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 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen > Rechtliches > Thema:

 Verhalten beim Antreffen von Sondengängern in Baden-Württemberg

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Avatar  Verhalten beim Antreffen von Sondengängern in Baden-Württemberg  (Gelesen 17557 mal) 5
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#60
19. Dezember 2010, um 09:36:38 Uhr


Es ist nicht einfach für uns Sondler in BaWü siehe link, ein bericht aus meiner näheren umgebung.
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http://www.forumromanum.de/member/forum/entry_ubb.user_423930.1181191151.1110438969.1110438969.1.raubgraeber_muessen_zahlen-aga_coburg.html?onsearch=1


gruss jomonsan

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#61
19. Dezember 2010, um 09:55:37 Uhr













..

















Geschrieben von {author}

Es ist nicht einfach für uns Sondler in BaWü




..

Oh doch !!! ,  nicht einfach ? = subjektives Empfinden ohne eigene Erfahrung ?

Wie ist es bei dir mit tatsächlichen Erfahrungen ?

Übrigens: Objektiv gesehen  Zwinkernd , gibt es solche Berichte auch aus Bundesländern, in denen Nachforschungsgenehmigungen vergeben werden.



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#62
19. Dezember 2010, um 10:02:19 Uhr


Hallo und vielen Dank für deine Antwort
Für mich ist es wie du sagst beim lesen ein subjektives empfinden. Negative erfahrungen habe ich noch keine gemacht,
dafür Sondle ich noch nicht lange genug.

gruss jomonsan

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#63
03. Februar 2011, um 21:42:53 Uhr

-----------------------------------------------
Am 29.05.5771 um 10:13 schrieb Christian.Blum@landratsamt-karlsruhe.de:


Sehr geehrter Herr XXXXX

bezugnehmend auf Ihr e-mail vom heutigen Tag möchten wir als "untere Denkmalschutzbehörde" darauf hinweisen, dass Nachforschungen, insbesondere Grabungen der Genehmigung der Denkmalbehörde, in Ihrem Fall das Rgierungspräsidium Karlsruhe -Referat 26 / Denkmalpflege - bedürfen. Auf § 21 des Denkmalschutzgesetzes für Baden-Württemberg (DSchG) in der derzeit geltenden Fassung wird in diesem Zusammenhang verwiesen.

Der Genehmigungspflicht  unterfällt schon der Einsatz elektronischer Geräte, sogenannte Metallsonden, nicht erst die daraus folgenden Bodeneingriffe.

Wer ohne Genehmigung Grbungen vornimmt begeht eine Ordungswidrigkeit (§ 27 Abs, 1 Ziffer 1 DSchG). Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer hohen Geldbuße geahndet werden. Fundstücke, an denen der Täter Eigentum erworben hat, können nach § 27 Abs. 3 DSchG  und die für die Fundunterschlagung eingesetzten Metallsonden und sonstige Hilfsmittel nach § 74 Strafgesetzbuch eingezogen werden.

Das Merkblatt zum Umgang mit Raubgräbern ist gerade an "Sondengeher" gerichtet. Eine Möglichkeit, Ihrem Hobby der "Schatzsuche" nachzukommen, können wir als untere Denkmalschutzbehörde nicht erkennen. Wir müssen Ihnen vielmehr abraten, eigenmächtige und nicht genehmigte Suchaktionen zu unterlassen.
 

Mit freundlichen Grüßen

Blum


_____________________________________________
Landratsamt Karlsruhe
- Untere Denkmalschutzbehörde -
Beiertheimer Allee 2
76137 Karlsruhe

Tel. 0721 / 936 - 6612
Fax 0721 / 936 - 5149

Mail: Christian.blum@landratsamt-karlsruhe.de
____________________________________________
Information zum Thema "Bauen" unter
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http://www.service-bw.de



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#64
03. Februar 2011, um 21:49:28 Uhr

Geschrieben von Zitat von markuslebt
Wir müssen Ihnen vielmehr abraten, eigenmächtige und nicht genehmigte Suchaktionen zu unterlassen.

