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1 In  Sondengehen / Rechtliches
 am: vor 3 Stunden 
Begonnen von Dekarius(versteckt) - Letzter Beitrag von (versteckt)
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Re: Austausch zu möglichen Änderungen des Denkmalschutzrechts im Bereich Sondengehen

"(1) 1Wer Bodendenkmäler auffindet, ist verpflichtet, dies unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. 2Zur Anzeige verpflichtet sind auch der Eigentümer und der Besitzer des Grundstücks .... 3Die Anzeige eines der Verpflichteten befreit die übrigen."

Dicker Goldschatz fast ohne Restaurations- und Konservierungsaufwand wär doch nicht schlecht für den Grundbesitzer. Wertermittlung durch die Archäologische Staatsammlung. Die Peanuts für den Finder noch wegrechnen...da hätten sicher wenige was dagegen.

Laut den Rechenbeispielen hier gings dem Grundbesitzer damit ganz gut.

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https://www.blfd.bayern.de/information-service/schatzregal/umsetzung_schatzregal/index.html#navtop



Aber den Umgang mit den 99,999% der üblichen Sondenfunde könnte man vielleicht nochmal überdenken.
2 In  Sondengehen / Rechtliches
 am: vor 3 Stunden 
Begonnen von Dekarius(versteckt) - Letzter Beitrag von (versteckt)
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Re: Austausch zu möglichen Änderungen des Denkmalschutzrechts im Bereich Sondengehen

Geschrieben von Zitat von Drusus
 Evtl. kann MichaelP dazu mehr sagen?

Nee kann er nicht, bei unserem Stammtischen wird nicht mehr über das Schatzregal gesprochen. Soweit ich mich erinnern kann, sind es aber sämtliche gefundenen Funde. Ich kann meinen Archäologen beim nächsten Treffen mal fragen, dauert aber bisschen. Er ist übrigens auch kein Fan vom Schatzregal.
3 In  Sondengehen / Rechtliches
 am: 03. Juli 2026, um 22:30:27 Uhr 
Begonnen von Dekarius(versteckt) - Letzter Beitrag von (versteckt)
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Re: Austausch zu möglichen Änderungen des Denkmalschutzrechts im Bereich Sondengehen

Geschrieben von Zitat von KomischerKnut
Also ein 1600er-Kreuzer oder so fällt in Bayern unters Schatzregal, ja? Wenn ich den nun unterschlagen würde, ihn aber gleichzeitig dem Bauern zu seiner Kenntnisnahme vorlege oder ihn ihm gar überlasse, dann mache ich diesen auch meldepflichtig bzw. der Unterschlagung schuldig?

Ab welchem Alter muss gemeldet werden? Da habe ich noch nichts Gesichertes gelesen. Manche meinen, auch WK2 könnte schon archäologisch bedeutend sein, andere bringen eine Altergrenze von < 1800 ins Spiel. Evtl. kann MichaelP dazu mehr sagen?

Der Bauer selbst hat jedenfalls auch keine Karten, denn ihm gehört da auch nichts mehr - das BGB ist ausgehebelt. Bei einem Wert < EUR 1.000,- (nach Abzug aller Restaurations- und Konservierungskosten) geht der Fund vollkommen ersatzlos ans Land. Darüber ist der Grundeigentümer für seine Hälfte am Fundwert "angemessen zu entschädigen" (was auch immer das bedeuten mag) und der Finder erhält immerhin für seine Hälfte noch den lausigen Finderlohn nach BGB (5 % für die ersten 500 Euro des Wertes und 3 % für den darüber hinausgehenden Betrag). Für eine Himmelsscheibe von Nebra mit einem geschätzen Versicherungswert von EUR 100 Millionen wären das ja immerhin 3 Millionen Euro, aber irgendwie zweifle ich daran, dass man die kriegen würde. Zwinkernd

Meldepflichtig ist der Finder. Ich bin kein Jurist, aber mMn dürfte dieser dem Bauern den Fund gar nicht überlassen. Denn als Unterschlagung zählt auch das rechtswidrige Weitergeben einer fremden beweglichen Sache, die man bereits in seinem Besitz hat.

Hinzugefügt 03. Juli 2026, um 22:51:09 Uhr:

PS: ich habe gerade mal die KI (Gemini) befragt und das kam dabei raus:

In Bayern unterliegen laut Art. 8 Abs. 1 BayDSchG sämtliche neu entdeckten Bodendenkmäler einer unverzüglichen gesetzlichen Meldepflicht. Nach der aktuellen Rechtslage fallen darunter alle archäologischen Funde und Befunde, die in einem Zusammenhang mit menschlichen Aktivitäten der Vergangenheit stehen.

