kann ist richtig ! Bei der alten Regelung "Hadrianische Teilung" sind diese Gegenstände für die Altertums-
forschung und für nachfolgende Generationen verloren. Was macht der Finder mit seinem Anteil und der
geschichtlich ahnungslose Grundstücksbesitzer / Landwirt damit, es wird zu jedem annehmbaren Preis
verkauft und in alle Winde verstreut und damit aus dem Zusammenhang gerissen.
Alles kompliziert, hätte das Bundesland in diesem Falle ein Vorkaufsrecht, wer schätzt dann den reellen
monetären oder wissenschaftlichen Wert ? Nach welchem Wert dann wird der Fund bewertet und nach
welcher Bewertung erfolgt dann der Finderlohn ?
Die Staatskassen sind Leer, die Museen chronisch Klamm, Das wird der wahre Grund für die Einführung
des jetzt gültigen Schatzregales sein, das faktisch einer Fund-Enteignung gleichkommt. Aber wenn kein
privates Eigentum an den Funden erfolgen kann, wäre es auch keine Enteignung sondern eine Sicherstellung
ohne Entschädigung. Die Folgen dieser Regelung sind bekannt, trotzdem hoffe ich persönlich auf die weitere
eigenverantwortliche Vorgehensweise bei Funden dieser Art von Kulturgut, allein im Interesse uns nachfolgender
Generationen.
Grüsse.








und alles Gute 