Den Satz finde ich gut Grinsend
Toltec

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#65
03. Februar 2011, um 21:54:24 Uhr

mit freundlichkeit kommt man oft sehr weit......wurde beim ersten mal suchen zur rede gestellt Smiley hab natürlich opas schlüssel gesucht darauf ist der fuchsteufelswild geworden Smiley) da hab ich gesagt sie sollen sich erstmal um die vielen beamten in der umgebung kümmern die auch nur opas schlüssel suchen da war erstmal ruhe grins....

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#66
03. Februar 2011, um 21:59:29 Uhr

ich könnte k..... wenn ich so was lese.

Nur, komme jetzt nicht drauf, aber irgend wo, war glaube ich sogar ein Urteil,
sind Behörden verpflichtet Wege zur Rechtmäßigkeit eines beabsichtigten Tuns aufzuzeigen.

Mal sehen ob ich morgen was dazu finde.

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#67
03. Februar 2011, um 22:12:57 Uhr

naja nur man sieht das auch da niemand vorbild ist bzw. hab ich schon welche gefragt über bekannte zwecks suchen gehen und rechtlichem usw.... und da kennt sich nur ein geringer teil mit sowas aus, bzw würden die die letzten sein  die einem vom feld holen.geh aber trotzdem lieber dort wo ich weiß wems gehört

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Gesperrt
#68
03. Februar 2011, um 22:50:19 Uhr

Spaß an!!!!!!
Wie gut das ich mit einem Tesoro Lobo rumlaufe!!!
Das richtet sich ja nur an die Leute, die mit alten Whites-Geräten rum laufen (siehe Fotos im Merkblatt!)....LOL  Narr Narr Narr
Spaß aus!!!!!!!!!
Allerdings ist das ja auch nichts neues, in BW war das doch schon immer ein großes Problem mit der Sucherei...
Es gab zwar einige Sucher, die unter der Hand Genehmigungen bekamen (Inoffiziell natürlich), allerdings immer mit dem Spruch: "Wenn man dich erwischt, ich weiß von nix"!!!
Ich glaube es wird sich auch nicht wirklich etwas bewegen, da unsere Szene ja leider nicht in der Lage ist eine Lobby zu bilden und zusammen zu halten!!!
So lange wie das nicht passiert ist es ein Kampf gegen Windmühlen... Rundumschlag
Da sind in der Vergangenheit schon ganz andere gescheitert.....so ganz nebenbei ist die DIGS ja auch in der Versenkung verschwunden... wie so viele andere vorher auch...
Der Deutsche ist und bleibt halt blöde und lässt sich alles gefallen, dass sieht man ja Tag täglich!!!!
Habe gerade gehört, das man vor kurzem ( im letzten Jahr) am Hamburger Elbstrand zwei Sondengängern die Detektoren samt Sandscoops einkassiert hat, vom Ordnungsamt!!!
Mit dem Spruch: Das gehört alles dem Staat!!!!!!!!!!!!!!!! Da geht mir auch echt die Galle über!!!!!!!!! Knüppel Knüppel Knüppel
Auf solch eine Gelegenheit warte ich ja nur, die sollen mir mal schwarz auf weiß zeigen wo das geschrieben steht!!!!!!!!
Das wird immer schöner hier in unserem Land, in diesem Sinne....weiter machen.
Nur nicht entmutigen lassen!!!!!!! Weise

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#69
03. Februar 2011, um 23:46:33 Uhr

Hi Matze,

ich bin ehe der Meinung das die DschG uns Sondler, so lange wir nicht Hobbyarchis sind, gar nix können.

Es geht immer nur um die Nachforschung oder Grabung nach BD.

Wer aber nur Verlorenes sucht oder Entschrottet hat nix mit BD zu tun ,wenn er dies nicht auf einem BD tut.

Hier fehlt eigentlich nur ein Urteil das das Sondeln an sich, nicht gleich zu setzen ist mit BD Suche.

Und der Begriff "Schatzsuche" hat auch mit dem DschG  nix zu tun. Entweder ist der Fund ein BD oder nicht
und dabei spielt der finanzielle Wert keine Rolle.
Ich bezweifele das ein Münzhort um 1880 der Definition BD in den DschG stand hält jedoch ein Schatz sein kann.
Die Suche danach ist m.E. legitim.


