[x] Bitte registrieren Sie sich um alle Funktionen des Forums nutzen zu können. Als Gast können Sie z.B. keine Bilder betrachten.

Registrieren          Schliessen
Achtung!
 >  Allgemeines Forum > Rund ums Forum > Umfragen (Moderator: Le Vasseur) > Thema:

 Absehbare Einschränkungen bezüglich Sondensuche und Nachforschungen

Gehe zu:  
Avatar  Absehbare Einschränkungen bezüglich Sondensuche und Nachforschungen  (Gelesen 10939 mal) 0
A A A A
*
0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.
Umfrage
Frage:
Die Sondensuch wird mehr und mehr eingeschränkt. Wie ist Eure Meinung?
Ist mir egal - 13 (13.3%)
Ich beobachte die Entwicklungen - 27 (27.6%)
Ich versuche Einfluss auf die Diskussionen zu nehmen - 6 (6.1%)
Ich unterstütze aktiv die Meinungsbildung in der Öffentlichkeit - 6 (6.1%)
Ich bin bereit mich zu organisieren - 22 (22.4%)
Ich bin bereit aktiv bei der Gründung einer entsprechenden Organisation mitzuwirken - 12 (12.2%)
Ich bin auf regionaler Ebene in  Gruppe / Verein organisiert - 10 (10.2%)
Ich bin auf überregionaler Ebene in Gruppe / Verein / anderer Organisation organisiert - 2 (2%)
Stimmen insgesamt: 96

Seiten:  Prev 1 2 3 4 5 6 7   Nach unten
Offline
(versteckt)
#30
03. Februar 2012, um 07:53:30 Uhr

Geschrieben von Zitat von Mr.Simpson
Und über eins bin ich mir sicher, wenn in 20 Jahren hier immer noch hin und her diskutiert wird wegen einer bundesweiten Sondlerlobby sind kleine Gruppen wie wir schon lange etabliert auf dem Amt.

...und genau so wird es kommen und auch nur so funktionieren. Alle Länder sind nun mal unterschiedlich in ihren Bestimmungen und alle Landesämter arbeiten nun mal anders. Eine bundesweite Gleichstellung kann nicht klappen.

Offline
(versteckt)
#31
03. Februar 2012, um 08:21:08 Uhr

Moin,

seit 2005 bin ich Mitglied im Verein ARGUS e. V. mit Sitz in Wiesbaden. Wir sind ein SG-Verein und forschen auf einem Gefechtsfeld des 7-jährigen Krieges, weiterhin suchen Grundstücke ab, die als Bauland ausgewiesen wurden.
Beim überregionalen SG-Verband VDSH war ich Gründungsmitglied.

Viele Grüße

Walter

Offline
(versteckt)
#32
03. Februar 2012, um 13:44:11 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke

....Wir sind ein SG-Verein und forschen auf einem Gefechtsfeld des 7-jährigen Krieges, .....


Schade das es dazu keine Ergebnisse gibt Down

Offline
(versteckt)
#33
03. Februar 2012, um 13:50:19 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Schade das es dazu keine Ergebnisse gibt Down


Die hätte es geben können wenn wir die von uns gewünschten Flächen auch für unser Projekt genehmigt worden wären. Man hat uns aber immer lediglich dort suchen
lassen wo sich nichts abgespielt hat, so das wir auch keine verwertbaren Ergebnisse erzielen konnten! Zwinkernd

viele Grüße
Micha

Offline
(versteckt)
#34
03. Februar 2012, um 14:05:27 Uhr

Noch ist das Sondeln erlaubt und ich werde auch mit allen Mitteln dafür  Fechten das es auch so bleibt aber das verbot wird Bundesweit kommen es ist nur die Frage der Zeit aber wie gesagt ich werde niemals aufgeben Deutschland wird zum größten Scheiterhaufen im Sonnensystem. Weinen

Offline
(versteckt)
#35
03. Februar 2012, um 14:05:52 Uhr

Geschrieben von Zitat von cartouche

Die hätte es geben können wenn wir die von uns gewünschten Flächen auch für unser Projekt genehmigt worden wären. Man hat uns aber immer lediglich dort suchen
lassen wo sich nichts abgespielt hat, so das wir auch keine verwertbaren Ergebnisse erzielen konnten! Zwinkernd

viele Grüße
Micha

Das ist auch ein Ergebniss was man dokumentieren muß und auch publizieren kann.

