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 Gründung des terra explorare e.V.

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Avatar  Gründung des terra explorare e.V.  (Gelesen 24343 mal) 0
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#105
06. Februar 2012, um 17:08:53 Uhr

moin!

mit " juristischer Person" ist _nicht_ der Richter oder der Anwalt gemeint....

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://de.wikipedia.org/wiki/Juristische_Person



Stefan

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#106
06. Februar 2012, um 17:14:16 Uhr

Geschrieben von Zitat von Oetti1
Jetzt mal ganz blöd und ironisch gefragt:
Wenn das Subsidaritätsprinzip im vollem Umfange auf Bodendenkmale angewendet werden würde, könnte ich mir die Nofretete nach Hause holen, um mal zu schauen , ob sie echt ist oder doch nur eine Fälschung ist?

Gruß
Oetti1

Eigentumsrechte beachtet?

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#107
06. Februar 2012, um 17:15:10 Uhr

Hallo Stefan, hast Recht hab ich anders gedacht..
Trotzdem müssten sich m.M.n wenigstens 2 Vereine finden die dann einen Dachverband gründen, IG Phönix ?+ ?

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#108
06. Februar 2012, um 17:17:33 Uhr

@Andvari ,ein Verein ist keine juristische Person, denn der Verein
haftet mit dem Vorstand und weiter auch mit den Mitgliedern.....
d.h. jeder ist für sich selbst verantwortlich , außer es geht um die
Interessen des Vereins (siehe Satzung).....

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#109
06. Februar 2012, um 17:21:08 Uhr

Subsidiarität

(von lat. subsidium „Hilfe, Reserve“)

ist eine politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Maxime, die auf die Entfaltung der individuellen Fähigkeiten, die Selbstbestimmung und die Eigenverantwortung abstellt. Danach sollten Aufgaben, Handlungen und Problemlösungen so weit wie möglich selbstbestimmt und eigenverantwortlich unternommen werden, also wenn möglich vom Einzelnen, vom Privaten, von der kleinsten Gruppe oder der untersten Ebene einer Organisationsform. Nur wenn dies nicht möglich ist oder mit erheblichen Hürden und Problemen verbunden ist, sollen sukzessive größere Gruppen, öffentliche Kollektive oder höhere Ebenen einer Organisationsform die Aufgaben und Handlungen subsidiär unterstützen und übernehmen. Für diesen Zweck wird nach der Maxime ein Zurückdrängen der individuellen Selbstbestimmung und Eigenverantwortung in Kauf genommen.
Danke wikipedia!

Oder kürzer:

Private Initiative hat Vorrang vor Staatlicher Initiative.

...und wichtig: für unser Anliegen immer auch schön den Art. 5 GG im Auge behalten:

Artikel 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.


« Letzte Änderung: 06. Februar 2012, um 17:26:30 Uhr von (versteckt) »

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#110
06. Februar 2012, um 17:36:01 Uhr

@Andvari, den Begriff "Dachverband" gibt es in der rechtlichen deutschen
Sprache nich, es beinhaltet unser Vorhaben, Mitglieder aus mehreren Bundesländern
in einem Verband einzuschließen, sicherlich ist die Idee aus mehreren Verbänden dann
einen "Großen" zu machen nicht verkehrt, aber wird sich dieses sehr kompliziert verhalten.

Mein Vorschlag:
1. Gründerversammlung
2. Vereinsgründung
3. Eintragung Rigistergericht

zwischen den Punkten ist noch viel Arbeit zu leisten,
aber gemeinsam sind wir stark :-)

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#111
06. Februar 2012, um 17:54:30 Uhr

Ich wer dafür so ein Verband zu gründen aber aber einschließlich aller Bundesländer

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#112
06. Februar 2012, um 17:56:56 Uhr

von Jansonde
Nur wenn dies nicht möglich ist oder mit erheblichen Hürden und Problemen verbunden ist, sollen sukzessive größere Gruppen, öffentliche Kollektive oder höhere Ebenen einer Organisationsform die Aufgaben und Handlungen subsidiär unterstützen und übernehmen.

das trifft genau auf die Archis zu, Suchen darf demnach ein SG nur mit Quallitiver begleitung findet des SG etwas schreiten sofort die  Archis ein
was ist denn das dann.............

Jetzt bin ich gegen diese Gründung des Dachverbandes und rate jeden einzelnen Sondengänger sich nicht
fangen zu lassen, wers macht selber schuld.

freie Meinungsäusserung.
         

« Letzte Änderung: 06. Februar 2012, um 17:59:47 Uhr von (versteckt) »

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#113
06. Februar 2012, um 17:58:30 Uhr

Hört sich meiner Meinung alles sehr gut an. Hast ne PM von mir.

