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 Kommt Schatzregal in Bayern?

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#165
09. März 2023, um 17:03:43 Uhr

Geschrieben von Zitat von Hexer
Was die Fundbestimmung von den "Profis" angeht, wurden bei mir Sachen bestimmt,
da dreht es Dir den Magen auf links.
Daher habe ich das schon lange aufgegeben.

Gerade bei Sondengängerfunden haben die sogenannten "Profis" nicht selten wenig Ahnung. Die meisten haben nämlich Klassische Archäologie studiert. Ich hatte einen Archäologen der seine Doktorarbeit mit Keltischer Siedlungsgeschichte abgeschlossen hat und kam dann zu einem LDA nach Norddeutschland, wo es nie Kelten gegeben hat. Mittelalter- und Neuzeitarchäologie gibt es seit über 40 Jahren nur einen Lehrstuhl in Bamberg der Neuzeitarchäologie abdeckt. 
Wenn du erstmal länger bei uns bist, wirst du feststellen, das wir Dank unserer hervorragenden Mitglieder so gut wie jeden Fund bestimmen können, ob Antik oder Neuzeitlich. Sowas nennt sich Schwarmwissen Zwinkernd

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#166
13. März 2023, um 10:06:58 Uhr

Wer es sich antun möchte hier noch das Protokoll der Anhörung vom 08.03.2023:

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https://www.bayern.landtag.de/aktuelles/aus-den-ausschuessen/wissenschaftsausschuss-anhoerung-zur-geplanten-aenderung-des-bayerischen-denkmalschutzgesetzes/


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#167
01. Juni 2023, um 10:28:04 Uhr

Die zweite Lesung, der dann möglichlicherweise die Schlussabstimmung folgt, soll voraussichtlich am 22.06.2023 im bayerischen Landtag stattfinden.

Quelle:
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https://www.denkmalnetzbayern.de/informationen/aktuelles/der-ausschuss-fuer-wissenschaft-und-kunst-tagte-die-novelle-des-denkmalschutzgesetzes-schlupfte-zuegig-durch-die-sitzung


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#168
16. Juni 2023, um 09:32:14 Uhr

Etwas überraschend wurde am 14.06.23 abends das Gesetz vom Landtag nach der zweiten Lesung durchgewunken. Es tritt am 01.07.2023 in Kraft  Traurig

Was ich so bisher rauslesen konnte ist:

- auf bekannten Bodendenkmälern (Stichwort Bayernatlas) ist der Einsatz von Detektoren (Ausnahme Kampfmittelräumung, Landwirtschaftlicher Einsatz oder Archis) verboten. Zuwiderhandlungen werden zumindest "nur" als Ordnungswidrigkeit geahndet und nicht wie in SH etc. als Straftat bewertet.
- wer "bewegliche Bodendenkmäler" findet (Frage, wie definieren sich diese genau?), muss diese dem Land Bayern überlassen => Schatzregal
- ab 1000,- Euro Fundwert steht dem Finder eine Belohnung zu.

Anscheinend wird es keine NFG-Regelung geben, d.h. außerhalb der gesperrten Flächen sollte das Sondeln wie bisher auch möglich sein. Stellt sich nur die Frage, was man jetzt alles abgeben muss laut Gesetz?

Der endgültige Wortlaut des Gesetzes wird am 01.07.2023 veröffentlicht.

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#169
16. Juni 2023, um 10:20:14 Uhr

Krass. Gibt's das eigentlich auch noch in einem anderen Bundesland, dass die beschlagnahmten Stücke nicht einmal von (besonderem) wissenschaftlichen Wert sein müssen?

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#170
16. Juni 2023, um 10:32:59 Uhr

Denke das wird das bewegliche Bodendenkmal sein wie das aber genau ausgelegt wird wird man sehen. Ob eine seltene Silbermünze die auf Papier 2000€ wert ist nun als Bewegliches Bodendenkmal zählt? Oder ob es sich um einen wissenschaftlich wichtigen Fund handeln muss zb Münzhort oder irgendwelche außergewöhnlichen Dinge?

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#171
16. Juni 2023, um 11:39:53 Uhr

Dazu habe ich gerade was interessantes gefunden  - siehe Screenshot.

Quelle: https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.blfd.bayern.de/mam/information_und_service/denkmaleigentuemer/2017_broschuere_denkmaleigentuemer.pdf&ved=2ahUKEwia8NzCy8f_AhUGuKQKHd1xBIUQFnoECBUQBg&usg=AOvVaw30tgCVKR275T2bTl7t2FL_


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#172
16. Juni 2023, um 12:42:29 Uhr

Wenn man Lars´ Text nimmt (#168) und bei beweglichem Bodendenkmal Günters Part einsetzt bleibt ja nicht mehr viel übrig von diesem Gesetz.
Das Nicht-Suchen auf Bodendenkmälern sollte eh klar sein, und herausragende Funde (Die Lokomotive Lächelnd) wie Grabinventare gehen an das Land wobei man ab 1000€ Wert entlohnt wird. Interessant ist ja dann eigentlich nur der Fall, das etwas als herausragender Fund gilt aber keine 1000€ Wert hat. Aber wie oft passiert sowas schon? Und schlussendlich gehören die historisch herausragenden Funde sowieso in ein Museum meiner Meinung nach Winken

