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 Kommt Schatzregal in Bayern?

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Avatar  Kommt Schatzregal in Bayern?  (Gelesen 17429 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
02. August 2022, um 15:19:32 Uhr

Gerade gefunden. Siehe Punkt 6

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https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-02-august-2022/




VG
Gerd

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#1
02. August 2022, um 15:27:41 Uhr

Ja, lief g'rand im Radio.

Der Landtag hat mit der heutigen Sitzung das Schatzregal für Bayern beschlossen.
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Gruß FK

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#2
02. August 2022, um 16:06:43 Uhr

Okay, war ein nettes Hobby. Aber alles hat einmal ein Ende. Traurig

Gruß 
Günter 

PS: ach, bisher durfte man doch auf BDs sondeln?! Hätte ich mal eher wissen müssen...

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#3
02. August 2022, um 16:37:39 Uhr

Auch auf die Gefahr hin dass ich gesteinigt werde. Aber ich sehe da kein Problem (im Gegenteil)

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#4
02. August 2022, um 16:47:47 Uhr

...finde ich persönlich o.k., das macht schon Sinn. Wenn das Sondeln in Bayern nicht grundsätzlich verboten wird,

   kann man mit der Schatzregalregelung leben.

   Aber vielleicht ist das dann ja der nächste Schritt, ohne behördliche Genehmigung wird Sondeln ein Straftat-

   bestand. Dann wäre eigentlich in D alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.

   Grüsse   Winken

   Grüsse   Winken

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#5
02. August 2022, um 16:57:47 Uhr

Man beachte schon mal alleine den Satz "Ausnahmen für berechtigte berufliche Zwecke blieben aber weiterhin erlaubt."


Das sieht mir nach einem Sondelverbot aus!

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#6
02. August 2022, um 17:01:21 Uhr

Geschrieben von Zitat von Drusus
"Ausnahmen für berechtigte berufliche Zwecke blieben aber weiterhin erlaubt."


...das bezieht sich doch nur auf "BD`s", verstehe ich jedenfall so.

   Grüsse   Winken

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#7
02. August 2022, um 17:02:56 Uhr

nix wird besser ,nur schlechter  Belehren

LG Sw!

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#8
02. August 2022, um 17:09:21 Uhr

Definition:
 "historischen Schatz oder einen archäologischen Fund" Nullahnung 

Ist ein 3Kreuzer vom Poldi oder eine Kugel der Franzosen ein historischer Schatz oder ein archäologischer Fund ?

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#9
02. August 2022, um 17:32:02 Uhr

Geschrieben von Zitat von Kraterbuddler
Auch auf die Gefahr hin dass ich gesteinigt werde. Aber ich sehe da kein Problem (im Gegenteil)

Ein Problem sehe ich da auch nicht, denn ein Problem ist etwas, für das es keine Lösung gibt. Meine Lösung hier heisst jedoch, dass ich mit der Sondelei aufhöre, denn unbezahlten Hiwi der Archäologie mache ich ganz sicher nicht. Nullahnung

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#10
02. August 2022, um 17:38:12 Uhr

Ich sehe es jedenfalls so, dass sich nur die Besitzansprüche ändern.

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#11
02. August 2022, um 17:41:54 Uhr

Geschrieben von Zitat von Kraterbuddler
Ich sehe es jedenfalls so, dass sich nur die Besitzansprüche ändern.

"Nur"?! Sollte ich mal einen Barbarenschatz oder sowas finden, will ich gefälligst die Hälfte des Wertes und keine Eintrittskarte für ein Museum. Ausrasten

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#12
02. August 2022, um 18:11:59 Uhr

Wir hatten ja die Tage erst ein Thema, das sich mit dem geforderten Mindestabstand zu Bodendenkmälern beschäftigt hat. Hier hoffe ich, dass in Rahmen der Anpassung am Gesetzt auch hier mehr Klarheit geschaffen wird.

Hoffentlich klären sie dann aber auch gleich eindeutig, was dann alles unter das Schatzregal fällt. Weil im BGB ist das ja doch recht schwammig formuliert, bzw. würde es mehr oder weniger jeden Fund betreffen.

"Wird eine Sache, die so lange verborgen gelegen hat, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist (Schatz), entdeckt und infolge der Entdeckung in Besitz genommen, so wird das Eigentum zur Hälfte von dem Entdecker, zur Hälfte von dem Eigentümer der Sache erworben, in welcher der Schatz verborgen war." Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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§ 984 BGB


Um es endgültig beurteilen zu können denke ich müssen wir auf den geänderten Gesetzestext warten und abwarten ob dieser geänderte Sachverhalt eine Auswirkung auf die Bereitschaft der Landwirte hat uns suchen zu lassen.

Bis jetzt sehe ich es aber noch entspannt und denke dass sich für die meisten Sondler und bei den meisten Funden nichts ändern wird.

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#13
02. August 2022, um 18:31:10 Uhr

Geschrieben von Zitat von D0h
Bis jetzt sehe ich es aber noch entspannt und denke dass sich für die meisten Sondler und bei den meisten Funden nichts ändern wird.

Wenn Du mit den meisten Funden Knöpfe, Schnallen, Musketenkugeln, Patronenhülsen, zerbrochene Schlitzrosen, Reichspfennige, Fingerhüte etc. (Kronkorken und den ganzen weiteren Totalschrott lasse ich mal außer acht) meinst, stimme ich dir zu.

Doch finde zukünftig z.B. mal ein BZ-Beil oder gar eine Goldmünze. Da muss dir dann das Foto als Erinnerung genügen.

Ich bin echt schon gespannt, wie viel """mehr"""" Fundmeldungen es zukünftig in Bayern dank dieser Enteignung geben wird. Aber vielleicht proftieren ja wenigstens die Hersteller von Schmelzöfen davon. Narr

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#14
02. August 2022, um 18:41:53 Uhr

Soweit ich das verstehe, bezieht sich das Verbot des Sondengehens nur auf Bodendenkmäler. Und da geht man als gewissenhafter Sondengänger eh nicht drauf. Solange die Sondelei nicht komplett verboten wird, alles gut. Aber das sich die Anzahl der Fundmeldungen dadurch erhöhen wird, wage ich sehr stark zu bezweifeln.

An dieser Stelle schöne Grüße an den German Treasure Hunter und allen anderen, die dieses Hobby unbedingt auf YouTube für ein paar billige Likes breittreten müssen.

« Letzte Änderung: 02. August 2022, um 18:44:04 Uhr von (versteckt) »

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