Danke Drusus für das Willkommen!
Ja, die Regulierung durch das Schatzregal ist natürlich etwas komplett Neues (seit 2023)
Was mich aber seinerzeit schon immer geärgert hat ist die schwammige Formulierung des "Vermutungsumfeldes" um BD´s herum. Da geisterte immer die Zahl 100 m durchs Netz, aber ich habe neulich iwo in einer offz. Broschüre gelesen, dass man tunlichst 300-400 m Abstand halten sollte. Das sollte mal nachgesteuert werden um Rechtssicherheit zu erhalten. Ich habe von einem Sondler erfahren, der ganz richtig seine Meldung abgab und eine Owi-Anzeige erhielt; er war mit seinen 120 m Abstand zu nah am BD. Wenns denn stimmt.
Ganz witzig die Reaktion der Grundeigentümer, mit denen man sich natürlich unterhält. Die waren bis dato immer vor den Kopf geschlagen, als sie hörten das ihnen gar nix gehört, wenn z.B. beim pflügen ein Hortfund zum Vorschein kommt (natürlich bei entspr. Zeitstellung). Und da wir grad beim Thema sind: ich will mich jetzt nicht durch alle Vorschriften ackern, aber ist 1800 die Trenngrenze zwischen meldepflichtig und nicht? Iwo hatte ich das hier beim querlesen aufgeschnappt.
Danke Dir/euch schon mal!
GF
Tim







