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 Verhalten beim Antreffen von Sondengängern in Baden-Württemberg

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Avatar  Verhalten beim Antreffen von Sondengängern in Baden-Württemberg  (Gelesen 15687 mal) 5
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#90
06. Februar 2011, um 14:38:34 Uhr

Danke Rudi  Applaus













..

















Geschrieben von {author}

Eigenartig ist und bleibt, daß man das Gesetz anscheinend nur in eine Richtung nicht "kennt" (also eigentlich nur nicht kennen will, weil man ja genau die Richtung bestimmen kann)!




..

Ein Richtungsweisender Satz !!!  Zwinkernd

(Habe es noch etwas verbessert   Engel )


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#91
06. Februar 2011, um 14:46:44 Uhr

Gut so, Pfälzer,

um dem Vorwurf zu entgehen Frech , ich würde mit Untersellungen argumentieren  Belehren , bleibe ich gerne im Konjunktiv!

Wie ich sehe, werde ich - wie gewünscht - trotzdem verstanden.
ich lasse mich dahingehend gerne "verbessern" (wenn man mich überhaupt verbessern kann  Grinsend!?).
Du zitierst ja nur und argumentierst ja nicht mit Unterstellungen  Applaus .

GRÖHLenderweise

masterTHief

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#92
17. Februar 2011, um 22:01:50 Uhr

interessanter Beitrag von jensx1977 )
ist klar vorteilhaft, wenn man die einheimischen Grundbesitzer persönnlich kennt geschweige denn selbst einer ist,
aber was es erst für eine Hürde ist, zu den Leuten Zugang zu finden, für einen fremden, fremdsprachigen auch noch dazu...
und so ist man schnell des Landfriedensbruchs bezichtigt (
der scheue und vorsichtige bleibt jedoch weiterhin im Spiel und soll es je zu einer Art Verein im BW kommen - gerne dabei

Gruß, Biterer

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#93
19. Februar 2011, um 20:37:44 Uhr

Geschrieben von Zitat von WaldWiese

Ich find das aber noch harmlos, geh mal in Frankreich (Elsaß) sondeln  Reiter




was ist denn da?
also wenn ich nach belgien und frankreich, luxemburg hier suche erfahre ich dass es verboten ist. so wie hier eben auch.
was ist in frankreich anderst?

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#94
26. Februar 2011, um 21:20:58 Uhr

leckszt du arsch marie,
na dann geh ich doch die 500m Luftlinie nach Bayern.
da herrscht wenigstens noch die Anarchie!

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#95
26. Februar 2011, um 22:12:12 Uhr

Geschrieben von Zitat von jarjar3
leckszt du arsch marie,
na dann geh ich doch die 500m Luftlinie nach Bayern.
da herrscht wenigstens noch die Anarchie!

Wieso denn?
Hier in BaWü ist doch alles gleich beim Sondeln wie in Bayern.
Nur wenn du was findest gibt es Unterschiede beider Bundesländer.

LG

Fabian

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#96
26. Februar 2011, um 22:40:50 Uhr

Nicht unbedingt,

soweit ich weiß ist Bayern in dieser Richtung weit aus offener,
zumal es wohl meiner Meinung nach doch so ist das mir eine Straftat nachgewiesen werden muß.

Rein das "gehen" mit einem Metalldetektor kann ja wohl nicht als Straftat ( gibt es Gesetze die genau das Aussagen?)
gewertet werden.
Das parken, und im Auto warten, vor einer Bank ist ja auch nicht automatisch mit dem lenken von einem Fluchtfahrzeug gleichzusetzen.

Meiner Meinung nach,(vielleicht täusche ich mich auch, oder bin einfach nur naiv), wird es wohl wenig probleme geben wenn mit zustimmung
des Besitzers auf einer Fläche gesondelt wird, wenn sich darunter nicht gerade ein Bodendenkmal verbirgt.

In dem Zusammenhang wäre ich sehr dankbar wenn mir jemand die passenden Paragraphen aus Landes, bzw Bundesgesetzen nennen könnte
die mir das sondeln eindeutig verbieten. (Land BW und Bayern)

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#97
27. Februar 2011, um 12:18:01 Uhr

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.detektorforum.de/smf/index.php?topic=21385.0


Hier findest du alles was du in BaWü wissen musst.
Unser Hobby ist zu 100% legal, das gilt für Bayern und Baden-Württemberg.
Die Bundesländer unterscheiden sich im BaWü herrschenden Schatzregal.


LG vom Bodensee

Fabian

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#98
27. Februar 2011, um 20:58:59 Uhr

Hallo Fabian,

danke für die Info, bzw. link.

Ist genauso wie ich es mir gedacht oder zusammengereimt habe.

Die Sache mit den Bodendenkmälern ist allerdings auch irgendwie sinnvoll.

