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 >  Allgemeines Forum > Rund ums Forum > Umfragen (Moderator: Le Vasseur) > Thema:

 Gründung des terra explorare e.V.

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Avatar  Gründung des terra explorare e.V.  (Gelesen 25054 mal) 0
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#75
04. Februar 2012, um 22:33:01 Uhr

Nee, lass mal , mußt du nicht.

Aber lass einfach alle weiteren Kommentare, bitte. Irre

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#76
04. Februar 2012, um 22:40:40 Uhr

Wer bist Du denn dass Du mir das Wort verbieten willst?

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#77
04. Februar 2012, um 22:46:53 Uhr

Ich will dir nicht das Wort verbieten, sonder dir nur sagen das deine Beiträge hier nix zu suchen haben, und wie ein Vorredner schon schrieb,
du für deine Kritik einen extra thread aufmachen sollst.

Hast du heut nen schlechten Tag oder was???

Und wer bist du denn 35 , Physiker der jedem der ihn anschaut mir erhobenem Zeigefinger droht?HuchHuch?

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#78
04. Februar 2012, um 22:49:00 Uhr

Es gibt ja schon ein paar Sondlergruppen in Deutschland (besonders im Norden?).
Man kann sicherlich sagen, dass diese es vielen Sondlern einfacher gemacht haben ihr Hobby (legal) auszuführen.
Trotzdem gab und gibt es immer wieder Leute, die sich von solchen Initiativen irgendwie "bedroht" fühlen.

Es ist halt ein Unterschied, ob von 100 Sondlern 10 eine Genehmigung besitzen, oder 90. Da fühlt sich die Luft halt irgendwann dünner an, wenn man Genehmigungen grundsätzlich ablehnt (auch wenn sie ohne großen Aufwand zu bekommen sind)  :Smiley

Meiner Meinung nach sollte man sich von solchen "Einzelschicksalen" nicht den Weg versperren lassen.


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#79
04. Februar 2012, um 23:00:48 Uhr

Ich habe hier versucht einmal ein paar meiner Meinung nach interessante Aspekte (welche ich hier im Thema aufgelesen und zum Teil bei den Kollegen aus AU kopiert habe und eigene Ideen) zusammen zu tragen. dies geschah ohne Wertung der Reihenfolge um ein Basispapier zur Positionsbestimmung zu entwicklen und der laufenden Diskussion ein paar Anstöße zu geben:

Vorüberlegungen zur Schaffung einer bundesweit agierenden Interessenvertretung der Geschichtsforschenden in der Bundesrepublik Deutschland


Stichpunktsammlung:

Wir sehen unsere Nachforschungsbemühungen in dem Bereich des Kulturerbes in den Grenzen des Bundesgebietes

Vereinigung für: Sondengeher, Feldbegeher, Mineralien und Fossiliensucher, Geschichtsforscher,...

Ambivalent zu den Bestrebungen der einzelnen Landesdenkmalämter bilden

Suche, Erfassung, Erforschung, Konservierung, Restauration, Führungen, Vermittlung, der bisher noch nicht zugänglichen historischen Stätten oder historischen Zusammenhänge

Schließung von Lücken in der Geschichtsforschung

Überprüfung von Publikationen und vorherrschenden Lehrmeinungen im geschichtlichen Bereich

Erhalt und Förderung von Sondengängern deutschlandweit

Entkriminalisierung der Sondengänger

Erleichterungen beim Genehmigungserhalt

Abschaffung der Schatzregale, als nicht mehr zeitgemäße Relikte feudalherrlicher Gesetzgebung

Einführung einer einheitlichen Entschädigungsreglung für abzugebende Funde von herausragender wissenschaftlicher Bedeutung

Unterstützung von Vereinsmitgliedern bei der regionalen Umsetzung der Verbandsziele

Durchführung von Informationsveranstaltungen

Information der Presse über das Hobby Sondengehen

Durchführung von Fundausstellungen

Distanzierung vom angeblichen “Raubgräberstatus“

Kooperation mit und Unterstützung von Heimat- und Geschichtsvereinen, Schulen und anderen Bildungseinrichtungen,Touristinformationen, Reanactmentgruppen,... und anderen Geschichtsinteressierten zur umfänglichen Vermittlung und Verdeutlichung der geschichtlichen Zusammenhänge

Jeder kann sich in einem selbst zu bestimmenden Umfang in die Bestrebungen des Vereins einbringen

Bitte mit weiteren Vorschlägen ergänzen...