Diese Funde müssen Sie zwingend melden:

  • Historische Münzen und Zahlungsmittel: Unabhängig davon, ob es sich um römische Denare, mittelalterliche Silberpfennige oder neuzeitliche Münzen (z. B. aus dem 17. bis 19. Jahrhundert) handelt.
  • Militaria und historische Waffen: Alte Knöpfe, Schnallen, Projektile (z. B. Musketenkugeln), Hufeisen, Dolche oder Bajonette.
  • Werkzeuge und Gebrauchsgegenstände: Fibeln (historische Gewandnadeln), Schmuck, Äxte, Messer sowie historische landwirtschaftliche oder handwerkliche Geräte.
  • Keramik und Scherben: Fragmente von historischem Tongeschirr, Ofenkacheln oder Ziegeln.
  • Menschliche Gebeine und tierische Überreste: Knochenfunde, die aus archäologischen Epochen oder historischen Bestattungen stammen.
  • Befunde im Boden: Entdecken Sie beim Graben archäologische Strukturen wie Fundamente, Gruben, alte Brunnen oder Gräber, gilt ein sofortiger Ausgrabungsstopp. Der Fundort muss unverändert bleiben.

Diese Funde müssen Sie NICHT melden:

  • Offensichtlich moderne Metallobjekte: Kronkorken, moderner Zivilmüll, Alufolie oder neuzeitlicher Schrott müssen nicht gemeldet werden.
  • Euro-Münzen und DM-Umlaufmünzen: Reine Verlustfunde der jüngeren Geschichte ohne archäologische Relevanz fallen unter das normale BGB-Fundrecht (Fundbüro), nicht unter den Denkmalschutz.

Wo und wie muss gemeldet werden?

Die Fundanzeige muss unverzüglich (idealerweise noch am selben Tag) beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) oder der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) erfolgen. Nutzen Sie hierfür das offizielle Fundmeldeformular des BLfD.
4 In  Sondengehen / Rechtliches
 am: 03. Juli 2026, um 19:49:27 Uhr 
Begonnen von Dekarius(versteckt) - Letzter Beitrag von (versteckt)
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Bursche
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Re: Austausch zu möglichen Änderungen des Denkmalschutzrechts im Bereich Sondengehen

Armes Bayern! IMO kann man halt nicht so ein Schatzregal einführen, gleichzeitig weiterhin völlig unreguliert Hinz und Kunz überall suchen lassen und an das Gute im Menschen glauben. Und IMO hätte man auch die Ackersuche von jeher fördern und die Suche auf ungestörtem Boden oder im Wald untersagen oder halt entsprechend regulieren sollen – und nicht nur darum bitten, das zu unterlassen. Aber der Zug ist irgendwie abgefahren.
Eine ungefähre Angabe, was man nun zu melden hat, wäre auch interessant, wenn man schon so etwas einführt. Aber das sieht ja wohl auch wieder jeder Kreisarchäologe anders?


Bei der Sucherei sitzen auch immer zwei im Boot: der Sucher und der Grundeigentümer. Der Grundeigentümer ist oft der Bauer. Vom Denkmalamt will der normalerweise garantiert nichts wissen. Ich hatte, als ich noch gesucht habe, mal einen Bauern, zu dem ich nach der Suche noch einmal auf den Hof bin, weil ich ihm eine Erkennungsmarke zeigen wollte. Dem standen fast die Haare zu Berge, als er mich sah. Erleichterung machte sich breit, als er das Teil sah. Er sagte so etwas wie: „Mei, Gott sei Dank! Ich dachte schon, du hast irgendwelche Pfeilspitzen oder so was gefunden.“ Grinsend


Also ein 1600er-Kreuzer oder so fällt in Bayern unters Schatzregal, ja? Wenn ich den nun unterschlagen würde, ihn aber gleichzeitig dem Bauern zu seiner Kenntnisnahme vorlege oder ihn ihm gar überlasse, dann mache ich diesen auch meldepflichtig bzw. der Unterschlagung schuldig? Smiley Es ist alles so schlimm.


Drei Jahre gibt es das Schatzregal nun in Bayern. Nie habe ich mal einen Forumsbericht oder dergleichen irgendwo gelesen, ob mal jemand was zurückbekommen hat oder ob das mit dem „landet auf Antrag bei der Gemeinde in der Vitrine“ funktioniert. Vermutlich liegt das an Drusus' Punkten 2 und 3?
Oft liest man ja von Suchern, dass man ja praktisch nur fürs Gemeinwohl unentgeltlich sucht. Man rettet das Kulturgut. Man hält sich stets ans Gesetz oder irgendeinen Kodex. Wenn man dann aber plötzlich nicht mehr für die eigene Vitrine suchen kann wirds plötzlich ganz still. Zwinkernd
5 In  Sondengehen / Rechtliches
 am: 03. Juli 2026, um 16:57:59 Uhr 
Begonnen von Dekarius(versteckt) - Letzter Beitrag von (versteckt)
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Père aux boulets
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Re: Austausch zu möglichen Änderungen des Denkmalschutzrechts im Bereich Sondengehen

