Wie gesagt, ich müßte das auch nochmal recherchieren. Aber zu dem Thema Richter und Urteile und Handlungsspielraum:
Von einem befreundeten Jäger erfuhr ich folgendes.
Das OVG NRW und das OVG Sachsen haben entschieden, dass Schlüssel für Waffenschränke in einem gleichwertigen Behältnis wie die Waffen selbst aufbewahrt werden müssen. Nun steht aber im Waffengesetz und den zugehörigen Vorschriften rein gar nichts konkretes wie die Schlüssel verwahrt werden müssen. Das sah z.B. das OVG Niedersachsen genauso und hat die Entscheidung des OVG NRW nicht übernommen.
Wie Du siehst.....vor Gericht und auf dem Meer ist man nur in Gottes Hand, wie es so schön heist.








