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 >  Schatzplanet > Nachrichten & Presse (Moderator: Tigersteff) > Thema:

 Goldschatz bei Lüneburg gefunden

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Avatar  Goldschatz bei Lüneburg gefunden  (Gelesen 18769 mal) 0
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#90
15. Juli 2015, um 15:26:49 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Frage doch beim Land Niedersachsen nach, deren Begründung kenne ich nicht.

Das überlasse ich der neuen Macht in Sachen Sondlervertretung mit drei Buchstaben! Zwinkernd

Gruß,
Günter

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#91
15. Juli 2015, um 19:17:09 Uhr

Leute macht euch keine Gedanken,  ich war vor drei Wochen dort Picknicken. Irgendwie müssen mir die Münzen dabei aus der Tasche gerutscht sein. Ich wickele die uebrigens immer in Teerpape ein um das Metall vor dem sauren Regen zu schützen.   Grinsend

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#92
15. Juli 2015, um 20:45:59 Uhr

Ich empfehle nochmal meinen ausgezeichneten und äusserst durchdachten Beitrag bezüglich Rechtsfragen in Antwort 67 zu beachten, oder zu widerlegen. Aber gar nix dazu zu sagen und über Rechtsfragen zu diskutieren das geht ja mal garnicht Zwinkernd

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#93
15. Juli 2015, um 21:27:55 Uhr

Ich muss auch noch mal meine Meinung dazu sagen. Anfangs geriet die Diskussion ja etwas aus dem Ruder, aber nach und nach ist doch wieder Sachlichkeit eingekehrt. Meine Fragen wurden zwar nicht beantwortet und doch habe ich Gedankenanstöße zum Thema beigetragen.

Besonders freue ich mich über Drusus Fragen. Archäologie ist nämlich nicht immer das was Archäologen machen,
so einfach nach dem Motto " Toller Finder...alles richtig gemacht...selbstverständlich gehört alles dem Land...bla bla bla". Selbst Jochim kommt jetzt langsam ins nachdenken, so nach dem Motto...."musst mal beim Amt nachfragen, woraus sich der Rechtsanspruch des Landes ergibt".

Kleines Beispiel, wie sie ja in ähnlicher Form schon genannt wurden. : Milchkanne mit 50.000 Euro drin wird ersondelt. Fund gemeldet. Das Ding ist herrenlos. Was nun? Gehört der Fund nun auch dem Land und dann gibt es einen lauten Knall und der Landesarchäologe erscheint im Nebel und erhebt seinen Zeigefinger und ruft mit düsterer Stimme:
"Welch ein wissenschaftlicher Wert !!! Die Zusammensetzung der verschiedenen bunten Scheine lässt uns vermuten, dass sie einst im fernen Griechenland gedruckt wurden, was wieder herum die ausgezeichneten Handelsbeziehungen beweisen könnte, vielleicht klebt in der Milchkanne noch eine Olive oder ein Stück Fetakäse...unser Labor bezahlt von Steuergeldern wird es ergründen...bla bla bla Achja ein Dank dem ehrlichen Finder... Hokus Pokus Fidibus ...drei mal schwarzer Kater!"

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#94
15. Juli 2015, um 21:36:36 Uhr

Er war im Auftrag des Landesamtes auf der Suche an einem Hügelgrab. Er hat eine Nachforschungsgenehmigung und ist als Ehrenamtler an das gebunden was die NFG ihm gestattet oder eben auch nicht.
50 Prozent vom Fund einzusacken steht mit Sicherheit nicht in der NFG.
Anders sähe es aus wenn er ohne NFG unterwegs gewesen wäre, dann könnte man über BGB diskutieren, aber so nicht.

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#95
15. Juli 2015, um 21:42:22 Uhr

Geschrieben von Zitat von Kini
Er war im Auftrag des Landesamtes auf der Suche an einem Hügelgrab. Er hat eine Nachforschungsgenehmigung und ist als Ehrenamtler an das gebunden was die NFG ihm gestattet oder eben auch nicht.
50 Prozent vom Fund einzusacken steht mit Sicherheit nicht in der NFG.
Anders sähe es aus wenn er ohne NFG unterwegs gewesen wäre, dann könnte man über BGB diskutieren, aber so nicht.