Ich denke der Einfachheit halber sollten wir erst Punkte sammeln und dann in eine Grundsatzdiskussion gehn.

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#80
04. Februar 2012, um 23:01:15 Uhr

Moin,
also eine Diskussion über das Verbieten von Beiträgen im Thread hat in einer Umfrage definitiv nichts zu suchen, da gebe ich anderen Postern hier recht.

Anders wäre es, wenn es ein Thread wäre, der sich dann schon dediziert mit der Verbandsgründung beschäftigt, da wäre ein Reinfunken der Ablehner doch zumindest als unfair zu bewerten.

Viele Grüße vom
Hauptmann a.D.

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#81
04. Februar 2012, um 23:04:09 Uhr

Geschrieben von Zitat von cygnusxxx
Da wollte ich hin! Danke Dir dafür! ...

Ich dachte hier sind ein paar Leute die nicht auf primitivste Weise versuchen andersdenkende Mundtot zu machen. Beiträge Löschen die nicht mit einer scheinbar uniformierten Meinung einhergehen sind Methoden die man von einem Guido Knopp erwarten würde ...

Wollte nur meine Bedenken äussern ...

Ich gehe mal davon aus dass die Idee Kontrabeiträge zu löschen nicht durchdacht war und der Autor seinen Beitrag bereut.

Ein Dachverband wird es uns nur schwerer machen ... das müsste eigentlich jedem klar sein!


Darum geht es nicht! Ich werde Dich aber jetzt aufklären!
Endlos aufeinander folgende Beiträge die nur über Sinn oder (Un-)Sinn dieses Themas handeln, Streitigkeiten oder was auch immer, haben in der Vergangenheit alle ernsthaft Interessierten vertrieben und die Ideen sowie das Thema letzendlich sterben lassen. Dies hier hat jetzt schon sicher 12-15 Beiträge gekostet um Dir das mal besser vor Augen zu führen.
Damit dies nicht wieder geschieht bitten wir ALLE entweder etwas Konstruktives/ Produktives einzubringen oder es ganz sein zu lassen!
Habe fertig!
Danke

viele Grüße

Micha

« Letzte Änderung: 04. Februar 2012, um 23:08:21 Uhr von (versteckt) »

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#82
04. Februar 2012, um 23:16:26 Uhr

Danke an Micha Smiley Smiley Zwinkernd

Hinzugefügt 05. Februar 2012, um 00:14:47 Uhr:

So ,es ist spät in der Nacht, habe konform eine Satzung auf
dem Papier, für Heut ist erst einmal Schluss

« Letzte Änderung: 05. Februar 2012, um 00:14:47 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#83
06. Februar 2012, um 08:13:47 Uhr

Moin Kalle79,

lade doch mal bitte die Satzung hoch, damit wir darüber diskutieren können.

Eventuell macht es Sinn, diese in einer gesonderten Diskussion einzustellen und hier einen Link darauf zu legen und in der Überschrift klar zu machen, dass es dabei um die Diskussion über die Gründung geht, damit die Gegner eines Verbandes sich dort dann raushalten.

Viele Grüße

Walter

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#84
06. Februar 2012, um 10:10:27 Uhr

Hier ist eine Satzung bei der wir noch (wie Jansonde und Danke schon mal), unsere Zweckbestimmung eintragen ,könnten








S a t z u n g





§ 1  Name, Sitz und Geschäftsjahr



1.   Der Verein führt den Namen „-------------------“ - im folgenden Verein genannt -.

2.   Der Verein hat seinen Sitz in „PLZ und Ort“und soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
 
3.   Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.




§ 2  Zweckbestimmung


1.   Zweck des Vereins ist die ………….



2.   Für die Erfüllung dieser satzungsgemäßen Zwecke sollen geeignete Mittel durch Beiträge, Spenden, Zuschüsse und sonstige Zuwendungen eingesetzt werden.

3.   Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar den Zweck………….

4.   Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

5.   Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

6.   Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.