MfG Kosi Huch

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#114
06. Februar 2012, um 18:36:04 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sonne
von Jansonde
Nur wenn dies nicht möglich ist oder mit erheblichen Hürden und Problemen verbunden ist, sollen sukzessive größere Gruppen, öffentliche Kollektive oder höhere Ebenen einer Organisationsform die Aufgaben und Handlungen subsidiär unterstützen und übernehmen.

das trifft genau auf die Archis zu, Suchen darf demnach ein SG nur mit Quallitiver begleitung findet des SG etwas schreiten sofort die  Archis ein
was ist denn das dann.............

Jetzt bin ich gegen diese Gründung des Dachverbandes und rate jeden einzelnen Sondengänger sich nicht
fangen zu lassen, wers macht selber schuld.

freie Meinungsäusserung.
         

Du hast entweder nicht richtig gelesen oder verdrehst die Tatsachen.

Wichtiger (Kernaussage) zum Subsidiaritätsprinzig ist der Satz: Danach sollten Aufgaben, Handlungen und Problemlösungen so weit wie möglich selbstbestimmt und eigenverantwortlich unternommen werden, also wenn möglich vom Einzelnen, vom Privaten, von der kleinsten Gruppe

Frag Dich erst noch einmal um was es hier geht...
Wenn Du nicht sicher bist... frag nach.

Hinzugefügt 06. Februar 2012, um 18:44:47 Uhr:

Geschrieben von Zitat von insurgent
Was in dem PDF beschrieben wird, wird von den meisten Archäologischen Landesämtern schon gemacht.

Ausgrabungen durch private Ausgrabungsfirmen durchführen zu lassen.

Was dort auch steht ist, dass die entsprechenden Leute/Firmen etc ein entsprechendes Fachwissen haben müssen Cool

Das Subsidiaritätsprinzip beruht auf darauf das übergeordnete Stellen untergeordnete kleinere Einheiten fachlich in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterstützen müssen.

Ein Beispiel wäre in diesem unserem Lande bspw. die Jugendhilfe...

« Letzte Änderung: 06. Februar 2012, um 18:44:47 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#115
06. Februar 2012, um 18:53:11 Uhr

jansonde

für mich ist das schönreden

und die welche sich fangen lassen tun mir jetzt schon leid, da würd ich mir lieber ein anderes Hobby suchen, was
bei mir nicht der fall ist da ich weder einen Nazi / Beamten / Archi oder sonst jemanden benötige.

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#116
06. Februar 2012, um 19:02:35 Uhr

Nee, du brauchst was anderes... Gute Besserung

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#117
06. Februar 2012, um 19:14:05 Uhr

Moin!

Zu „Subsidiaritätsprinzip“.

das Subsidiaritätsprinzip ist ein Nachrangigkeitsprinzip das den Wohlfahrtsverbänden entstammt und auf „ Hilfe zur Selbsthilfe“ beruht. In der heutigen EU und BRD findet das Prinzip fast ausschließlich im Sozialrecht (BSHG, JWG, SGB) statt oder wird auch gerne bei sog. Fördervereinen genutzt.
Wenn man dieses Prinzip mit viel Fantasie auf uns anwenden würde, würde es ohne Wirkung bleiben, da es schon genügend anerkannte und qualifizierte Vereine/Organisationen gibt (um mal ein paar zu nennen: EXAR, DGUF, FemArc, T-AG, DGF, DArV, GAG, AGCA) die gegen uns sprechen (würden).

Damit zu argumentieren das sondeln „legalisiert“ werden soll halte ich für ziemlich dünn.

„Private Initiative hat Vorrang vor Staatlicher Initiative.“

Wenn das so ist werd ich morgen eine private Polizei, ein privates Gericht und eine private Zollstation eröffnen!!

Zu Art. 5 GG

Leider denken zu viele Menschen dass die Artikel im GG unumstößlich sind  - dem ist leider nicht so!
Bis auf Art. 1 GG können alle anderen Artikel eigeschränkt werden – und das passiert auch täglich! Bsp. Religionsfreiheit, Meinungsfreiheit

Leider berufen sich unsere Gegner genau darauf! Wir müssen uns eingestehen das es unter uns schwarze Schafe gab/gibt die historische Dinge zerstört, die Artefakte unterschlagen und die mit diesen Dingen Hehlerei betrieben haben!

Exakt an dieser Stelle entfällt unser Anspruch auf Art.5 GG!
Das Resultat bekommen wir in Form von verschärften Gesetzten und Verordnungen die zu unseren Ungunsten ausgelegt werden.