Nicht immer so "sondengängermäßig" und Objektbezogen denken  Cool

Offline
(versteckt)
#36
03. Februar 2012, um 14:25:15 Uhr

Eine Funddokumentation ist erstellt und an das Amt weitergeleitet worden!
Du glaubst doch wohl nicht ernsthaft das Ergebnisse, die ohne Aussage sind, publiziert werden? Winken

viele Grüße
Micha

Offline
(versteckt)
#37
03. Februar 2012, um 14:53:33 Uhr

Geschrieben von Zitat von cartouche
.....
Du glaubst doch wohl nicht ernsthaft das Ergebnisse, die ohne Aussage sind, publiziert werden? Winken

....

Hallo, wenn da nichts ist , ist es eine Aussage und so etwas wird auch pupliziert. Man muß es nur tun!!!

Z.B. Agnincout (Azincourt) 1415, genau da gab es große Untersuchungen die ergaben, dass dort nichts war.




Es sind 1 Anhänge in diesem Beitrag die Sie als Gast nicht sehen können.

Bitte registrieren Sie sich um sie ansehen zu können.

Sutherland_Agincourt.JPG
Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#38
03. Februar 2012, um 15:48:26 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
Moin,

seit 2005 bin ich Mitglied im Verein ARGUS e. V. mit Sitz in Wiesbaden. Wir sind ein SG-Verein und forschen auf einem Gefechtsfeld des 7-jährigen Krieges, weiterhin suchen Grundstücke ab, die als Bauland ausgewiesen wurden.
Beim überregionalen SG-Verband VDSH war ich Gründungsmitglied.

Viele Grüße

Walter

Hallo Walter,

wie ist Deine Einschätzung der momentanen Situation?

Offline
(versteckt)
#39
04. Februar 2012, um 08:28:13 Uhr

Moin,

es gibt 9 oder 10 unterschiedliche SR in Deutschland, deren Einführung nach dem Einführungsgesetz zum BGB unter bestimmten Bedingungen zulässig ist. Viele entsprechen aber nicht diesen BEdingungen und sind somit verfassungswidrig. Davon mal abgesehen führen diese 9 - 10 SR zu einer ungleichen Behandlung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Andererseits sollen BD gem. der Konvention von La Valletta geschützt werden. Diesen Schutz bietet keines der 9 - 10 SR.

M. E. ist eine Abschaffung der SR in Deutschland nicht durchführbar, durchführbar ist aber, dass die SR so verändert werden, dass
1) tatsächlich die BD geschützt sind,
2) dass auf alle Funde von nicht herausragender Bedeutung nach der wissenschaftlichen Auswertung dem § 984 BGB unterliegen
3) für Funde von herausragender Bedeutung eine Entschädigung/Finderlohn in Höhe des Verkehrswertes, unter Beachtung des § 984 BGB gezahlt wird,
4) für die Ermittlung des Verkehrswertes nicht das Landesamt, sondern eine Kommission zuständig ist so wie es in England praktiziert wird,

Dass es eine einklagbare gesetzliche Reglung gibt,

1) dass NFG erteilt werden
2) unter welchen Bedingungen ein Anspruch auf eine NFG besteht
3) dass klar ist, dass die Publikations- und Urheberechte nicht beim Landesamt liegen,
4) dass Inhaber eine NFG durch die Gemeindeunfallversicherung versichert werden,
5) dass NFG kostenfrei ausgestellt werden,
6) dass Landesamt oder Körperschaften Kurse anbieten um Antragsteller über die Belange des Denkmalschutzes aufzuklären und richtige Grabungstechniken und Funddokumentationen zu vermitteln.

Dass zur Finanzierung von Entschädigungen/Finderlöhnen eine Lotterie eingerichtet wird und die Gewinne der Sparkassen heraugezogen werden, die einen prozentualen Gewinnanteil auf einem Fonds einzahlen müssen.

Dass, nach englischem Vorbild, für jeden Landkreis/kreisfreie Stadt ein Fundsachbearbeiter eingestellt wird, der Mitarbeiter des Landesbehörde ist, oder aber Mitarbeiter des Kreises, der gleichzeitig als Kreisarchäologe tätig ist.

Zuständig um dieses Chaos zu beseitigen ist der Staatsminister für Kultur und Medien, der sich übrigens in seinem Schreiben an den VDSH gegen ein SR ausgesprochen hat, da dies keinen Anreiz zur Fundmeldung birgt.

Als Gesprächspartner - und da beißt die Maus keinen Faden ab - muss es auf der Seite der SG einen Verband geben, der mit der Politik verhandeln kann.

