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 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Waldsuche - das meint die "Gegenseite"

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Avatar  Waldsuche - das meint die "Gegenseite"  (Gelesen 9156 mal) 0
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#75
18. Juli 2010, um 18:20:24 Uhr

Geschrieben von Zitat von HK
Hallo Walter,da muss nicht stehen das die Suche mit einem Detektor verboten ist!

"3) Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, daß die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestört, der Wald nicht gefährdet, beschädigt oder verunreinigt sowie andere schutzwürdige Interessen der Waldbesitzer und die Erholung anderer nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden; dies gilt nicht für Jagdhunde im Rahmen jagdlicher Tätigkeiten sowie für Polizeihunde"
________________________________________________________________________________________
So sehe ich das.
Da beim Sondeln und beim Graben mit Munitionsfunden im Wald zu rechnen ist und dadurch der Wald geschädigt werden kann, so geschehen im Reichswald ist es verboten.Das Suchen nach Münzen ist natürlich auch verboten.
________________________________________________________________________________________

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http://www.wald-prinz.de/landeswaldgesetz-forstgesetz/180



Moin HK,

vielen Dank für den Link. Ich habe mir mal das Waldgesetz für NW reingezogen, das Waldgesetz von Hessen kenne ich, danach stellt eine Fundbergung keine Ordnungswidrigleit dar

Keines der im Waldgesetz von NW aufgeführten Ge- und Verbote trifft auf eine Fundbergung auch nur im geringsten zu.
Sicher ist die Münzsuche genehmigungspflichtig, aber nicht nach dem Waldgesetz, sondern nach dem Denkmalschutzgesetz.

Hat jemand einen § aus dem Waldgesetz zu bieten, der eine Fundbergung als eine Ordnungswidrigkeit darstellt?

Bitte den entsprechenden Paragrafen bzw. den § sowie den entsprechenden Absatz sowie die Quelle hier einstellen.

Vielen Dank

Walter

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#76
18. Juli 2010, um 19:29:55 Uhr













..

















Geschrieben von {author}

Hat jemand einen § aus dem Waldgesetz zu bieten, der eine Fundbergung als eine Ordnungswidrigkeit darstellt?




..

Ja, ich und das Waldgesetz Baden-Württemberg. Eigentlich als Konstrukt. Ich denke, kein normaler Mensch würde jemanden wegen einem wiederverfüllten 30 cm Loch deswegen ein Bußgeldverfahren anhängen. Aber denkbar ist ja alles. Es handelt sich um die "Abgrabung".
Die Urteile die ich fand, bezogen sich allerdings alle auf wilde Bauwerke im Wald oder mit Großgeräten und ohne Genehmigung durchgeführte "Projekte".

Hier die Quelle: Waldgesetz Baden-Württemberg












..

















Geschrieben von {author}

NEUNTER TEIL: Ordnungswidrigkeiten

§ 83 Allgemeine Ordnungswidrigkeiten
..........................................

(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig

..........................................

14. im Wald Aufschüttungen oder Abgrabungen unbefugt vornimmt,




..


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#77
18. Juli 2010, um 19:47:02 Uhr

Hallo Walter, ich bin kein Winkeladvokat und du doch wohl auch nicht oder?
Wenn ein Militariasucher mit Munition oder Munitionsteilen erwischt wird kann eine sofortige Hausdurchsuchung auch ohne Beschluß erfolgen "Gefahr im Verzug"
So kann auch ein Revierförster der Polizeirecht hat dieses auch anwenden.Bei der Suche mit einem Metalldetektor im Wald und dem Graben ist mit hoher Wahrscheinlichkeit mit Munitionsfunden zu rechnen, auch hier Gefahr im Verzug.
Dazu können auch die auslegungen der Waldgesetze zugezogen werden.
Ein Revierförster kann einen bei Weigerung auch in Gewahrsam nehmen.Kann die Personalien aufnehmen und kann auch der Detektor eingezogen werden.Auch Bußgelder können verhängt werden.
Wer mit dem Detektor im Wald suchen geht ohne dabei vom Forst oder Denkmalschutz beauftragt worden zu sein und auch keine entsprechende Genehmigung hat muß mit hohen Bußgelder rechnen.

