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 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Waldsuche - das meint die "Gegenseite"

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Avatar  Waldsuche - das meint die "Gegenseite"  (Gelesen 9159 mal) 0
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#90
18. Juli 2010, um 22:38:29 Uhr

Ja und für was bist Du jetzt eigentlich? Für bessere Gesetze oder dafür das Forscher ohne NFG nur noch auf den Acker dürfen?
schönen Gruß
Micha

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#91
18. Juli 2010, um 23:00:25 Uhr

Ich bin für einen Fairen Umgang mit Sondlern aber auch einen Fairen Umgang mit der Gegenseite.
Das Schatzregal muß abgeschafft werden und wenn ein Sondler einen Historischen Fund macht,sollte er auch einen Fairen Finderlohn bekommen nur so werden wohl Historische Funde auch im Land bleiben.

Gruß HK Suchen



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#92
19. Juli 2010, um 05:48:26 Uhr

Moin Ihr Streithähne   Rundumschlag

was mich wundert ist, dass Dinge, die schon seit langem geklärt sind immer wieder für Streit sorgen, wie das leidliche Thema Polizeirechte der Förster.

Förster haben Polizeirechte !!

Sie dürfen Personalien erfassen, Platzverweise aussprechen, Gegenstände sicherstellen, eine Person in Gewahrsam nehmen, festnehmen (nicht verhaften).

Vielen Dank Jürgen für den Hinweis auf das "Abgraben". Mir scheint aber, dass da auch ein mittelguter Anwalt den Vorwurf vom Tisch wischen wird. In Hessen z. B. beginnt eine OWi erst bei einem Schaden im Wald von 40 Euro, was beim Ausheben eines Loches zur Fundbergung kaum erreicht werden wird.

Viele Grüße

Walter

 



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#93
19. Juli 2010, um 07:25:57 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
Förster haben Polizeirechte !!

Sie dürfen Personalien erfassen, Platzverweise aussprechen, Gegenstände sicherstellen, eine Person in Gewahrsam nehmen, festnehmen (nicht verhaften).


Moin Walter!

Du knüpfst da bestimmt an die Funktion als Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft (bis 2004 Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft) an.
Bei den Jagdaufsehern (Revierförster) leitet sich die Zugehörigkeit zu diesen Ermittlungspersonen aus § 25 Abs. 2 BJagdG ab.

§ 25 (2) BJagdG:
Die bestätigten Jagdaufseher haben innerhalb ihres Dienstbezirkes in Angelegenheiten des Jagdschutzes die Rechte und Pflichten der Polizeibeamten und sind Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft, sofern sie Berufsjäger oder forstlich ausgebildet sind. Sie haben bei der Anwendung unmittelbaren Zwanges die ihnen durch Landesrecht eingeräumten Befugnisse.

Der Inhalt dieses Jagdschutzes ist in § 23 BJagdG präzisiert:
Der Jagdschutz umfaßt nach näherer Bestimmung durch die Länder den Schutz des Wildes insbesondere vor Wilderern, Futternot, Wildseuchen, vor wildernden Hunden und Katzen sowie die Sorge für die Einhaltung der zum Schutz des Wildes und der Jagd erlassenen Vorschriften.

vgl. hierzu Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/index.html


Die von Dir genannten "Polizeirechte" ergeben sich nach meiner Auffassung nur im direkten Zusammenhang mit dem Jagd- oder Wildschutz.

Gruß
Michael

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#94
19. Juli 2010, um 15:50:22 Uhr

Geschrieben von Zitat von roxel
Die von Dir genannten "Polizeirechte" ergeben sich nach meiner Auffassung nur im direkten Zusammenhang mit dem Jagd- oder Wildschutz.


So sehe ich das auch. Hatte hier Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.detektorforum.de/smf/rechtliches/im_wald_suchen_ja_oder_nein-t14661.15.html
  im Beitrag #17 schonmal versucht das bezüglich des Forstschutzes zu erläutern. Da gilt das analog.
In meinem Bekanntenkreis sind einige Jäger und auch zwei Förster (ein Staatswald-Oberamtmann und ein Oberförster umfangreichen Walbesitzes alten Adels)- dort bekomme ich kompetentere real-life-Antworten auf derartige Fragen, als in virtuellen Welten des unendlichen www.

Kann schon sein, daß es Forst- u. Jagdaufsichten gibt, die die Grenzen ihrer Kompetenzen nicht kennen. Da gibts halt auch Wichtigtuer wie anderswo auch :-)

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#95
19. Juli 2010, um 16:13:27 Uhr

Alles ist verhandelbar. Abgesehen von Gesetzen, deren Anwendung und Auslegeung sowie deren Durchsetzung wir hier allesamt nicht beurteilen können, ist es immer noch am sinnvollsten, sich wie bei zwei angeleinten Kötern auf ein Respektsniveau zu begeben und sachlich zu reden/reden zu lassen. Zu 99% lässt sich der Jäger gerne erklären was wir tun, und wir lassen uns erläutern, was seine Befürchtungen sind. Dann sollte eine Begegnung im Wald zivilisiert ablaufen, ohne dass jemand ausfallend werden muss oder gleich die Nationalgarde herbeiruft. Die Jäger stehen als Waffenbesitzer/... ebenso im Kreuzfeuer der Medien/Politik wie so ziemlich jede andere Interessensgruppe, die sich mit was anderem als dem Schachsport beschäftigt, auch. Von daher sollte es kein Problem darstellen, sich zivilisiert zu trennen und sich an selber Stelle zu anderer Zeit wieder zu begegnen (bei der Ausübung der jeweiligen Hobbys   Super).

Dass es Ausnahmen gibt, bei denen jedes Wort zu viel ist, will ich einräumen. Dann ist Ideenreichtum gefragt..... Irre

« Letzte Änderung: 19. Juli 2010, um 16:16:29 Uhr von (versteckt) »

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#96
22. Dezember 2010, um 12:22:42 Uhr

Also die Jäger in meinem Dorf haben eig. kein Problem damit, einer nannte mir sogar mal ein Kollegen, der schon Speerspitzen usw. auf dem Acker fand (Sichtfunde). Solange ich meine Löcher wieder gut zumache und kein Schlachtfeld hinterlasse ist das in Ordnung.
Das mit der Tarnkleidung, finde ich lächerlich Nono Ich habe eh nur auf dem Acker, wo es mir zu 100% erlaubt ist zu suchen Tarnkleider an, und nur dafür, dass nicht irgendwelche bescheuerten Spaziergänger gaffen als käme ich von einem anderen Planeten Nono
Solange man sachlich bleibt und alles freundlich erklärt, dürfe es eig. keine Probleme geben Weise

Gruß Luca Winken

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#97
23. Dezember 2010, um 00:53:17 Uhr

hallo,

Was soll man dazu noch sagen....... Leute haben einfach zuviel Freizeit um sich über sowas gedanken zu machen.

lg. lowrider

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