Viele Grüße

Walter

Offline
(versteckt)
#40
04. Februar 2012, um 12:20:21 Uhr

Hallo Walter,

interesant, eine Basis wäre hiermit geschaffen, dann noch 16 mal Ecken schleifen und die Sache ist rund.

Wie kann man eine Gleichstellung der Sondler in den BL´s erreichen.

Es ist alles ziemlich kostenintensiv und wie kriegt man da die Kosten rein?

Ganz einfach: Führerschein für Sondengänge ::)r: Gerätekunde, Gesetzeskunde, Registrierung etc. d.h. Kurse vom Amt und Prüfung = Gebühren
Das könnte man jetzt weiter auslegen..................
das war bei der Fischerei auch nicht anders.

Vielleicht ein Ansatz Huch?

Gruß

DD

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#41
04. Februar 2012, um 15:04:30 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
Auzug:

es gibt 9 oder 10 unterschiedliche SR in Deutschland, deren Einführung nach dem Einführungsgesetz zum BGB unter bestimmten Bedingungen zulässig ist. Viele entsprechen aber nicht diesen BEdingungen und sind somit verfassungswidrig. Davon mal abgesehen führen diese 9 - 10 SR zu einer ungleichen Behandlung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Andererseits sollen BD gem. der Konvention von La Valletta geschützt werden. Diesen Schutz bietet keines der 9 - 10 SR.

M. E. ist eine Abschaffung der SR in Deutschland nicht durchführbar, durchführbar ist aber, dass die SR so verändert werden, dass
1) tatsächlich die BD geschützt sind,
2) dass auf alle Funde von nicht herausragender Bedeutung nach der wissenschaftlichen Auswertung dem § 984 BGB unterliegen
3) für Funde von herausragender Bedeutung eine Entschädigung/Finderlohn in Höhe des Verkehrswertes, unter Beachtung des § 984 BGB gezahlt wird,
4) für die Ermittlung des Verkehrswertes nicht das Landesamt, sondern eine Kommission zuständig ist so wie es in England praktiziert wird,

Dass es eine einklagbare gesetzliche Reglung gibt,

1) dass NFG erteilt werden
2) unter welchen Bedingungen ein Anspruch auf eine NFG besteht
3) dass klar ist, dass die Publikations- und Urheberechte nicht beim Landesamt liegen,
4) dass Inhaber eine NFG durch die Gemeindeunfallversicherung versichert werden,
5) dass NFG kostenfrei ausgestellt werden,
6) dass Landesamt oder Körperschaften Kurse anbieten um Antragsteller über die Belange des Denkmalschutzes aufzuklären und richtige Grabungstechniken und Funddokumentationen zu vermitteln.

Dass zur Finanzierung von Entschädigungen/Finderlöhnen eine Lotterie eingerichtet wird und die Gewinne der Sparkassen heraugezogen werden, die einen prozentualen Gewinnanteil auf einem Fonds einzahlen müssen.

Dass, nach englischem Vorbild, für jeden Landkreis/kreisfreie Stadt ein Fundsachbearbeiter eingestellt wird, der Mitarbeiter des Landesbehörde ist, oder aber Mitarbeiter des Kreises, der gleichzeitig als Kreisarchäologe tätig ist.

Zuständig um dieses Chaos zu beseitigen ist der Staatsminister für Kultur und Medien, der sich übrigens in seinem Schreiben an den VDSH gegen ein SR ausgesprochen hat, da dies keinen Anreiz zur Fundmeldung birgt.

Als Gesprächspartner - und da beißt die Maus keinen Faden ab - muss es auf der Seite der SG einen Verband geben, der mit der Politik verhandeln kann.

Viele Grüße

Walter

Es sollte in erster Linie darauf hin gearbeitet werden das es eine Entkopplung vom staatlichen Denkmalschutz gibt.
Wir stellen eine private Initiative dar, welche auch entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip und den Bestimmungen im Art. 5 GG vom Staat unterstützt (ich rede hier noch nicht von Geldmitteln) werden muss.

Wir sollten uns breiter Vernetzen und die Möglichkeit der Kooperationen mit Heimat und Geschichtsvereinen, Tourismusförderung, Schulen,... mit in unser Konzept aufnehmen.

Ein weiterer und wichtiger Punkt sollte die Schließung von Lücken in der geschichtlichen Erforschung unseres Landes, die Prospektion (Suche) nach Zeugnissen der Geschichte, deren Erfassung, Bewahrung, Konservierung, Zugänglichmachung und die Darstellung / Lehre der geschichtlichen Zusammenhänge sein.

