Ist Lt. Landesarchäologen leider alles Passè, da es auch vorgekommen ist, dass unter einem Spielplatz unbewegte Bodendenkmäler waren - und man sich auf einem Spielplatz natürlich nicht nur auf den Sandkasten beschränkt...
Nach der Novellierung des Gesetzes ist bereits der Gebrauch von Metalldetektoren (unabhängig vom finden oder bergen) genehmigungspflichtig (§15 , Abs.1, Nr.1). Ist ähnlich wie beim angeln: Bewegst du dich mit einer einsatzbereit zusammengebauten Angel am Gewässer, brauchst du schon eine Genehmigung - ohne den Köder ins Wasser zu halten.

(Übrigens warte ich noch darauf, dass mich jemand aus einem Auto heraus fragt, ob ich eine Erlaubnis hätte. Dann würde ich ihn fragen, ob ich zunächst seine Erlaubnis sehen könnte, das er das Auto führen darf ... XD )
Kurz: Bis zum Erhalt eines entsprechenden Scheins solltest du dir bewusst sein, dass es Probleme geben kann.