übrigens hätte man die Sondler im Reichswald erwischt, so würden sie die Kosten des Feuerwehreinsatzes tragen müssen.Das können auch schon mal schnell ein paar tausend Euro sein.
Dieser Beitrag von mir ist keine Rechtsberatung.

Nochmal an dich Walter du kannst dir vielleicht einen Winkeladvokaten leisten,der größte Teil der Sondler bestimmt nicht und mit hoher Wahrscheinlichkeit werden die auch hohe Geldbußen zahlen müssen.
Hier noch ein interessanter link :

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http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article332915.html



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#78
18. Juli 2010, um 19:53:43 Uhr

Geschrieben von Zitat von HK
Hallo Walter, ich bin kein Winkeladvokat und du doch wohl auch nicht oder?
Wenn ein Militariasucher mit Munition oder Munitionsteilen erwischt wird kann eine sofortige Hausdurchsuchung auch ohne Beschluß erfolgen "Gefahr im Verzug"
So kann auch ein Revierförster der Polizeirecht hat dieses auch anwenden.Bei der Suche mit einem Metalldetektor im Wald und dem Graben ist mit hoher Wahrscheinlichkeit mit Munitionsfunden zu rechnen, auch hier Gefahr im Verzug.
Dazu können auch die auslegungen der Waldgesetze zugezogen werden.
Ein Revierförster kann einen bei Weigerung auch in Gewahrsam nehmen.Kann die Personalien aufnehmen und kann auch der Detektor eingezogen werden.Auch Bußgelder können verhängt werden.
Wer mit dem Detektor im Wald suchen geht ohne dabei vom Forst oder Denkmalschutz beauftragt worden zu sein und auch keine entsprechende Genehmigung hat muß mit hohen Bußgelder rechnen.

...


Einspruch:

Ein Revierförster hat kein Recht, eine Hausdurchsuchung durchzuführen!
Allenfalls hat er die Möglichkeit, eine einer Straftat verdächtige Person gemäß § 127 (1) StPO vorläufig festzunehmen (Jedermannsrecht), mehr nicht.
Alles andere wie Personalienfeststellung ect. ist hoheitliche Aufgabe der Polizeibehörden.













..

















Geschrieben von {author}

§ 127 (1) StPO: Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.




..


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http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__127.html



Gruß
Michael


« Letzte Änderung: 18. Juli 2010, um 19:57:34 Uhr von (versteckt) »

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#79
18. Juli 2010, um 20:05:16 Uhr

Hallo roxel
mit der Hausdurchsuchung war natürlich nicht der Förster gemeint,sondern die Polizei
Ein Reviervörster(Staatswald)hat Polizeigewald. Dazu solltest du den link der Biker mal lesen.Der Club hat eine Rechtsabteilung wo man den Aussagen schon vertrauen kann.

Hier noch ein link für Bayern Art.35

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http://by.juris.de/by/gesamt/WaldG_BY_2005.htm#WaldG_BY_2005_G12


« Letzte Änderung: 18. Juli 2010, um 20:11:04 Uhr von (versteckt) »

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#80
18. Juli 2010, um 20:15:15 Uhr

Geschrieben von Zitat von HK
Hallo roxel
mit der Hausdurchsuchung war natürlich nicht der Förster gemeint,sondern die Polizei
Ein Reviervörster(Staatswald)hat Polizeigewald. Dazu solltest du den link der Biker mal lesen.Der Club hat eine Rechtsabteilung wo man den Aussagen schon vertrauen kann.

