Wäre es denn das erste mal, dass eine staatl. Instutition ihre eigenen Gesetze falsch oder zu ihren Gunsten auslegt?

Eine Variante wäre:
Die werden dem Finder schon was vom "Schatzregal" erzählt haben und ihm "großzügig" einen Finderlohn angeboten haben. Aus "Kulanz" , nicht weil sie es müßten...

Für mich stellt sich die Frage: Was ist nach dem DSG SH ein "bewegliches Kulturdenkmal"? Gibt es eine klare Definition oder wird da im "blauen Dunst" orakelt, wie bei uns in Thüringen?
Hier ist alles "Bodendnkmal" , was dem Land gefällt und nachfolgender Einschränkung unterliegt.
Zitat:
Bodendenkmale sind bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren menschlicher Kultur.............handelt, die im Boden verborgen sind oder waren.
Zitat Ende.
Danach kann auch ein DDR 20 Pfennigstück ein Bodendenkmal sein, da hier keinerlei zeitliche Eingrenzung gemacht wird.
Ist das in SH ähnlich, dann ist es tatsächlich, so kein Eigentümer, nach Schatzregal dem Land, da es sich ja um eine "staatl. Nachforschung" nach §15 (2) 1 handelt, denn er war ja als "Erfüllungsgehilfe" des Denkmalschutzes bestellt....
Aber das ändert nichts daran, dass der hier oft angesprochene Fakt, dass es den Eindruck macht, dass in wertvolle Funde gern eine "wissenschaftliche Wichtigkeit" interpretiert wird, wo gar keine ist, schon sehr oft unübersehbar war....