Ich bin der Meinung es fehlen Fallurteile. Wir müßten mehr Kraft zum Prozessieren haben.
Wir bräuchten eine Art Hilfekassen durch uns mit Beiträgen finanziert.


« Letzte Änderung: 04. Februar 2011, um 00:00:55 Uhr von (versteckt), Grund: Nachtrag »

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Gesperrt
#70
04. Februar 2011, um 01:56:17 Uhr

Hallo Charlie
Da hast du sicher nicht ganz Unrecht und dieses haben wir vor 10 Jahren schon einmal häftigst diskutiert hier im Internet, mit dem Resultat, dass sich für uns leider nur wenig geändert hat!!!
Nein falsch es hat sich ne Menge geändert, die Verbote und die Schatzregale haben sich verdoppelt!!!
Es wurde damals die DIGS gegründet und diverse andere IG's aber es gibt eigentlich nur EINE wirklich gut funktionierende IG und das ist die IG Phönix aus Hessen und allen voran Walter Franke dem es zu verdanken ist, dass sich zumindest in Hessen etwas getan hat!!!
Obwohl auch dort der Kampf immer weiter geht um nicht am Ende doch baden zu gehen.
In den Ländern BW, Sachsen Thüringen etc... wo die Suche gänzlich verboten ist wir man auch mit einer Hand voll Leuten kaum etwas bewirken können.
Weil...
1. Die meisten gar keine Lust haben ihre Zeit mit trockenen Gesetzestexten und solchem Zeugs zu vergeuden ( da gehe ich doch lieber suchen...).
2. Viele eigentlich keine wirklich guten Argumente gegen das Verbot vor zu bringen haben.
3. Den meisten Leuten das oder die Finanzielle Mittel dazu fehlt um solche Prozesse zu führen
4. Eigentlich überhaupt keine Einigkeit untereinader vorhanden ist, sieht man doch auch in diversen Foren wie sich teilweise gekloppt wird!!!
5. Gehen einfach die Interressen sehr weit auseinander ( Der eine will nur Militaria suchen, der andere will nur Münzen suchen, der nächste will alles haben, was er zu Geld machen kann usw....)!!!

Ich persönlich halte das für ausgeschlossen, dass sich irgendwie etwas ändert, solange die Sondlerschaft nicht in eine gemeinsame Kerbe haut!!!!!!
Darum sind auch solche Diskussionen wie diese hier völlig Wertlos, weil sie zu nichts führen, außer zu einem dicken Hals bei einigen. Weise
Das was es wirklich bräuchte, wären fähige gestandene Männer die nicht nur Sprüche kloppen in diversen Foren, sondern mal die Zügel in die Hand nehmen und den Murks mal durchboxen, so wie Walter und seine IG Phönix und andere das gemacht haben.
Man bräuchte sich doch nur an die Urteile aus Hessen zu orientieren.... das wäre doch schon die halbe Miete!!!!!!
Nur tut es leider daran scheitern, weil kaum jemand die Eier hat das mal zu versuchen... Nono

Ich weiß nur was ich tun würde, wenn man mir in Hamburg den Detektor einziehen wollen würde.... was wohl neuerdings  so der Fall sein soll?!!! Knüppel Knüppel Knüppel
Allerings ist es noch immer so, das Auftragssuche und Meteoritensuche in Deutschland völlig straffrei erlaubt ist!!! Wobei letzteres habe ich neulich gelesen, wird wohl auch bald kippen!!!
Die Wollen tatsächlich ein Gesetz rausbringen, dass die Suche nach Meteoriten demnächst ebenfalls verboten werden soll!!!........Bleibt halt nur noch die Auftragssuche Frech
Gruß Matze Zwinkernd

