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11 In  Schatzplanet / Nachrichten & Presse
 am: 05. Juli 2026, um 15:03:00 Uhr 
Begonnen von MichaelP(versteckt) - Letzter Beitrag von (versteckt)
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Hofschreiber
Herzog
*****
Beiträge: 1397
Re: Kinder finden beim spielen im Wald einen Haufen Goldringe.

Ich würde auch sagen, dass es sich um Diebesgut handelt. Interessant sind die aufgesägten Stücke. Den Hochzeitsdaten nach zu urteilen, dürften die meisten Träger inzwischen das Zeitliche gesegnet haben. Vielleicht stammen die Sachen aus Krankenhäusern oder Alten- /Pflegeheimen? Da verschwinden ja öfters mal Ringe von Verstorbenen. Der Ring meiner Mutter ist seit ihrem Ableben im Pflegeheim auch verschollen.
Ich kann mir aber nur schwer vorstellen, dass so eine "Sammlung" dann oberflächennah verscharrt wird, so dass Kinder die beim Spielen finden. 
Ich tippe auch auf den Einsatz eines Detektors. Die Einsteigerdinger sind ja inzwischen sehr erschwinglich.
12 In  Schatzplanet / Nachrichten & Presse
 am: 05. Juli 2026, um 11:17:19 Uhr 
Begonnen von MichaelP(versteckt) - Letzter Beitrag von (versteckt)
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Bürger
**
Beiträge: 34
Re: Kinder finden beim spielen im Wald einen Haufen Goldringe.

Was für ein Zufall ...
13 In  Schatzplanet / Nachrichten & Presse
 am: 05. Juli 2026, um 08:43:17 Uhr 
Begonnen von MichaelP(versteckt) - Letzter Beitrag von (versteckt)
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König
******
Beiträge: 2572
Re: Kinder finden beim spielen im Wald einen Haufen Goldringe.

Hi.

Das sieht für mich eher nach Altgold s was zum Einschmelzen gedacht war. Diebesgut könnte gut sein,  aber wohl nicht aus einem Privathaushalt.

Gruß CR
14 In  Allgemeines Forum / Geburtstage & Glückwünsche
 am: 05. Juli 2026, um 06:35:50 Uhr 
Begonnen von Le Vasseur(versteckt) - Letzter Beitrag von (versteckt)
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Ritter
König
*
C
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Re: Hoppi hat Geburtstag!

hallo

alles gute zum geburtstag

gut fund

buschi50
15 In  Allgemeines Forum / Geburtstage & Glückwünsche
 am: 05. Juli 2026, um 00:00:16 Uhr 
Begonnen von Le Vasseur(versteckt) - Letzter Beitrag von (versteckt)
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Kaiser
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test status
Beiträge: 10972
Hoppi hat Geburtstag!

Lieber Hoppi ,
alles Gute zu Deinem 38 . Geburtstag wünscht Dir das Detektorforum.de Team!

Weiterhin noch viel Spaß im Detektorforum.

 Laola - Musikant - Happy Birthday


 Winken
16 In  Schatzplanet / Nachrichten & Presse
 am: 04. Juli 2026, um 20:44:13 Uhr 
Begonnen von MichaelP(versteckt) - Letzter Beitrag von (versteckt)
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Kinder finden beim spielen im Wald einen Haufen Goldringe.

Die werden doch wohl nicht mit einem Detektor gespielt haben Zwinkernd
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Goldfund: Rätsel um 60 im Wald vergrabene Eheringe | BR24
17 In  Sondengehen / Rechtliches
 am: 04. Juli 2026, um 13:11:50 Uhr 
Begonnen von Dekarius(versteckt) - Letzter Beitrag von (versteckt)
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Père aux boulets
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Re: Austausch zu möglichen Änderungen des Denkmalschutzrechts im Bereich Sondengehen

Krass ist ja dieser Satz: "Sofern das Objekt ausnahmsweise an die nach § 984 BGB Berechtigten (Grundstückseigentümer und ggf. Finder) zurückgegeben wird".

Praktisch das Gegenteil zu den meisten anderen Bundesländern, wo nur wissenschaftlich bedeutende Funde unter das Schatzregal fallen.

Bei all den <1000 Euro Funden gibt es ja keinen Grund, sie zurückzugeben. Die kriegt das Amt ja eh für lau.
18 In  Sondengehen / Rechtliches
 am: 04. Juli 2026, um 08:12:52 Uhr 
Begonnen von Dekarius(versteckt) - Letzter Beitrag von (versteckt)
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Bursche
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Beiträge: 9
Re: Austausch zu möglichen Änderungen des Denkmalschutzrechts im Bereich Sondengehen

"(1) 1Wer Bodendenkmäler auffindet, ist verpflichtet, dies unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. 2Zur Anzeige verpflichtet sind auch der Eigentümer und der Besitzer des Grundstücks .... 3Die Anzeige eines der Verpflichteten befreit die übrigen."

Dicker Goldschatz fast ohne Restaurations- und Konservierungsaufwand wär doch nicht schlecht für den Grundbesitzer. Wertermittlung durch die Archäologische Staatsammlung. Die Peanuts für den Finder noch wegrechnen...da hätten sicher wenige was dagegen.

Laut den Rechenbeispielen hier gings dem Grundbesitzer damit ganz gut.

