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 >  Schatzplanet > Nachrichten & Presse (Moderator: Tigersteff) > Thema:

 Goldschatz bei Lüneburg gefunden

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Avatar  Goldschatz bei Lüneburg gefunden  (Gelesen 18769 mal) 0
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#30
14. Juli 2015, um 21:47:47 Uhr

Geschrieben von Zitat von pb-cr
Und in NRW.

Wo steht denn das mit den 50%?

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#31
14. Juli 2015, um 21:49:09 Uhr

Ich dachte, wegen der hadrianischen Teilung, steht ja so im BGB.
die bezieht sich ja auf Schatzfunde.

"Handelt es sich bei den gefundenen Sachen um archäologische Funde, wird in allen deutschen Bundesländern (bis auf Bayern) § 984 BGB durch ein von Land zu Land verschieden ausgestaltetes, landesrechtlich begründetes Schatzregal überlagert. Nach diesem Schatzregal steht das Eigentum am denkmalwerten Schatz allein dem Staat zu. "

Quelle: Wikipedia/ hadrianische Teilung

"Ist das ein denkmalwerter schatz?
Wird eine Sache, die solange verborgen gelegen hat, daß der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist (Schatz), entdeckt und infolge der Entdeckung in Besitz genommen, so wird das Eigentum zur Hälfte von dem Entdecker, zur Hälfte von dem Eigentümer der Sache erworben, in welchem der Schatz verborgen war.“
Quelle: bürgerliches Gesetzbuch

« Letzte Änderung: 14. Juli 2015, um 21:52:06 Uhr von (versteckt) »

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#32
14. Juli 2015, um 21:49:47 Uhr

Naja Finderlohn kann es ja nur geben, wenn der Eigentümer ermittelt werden kann. Läuft es sonst nicht als Schatzfund?
Das wird hier bestimmt nicht so sein und dann würde in Bayern ja die Hadrianische Teilung  praktiziert werden.
Da es aber in Niedersachsen gefunden wurde, muss man wohl auf die Großzügigkeit des Amts hoffen.

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#33
14. Juli 2015, um 21:50:03 Uhr

Habe mit Flo schon geschrieben,
alles korekt abgelaufen.
Er hat speziell für dieses Suchgebiet den Auftrag vom LA als ehrenamtlicher Sondler bekommen.
Lach und jetzt kaufen alle den F75 Grinsend 

LG GD Teufel

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#34
14. Juli 2015, um 21:50:13 Uhr

Geschrieben von Zitat von Le
Wo steht denn das mit den 50%?

Ich meine irgendwie wo gelesen zu haben, das der Grundstück Eigentümer und Finder jeweils 50%.

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#35
14. Juli 2015, um 21:51:02 Uhr

Geschrieben von Zitat von Jäger1
Ist das ein denkmalwerter schatz?


Nein, nein

und dann eben doch Zwinkernd

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#36
14. Juli 2015, um 21:51:45 Uhr

Geschrieben von Zitat von pb-cr
Ich meine irgendwie wo gelesen zu haben, das der Grundstück Eigentümer und Finder jeweils 50%.
Das ist nur in Bayern so, das ist die Hadrianische Teilung.

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#37
14. Juli 2015, um 21:52:27 Uhr

Geschrieben von Zitat von pb-cr
Ich meine irgendwie wo gelesen zu haben, das der Grundstück Eigentümer und Finder jeweils 50%.

Ja das ist in Bayern so Zwinkernd

LG GD Teufel

Hinzugefügt 14. Juli 2015, um 21:53:50 Uhr:

Geschrieben von Zitat von pb-cr
Ich meine irgendwie wo gelesen zu haben, das der Grundstück Eigentümer und Finder jeweils 50%.

Ja das ist in Bayern so Zwinkernd

LG GD Teufel

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#38
14. Juli 2015, um 21:54:03 Uhr

Geschrieben von Zitat von Jäger1
Ist das ein denkmalwerter schatz?

Es ist ist Schatzfund. Er wurde wissenschaftlich geborgen und ein Denkmalwert wurde bisher zu keinem Zeitpunkt seitens des zuständigen Amtes negtiv beschieden. Folglich geht der Schatz - da ein Schatzregal greift - in das Eigentum des Landes über. Der Finder wurde offenbar mit wie geschrieben wurde mit 2500 Euro belohnt was dann rund 5 - 6 % des Wertes ausmachen dürfte.

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#39
14. Juli 2015, um 21:55:21 Uhr

Geschrieben von Zitat von MichaelP
Das ist nur in Bayern so, das ist die Hadrianische Teilung.

Also bei mir war es so, ich habe Münze gefunden die wurde vom Aktionhaus geschätzt, Stadt hat die für den schätzpreis bei mir abgekauft. Von der Summe habe ich den Grundstückeigentümer 50% gegeben. Der Stadt hat mich noch darauf hingewissen. 50%/50%

« Letzte Änderung: 14. Juli 2015, um 21:58:03 Uhr von (versteckt) »

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#40
14. Juli 2015, um 21:55:51 Uhr

Das entscheidende ist doch, dass der Finder offenbar zufrieden ist. Also alles gut Smiley

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#41
14. Juli 2015, um 21:56:36 Uhr

Wo kommst denn her und wann war das ?

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#42
14. Juli 2015, um 21:57:47 Uhr

Wann greift denn das:

"Wird eine Sache, die solange verborgen gelegen hat, daß der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist (Schatz), entdeckt und infolge der Entdeckung in Besitz genommen, so wird das Eigentum zur Hälfte von dem Entdecker, zur Hälfte von dem Eigentümer der Sache erworben, in welchem der Schatz verborgen war"
BGB 


Dachte das greift bei "nicht archäologisch wertvollen" funden

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#43
14. Juli 2015, um 21:59:34 Uhr

Geschrieben von Zitat von MichaelP
Wo kommst denn her und wann war das ?

Meinst du mich?

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#44
14. Juli 2015, um 22:00:46 Uhr

Ja genau, dich meine ich.

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