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 Kommt Schatzregal in Bayern?

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Avatar  Kommt Schatzregal in Bayern?  (Gelesen 17498 mal) 0
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#75
10. August 2022, um 11:56:47 Uhr

Für mich ist es ja generell unverständlich, wie ein klares BGB Gesetz, nämlich Paragraph 984, mal einfach so ausgehebelt werden kann. Nach meinem laienhaften Rechtsempfinden müssten im Falle einer Fundaneignung durch Land oder Gemeinden zumindest Finder und Grundeigentümer im vollen Wert des Fundes entschädigt werden. So wie es mWn auch in England der Fall ist.

Viele Grüße 
Günter

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#76
10. August 2022, um 13:34:11 Uhr

Geschrieben von Zitat von Drusus
im vollen Wert des Fundes entschädigt


Das sehe ich ebenso, ABER was ist denn der volle Wert? Der Wert ist letztlich das was Jemand bereit ist dafür zu bezahlen. Die Wertfindung erfolgt am Markt. Entsprechend ist es schwierig den Wert einzuschätzen.

Wenn Hauseigentümer X bei der Hausrenovierung auf einen Schatz getroffen ist, war sie bisher alleiniger Eigentümer und gut. Fortan einen gerechten Wertausgleich zu erziellen ist schwierig.


Darüberhinaus gibt es ja auch soetwas wie Entdeckerrechte wenn ich mich nicht täusche.
Was ist auch mit den etwaigen Eträgen aus Ausstellungen, Publikationen / medialer Verwertung etc?

Wenn bisher illegale Funde zum Zwecke des Erwerbs des anteiligen Eigentums gemäß der hadrianischen Teilung gemeldet worden seien, so erschließt sich mir nicht weshlab deren Meldung fortan, wenn der raubgrabende leer ausgesteht zunehmen sollen?

Wichtiger jedoch ist das ein jeder Bürger der fortan einen Schatzfund macht rechtlich schlechter gestellt ist. Hat der Bauarbeiter auf öffentlichem Grund bisher 50% Anteil gehabt, bleiben ihm fortan magere 3% Finderlohn.

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#77
10. August 2022, um 13:37:21 Uhr

Der gute Mann vom Denkmalamt spricht von einer Länderkonformen Regelung des Schatzregals .
Spricht aber tatsächlich davon das alle Funde bei einer Grabung automatisch dem Land Bayern gehören .
So sieht aber das Schatzregal in der Praxis hier in NRW nicht aus! 
Der Sondengänger bekommt alle Funde wieder nach einer gewissen Zeit .Und nur die Funde von äußerstem Wissenschaftlichen Interesse fallen unter das Schatzregal und würden einbehalten ,sprich fallen dem Land zu. 
Die Entschädigung in dem Fall ist Ermessenssache  da gibt es keine festgelegte Regelung. Vielleicht kann ja zB. der mit dem Mittelalter Hortfund , der vor einiger Zeit hier gepostet  wurde, dazu etwas sagen  .Inwiefern er entschädigt wurde .
Grüße Dubhead

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#78
10. August 2022, um 13:59:00 Uhr

Geschrieben von Zitat von Le
ABER was ist denn der volle Wert?

In England ermittelt diesen mWn ein unabhängiger Gutachter.

Ein weiterer Punkt, den du beim Interview unbedingt ansprechen solltest, ist die Unlogik, nach der dem Land mit Schatzregal mehr Funde zukommen (oder auch nur gemeldet) werden sollen, wo doch der Anreiz durch die nennen wir es mal nahezu vollständige Enteignung des Finders, den Willen zur Fundmeldung drastisch senken dürfte.  

Obendrein kannst ja mal ganz naiv anfragen, ob nun nicht die Gefahr bestünde, dass jetzt bayrische Funde zur Fundmeldung nach Österreich "verschleppt" würden, da bei unseren Nachbarn noch des weisen Hadrians Regelung gilt.

Viele Grüße
Günter

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#79
10. August 2022, um 14:53:31 Uhr

Geschrieben von Zitat von Drusus




Obendrein kannst ja mal ganz naiv anfragen, ob nun nicht die Gefahr bestünde, dass jetzt bayrische Funde zur Fundmeldung nach Österreich "verschleppt" würden, da bei unseren Nachbarn noch des weisen Hadrians Regelung gilt.

Viele Grüße
Günter


Bei einem finanziell wirklich wertvollen Fund ist es eine Kleinigkeit festzustellen ob der Fund in Franken oder Kärnten gemacht wurde

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#80
10. August 2022, um 14:59:14 Uhr

Geschrieben von Zitat von Euronenjäger
Bei einem finanziell wirklich wertvollen Fund ist es eine Kleinigkeit festzustellen ob der Fund in Franken oder Kärnten gemacht wurde


Weshalb bzw. wie?

