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 Mein Besuch bei der Polizei um mich zu informieren....

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(versteckt)Themen Schreiber
#15
19. Juli 2011, um 14:38:02 Uhr

Die blöde Frage ist : Mit oder ohne Genehmigung ?
Weglaufen beweist nur das Du ohne bist.
Wenn Du jetzt kontrolliert gewesen wäre, was hättest Du gemacht ? Was wäre die Konsequenz ? 50 Euro Verwarnungsgeld ?
Diese Frage könnte der Bulle bei Mir nicht beantworten.

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#16
19. Juli 2011, um 14:51:59 Uhr

ich glaub 20€ strafe für die beschädigung der grasnarbe wei mit diesen einweg grills Grinsend

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#17
20. Juli 2011, um 14:03:04 Uhr

hallo gemeinde,

bin aus bawü und habe mal fragen bezgl. sondeln: was muss ich beachten? kann ich einfach so drauf los sondeln? muss ich mir irgendwelche genehmigungen holen etc oder reicht es wenn ich den landwirt/nachbar vor ort frage ob ich mal seinen acker/gartenstück sondeln darf? was ist mit gemachten funden, wann darf ich diese denn behalten? ein bisher habe ich immer im acker beim benachbarten landwirt gesondelt (natürlich mit seiner erlaubnis und doch das ein- o. andere gefunden).

viell kann mir hier jemand mal jemand etwas licht ins dunkel bringen.

danke im voraus

der tordez

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(versteckt)Themen Schreiber
#18
20. Juli 2011, um 14:38:55 Uhr

Hauptsache nicht auf Bodendenkmal ( Genehmigung kriegst Du in BW sowieso nicht, oder Du bist Archäolog ) .
Der Rest dann nur mit Erlaubnis, am best der Besitzer fragen ob sein Grund nicht unter das Bodendenkmalschutz gesetzt untersteht.
Wald gehört das Land bzw. Gemeinde, Sonden erlaubt, Graben aber nicht, da brauchst Du ein Erlaubnis vom Stadt bzw. Forstamt.
So kann NICHTS Dich passieren..

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#19
20. Juli 2011, um 15:38:44 Uhr

Geschrieben von Zitat von dechatillon
So kann NICHTS Dich passieren..
ich will ja nichts sagen aber deutsch sollte es dann schon sein Grinsend

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(versteckt)Themen Schreiber
#20
20. Juli 2011, um 16:16:02 Uhr

Geschrieben von Zitat von sarius11
ich will ja nichts sagen aber deutsch sollte es dann schon sein Grinsend

lol, hast Recht... Es kann Dir nichts passieren  Grinsend
Bin gebürtiger Franzose und habe nie Deutsch in der Schule gelernt, daher manchmal nicht so drauf achten  Zwinkernd

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#21
20. Juli 2011, um 19:18:26 Uhr

ist das echt so? ok, das klingt ja einfach.. eigentlich.. denn was ist ein bodendenkmal? und ist es in bawü schwierig so eine erlaubnis für den wald zu bekommen?!

danke mal für die info

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#22
20. Juli 2011, um 19:31:54 Uhr

Geschrieben von Zitat von sarius11
ich will ja nichts sagen aber deutsch sollte es dann schon sein Grinsend

Moin,

das war völlig überflüssig. Anhand der Formulierungen war klar zu erkennen, dass dechatillon nicht in Deutschland aufgewachsen ist und dafür ist sein Deutsch ausgezeichnet und ich freuen mich, dass wir hier im Forum international sind.

Viuele Grüße

Walter

Hinzugefügt 20. Juli 2011, um 19:34:26 Uhr:

Geschrieben von Zitat von dechatillon
Die blöde Frage ist : Mit oder ohne Genehmigung ?
Weglaufen beweist nur das Du ohne bist.
Wenn Du jetzt kontrolliert gewesen wäre, was hättest Du gemacht ? Was wäre die Konsequenz ? 50 Euro Verwarnungsgeld ?
Diese Frage könnte der Bulle bei Mir nicht beantworten.