Nochmals: Ein Förster, ganz egal ob Revierförster oder nicht, hat in Deutschland keine Polizeigewalt, das ist in den Polizeigesetzen der Länder auch ganz klar geregelt. Im übrigen gilt der § 127 (1) StPO nur bei Verdacht auf eine Straftat. Verstöße gegen das Waldgesetz oder gegen ein Denkmalschutz-Gesetz sind in Deutschland keine Straftaten sondern Ordnungswidrigkeiten.
Schon von daher führt eine unbedachte Amthandlung ziemlich schnell nicht nur zu einer fetten Dienstaufsichtsbeschwerde, sondern z.B. bei einer unberechtigten Festnahme auch zu einer Anzeige wegen Freiheitsberaubung.

Und auch das bayr. Waldgesetz spricht in dem von Dir zitierten Paragrafen nur von einer Ordnungswidrigkeit.

Gruß
Michael

« Letzte Änderung: 18. Juli 2010, um 20:17:35 Uhr von (versteckt) »

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#81
18. Juli 2010, um 20:19:39 Uhr

Also willst du damit sagen das Waldgesetz Bayern ist falsch Art 35
und die Rechtsabteilung des Bikerclubs liegt auch falsch? obwohl sich beide Aussagen unabhängig decken.

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#82
18. Juli 2010, um 20:26:32 Uhr

Geschrieben von Zitat von HK
Also willst du damit sagen das Waldgesetz Bayern ist falsch Art 35
und die Rechtsabteilung des Bikerclubs liegt auch falsch? obwohl sich beide Aussagen unabhängig decken.

Deine Interpretation scheint da etwas in die falsche Richtung zu gehen, obwohl es sich hier nicht um unbestimmte Rechtsbegriffe handelt.
Google doch mal nach dem Strafgesetzbuch und suche nach einer Straftat wie "Sondeln". Da wirst Du nichts finden, weil es sich nicht um Straftatbestände, sondern um Ordnungswidrigkeiten handelt.
Wenn Du dann noch den Begriff der Verhältnismäßigkeit der Mittel berücksichtigst, wirst Du meine Rechtsauffassung besser verstehen.

Gruß
Michael

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#83
18. Juli 2010, um 20:52:46 Uhr

Natürlich ist es keine Straftat sondern nur ne OWI die kann aber teuer werden.Auch hat man schnell eine HD am Hals.
Der Sondler der im Wald suchen geht und besonders der Neuling soll wissen das es ganz schön nach hinten gehen kann.Hier versuchen einige durch verdrehung von tatsachen ihr illegales handel zu rechtvertigen.
Der Revierförster hat im Wald das Polizeirecht.Aber jeder kann sich ja selber bei seinem Förster informieren.
 Gruß HK
Hier kann sich jeder noch selber ein Bild machen!

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http://de.wikipedia.org/wiki/Ermittlungsperson_der_Staatsanwaltschaft


« Letzte Änderung: 18. Juli 2010, um 21:02:02 Uhr von (versteckt) »

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#84
18. Juli 2010, um 21:01:24 Uhr

Jaja, alles was Spaß macht ist entweder unmoralisch, illegal, oder es Verstecken macht dick!

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#85
18. Juli 2010, um 21:02:45 Uhr

Geschrieben von Zitat von HK
...Hier versuchen einige durch verdrehung von tatsachen ihr illegales handel zu rechtvertigen.
Der Revierförster hat im Wald das Polizeirecht.Aber jeder kann sich ja selber bei seinem Förster informieren.
 Gruß HK

Wen bitte meinst du mit "einige" und wer "verdreht" hier Tatsachen?
Ich jedenfalls kann nichts für deine fehlerhafte Interpretation geltender Gesetze.

Mit der Aussage "Der Revierförster hat im Wald das Polizeirecht." meinst Du möglicherweise, das der Revierförster Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft (bis 2004 Hilfsbeamter der Staasanwaltschaft) ist.