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#81
10. August 2022, um 15:11:01 Uhr

Moin,


das geht über einen Vergleich der anhaftenden Erde. Das LfDH hat z.B. von jedem Fundgebiet einen Eimer Erde eingelagert. Im Zweifelsfall wird einfach an der Stelle wo der Fund angeblich gemacht wurde eine Bodenprobe genommen und im Labor verglichen. 
Auch an einem gereinigten Fund haftet noch soviel Partikel an, dass ein Vergleich immer möglich ist.

Viele Grüße

Walter

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#82
10. August 2022, um 15:57:53 Uhr

....es gibt in Bayern hunderte, wenn nicht tausende bekannte u. registrierte Bodendenkmäler die nicht

   vom LDA archeologisch näher untersucht werden. Da liesst man dann immer "Benehmen nicht hergestellt".

   Da könnte was sein, muss aber nicht. Vorsichtshalber mal als BD ausweisen ! Warum erklärt man dann nicht

   gleich ganz Bayern zum BD, dann ist Sondeln generell verboten und ein Straftatbestand.

   Blödes gequatsche der Archis wenn von bis zu 1 Mio. illegaler Grabungslöcher und Raubgräbertourismus

   gefaselt wird. Denen fehlt das Geld um selbst aktiv zu sein ! Die hocken auf ihren Depotbeständen und freuen

   sich wenn es Freitag mittags ins Wochenende geht. Die lassen von Fremdfirmen ausgraben und von Restaurateuren

   mit Zeitarbeitsverträgen die Funde ausstellungstauglich zu machen. Wenn das Jahresbudget verbraucht ist,
.
   dann ist Schicht im Schacht, dann gehen die Lichter aus.

   Wer nach der Schatzregalregelung (die wird ja dann in allen Medien breitgekloppt) Sondeln geht, der darf

   getrost davon ausgehen, egal wo gesondelt wird, das ein stiller Beobachter mit "Blockwart Mentalität" die

   Gesetzeshüter auf den Plan ruft.

   Wem das alles nicht passt, der kann ja das Land verlassen und nach Österreich umsiedeln.  Narr   Frech  Narr 

   Ich lass mir den Spass nicht verderben und Sondel weiter, finden lässt sich sowieso nix gescheits.

  

   Grüsse   Winken

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#83
10. August 2022, um 16:10:26 Uhr

Ich durfte letzte Woche bei einem Gespräch mit einem anderen Archäologen dabei sein, der ebenfalls in der Kommission sitzt, die an diesem besagten Schatzregal arbeitet. Er meinte, das was man so in den Zeitungen liest wurde häufig falsch übernommen. Er konnte sich noch nicht vorstellen wie es am Ende aussehen wird, da innerhalb der Kommission die Meinungen derart auseinandergehen, das wohl noch reichlich Rede- und Abstimmungsbedarf existiert.
Die beiden Gruppen sind wohl diejenigen die nichts mit Sondengängern zu tun haben wollen und die, die die Arbeit mit Sondengängern schon länger schätzen, ist zumindest meine Einschätzung. Der von dem ich das gehört habe ist auch nicht gerade ein kleiner unbedeutender Archäologe und arbeitet schon länger mit Sondengängern zusammen.
Auch wenn es Dr Sommer letztes Jahr leider unmittelbar vor seiner Pensionierung dahingerafft hat, spukt wohl noch sein Geist durch die Hallen des LDA Lächelnd
Das ganze stammt übrigens nicht aus der Politik sondern wohl von den Archäologen aus Niederbayern.

« Letzte Änderung: 10. August 2022, um 16:13:26 Uhr von (versteckt) »

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#84
10. August 2022, um 16:25:31 Uhr

Geschrieben von Zitat von Drusus
Für mich ist es ja generell unverständlich, wie ein klares BGB Gesetz, nämlich Paragraph 984, mal einfach so ausgehebelt werden kann. Nach meinem laienhaften Rechtsempfinden müssten im Falle einer Fundaneignung durch Land oder Gemeinden zumindest Finder und Grundeigentümer im vollen Wert des Fundes entschädigt werden. So wie es mWn auch in England der Fall ist.

Viele Grüße 
Günter


Moin,

das ist möglich durch den § 71 im EGBGB, er gibt den Ländern das Recht vom 984 BGB abzuweichen. 

Viele Grüße

Walter

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#85
10. August 2022, um 16:30:03 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter
das geht über einen Vergleich der anhaftenden Erde. Das LfDH hat z.B. von jedem Fundgebiet einen Eimer Erde eingelagert. Im Zweifelsfall wird einfach an der Stelle wo der Fund angeblich gemacht wurde eine Bodenprobe genommen und im Labor verglichen. Auch an einem gereinigten Fund haftet noch soviel Partikel an, dass ein Vergleich immer möglich ist.