« Letzte Änderung: 16. Juni 2023, um 12:57:30 Uhr von (versteckt) »

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#173
16. Juni 2023, um 12:56:35 Uhr

Hier noch die Quelle, die ich verwendet habe:
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Hier die Änderungen im Gesetz (etwas schwer lesbar):
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Ich vermute mal, dass sich de facto nicht viel in Bayern ändert. Es galt ja auch schon früher, dass man nicht auf den im Bayernatlas ausgewiesenen Bodendenkmälern suchen darf.
Und es kann ja wohl kaum im Sinne der Ämter sein, dass jetzt jeder seinen "Müll" als vermeintliches Bodendenkmal melden wird. Das beschränkt sich doch nur auf seltene Sachen (BZ, Kelten, Römer, Münzhorte etc.). Vergleiche dazu, wieviele bewegliche Bodendenkmäler in NRW pro Jahr unter das Schatzregal fallen - wenn es zweistellig wird, sind es schon viele.

Ich finde folgende Passage auch interessant:
"Auf den übrigen Flächen (inkl. sog. Vermutungsflächen, die nicht als Denkmäler in die Liste eingetragen und damit auch nicht im BayernAtlas einsehbar sind) soll aufgrund der Probleme der Nachweisbarkeit und der Verhältnismäßigkeit der Einsatz entsprechender Geräte aus denkmalschutzrechtlicher Sicht derzeit nicht weiter reglementiert werden."

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#174
24. Juni 2023, um 14:55:23 Uhr

Zusammengefasst sind es also wohl Art. 1 Abs 4 BayDSchG "Bodendenkmäler sind bewegliche und unbewegliche Denkmäler, die sich im Boden befinden oder befanden und in der Regel aus vor- oder frühgeschichtlicher Zeit stammen." und Art 2 Abs 2 BayDSchG "Auf Antrag des Berechtigten und in besonders wichtigen Fällen können bewegliche Denkmäler, soweit sie nicht nach Absatz 1 eingetragen sind, in das Verzeichnis eingetragen werden.", die festlegen, ob ein Fund abgegeben werden muss.

Ich habe noch etwas recherchiert und bin zum Ergebnis gekommen, dass die Vor- und Frühgeschichte mit dem Beginn des Hochmittelalters (etwa 1050) endet.

Ein einzelne Goldmünze aus dem 13. Jahrhundert, welche in der Fundregion geläufig ist, sollte also nicht abgegeben werden müssen. Bei sehr seltenen Objekten, bei Hortfunden oder evtl. auch wenn der Fund einen Handelsweg oder eine Siedlung nachweisen könnte, sieht es evtl. anders aus.

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#175
01. Juli 2023, um 07:34:57 Uhr

Gesetz ist Online: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayDSchG

FAQ´s auf der Seite des BLfD: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://https://www.stmwk.bayern.de/kunst-und-kultur/denkmalschutz/aenderungen-im-denkmalschutz-faqs.html


"Mit der Neuregelung wird zum Schutz der Bodendenkmäler der Einsatz von technischen Ortungsgeräten, die geeignet sind, Bodendenkmäler aufzufinden, auf dem Bereich von eingetragenen Bodendenkmälern grundsätzlich verboten."

Betonung liegt auf "auf dem Bereich von eingetragenen Bodendenkmälern"

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#176
07. Juli 2023, um 09:44:20 Uhr

Und, hat schon jemand einen Fund nach Schatzregaleinführung gemeldet? Zwinkernd

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#177
01. August 2023, um 20:22:26 Uhr

Jetzt hat Bayern schon einen Monat Schatzregal und man liest keine Erfahrungen. Sollten etwa keine Funde mehr gemeldet werden? Zwinkernd

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#178
01. August 2023, um 20:52:12 Uhr

Hatte bisher keinen Fund den ich als Meldepflichtig gesehen habe.
Ich werde melden wie in der Vergangenheit. Die Gesetzesänderung ändert da bei mir nichts.
Generell glaube ich aber dass die Anzahl der Fundmeldungen in den Keller gehen werden

« Letzte Änderung: 01. August 2023, um 20:54:50 Uhr von (versteckt) »

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#179
01. August 2023, um 21:24:22 Uhr

Die die ich so kenne reagieren unterschiedlich. Manche hören auf, andere überfluten die Ämter mit jedem Mist. Die meisten ärgern sich aber das sie die Funde umgehend zum Archi schicken müssen und nicht wie gewohnt sammeln und dann 2-3 mal im Jahr ein Päckchen packen. Also so wie es aussieht haben sich die Archis ein Eigentor geschossen. Ich glaube das die Fundmeldungen weniger werden, aber nur weil viele gar nichts mehr melden.

« Letzte Änderung: 01. August 2023, um 21:25:54 Uhr von (versteckt) »

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