Als kleinen Nebenpunkt sollte wir uns auch eine Überprüfung der geschichtlichen Korrektheit der publizierten Lehrmeinungen erlauben. Klingt zwar ein wenig arrogant... aber damit werden wir vielen Archeologen die gegen uns Sturm laufen wollen, schnell ein wenig Wind aus den Segeln nehmen.

Jeder von uns könnte sich bestimmt unter diesen Prämissen eine Zusammenarbeit vorstellen.
...und jeder kann sich nach seinen Neigungen / Begabungen / Interessen hier unterschiedlich intensiv und mehr / weniger Umfänglich mit einbringen.
Wer z.B. nur in seiner Region sondeln will und die Funde erfasst und über uns weiter gibt... der soll das tun.
Aber diesem Sondler, quasi dem Scout, seine Nachforschung von Amtswegen zu untersagen (durch die Nichterteilung einer NFG) wäre dann schon die Behinderung unserer Vereinsarbeit / Ziele!
Die entsprechende Behörde würde also damit unsere gesamte Initiative in Frage stellen.


Im ersten Schritt sollten wir einmal ein Statement / Grundsatzpapier verfassen.

Dann wären wir für den Einstieg schon mal ganz gut aufgestellt.

Wir sind personell und in der techn. Ausstattung den einzelnen Denkmalschutzbehörden X-fach überlegen.
Aber so lange wir uns nicht formieren / organisieren, ist jeder einzelne Sondler der Amtswillkür ausgeliefert.

Aber dafür bedarf es eines wohl abgewogenen Konzeptes.

Der Motor darf zwar Frust und Verunsicherung sein, aber das Ziel muss ganz klar fixiert werden.

Wenn wir diese Argumentationsschiene klar verfolgen und herausstellen bleiben nur noch ganz wenige von Amtswegen vorzutragende Argumente übrig.

Offline
(versteckt)
#42
04. Februar 2012, um 16:56:45 Uhr

Moin Jansonde,

nur mal eine Idee, aber da liegt Potenzial.

Die Archäologie geht davon aus, dass die Römer nach dem Jahre 9 ihre Eroberung Germaniens eingestellt haben. Das war aber verm. nicht der Fall. Auch stimmen Erklärungen zur Varusschlacht und zum Harzhorngefecht hinten und vorne nicht.

Ein privates "Geschichtsforschungsinstitut" hätte in diesem Bereich ein offenes Betätigungsfeld zumal die Archäologie dieses Feld nicht beackert.

Viele Grüße

Walter

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#43
04. Februar 2012, um 17:32:36 Uhr

Ja, genau an solchen und vielen anderen Punkten finden sich aber in allen Bereichen unserer Heimat tolle Ansätze um uns damit die entsprechenden Freiräume für unsere Nachforschungen & Co. zu sichern.

Genauso interessant ist es in Bereichen von denen noch keine klaren Erkenntnisse vorliegen... auch da sind wir bestrebt die Lücken zu schließen.

Es wäre auch recht schwierig von amtlicher Seite her zu argumentieren warum eine Nachforschung in Waldbereichen ausgeschlossen sein sollte...

Ich denke unser Standing gegenüber Grundstückseigentümern (einmal die negativen Einflüsse eines Schazregals außen vor gelassen) würde auch wesentlich besser werden.

So mancher Heimatforscher und amtliche Stellen würden sich über Befunddichte die wir zusammentragen können wundern.

Auf dieser Schiene können wir uns etablieren und uns Gehör verschaffen.
...und endlich die Position der Bittsteller verlassen.




Offline
(versteckt)
#44
05. Februar 2012, um 08:59:06 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Hallo, wenn da nichts ist , ist es eine Aussage und so etwas wird auch pupliziert. Man muß es nur tun!!!

Z.B. Agnincout (Azincourt) 1415, genau da gab es große Untersuchungen die ergaben, dass dort nichts war.



Moin,

die Suche auf dem Schlachtfeld ist ein Projekt, dass noch viele Jahre laufen wird und soll. Wir haben ja erst das Ergebnis von 4 Suchtagen vorliegen, aber das Amt verzögert ja schon wieder bei der NFG. Der Antrag schimmelt im Amt wie die Scherben in ihrem Hochbunker, vor sich hin.

Viele Grüße

Walter

Seiten:  Prev 1 2 3 4 5 6 7
Haftungsausschluss / Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung Impressum Kontakt Mobile Version
Powered by SMFPacks WYSIWYG Editor