Wir hatten diese Diskussion schon Par mal. Bisher konnte niemand eine Rechtsgrundlage aufzeigen, warum buddeln auf Feldern, außerhalb der Nutzungszeit und natürlich Bodendenkmälern, wenn kein Schaden entsteht ( durch Löcher wieder zumachen) überhaupt unzulässig sein soll. Zumindest in Bayern. Im Gegenteil, wenn man als anständiger den Schrott den man findet mitnimmt und entsorgt, entsteht sogar eher Vorteil als Schaden. Natürlich will man keinen Ärger, aber jeden zu fragen, weiss nicht ob das nur ein theoretischer Vorschlag vom Sofa aus ist, oder praktisch gelebt wird. Ich handhabe es so: den Nutzer fragen ich wenn ich ihn zufällig kenne wenn nicht gehe ich, wenn er zufällig vor Ort ist, rede ich mit ihm, wenn er nicht da ist, ist es ihm ja auch wurscht
Hinzugefügt 25. Oktober 2025, um 17:09:58 Uhr:
Und den Jagdpächter fragen: macht sicherlich Sinn in der Brut- und Setzeit, einfach um das Wild nicht zu stören, aber grundsätzlich hat der gar nichts diesbezüglich zu entscheiden!Außer du störst ihn bewusst bei der Jagdausübung. Das ist dann anderer Fall...







