Der Eigentümer kann dir natürlich eine Betretungserlaubnis einräumen. Da der Pächter aber u.U. einen wirtschaftlichen Schaden hat, wenn du seine Saat umgräbst, sind seine Interessen natürlich auch berührt. Ich kann mir vorstellen, dass eine Anzeige durch einen Pächter dann womöglich erfolgreich wäre, wenn er stinkig würde. Zudem stört es bei einer Beschwerde ja auch das Verhältnis zwischen Eigentümer und Pächter - und da wirst du zweiter sein, wenn es Krach gibt.
Was Wiesen angeht: Wenn du nachweisen kannst (zB anhand alter Karten oder Luftbilder), dass dort mal Acker war, fällt die Wiese wohl nicht grundsätzlich unter ein Verbot. Habe dazu aber verschiedene Aussagen "nicht- offizieller Quellen" gelesen. Frag am besten mal direkt deinen Archäologen - falls du vorhast, dort mal vorstellig zu werden. Und falls nicht, ist es eh' egal, weil es dann überall Ärger geben kann.