Moin,

diese Frage kann die Polizei auch nicht beantworten, weil das Bußgeldverfahren von der unteren Denkmalschutzbehörde geführt wird.

Beim ersten ersten Bußgeld ist mit 800 - 1000 Euro zu rechnen und der Detektor wird beschlagnahmt.

Viele Grüße

Walter

« Letzte Änderung: 20. Juli 2011, um 19:34:26 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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(versteckt)Themen Schreiber
#23
20. Juli 2011, um 19:50:31 Uhr

Geschrieben von Zitat von tordez
ist das echt so? ok, das klingt ja einfach.. eigentlich.. denn was ist ein bodendenkmal? und ist es in bawü schwierig so eine erlaubnis für den wald zu bekommen?!

danke mal für die info

Ich habe mal vor das Forstamt zu kontaktieren um an ein Erlaubnis zu kommen, weil ich damals ein ganzer Fahrrad gefunden habe........ meine Begründung wäre in erste Linie also : Müll melden und als Dankeschön darf ich budeln  Zwinkernd
Ob es klappt, kann ich Dir nicht sagen.
Ich werde Die Woche mal das Amt ansprechen, zudem will ich mal der Heimatmuseum im Dorf besuchen um Mich zu informieren, vielleicht können Die jemand wie ich mal gebrauchen. Je mehr Du hast in der Händen, je besser ist es denke ich.

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#24
20. Juli 2011, um 19:56:32 Uhr

dann mach ich das auch mal - weil wälder wären sicher sehr interessant bei uns in der gegend... aber ärger mit dem amt will ich nicht haben.

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#25
20. Juli 2011, um 21:01:03 Uhr

Tordez, lies dir das BaWü DSchG durch, ich habe es jetzt einmal gemacht und muss sagen:
NIE habe ich es mehr geschätzt, in NRW zu wohnen als jetzt Grinsend Was da an Schärfe drinsteckt, und alles präziser formuliert.

Ich fang mal an:
zur Einzelansicht zur Einzelansicht

§ 21Nachforschungen
Nachforschungen, insbesondere Grabungen, mit dem Ziel, Kulturdenkmale zu entdecken, bedürfen der Genehmigung.
-> Wenn du nach nicht-Kulturdenkmälern suchst, ist alles im grünen Bereich. Schlüßel, Euromünzen etc.

§ 20
Zufällige Funde
(1) Wer Sachen, Sachgesamtheiten oder Teile von Sachen entdeckt, von denen anzunehmen ist, daß an ihrer Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht, hat dies unverzüglich einer Denkmalschutzbehörde oder der Gemeinde anzuzeigen.

Da du nach etwas anderem suchst, kommen für dich gefundene Kulturdenkmäler nur als Zufall in Betracht. Wenn du also annimmst, die römische Münze die zufällig gefunden wurde daran besteht öfftl. Intresse, musst du das melden.

Du kommst außerdem wohl mit dem hier in Kontakt:
§ 8
Allgemeiner Schutz von Kulturdenkmalen
(1) Ein Kulturdenkmal darf nur mit Genehmigung der Denkmalschutzbehörde
    zerstört oder beseitigt werden,
    in seinem Erscheinungsbild beeinträchtigt werden oder
    aus seiner Umgebung entfernt werden, soweit diese für den Denkmalwert von wesentlicher Bedeutung ist.

Wenn du Zufallsfunde die öfftl. Intresse besitzen nicht meldest, OW.
Wenn du ohne Genehmigung nach KD suchst oder in Grabungsschutzzonen gräbst, OW.
Wenn du ein KD veränderst / ein Haar krümmst, OW.