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#71
04. Februar 2011, um 07:30:56 Uhr

hallo zusammen , wollte auch mal kurz meinen senf dazu geben  Smiley . da ich in bw wohne u zwar ganz unten am bodensee u schon paar mal nun kontakt hatte mit dem zuständigen archiologen ( 1 mal gewollt u einmal ungewollt ^^ ) ebenso auch mit der polizei u beides in kombination , bin ich der meinung das ich da ein paar aussagen machen kann . also unser archi hier würde mich am liebsten wegsperren lassen obwohl ich ihm eine fund gebracht u gemeldet habe ^^ meine frau u ich bekamen im museum ne standpauke u wir sollen nie wieder sondeln hier in deutschland , es gab für den fund den wir gebracht haben kein danke oder sonstiges . was das nun für einen eindruck hinterlässt wird jedem klar sein ^^ u das dieses verhalten des archiologen eher kontraproduktiv ist wohl auch ^^ . der archi war nach einiger zeit u einiger fachliteratur vergessen allerdings hatte ich gelegentlich kontakt mit der polizei da ich nun direkt im zollgrenzbezirk wohne zur schweiz ist diese stark vertreten hier ^^ . ich wurde ein paar mal angesprochen was ich hier tue u ob ich das dürfte ^^ habe natürlich immer die erlaubnis des landwirts bzw kenne in meinem dorf sogut wie jeden landwirt u die polizei notiert meine daten u fährt wieder weg . einmal hatte ein junger karriere geiler zöllner die idee mich anzuzeigen weil er mich auf einem acker sah mit dem detektor u rief die polizei u archiologen ^^ den ich ja schon kannte aus dem museum . der archi kam angefahren wie ein bekloppter u stellte mich zur rede was das soll u ob ich seine warnung nicht ernst genommen hatte , ich sagte das ich nichts verbotenes tue da ich weder auf einem bd noch unerlaubt auf dem grundstück suche . er meinte das die polizei gleich kommt u dann werden wir sehn ^^ , diese kam kurz darauf u befragte mich u ihn , er wollte mich am liebsten verhaften lassen u mein gerät einziehen aber die polizei sah keinen grund dazu . ich hab mit den polizisten offen gesprochen u gesagt das ich auf dem grundstück suchen darf u wenn sie das nicht glauben sollen sie den besitzer fragen der ebenfalls auf dem feld war u umpflügte Smiley desweiteren hab ich vorgeschlagen das sie meine taschen durchsuchen sollen was sie dann auch taten u nichts als müll fanden . fakt ist das die polizei erst etwas machen kann wenn man unerlaubt sich auf einem grundstück aufhält bzw gräbt ( landfriedensbruch ) oder auf denkmäler gräbt . das ich schon mal im museum war u etwas abgegeben habe fanden sie übrigens lobenswert ^^ .
ich muß zum schluß noch sagen das die sorte archiologe den ich hier habe seltener vorkommt ^^ u das es durchaus freundliche gefährten gibt die sogar eine zusammen arbeit zulassen wenn man ihnen ehrenamtliche hilfe anbietet , welche mein archiologe abgelehnt hat denn dafür hat er leute die ausgebildet sind ^^ .

gruß u gut fund

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#72
04. Februar 2011, um 09:57:02 Uhr

Geschrieben von Zitat von Charlie
ich könnte k..... wenn ich so was lese.

Nur, komme jetzt nicht drauf, aber irgend wo, war glaube ich sogar ein Urteil,
sind Behörden verpflichtet Wege zur Rechtmäßigkeit eines beabsichtigten Tuns aufzuzeigen.

Mal sehen ob ich morgen was dazu finde.

Moin,

schaue mal ins Verwaltungsverfahrensgesetz § 23 oder 24, dort steht das was Du suchst. Die Behörde ist verpflichtet von Dir alle Angaben anzufordern, sofern sie im Antrag nicht enthalten sind, die sie benötigt um den Antrag zu bearbeiten und sie hat eine Beratungspflicht, wie Du den Antrag so stellst, dass dem Antrag entsprochen werden kann.

Viele Grüße

Walter

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#73
04. Februar 2011, um 10:00:23 Uhr

Danke Walter,

genau dies meinte ich.

Hast mir das Suchen erspart.  Super Winken



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#74
04. Februar 2011, um 10:18:34 Uhr

Geschrieben von Zitat von Matthias K.
In den Ländern BW, Sachsen Thüringen etc... wo die Suche gänzlich verboten ist

Was meinst du damit? In Sachsen darf man suchen... wenn man den mE angenehmen Weg über das Amt nimmt.

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