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 >  Schatzplanet > Nachrichten & Presse (Moderator: Tigersteff) > Thema:

 Goldschatz bei Lüneburg gefunden

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Avatar  Goldschatz bei Lüneburg gefunden  (Gelesen 18767 mal) 0
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#105
16. Juli 2015, um 10:21:57 Uhr

Geschrieben von Zitat von Drusus
Udn hast Du auch einen Beleg, dass Verpackungen, die von der Reichsbank verplombt wurden, nur der Reichbank gehören können?Konnte nicht z.B. auch ein Geschäftsmann von der Reichsbank 50 genormte Goldmünzen kaufen und hat diese dann entsprechend verplombt erhalten?

Hmmm gute Frage, ich kenn halt nen Geldtransportmenschen der mir das so gesagt hat. Aber ob ein Privatmann so einen Sack auch erwerben kann und dann samt Plombe mitbekommt kann ich nicht sagen.

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#106
16. Juli 2015, um 13:58:08 Uhr

Sicher nur ein geschmackloser Zufall, dass der tolle "Nazi-Schatz" einen Tag vor der Urteilsverkündung des Landgerichts Lüneburg gegen Oskar Gröning präsentiert wurde.

"In dieser Funktion oblag ihm die Verwaltung des Geldes und der Wertgegenstände, die die Holocaustopfer bei sich trugen. Wertgegenstände der Häftlinge wurden in der Effektenkammer des KZ gelagert. Nach der Sortierung des Geldes in die verschiedenen Währungen sicherte er die Devisen in einem Tresor und verbrachte diese in gewissen Abständen in das SS-Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt nach Berlin."

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https://de.wikipedia.org/wiki/Oskar_Gr%C3%B6ning


"Edelmetalle und Geld gingen direkt an die Reichsbank"

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#107
16. Juli 2015, um 14:57:25 Uhr

Geschrieben von Zitat von Kini
ber ob ein Privatmann so einen Sack auch erwerben kann und dann samt Plombe mitbekommt kann ich nicht sagen.
Ich denke, davon wird es abhängen, ob das so alles koscher ablief, oder ob der Finder hier übervorteilt wurde.

Angeblich sind die 2.500 Euro ja mehr als ihm gesetzlich als Finderlohn zustünde, was ich persönlich schon leicht verdächtig finde.

Viele Grüße,
Günter

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#108
16. Juli 2015, um 15:04:07 Uhr

Geschrieben von Zitat von Drusus
Angeblich sind die 2.500 Euro ja mehr als ihm gesetzlich als Finderlohn zustünde, was ich persönlich schon leicht verdächtig finde.
Das nennt man Zweckpessimismus, Günter. Zwinkernd

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#109
16. Juli 2015, um 17:21:58 Uhr

Interessant wäre jetzt zu wissen, wer sich da in der Reichsbankfiliale Lüneburg bedient hat und die Beutel im Krankenhausgarten verbuddelt hat. Hoher Nazi, alliierter Soldat oder Bankbeamter? Die Herkunft des Goldes wird sich nicht mehr benennen lassen. Ausser diese Säcke sind im Archiv verzeichnet.

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#110
16. Juli 2015, um 19:57:00 Uhr

Geschrieben von Zitat von platinrubel
Die Herkunft des Goldes wird sich nicht mehr benennen lassen.

Ergo ist der letzte zu ermittelnde Besitzer die Reichsbank und damit gehört das Gold dem Rechtsnachfolger, der Bundesbank. Für Gold gibts nämlich in Deutschland immer einen Rechtsnachfolger Zwinkernd

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#111
16. Juli 2015, um 20:02:52 Uhr

die Bundesbank ist KEIN Rechtsnachfolger der Reichsbank!

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#112
16. Juli 2015, um 21:48:17 Uhr

Geschrieben von Zitat von platinrubel
die Bundesbank ist KEIN Rechtsnachfolger der Reichsbank!

Oha, das ist ne Aussage. Da glaube ich könnte es unterschiedliche Auffassungen geben, bist Du Dir da sicher?

Wikipedia:
Nach dem Zweiten Weltkrieg
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Zweiten Weltkrieg
hörte die Deutsche Reichsbank offiziell auf zu existieren. Gleichwohl gab es zahlreiche Kontinuitäten, sowohl in der Zeit von 1948 bis 1957 (Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Bank deutscher Länder
) (BdL) als auch nach 1957 (Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Bundesbank
). So waren beispielsweise zahlreiche Mitarbeiter der Reichsbank später in vergleichbaren Positionen bei der BdL und der Bundesbank tätig. Die Bankgeschäfte wurden oft in Gebäuden und mit der Ausstattung der ehemaligen Reichsbankfilialen ausgeführt. Außerdem übernahm die Bundesbank (z. B. gemäß § 40 Abs. 5 Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Bundesbankgesetz
) teilweise die Verbindlichkeiten der Reichsbank.