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https://www.blfd.bayern.de/information-service/schatzregal/umsetzung_schatzregal/index.html#navtop



Aber den Umgang mit den 99,999% der üblichen Sondenfunde könnte man vielleicht nochmal überdenken.
19 In  Sondengehen / Rechtliches
 am: 04. Juli 2026, um 07:42:26 Uhr 
Begonnen von Dekarius(versteckt) - Letzter Beitrag von (versteckt)
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CCCCCCCCCC'CCCC
Beiträge: 31193
Re: Austausch zu möglichen Änderungen des Denkmalschutzrechts im Bereich Sondengehen

Geschrieben von Zitat von Drusus
 Evtl. kann MichaelP dazu mehr sagen?

Nee kann er nicht, bei unserem Stammtischen wird nicht mehr über das Schatzregal gesprochen. Soweit ich mich erinnern kann, sind es aber sämtliche gefundenen Funde. Ich kann meinen Archäologen beim nächsten Treffen mal fragen, dauert aber bisschen. Er ist übrigens auch kein Fan vom Schatzregal.
20 In  Sondengehen / Rechtliches
 am: 03. Juli 2026, um 22:30:27 Uhr 
Begonnen von Dekarius(versteckt) - Letzter Beitrag von (versteckt)
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Père aux boulets
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Beiträge: 21856
Re: Austausch zu möglichen Änderungen des Denkmalschutzrechts im Bereich Sondengehen

Geschrieben von Zitat von KomischerKnut
Also ein 1600er-Kreuzer oder so fällt in Bayern unters Schatzregal, ja? Wenn ich den nun unterschlagen würde, ihn aber gleichzeitig dem Bauern zu seiner Kenntnisnahme vorlege oder ihn ihm gar überlasse, dann mache ich diesen auch meldepflichtig bzw. der Unterschlagung schuldig?

Ab welchem Alter muss gemeldet werden? Da habe ich noch nichts Gesichertes gelesen. Manche meinen, auch WK2 könnte schon archäologisch bedeutend sein, andere bringen eine Altergrenze von < 1800 ins Spiel. Evtl. kann MichaelP dazu mehr sagen?

Der Bauer selbst hat jedenfalls auch keine Karten, denn ihm gehört da auch nichts mehr - das BGB ist ausgehebelt. Bei einem Wert < EUR 1.000,- (nach Abzug aller Restaurations- und Konservierungskosten) geht der Fund vollkommen ersatzlos ans Land. Darüber ist der Grundeigentümer für seine Hälfte am Fundwert "angemessen zu entschädigen" (was auch immer das bedeuten mag) und der Finder erhält immerhin für seine Hälfte noch den lausigen Finderlohn nach BGB (5 % für die ersten 500 Euro des Wertes und 3 % für den darüber hinausgehenden Betrag). Für eine Himmelsscheibe von Nebra mit einem geschätzen Versicherungswert von EUR 100 Millionen wären das ja immerhin 3 Millionen Euro, aber irgendwie zweifle ich daran, dass man die kriegen würde. Zwinkernd

Meldepflichtig ist der Finder. Ich bin kein Jurist, aber mMn dürfte dieser dem Bauern den Fund gar nicht überlassen. Denn als Unterschlagung zählt auch das rechtswidrige Weitergeben einer fremden beweglichen Sache, die man bereits in seinem Besitz hat.

Hinzugefügt 03. Juli 2026, um 22:51:09 Uhr:

PS: ich habe gerade mal die KI (Gemini) befragt und das kam dabei raus:

In Bayern unterliegen laut Art. 8 Abs. 1 BayDSchG sämtliche neu entdeckten Bodendenkmäler einer unverzüglichen gesetzlichen Meldepflicht. Nach der aktuellen Rechtslage fallen darunter alle archäologischen Funde und Befunde, die in einem Zusammenhang mit menschlichen Aktivitäten der Vergangenheit stehen.

Diese Funde müssen Sie zwingend melden:

  • Historische Münzen und Zahlungsmittel: Unabhängig davon, ob es sich um römische Denare, mittelalterliche Silberpfennige oder neuzeitliche Münzen (z. B. aus dem 17. bis 19. Jahrhundert) handelt.
  • Militaria und historische Waffen: Alte Knöpfe, Schnallen, Projektile (z. B. Musketenkugeln), Hufeisen, Dolche oder Bajonette.
  • Werkzeuge und Gebrauchsgegenstände: Fibeln (historische Gewandnadeln), Schmuck, Äxte, Messer sowie historische landwirtschaftliche oder handwerkliche Geräte.
  • Keramik und Scherben: Fragmente von historischem Tongeschirr, Ofenkacheln oder Ziegeln.
  • Menschliche Gebeine und tierische Überreste: Knochenfunde, die aus archäologischen Epochen oder historischen Bestattungen stammen.
  • Befunde im Boden: Entdecken Sie beim Graben archäologische Strukturen wie Fundamente, Gruben, alte Brunnen oder Gräber, gilt ein sofortiger Ausgrabungsstopp. Der Fundort muss unverändert bleiben.

Diese Funde müssen Sie NICHT melden:

  • Offensichtlich moderne Metallobjekte: Kronkorken, moderner Zivilmüll, Alufolie oder neuzeitlicher Schrott müssen nicht gemeldet werden.
  • Euro-Münzen und DM-Umlaufmünzen: Reine Verlustfunde der jüngeren Geschichte ohne archäologische Relevanz fallen unter das normale BGB-Fundrecht (Fundbüro), nicht unter den Denkmalschutz.

Wo und wie muss gemeldet werden?

Die Fundanzeige muss unverzüglich (idealerweise noch am selben Tag) beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) oder der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) erfolgen. Nutzen Sie hierfür das offizielle Fundmeldeformular des BLfD.
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