Wenn er im Arftrag vom Archis unterwegs war, dann ist er mit 2500€ noch gut bedient. Wenn man im Autrag sucht, muss man alles was man findet an die Archis übergeben. Zumindest wurde mir das so gesagt ( NRW)

« Letzte Änderung: 15. Juli 2015, um 21:44:21 Uhr von (versteckt) »

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#96
15. Juli 2015, um 21:56:06 Uhr

Geschrieben von Zitat von Kini
Er war im Auftrag des Landesamtes auf der Suche an einem Hügelgrab. Er hat eine Nachforschungsgenehmigung und ist als Ehrenamtler an das gebunden was die NFG ihm gestattet oder eben auch nicht.
50 Prozent vom Fund einzusacken steht mit Sicherheit nicht in der NFG.
Anders sähe es aus wenn er ohne NFG unterwegs gewesen wäre, dann könnte man über BGB diskutieren, aber so nicht.


Die Frage stellt sich doch gar nicht, gebe Dir zu 100 Prozent recht, sofern es sich um einen Bodenfund mit wissenschaftlichen Wert bzw. ein Bodendenkmal handelt. Überleg noch mal kurz: Handelt es sich tatsächlich um ein Bodendenkmal? Oder sollte man nicht erst mal ermitteln, wie es im Fundrecht üblich ist- wer der Eigentümer ist. Ich sag mal Bundesbank. Hier geht es nicht um den Wert, sondern um das Recht. Bei ner Tüte Lutscher statt der Münzen wäre genau die gleiche Frage zu stellen. Bloß weil er mit einer NFG unterwegs war gehören die Lutscher nicht dem Land.
Archäologie spricht nämlich nicht umsonst ständig von Bodendenkmal, nämlich deshalb, weil es eins sein muss, ansonsten sind sie gar nicht zuständig. Und tatsächlich gilt dann das BGB.

Hier noch mal : Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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https://de.wikipedia.org/wiki/Bodendenkmal



PS: Anmerken möchte ich noch, dass ich die Situation, so wie sie gelaufen ist, auch völlig ok finde und mich freue, dass der Fund öffentlich wurde, nur bin ich auch an der rechtlichen Situation interessiert. Was ein Bodendenkmal konkret ist, muss doch irgendwie konkret definiert sein. Ich finde es merkwürdig, dass von Amtsseite diese Frage entschieden wird, gerade für solche Fälle wie diesen mit modernen Münzen. Schuld ist die schwammige Gesetzeslage. Ich hätte es lieber, wenn ein konkretes Datum bzw. ein Fundalter darüber entscheidet, was ein Bodendenkmal ist und was nicht. Geht sicher den meisten hier so, denn es würden sich viele Fragen erübrigen. Herzliche Grüße

« Letzte Änderung: 15. Juli 2015, um 22:06:47 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)Themen Schreiber
#97
15. Juli 2015, um 22:05:17 Uhr

Geschrieben von Zitat von Peperoni
Die Frage stellt sich doch gar nicht, gebe Dir zu 100 Prozent recht, sofern es sich um einen Bodenfund mit wissenschaftlichen Wert bzw. ein Bodendenkmal handelt. Überleg noch mal kurz: Handelt es sich tatsächlich um ein Bodendenkmal? Oder sollte man nicht erst mal ermitteln, wie es im Fundrecht üblich ist- wer der Eigentümer ist. Ich sag mal Bundesbank. Hier geht es nicht um den Wert, sondern um das Recht. Bei ner Tüte Lutscher statt der Münzen wäre genau die gleiche Frage zu stellen. Bloß weil er mit einer NFG unterwegs war gehören die Lutscher nicht dem Land.
Archäologie spricht nämlich nicht umsonst ständig von Bodendenkmal, nämlich deshalb, weil es eins sein muss, ansonsten sind sie gar nicht zuständig. Und tatsächlich gilt dann das BGB.

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Mensch Peppi,

es ist doch auch überhaupt keine Rede von einem Fund nach Schatzregal! Er hat einen Finderlohn bekommen weil man offiziel von einem Fund ausgeht, der der Reichsbank gehört. (Nachfolger Bundesbank meine ich) Vermutlich gab es hinter den Kulissen einen Deal, das die Bundesbank zugunsten der NI Landesbank verzichtet. Und so hat ihn die Landesregierung NI vorläufig übernommen und einen Finderlohn ausgezahlt.