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#113
17. Juli 2015, um 09:29:54 Uhr

Wenn ich meine Fach-Literatur durchgehe, die Verordnubgen und Gesetze zur Gründung der Länderbanken und danach der Bank Deutscher Länder (Ein Tochterunternehmen der Länderbanken), dann vertraue ich eher dem als einem Wikipediaartikel...
Auch die Deutsche Bahn ist nicht Rechtsnachfolger der Reichsbahn! auch wenn die Infrastruktur genutzt wird.

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(versteckt)Themen Schreiber
#114
17. Juli 2015, um 10:04:27 Uhr

Geschrieben von Zitat von platinrubel
Wenn ich meine Fach-Literatur durchgehe, die Verordnubgen und Gesetze zur Gründung der Länderbanken und danach der Bank Deutscher Länder (Ein Tochterunternehmen der Länderbanken), dann vertraue ich eher dem als einem Wikipediaartikel...
Auch die Deutsche Bahn ist nicht Rechtsnachfolger der Reichsbahn! auch wenn die Infrastruktur genutzt wird.

Steht in den Verordnungen auch drin was mit dem Vermögen der Reichsbank geschehen ist?

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#115
17. Juli 2015, um 12:10:41 Uhr

zum kriegsende waren nur noch ca. 44% des reichsbankvermögens existent, die anteilseigner hatten ihre anteilsscheine zu hause rum liegen.

Hier gibts viele Infos: auch oline lesbar:
U.S. and Allied Efforts To Recover and Restore Gold and Other Assets Stolen or Hidden by Germany During World War II

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die Bundesbank selbst ist Rechtsnachfolger der "bank deutscher länder", welche nur funktioneller Nachfolger der Reichsbank war.

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#116
18. Juli 2015, um 10:05:30 Uhr

Wäre es denn das erste mal, dass eine staatl. Instutition ihre eigenen Gesetze falsch oder zu ihren Gunsten auslegt?  Frech
Eine Variante wäre:
Die werden dem Finder schon was vom "Schatzregal" erzählt haben und ihm "großzügig" einen Finderlohn angeboten haben. Aus "Kulanz" , nicht weil sie es müßten... Grinsend

Für mich stellt sich die Frage: Was ist nach dem DSG SH ein "bewegliches Kulturdenkmal"? Gibt es eine klare Definition oder wird da im "blauen Dunst" orakelt, wie bei uns in Thüringen?
Hier ist alles "Bodendnkmal" , was dem Land gefällt und nachfolgender Einschränkung unterliegt.
 Zitat:
Bodendenkmale sind bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren menschlicher Kultur.............handelt, die im Boden verborgen sind oder waren.
Zitat Ende.

Danach kann auch ein DDR 20 Pfennigstück ein Bodendenkmal sein, da hier keinerlei zeitliche Eingrenzung gemacht wird.

Ist das in SH ähnlich, dann ist es tatsächlich, so kein Eigentümer, nach Schatzregal dem Land, da es sich ja um eine "staatl. Nachforschung" nach §15 (2) 1 handelt, denn er war ja als "Erfüllungsgehilfe" des Denkmalschutzes bestellt....

Aber das ändert nichts daran, dass der hier oft angesprochene Fakt, dass es den Eindruck macht, dass in wertvolle Funde gern eine "wissenschaftliche Wichtigkeit" interpretiert wird, wo gar keine ist, schon sehr oft unübersehbar war.... Zwinkernd

« Letzte Änderung: 18. Juli 2015, um 10:09:19 Uhr von (versteckt) »

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#117
23. August 2015, um 10:32:38 Uhr

Ein weiterer Artikel in der "Welt": Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Wie ein Hobby-Schatzsucher Nazi-Gold aufspürte


Leider mit Fehlinfos ("...private Schatzsuche ist in Deutschland verboten...")  und den üblichen Stigmatisierungen und Hetzen, ein scheußlicher Artikel  Ausrasten

Viele Grüße
Sh3rl0ck

« Letzte Änderung: 23. August 2015, um 10:34:03 Uhr von (versteckt) »

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