Nur bleibt die Frage: Wie können wir unser Hobby „legal“ ausüben?

Einen Verband gründen!

Durch einen Verband ist sichergestellt alle Sondler durch die Statuten und den Vorstand vertreten sind und dieser sich für ihre Interessen einsetzt.
Man kann sich von „ schwarzen Schafen“ distanzieren.
Die Zusammenarbeit mit anderen IG/Behörden/etc. wird erleichtert.

Weiterbildung!

Das ist m. E. DER punkt wo wir Defizite aufweisen! (ich wiederhol mich hier mal: ICH MÖCHTE NIEMANDEM SEINE QUALIFIKATION ABSPRECHEN!!)
Nur brauchen wir etwas Handfestes wenn wir bei Behörden, Gerichten usw. vorstellig werden – einfach zu sagen „ich geh schon seit 20 Jahren mit meiner Sonde los und hab schon über 50 Bücher gelesen“ wird nicht ziehen.
Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst – und das muss zertifiziert werden!!
Wir müssen Unterweiser und Auditoren ausbilden die in den jeweiligen Gruppen tätig werden und eine Zertifizierung erteilen dürfen!
Da erfordert (leider) Zwangsläufig die Zusammenarbeit mit Behörde und…nein, ich werde das Wort jetzt nicht in den Mund nehmen Lächelnd

Erfolge vorweisen!

Ich bin für eine elektronische Datenbank in der wir unsere Funde dokumentieren und sammeln. Das kann im laufenden Jahr dezentral über Ortsgruppen gehen und würde dann z.B. einmal im Jahr Zentral vom Verband der zuständigen Behörde übergeben werden(ausgenommen die historisch wertvollen…)


Wenn die zuständige Obrigkeit dann sieht das wir KEINE Raubgräber sind, dieses Hobby mehr als ernst nehmen und nicht jeder Sondengang zum Goldschatz führt, DANN sind wir da wo wir hinwollen!!




Stefan

P.S.:

Ich bin KEIN Archi!!!
Ich arbeite in KEINER Behörde!!!
und ich bin KEIN Beamter!!
Für einen Verband/Verein würde ich aktiv tätig werden!


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#118
06. Februar 2012, um 20:04:46 Uhr

Hallo Leukos,

einige kurze Anmerkungen:

Das Subsidiaritätsprinzip ist ein Grundprinzip des europäischen Rechts.

Im Bereich der Gesetzgebung bedeutet er, dass für die Umsetzung eines Gesetzes untergeordnete Stellen zuständig sind und übergeordnete Stellen hinter diesen zurücktreten. Dieser Grundsatz dient dazu, eine möglichst bürgernahe Umsetzung von Vorschriften zu erreichen.
Festgeschrieben ist das Prinzip in der Präambel sowie in Art.2 des Vertrages über die Europäische Union.

Du schreibst (Auszug):
"Leider berufen sich unsere Gegner genau darauf! Wir müssen uns eingestehen das es unter uns schwarze Schafe gab/gibt die historische Dinge zerstört, die Artefakte unterschlagen und die mit diesen Dingen Hehlerei betrieben haben!

Exakt an dieser Stelle entfällt unser Anspruch auf Art.5 GG!"


Zum Glück nicht!

Nur weil Straftaten begangen worden sind erlischt noch lange kein Artikel des Grundgesetzes.

Wenn ich das recht in Erinnerung habe geht es hier ja gerade darum die Interessen der Sondler zu vertreten und die aktuellen, sowie die sich anbahnenden und uns negativ betreffenden Gesetze, aktiv zu hinterfragen und eine Verbesserung unserer Ausgangslage in die Wege zu leiten.

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#119
06. Februar 2012, um 20:18:07 Uhr

Moin,

ich dachte eigentlich, dass wäre schon geklärt, also nochmal. Ein Verband ist nichts anderes als ein Verein, der sich Verband nennt, z. B. SG Verband e. V..

Zur Gründung sind 7 Personen erforderlich. Weitere Vereine im Bundesgebiet sind wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich. Die IG Phoenix ist übrigens kein Verein, jedenfall kein e. V.


Ein Satzungsvorschlag wurde schon gemacht und eine Vorschlagsliste über die Ziele wurde auch schon veröffentlicht.

Ich schlage vor, sich erst einmal über die Satzung im Klaren zu werden und danach die Ziele auszuarbeiten.

Hat einer der Mods Zugriff auf die ausgearbeitete Satzung vom VDSH, die wir hier im geschützen Bereich erarbeitet hatten?

Viele Grüße

Walter

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