Heißt für die BaWü:
Nachschauen, wo im Denkmalbuch verzeichnete Denkmäler liegen und diese Flächen meiden - ebenso bei den Flächen, wo du denkst, es könnten tatsächlich Denkmäler sein sowie Grabungsschutzzonen.
Wenn du außerhalb dieser Flächen gräbst, das ist nach dem DSchG erlaubt, und einen sog. Zufallsfund machst, melden.
Alles unter der Vorraussetzung du suchst nach nicht-Kulturdenkmälern, wie die meisten hier von uns  Zwinkernd

Fazit: So streng finde ich das DSchG nun doch nicht, Waldsuche ist unter den oben genannten Punkte möglich, als "Zufallsfund" geregelt. Das DschG hier macht keinen Unterschied zwischen eingetragenen und nicht eingetragenen Kulturdenkmälern.
Eines immer im Kopf behalten:Von allen Flächen fernhalten die ein KD sein könnten! Und sich bei Zufallsfunden nicht erwischen lassen Zwinkernd

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#26
20. Juli 2011, um 22:50:14 Uhr

Geschrieben von Zitat von Ernte AG
........ Und sich bei Zufallsfunden nicht erwischen lassen Zwinkernd

Das ist genau das, was das ganze schwierig macht.
- Kontrolle beim Sondeln. Du argumentierst, dass du die gefundene Fibel, die in deiner Tasche gefunden wird, melden willst. Okay....man mag dir glauben. Aber was ist, wenn mal ein Ordnungshüter bei dir zu Hause in die Vitrine schaut? Vielleicht, weil die verflossene Freundin dich angeschwärzt hat. Wie willst du da argumentieren?

Oetti1

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#27
20. Juli 2011, um 23:02:49 Uhr

Aus welchem Anlass darf das Haus durchsucht werden?
Wenn ich sage, Person X schaut Sky schwarz, lädt illegal Musik herunter, kommt da auch kein Sturmtrupp an.

Personen, die Vitrinen voll mit Fundstücken haben, werden wahrscheinlich Ihre Funde verschleiern / auf Trödelmarkt gekauft / geschenkt bekommen. Müsste man einen Rechtsanwalt fragen.
Wenns die Ex wäre: Ich hab nach nicht-KD gesondelt, sie hat KD ausgegraben  Grinsend

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#28
21. Juli 2011, um 06:17:30 Uhr

Geschrieben von Zitat von Oetti1
Das ist genau das, was das ganze schwierig macht.
- Kontrolle beim Sondeln. Du argumentierst, dass du die gefundene Fibel, die in deiner Tasche gefunden wird, melden willst. Okay....man mag dir glauben. Aber was ist, wenn mal ein Ordnungshüter bei dir zu Hause in die Vitrine schaut? Vielleicht, weil die verflossene Freundin dich angeschwärzt hat. Wie willst du da argumentieren?

Oetti1

Moin,

die Praxis war Hessen ist in diesem Fall - vorausgesetzt, Du hast keine NFG - eine Hausdurchsuchung wegen Vd. der Unterschlagung (§ 246 StGB) z. N. des Grundstückseigentümers. Verm. wird der Tatvorwurf jetzt nach Einführung des SR lauten: Vd. der Unterschlagung z. N. des Landes Hessen.

Finden sich bei der Hausdurchsuchung dann weitere nicht gemeldete archäologische Bodenfunde brauchst Du einen guten Rechtsanwalt. Hessen tapst da zwar noch etwas tollpatschig durch die Justizebene, erst neulich hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof das Land verurteilt eine widerrechtlich sichergestellte Münzsammlung herauszugeben, aber alleine schon an der Tatsache, dass der Fall bis zum Verwaltungsgerichtshof (8. Senat Az.: 8 A 1526/10.Z) ging, kann man erkennen, dass so ein Verfahren sich über Jahre hin zieht und erst einmal eine Menge Geld kostet, wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat, die auch Verwaltungsrecht mit abdeckt.

Viele Grüße

Walter

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(versteckt)Themen Schreiber
#29
21. Juli 2011, um 07:27:35 Uhr

Anbei ein Formular. Immer dabei haben mit ein Stift, bei ein guter Fund soll das Ding in ein Plastikbeutel landen mit der ausgefüllt Formular ( so gut wie es geht ), so kann der Beamte Dir sicherlich mehr glauben
 als sonst. Formular ist von Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
www.eifelsucher.de
. Für die GPS Daten sollte ein standard Navigation Gerät reichen um die Daten abzurufen.... ist zwar nicht super genau, musste aber auf 1-2m Unterschied passen.

 


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