Vielleicht kann ich noch etwas beisteuern:
Bis vor kurzem galt die Erstgenehmigung in NRW, für die man bestimmte Suchfläche angeben musste, zunächst für 2 Jahre, bevor man eine Verlängerung beantragen konnte. Quasi eine "Bewährungszeit".
Als ich kürzlich meine Funde in Münster vorgelegt hatte, erzählte mir der LWL- Landesarchäologe (ungefragt), dass sich das nun geändert hat: Man kann in NRW jetzt bereits nach 1 Jahr diese Verlängerung beim ausstellenden Kreis beantragen.
Diese soll dann nicht nur für alle Äcker im Kreis, sondern auch für Bodenaushub an Baustellen gelten - vorbehaltlich natürlich der Erlaubnis des Eigentümers / des Bauherren. Bodendenkmäler sind natürlich weiterhin ausgenommen.
Ist diese Verlängerung erteilt, kann man auch bei allen weiteren Kreisen bzw. kreisfreien Städten im Gebiet des LWL bzw. LVR (je nachdem, in wessen Gebiet man die NFG bekommen hat) gegen die üblichen 75€ Gebühr eine zusätzliche Genehmigung bekommen.
Mein Antrag auf Verlängerung läuft im Moment noch. Ich hoffe, die Erweiterte Genehmigung kommt bald ...

Allgemein habe ich den Eindruck, dass man beim LWL nicht unerwünscht ist und respektvoll behandelt wird. Der Archäologe hat sich zusammen mit mir alle Funde kurz angesehen, mir einiges erklärt und in Aussicht gestellt, dass ich die Funde wohl im Spätsommer wiederbekommen könnte. Auch ein gerade hereingekommenes Highlight eines anderen Sondlers stellte er mir erst mal begeistert vor. Den Eindruck, dass man mir Steine in den Weg legen wollte oder ich nur ein notwendiges Übel sei, hatte ich in Münster zu keiner Zeit.
Übrigens war auch das "Erstgespräch" sehr unkompliziert, nämlich online als Zoom- Meeting!
Allerdings hörte ich, dass man beim LVR etwas reservierter ist.
Leider sind in meiner Wohngegend im Ruhrgebiet auch die Bauern etwas reservierter (durch schlechte Erfahrungen), weshalb ich hier noch kein Feld gefunden habe, für dass ich beim LVR eine Genehmigung beantragen könnte.