Schade das es in BW nicht so etwas wie den Bayerviewer gibt, wäresehr sinnvoll.

Ingo

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#99
28. Februar 2011, um 08:13:08 Uhr

und wie kann ich jetzt verhindern, dass ich in BW unfreiwillig auf einem BD rumlatsche?




BAYERN-VIEWER für ALLE !! Reiter

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#100
28. Februar 2011, um 11:38:42 Uhr

Geschrieben von Zitat von tonika
und wie kann ich jetzt verhindern, dass ich in BW unfreiwillig auf einem BD rumlatsche?


Denkmalbuch -> jeder der ein ernstes Interesse zeigt darf sich informieren  Zwinkernd

LG

Fabian

BAYERN-VIEWER für ALLE !! Reiter


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#101
28. Februar 2011, um 15:59:03 Uhr

Geschrieben von Zitat von markuslebt
-----------------------------------------------
Am 29.05.5771 um 10:13 schrieb Christian.Blum@landratsamt-karlsruhe.de:


Sehr geehrter Herr XXXXX

bezugnehmend auf Ihr e-mail vom heutigen Tag möchten wir als "untere Denkmalschutzbehörde" darauf hinweisen, dass Nachforschungen, insbesondere Grabungen der Genehmigung der Denkmalbehörde, in Ihrem Fall das Rgierungspräsidium Karlsruhe -Referat 26 / Denkmalpflege - bedürfen. Auf § 21 des Denkmalschutzgesetzes für Baden-Württemberg (DSchG) in der derzeit geltenden Fassung wird in diesem Zusammenhang verwiesen.

Der Genehmigungspflicht  unterfällt schon der Einsatz elektronischer Geräte, sogenannte Metallsonden, nicht erst die daraus folgenden Bodeneingriffe.

Wer ohne Genehmigung Grbungen vornimmt begeht eine Ordungswidrigkeit (§ 27 Abs, 1 Ziffer 1 DSchG). Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer hohen Geldbuße geahndet werden. Fundstücke, an denen der Täter Eigentum erworben hat, können nach § 27 Abs. 3 DSchG  und die für die Fundunterschlagung eingesetzten Metallsonden und sonstige Hilfsmittel nach § 74 Strafgesetzbuch eingezogen werden.

Das Merkblatt zum Umgang mit Raubgräbern ist gerade an "Sondengeher" gerichtet. Eine Möglichkeit, Ihrem Hobby der "Schatzsuche" nachzukommen, können wir als untere Denkmalschutzbehörde nicht erkennen. Wir müssen Ihnen vielmehr abraten, eigenmächtige und nicht genehmigte Suchaktionen zu unterlassen.
 

Mit freundlichen Grüßen

Blum


_____________________________________________
Landratsamt Karlsruhe
- Untere Denkmalschutzbehörde -
Beiertheimer Allee 2
76137 Karlsruhe

Tel. 0721 / 936 - 6612
Fax 0721 / 936 - 5149

Mail: Christian.blum@landratsamt-karlsruhe.de
____________________________________________
Information zum Thema "Bauen" unter
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Registrieren oder Einlogen
http://www.service-bw.de




Hhhmmmmm,

der letzte Satz?Huch

" Wir müssen Ihnen vielmehr abraten, eigenmächtige und nicht genehmigte Suchaktionen zu unterlassen."

Also die raten Ihm davon ab, eigenmächtige und nicht genehmigte Suchaktionen zu unterlassen.  Schockiert

Also die Email einstecken und ab aufn Acker  Grinsend

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#102
28. Februar 2011, um 17:08:35 Uhr

Hallo,

ich möchte noch ergänzen...
Das Faltblatt ist immernoch bei dem Landesministerium erhältlich (habe meines schon bekommen  Narr ) also wohl noch ziemlich aktuell.
Und das über mehrere Jahre  Huch

Liebe Grüße

Fabian

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#103
29. Juli 2011, um 20:10:19 Uhr

Geschrieben von Zitat von Merowech
Richtig genau der !  Zwinkernd

Ich bin gerade dabei für das kommende Frühjahr 2011 einen neuen Treffpunkt zu suchen.
Ich werde es dann publik machen.

Hallo Merowech,
wann sind denn die nächsten Termine für PF bzw KA?
Wo werden diese publiziert?
Danke und Gruß

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#104
29. Juli 2011, um 22:08:43 Uhr

Zitat:
Wir müssen Ihnen vielmehr abraten, eigenmächtige und nicht genehmigte Suchaktionen zu unterlassen.  Super

Das heißt wie Du schon richtig verstanden hast das man Dir dazu den Rat gibt eigenmächtig und ohne Genehmigung viel zu graben! Applaus
Ab gehts Suchen!

Viele Grüße
Micha

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