§ 3  Mitgliedschaft


1.   Mitglied des Vereins kann jede volljährige Person werden. Über den schriftlichen Antrag entscheidet der Vorstand. Der Antrag soll den Namen, das Alter, den Beruf und die Anschrift des Antragsstellers sowie die Angabe erhalten. Gegen den ablehnenden Bescheid des Vorstands, der mit Gründen zu versehen ist, kann der Antragsteller Beschwerde erheben. Die Beschwerde ist innerhalb eines Monats ab Zugang des ablehnenden Bescheids schriftlich beim Vorstand einzulegen. Über die Beschwerde entscheidet die nächste ordentliche Mitgliederversammlung.

2.   Die Mitgliedschaft endet
a)   mit dem Tod des Mitglieds;
b)   durch freiwilligen Austritt;
c)   durch Streichung von der Mitgliederliste;
d)   durch Ausschluss aus dem Verein.

Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstands. Er ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfist von drei Monaten zulässig.
Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Beitrags im Rückstand ist. Die Streichung darf erst beschlossen werden, nachdem seit der Absendung des zweiten Mahnschreibens drei Monate verstrichen und die Beitragsschulden nicht beglichen sind. Die Streichung ist dem Mitglied mitzuteilen.

3.   Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe der Jahresbeitrages und die Fälligkeit werden von der Mitgliederverversammlung bestimmt.



§ 4  Rechte und Pflichten der Mitglieder


1.   Die Mitglieder sind berechtigt, an allen angebotenen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Sie haben darüber hinaus das Recht, gegenüber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zustellen. In der Mitgliederversammlung kann das Stimmrecht nur persönlich ausgeübt werden.

2.   Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins wahrzunehmen und die festgesetzten Mitgliedsbeiträge zu entrichten.








§ 5  Organe des Vereins


1.   Organe des Vereins sind:

·   Die Mitgliederversammlung
·   Der Vorstand



§ 6  Mitgliederversammlung


1.   Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Sie hat insbesondere folgende Aufgaben:

·   Die Jahresberichte entgegenzunehmen und zu beraten,
·   Rechnungslegung für das abgelaufene Geschäftsjahr,
·   Entlastung des Vorstands,
·   den Vorstand zu wählen,
·   über die Satzung, Änderungen der Satzung sowie die Auflösung des Vereins zu bestimmen,
·   die Kassenprüfer zu wählen, die weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angehören und nicht Angestellte des Vereins sein dürfen,
·   die Höhe der Mitgliedsbeiträge festzusetzen.

2.   Eine ordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand des Vereins nach Bedarf, mindestens aber einmal im Geschäftsjahr, einberufen. Die Einladung erfolgt 14 Tage vorher schriftlich durch den Vorstand mit Bekanntgabe der vorläufig festgesetzten Tagesordnung an die dem Verein zuletzt bekannte Mitgliedsadresse.

3.   Die Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Punkte zu umfassen:

·   Bericht des Vorstands,
·   Bericht des Kassenprüfers,
·   Entlastung des Vorstands,
·   Wahl des Vorstands (Wahljahr),
·   Wahl von zwei Kassenprüfern (Wahljahr),
·   Genehmigung des vom Vorstand vorzulegenden Haushaltsvoranschlages für das laufende Geschäftsjahr,
·   Festsetzung der Beiträge / Umlagen für das laufende Geschäftsjahr
·   Beschlussfassung über vorliegende Anträge.



4.   Anträge der Mitglieder zur Tagesordnung sind spätestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung beim Vereinsvorstand schriftlich einzureichen. Nachträglich eingereichte Tagesordnungspunkte müssen den Mitgliedern rechtzeitig vor Beginn der Mitgliederversammlung mitgeteilt werden.
Spätere Anträge –auch während der Mitgliederversammlung gestellte Anträge- müssen auf die Tagesordnung gesetzt werden, wenn in der Mitgliederversammlung die Mehrheit der erschienen stimmberechtigten Mitglieder der Behandlung der Anträge zustimmt (Dringlichkeitsanträge).

5.   Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Diese muss einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung von einem Drittel aller Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt wird.

6.   Der Vorsitzende, oder sein Stellvertreter leitet die Mitgliederversammlung.
Der Protokollführer wird von der Versammlungsleitung bestimmt, zum Protokollführer kann auch ein Nichtmitglied bestimmt werden.

7.   Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden in einem Protokoll innerhalb von zwei Wochen nach der Mitgliederversammlung niedergelegt und von zwei Vorstandsmitgliedern unterzeichnet. Das Protokoll kann von jedem Mitglied auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.