Gruß
Michael

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#86
18. Juli 2010, um 21:15:54 Uhr

@HK:

Erläuter mir mal die HD an folgendem Beispiel:

Ich werde vom Förster mit einer Sonde und Spaten in der Hand im Wald erwischt, wie ich gerade nen rostigen Nagel ausbuddel......

An diesem Beispiel erläutere mir mal bitte, was hier die HD rechtlich begründen würde?

.....und ein Förster ist definitiv kein HiBeA der StA!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Wie schon geschrieben, bei Straftaten zieht der §127 StPO - Festnahmerecht durch Jedermann, hierzu muss aber erst einmal eine Straftat vorliegen!!!!!!!!

Bloße Vermutungen bringen höchstens den Förster in Schwierigkeiten, wenn er Maßnahmen trifft, die er nicht hätte treffen dürfen......naja......"danach" kann man sich ja mit dem neuen Förster unterhalten....... Grinsend Grinsend Grinsend

Ach......HK bist Du eigentlich Sondengänger? Ich frag nur so am Rande weil Deine Aussagen eher von der "Gegenseite" kommen könnten als von einem belesenen, sach- und fachkompetenten Sondler.....

Beste Grüße,
Ingo



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#87
18. Juli 2010, um 21:23:16 Uhr

Tatsache ist doch das in vielen Foren der Sondengänger behauptet wird"ist doch nur ne OWI" aber er dann auch noch Munition mit nach Hause nimmt und meint"sind doch nur kleine Patronen"siehe hier im Forum"Munition" dann kann es schnell zu Straftat werden.
Gerade jüngere Sondler und Anfänger sind sich dem nicht bewußt! Gefahr im Verzug ist der Dreh und Angelpunkt der Waldsuche. Ob OWI oder Straftat liegt dann an jedem selber.



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#88
18. Juli 2010, um 21:32:45 Uhr

Geschrieben von Zitat von HK
Tatsache ist doch das in vielen Foren der Sondengänger behauptet wird"ist doch nur ne OWI" aber er dann auch noch Munition mit nach Hause nimmt und meint"sind doch nur kleine Patronen"siehe hier im Forum"Munition" dann kann es schnell zu Straftat werden.
Gerade jüngere Sondler und Anfänger sind sich dem nicht bewußt! Gefahr im Verzug ist der Dreh und Angelpunkt der Waldsuche. Ob OWI oder Straftat liegt dann an jedem selber.


Ah,

jetzt verstehe ich dein Problem glaube ich etwas besser.

Durch Vermischung von echten Straftatbeständen wie z.B. gegen das Waffen-Gesetz mit reinen Ordnungswidrigkeiten möchtest Du uns deine Wahrnehmung vermitten:













..

















Geschrieben von {author}

Gefahr im Verzug ist der Dreh und Angelpunkt der Waldsuche.




..

Leider landest Du dann durch die eher flache Interpretation geltender Gesetze













..

















Geschrieben von {author}

Ob OWI oder Straftat liegt dann an jedem selber.




..

ziemlich heftig auf dem Bauch. Entschuldigung für meine Offenheit, aber das belegt für mich deine völlige Fehlinterpretation der deutschen Gesetzgebung und reichlich fehlende Rechtskenntnis.

Gruß
Michael


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#89
18. Juli 2010, um 22:28:27 Uhr

Also nochmal die DIMB hat nichts mit dem Sondeln zu tun aber mit dem Biken im Wald!
Die DIMB hat eine Rechtsabteilung die Sondler haben keine.Wer dort mal nachliest wird den unterschied der Diskusion zu unserer hier feststellen. Ich glaube kaum das die DIMB falschinformationen für Ihre Mitglieder ausgibt.

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und ja ich bin Sondler schon seit 30 jahren und ja ich merke gegenüber früher das die Polizei deutlich öfter gerufen wird und nein ich gehe nicht im Wald suchen und ja ich merke immer mehr wie das Sondengehen in der Bevölkerung negativ behandelt wird.

für mich ist hier auch Ende
Das Risiko muß jeder selber tragen Super

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