Komisch, warum geht das denn nicht bei den Funden, die angeblich in Bayern "reingewaschen" werden?! Zwinkernd

Wenn dieses Argument greift, dann auch das mit Österreich. Andernfalls darf auch das mit der Fundmigration nach Bayern nicht gelten.

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#86
10. August 2022, um 16:31:54 Uhr

Hier eine ANtwort von Walter der sie nicht einfügen konnte:

Darüber hinaus gibt es ja auch so etwas wie Entdeckerrechte…..Erträgeaus Ausstellungen, Publikationen…..
 
 
 
 
 
Ja, die gibt es, wenn der Entdecker alles richtig macht: Wichtigist es, den Fund mit Fotos zu publizieren, damit sichert er sich das Urheberrecht am Fund. Genau nachlesen kann man das an den Urteilen gegen die Entdecker der Himmelsscheibe. Sie hätten den Fund zwar niemals behalten dürfen und hätten, wenn überhaupt nur einen kleinen „Finderlohn“ erhalten, aber hätten sie sich das Urheberrecht an den Ablichtungen, Kopien, Schmuck usw. gesichert sie hätten sich dumm und dämlich verdient, das Geld, das sich nun das Landesamt in ST einsteckt.
 
 
 
Zur Wertfindung ist zu bemerken, dass dies das Landesamtnicht einfach festlegen kann. Die Feststellung des Wertes ist ein Verwaltungsakt. Jeden Verwaltungsakt kann man durch ein Verwaltungsgericht überprüfen lassen. Das macht Arbeit. Die Länder mit Schatzregal geben daher an Funden zurück, was sich nur irgendwie vertreten lässt.
 
 
 
Zum Schatzregal und seine falsche gerichtliche Überprüfungauf Rechtmäßigkeit hat Raif Fischer zu Cramburg einen Aufsatz geschrieben. Das Gericht kam bei der Überprüfung zu einem falschen Schluss. Es kommt immer darauf an wer klagt, mit welcher Absicht und klagt er mit dem richtigen Anwalt.
 
 
 
Die angeblich verbotene Waldsuche ist genau so ein Fall. DemKläger und seinem Anwalt fehlten die richtigen Hintergründe und es fehlte ander richtigen Strategie. Heraus gekommen 
ist übrigens kein Urteil, in dem die Waldsuche verboten wäre, sondernein Urteil das lediglich besagt, dass eine Denkmalschutzbehörde nicht verpflichtet ist eine Genehmigung für eine Suche im Wald auszustellen.
 
 
 
Viele Grüße
 
 
 
Walter

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#87
10. August 2022, um 16:34:14 Uhr

Bei einem wirklich bedeutenden Fund wird mit Sicherheit mittels Analyse überprüft ob der Fund in Bayern oder Hessen gemacht wurde
Egal wie gut der Fund gereinigt wurde, im Labor lässt sich problemlos feststellen ob der Fund an angegebener Stelle gemacht wurde oder nicht

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#88
10. August 2022, um 17:59:07 Uhr

Geschrieben von Zitat von Euronenjäger
Bei einem wirklich bedeutenden Fund wird mit Sicherheit mittels Analyse überprüft ob der Fund in Bayern oder Hessen gemacht wurde
Egal wie gut der Fund gereinigt wurde, im Labor lässt sich problemlos feststellen ob der Fund an angegebener Stelle gemacht wurde oder nicht

Das ist eigentlich im Prinzip egal. Es geht um die Argumentation. Man kann nicht einerseits behaupten, dass das Schatzregal in BY eingeführt werden müsse, weil Funde aus anderen Bundesländern nach Bayern transferiert würden, aber andererseits abstreiten, dass das Schatzregal nun bewirken könnte, dass bayrische Funde in Österreich gemeldet würden.

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#89
10. August 2022, um 18:11:17 Uhr

Geschrieben von Zitat von berni

 Da könnte was sein, muss aber nicht. Vorsichtshalber mal als BD ausweisen ! Warum erklärt man dann nicht

 gleich ganz Bayern zum BD, dann ist Sondeln generell verboten und ein Straftatbestand.




Das passiert doch schon längst. Die roten Pflatschen werden immer mehr und vor allen Dingen immer größer.
Ich mach das jetzt seit fast 30 Jahren und lass mir das Hobby durch nichts und  niemanden vermiesen.
Im Zweifelsfall gehts dann halt nur noch Nachts in die Flur.
Scheiß drauf.

Gruß und gut Fund LMAO

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