: Danke Rudi  Winken













..

















Geschrieben von {author}

im Umgang mit den Gesetzestexten sollte man unbedingt präzise sein




..


Ich möchte allerdings deutlicher sein (zumindestens für den Bereich Baden-Württemberg):

Aus deiner Aussage und deiner Antwort spricht nur die pure Ahnungslosigkeit.


Offline
(versteckt)
Gesperrt
#84
04. Februar 2011, um 19:43:08 Uhr

Geschrieben von Zitat von Pfälzer
Sorry Matthias


....mein Fehler. Einer so umfassenden Antwort von dir hätte es nicht bedurft. Ich hatte die Smileys vergessen.

Rudolf hatte es vornehm ausgedrückt: Danke Rudi  Winken

Ich möchte allerdings deutlicher sein (zumindestens für den Bereich Baden-Württemberg):

Aus deiner Aussage und deiner Antwort spricht nur die pure Ahnungslosigkeit.


Yepp, dann wirst du wohl recht haben!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!  Winken Lächelnd

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(versteckt)
#85
05. Februar 2011, um 10:03:06 Uhr

Alles, was "Recht" ist...

die Rechtsmaterie um Funde und Schätze ist kompliziert und nicht einfach zu durchblicken und zu verstehen.
Wer sich nicht intensiv damit beschäftigt, muß nicht gleich völlig ahnungslos sein.
Die einseitigen "erweiterten Auslegungsarten" der Amtsarchäologie sind natürlich auch nicht "besonders hilfreich" - was sie ja auch nicht sollen!

Hilft nur sachliche Aufklärung.

Grüsserle

masterTHief

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#86
06. Februar 2011, um 12:45:02 Uhr

Hallo,

hier ein Bericht vom SWR,
wer die meisten Fehler findet hat gewonnen  Schockiert
Mir scheint es als würden die angeblich befragten Denkmalschützer ihr eigenes Gesetz nicht kennen  Schockiert
Stichwort "Streng verboten: "Schatzsuche" im Wald""  Huch


Liebe Grüße vom Bodensee

Fabian

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#87
06. Februar 2011, um 13:08:31 Uhr

Und hier der Link zu dem von Fabian angeführten Bericht  Zwinkernd :

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.swr.de/wissen/geschichte-gesellschaft/verbotene-schatzsuche/-/id=5848928/nid=5848928/did=7365482/1sbduxn/index.html




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#88
06. Februar 2011, um 13:11:14 Uhr

Upps, ich sollte auch einen Link einfügen wenn ich schon einen Beitrag schreibe  Grinsend
Danke Pfälzer  Zwinkernd


Grüßle

Fabian

Offline
(versteckt)
#89
06. Februar 2011, um 14:12:27 Uhr

Eigenartig ist und bleibt, daß man das Gesetz anscheinend nur in eine Richtung nicht "kennt" (also eigntlich nur nicht kennen will, weil man ja genau die Richtung bestimmen kann)!

Ich kann auch verstehen, wenn Leute nicht gut rechnen können, wenn aber Gastwirte sich immer nur zu ihren Gunsten verrechnen, kommt in mir ein Verdacht   Ausrasten hoch!

masterTHief

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