Somit ist die Archäologie auch nicht zuständig. Das sie mit dem Fund arbeiten darf ist jetzt wohl ein Deal zwischen dem Land und dem Amt Zwinkernd

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#98
15. Juli 2015, um 22:11:18 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Mensch Peppi,

es ist doch auch überhaupt keine Rede von einem Fund nach Schatzregal! Er hat einen Finderlohn bekommen weil man offiziel von einem Fund ausgeht, der der Reichsbank gehört. (Nachfolger Bundesbank meine ich) Vermutlich gab es hinter den Kulissen einen Deal, das die Bundesbank zugunsten der NI Landesbank verzichtet. Und so hat ihn die Landesregierung NI vorläufig übernommen und einen Finderlohn ausgezahlt.

Somit ist die Archäologie auch nicht zuständig. Das sie mit dem Fund arbeiten darf ist jetzt wohl ein Deal zwischen dem Land und dem Amt Zwinkernd

Mensch danke für die Aufklärung. Dann sind die Archis ja raus. Ich hatte verschiedene Berichte gelesen. Im inneren wünsche ich mir, dass sich das Ding doch noch aufklärt. Hin und wieder werden tatsächlich auch moderne Schätze gefunden. Hier in meiner Nähe war es ein Münzschatz mit Diebesgutmünzen und einige Dörfer weiter eine Milchkanne mit 5Kg Haschisch. LG

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#99
15. Juli 2015, um 22:14:50 Uhr

Geschrieben von Zitat von Peperoni
Mensch danke für die Aufklärung.

Ich verweise auf meinen Beitrag 67 und 92

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#100
15. Juli 2015, um 22:23:48 Uhr

Geschrieben von Zitat von Kini
Ich verweise auf meinen Beitrag 67 und 92

Alles gut. Habe mir schon öfter mal Gedanken gemacht, wie es wohl wäre einen Goldbarren mit Hakenkreuz drauf zu finden. Man kann ja mal träumen. Gute Nacht !

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(versteckt)Themen Schreiber
#101
15. Juli 2015, um 22:24:54 Uhr

Ich habe noch mal gegoogelt und festgestellt, dass die Bundesbank doch nicht Rechtsnachfolger der Reichsbank ist.
Allerdings wurde in der Nachkriegszeit das Reichsbankgold gesammelt und es den Staaten, wo es geraubt wurde zurückgegeben oder den Flüchtlingsorganisationen übergeben.

Insofern könnte auch noch politische Brisanz im Fund stecken  Irre

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#102
15. Juli 2015, um 22:29:58 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Ich habe noch mal gegoogelt und festgestellt, dass die Bundesbank doch nicht Rechtsnachfolger der Reichsbank ist.
Allerdings wurde in der Nachkriegszeit das Reichsbankgold gesammelt und es den Staaten, wo es geraubt wurde zurückgegeben oder den Flüchtlingsorganisationen übergeben.

Insofern könnte auch noch politische Brisanz im Fund stecken Irre

Zumal ja auch keine deutschen Münzen dabei sind. Mir fiel gleich der 93jährige ein, der die Sachen der Juden im KZ eingesammelt hat und die Wertgegenstände an die SS weitergeleitet hat... er steht derzeit vor Gericht. Weshalb soll nicht auch auf ähnlichem Wege das Gold beiseite geschafft worden sein. Schade, dass wir es nicht wissen.

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#103
16. Juli 2015, um 09:53:55 Uhr

Geschrieben von Zitat von Peperoni
Schade, dass wir es nicht wissen.

Ich sag nur Gurlitt, wer weiß was da noch rauskommt. Beutemünzen aus einer ehemals jüdischen Privatsammlung?  Ich hoffe mal dass die Archäologie die Verbergungsspuren beim Ausgraben auch schön gesichert haben. War der Verbergende eventuell Uniformträger? Der Fundzusammenhang wirds zeigen, da bin ich mir sicher, wurde es doch nicht einfach aus dem Boden gerissen wie so manch anderer Fund...

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#104
16. Juli 2015, um 10:06:52 Uhr

Geschrieben von Zitat von Kini
Ich verweise auf meinen Beitrag 67 und 92
Udn hast Du auch einen Beleg, dass Verpackungen, die von der Reichsbank verplombt wurden, nur der Reichbank gehören können?

Konnte nicht z.B. auch ein Geschäftsmann von der Reichsbank 50 genormte Goldmünzen kaufen und hat diese dann entsprechend verplombt erhalten?

Viele Grüße,
Günter

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