§ 7  Stimmrecht / Beschlussfähigkeit


1.   Stimmberechtigt sind ordentliche und Ehrenmitglieder.
Jedes Mitglied hat mit Vollendung des 18. Lebensjahres eine Stimme, die nur persönlich ausgeübt werden darf.

2.   Jede satzungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig.

3.   Die Mitgliederversammlung fasst die Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht. Bei Stimmengleichheit gilt der gestellte Antrag als abgelehnt.

4.   Abstimmungen in der Mitgliederversammlung erfolgen offen durch Handheben.

5.   Für Satzungsänderungen und Beschlüsse zur Auflösung des Vereins ist eine Dreiviertel-Mehrheit der erschienen Stimmberechtigten erforderlich.







§ 8  Vorstand


1.   Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:

·   Erster Vorsitzender
·   Zweiter Vorsitzender (Stellvertreter)
·   Schatzmeister


Sie werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Die unbegrenzte Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern ist zulässig. Nach Fristablauf bleiben die Vorstandsmitglieder bis zum Antritt der Nachfolger im Amt.

2.   Der Vorstand leitet verantwortlich die Vereinsarbeit.

3.   Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstands vertreten.

4.   Die Vorstandschaft beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit.

5.   Scheidet ein Vorstandmitglied vor Ablauf der Wahlzeit aus, ist der Vorstand berechtigt ein kommissarisches Vorstandsmitglied zu berufen. Auf diese Weise bestimmte Vorstandsmitglieder bleiben bis zur nächsten Mitgliederversammlung im Amt.



§ 9  Kassenprüfer


1.   Über die Jahresmitgliederversammlung sind zwei Kassenprüfer für die Dauer von 5 Jahren zu wählen.
Die Kassenprüfer haben die Aufgabe, Rechnungsbelege sowie deren ordnungsgemäße Verbuchung und die Mittelzuwendungen zu prüfen und dabei insbesondere die satzungsgemäße und steuerlich korrekte Mittelverwendung festzustellen. Die Prüfung erstreckt sich nicht auf die Zweckmäßigkeit der vom Vorstand getätigten Aufgaben. Die Kassenprüfer haben die Mitgliederversammlung über das Ergebnis der Kassenprüfung zu unterrichten.










§ 10  Auflösung des Vereins


1.   Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an …………………….., die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

2.   Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bestimmt, soweit die Mitgliederversammlung nichts anderes abschließend beschließt.







Die vorstehende Satzung wurde in der Gründungsversammlung vom T.M.J mit Änderung errichtet.





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#85
06. Februar 2012, um 10:46:49 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
Eventuell macht es Sinn, diese in einer gesonderten Diskussion einzustellen und hier einen Link darauf zu legen und in der Überschrift klar zu machen, dass es dabei um die Diskussion über die Gründung geht, damit die Gegner eines Verbandes sich dort dann raushalten.


 Super Dafür ! Im Sinne einer raschen Zielfindung eine sinnvolle Maßnahme.

DAff

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#86
06. Februar 2012, um 11:22:03 Uhr

Als Neuling auf dem Gebiet des Sondengehens befasse ich mich gerade mit allen theoretischen Abhandlungen die ich finden kann.
Wünschenswert währe meiner Meinung nach "ein Verein" auf Landesebene und diese dann zusammengefügt zu einem Dachverband.
Somit würde in den einzelnden Vereinen das Landesrecht propagiert und der Dachverband als größere Instanz für die Durchsetzung
rechtmäßiger Anliegen agieren.

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#87
06. Februar 2012, um 11:25:56 Uhr

Genau so sehe ich es auch.

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#88
06. Februar 2012, um 11:33:10 Uhr

Danke Kalle für die Arbeit die ihr gemacht habt, ich werde mich heute abend geistig einbringen, zumindest werde ich es versuchen....

@Sandmann, ich denke das überschreitet die organisatorischen möglichkeiten, ausserdem gibt es ja schon viele kleine Organisationen, das was fehlt ist der Dachverband.

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#89
06. Februar 2012, um 11:49:43 Uhr

@Sandmann ,ein Verein ist überall in Deutschland gültig ,auch wenn dieser im Bundesland xy im
Registergericht (Amtsgericht) eingetragen ist....

Wir wollen uns miteinander unterstützen, und unsere Interessen vertreten

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