Ich habe das ja schon mehrmals erwähnt, aber jetzt noch mal für Dekarius: solange man in Bayern bei nahezu jedem Fund ersatzlos enteignet wird, lediglich für wirklich seltene Funde ein "Butterbrot" bekommt und zuvor seine kostbare Zeit und obendrein sein eigenes Geld (Ausrüstung, Benzin, Versand ans Amt etc.) opfern musste, sehe ich für die einheimischen Sondengänger nur drei Möglichkeiten:
1. man ist hoffnungsloser Idealist und gibt Alles für die Denkmalpflege.
2. man hört mit dem Hobby auf.
3. man begeht Straftaten, indem man einfach nichts mehr meldet (Unterschlagung).

Ich persönlich gehöre zu Gruppe 2 und mir ist niemand aus Gruppe 1 bekannt. Die Gesetzesänderung sieht mir also nicht nach einem Gewinn für die Allgemeinheit bzw. die Archäologie aus.
6 In  Sondengehen / Rechtliches
 am: 03. Juli 2026, um 16:41:49 Uhr 
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Re: Austausch zu möglichen Änderungen des Denkmalschutzrechts im Bereich Sondengehen

Auch ich bin im Bereich des LWL (NRW) unterwegs. 
Wenn ich lese, was in einigen anderen Bundesländern los ist, kann ich für OWL nur sagen: Man bekommt kaum einfacher eine Genehmigung: 
1 "Bewährungsjahr" auf bestimmten angemeldeten Flächen, dann 5 Jahre Verlängerung für alle (auch ehemalige) Äcker und für Bodenaushub.

Meine erste Fundsammlung ist vor einigen Tagen wieder zurück gekommen- fast fristgerecht nach 6 Monaten. Im Gespräch mit Hrn. Lehmann kam ich mir ernst genommen vor, nicht als "lästiger Bittsteller".
Sowohl das Gesetz als auch der Umgang damit ist meinem Empfinden nach vorbildlich.
7 In  Fundforen / Knöpfe
 am: 03. Juli 2026, um 14:38:00 Uhr 
Begonnen von EssenerMaulwurf(versteckt) - Letzter Beitrag von (versteckt)
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Kann jemand den Hersteller bestimmen?

Hallo Forum,
ich habe einen Nummernknopf gefunden, der wohl in der Wehrmacht getragen wurde. Ich wüsste allerdings auch gerne den Hersteller:
Auf der Rückseite ist außer der Prägung "5.82" (ev. fehlen Zahlen) auch ein (Firmen?-)Logo und ein Kreis mit vermutlich "R7" oder ähnlich eingestempelt.

Kann jemand den Hersteller identifizieren?
Gibt es - ähnlich wie bei Uhrenfabrikanten - eine Seite, auf der die Firmenlogos nachgeschlagen werden können?
[ Anhang: Sie können keine Anhänge ansehen ] [ Anhang: Sie können keine Anhänge ansehen ]
8 In  Technik / XP
 am: 03. Juli 2026, um 14:26:29 Uhr 
Begonnen von Jacza(versteckt) - Letzter Beitrag von (versteckt)
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Re: Neue Geräte

Trotz der vielen guten digitalen Detektoren bin ich ein Fan der analogen Detektoren geblieben. Ich würde mir sofort einen modernen analogen Detektor auf Basis vom GMP kaufen. Wenn ich vergleich hab ich mit dem GMP die besten Funde gemacht.
9 In  Technik / XP
 am: 03. Juli 2026, um 09:50:36 Uhr 
Begonnen von Jacza(versteckt) - Letzter Beitrag von (versteckt)
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Sondler seit 1981
Beiträge: 3222
Re: Neue Geräte

Eben, selbst ein Simplex und ein X-Terra Pro dreht ja offensichtlich Kreise um den Icon. Die Suchleistung ist einfach sowas von grottenschlecht, wie wir sie seit Jahren nicht mehr bei Neugeräten erlebt haben.
10 In  Technik / XP
 am: 03. Juli 2026, um 06:49:24 Uhr 
Begonnen von Jacza(versteckt) - Letzter Beitrag von (versteckt)
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Naturbursche
Beiträge: 374
Re: Neue Geräte

Geschrieben von Zitat von sondler67
Moin
Man darf aber auch nicht vergessen das der Icon /Icon X ein Einsteigergerät ist!


Dann muss er sich aber auch mit Geräten in dieser Preisklasse messen lassen und selbst das sehe ich mittlerweile kritisch, bin wirklich gespannt was die ersten hier neutral berichten werden. 

LG
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