Tordez, lies dir das BaWü DSchG durch, ich habe es jetzt einmal gemacht und muss sagen:
NIE habe ich es mehr geschätzt, in NRW zu wohnen als jetzt

Was da an Schärfe drinsteckt, und alles präziser formuliert.
Ich fang mal an:
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§ 21Nachforschungen
Nachforschungen, insbesondere Grabungen, mit dem Ziel, Kulturdenkmale zu entdecken, bedürfen der Genehmigung.
-> Wenn du nach nicht-Kulturdenkmälern suchst, ist alles im grünen Bereich. Schlüßel, Euromünzen etc.
§ 20
Zufällige Funde
(1) Wer Sachen, Sachgesamtheiten oder Teile von Sachen entdeckt, von denen anzunehmen ist, daß an ihrer Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht, hat dies unverzüglich einer Denkmalschutzbehörde oder der Gemeinde anzuzeigen.
Da du nach etwas anderem suchst, kommen für dich gefundene Kulturdenkmäler nur als Zufall in Betracht. Wenn du also annimmst, die römische Münze die zufällig gefunden wurde daran besteht öfftl. Intresse, musst du das melden.
Du kommst außerdem wohl mit dem hier in Kontakt:
§ 8
Allgemeiner Schutz von Kulturdenkmalen
(1) Ein Kulturdenkmal darf nur mit Genehmigung der Denkmalschutzbehörde
zerstört oder beseitigt werden,
in seinem Erscheinungsbild beeinträchtigt werden oder
aus seiner Umgebung entfernt werden, soweit diese für den Denkmalwert von wesentlicher Bedeutung ist.
Wenn du Zufallsfunde die öfftl. Intresse besitzen nicht meldest, OW.
Wenn du ohne Genehmigung nach KD suchst oder in Grabungsschutzzonen gräbst, OW.
Wenn du ein KD veränderst / ein Haar krümmst, OW.
Heißt für die BaWü:
Nachschauen, wo im Denkmalbuch verzeichnete Denkmäler liegen und diese Flächen meiden - ebenso bei den Flächen, wo du denkst, es könnten tatsächlich Denkmäler sein sowie Grabungsschutzzonen.
Wenn du außerhalb dieser Flächen gräbst, das ist nach dem DSchG erlaubt, und einen sog. Zufallsfund machst, melden.
Alles unter der Vorraussetzung du suchst nach nicht-Kulturdenkmälern, wie die meisten hier von uns

Fazit: So streng finde ich das DSchG nun doch nicht, Waldsuche ist unter den oben genannten Punkte möglich, als "Zufallsfund" geregelt. Das DschG hier macht keinen Unterschied zwischen eingetragenen und nicht eingetragenen Kulturdenkmälern.
Eines immer im Kopf behalten:Von allen Flächen fernhalten die ein KD sein könnten! Und sich bei Zufallsfunden nicht erwischen lassen
