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 Mein Besuch bei der Polizei um mich zu informieren....

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Avatar  Mein Besuch bei der Polizei um mich zu informieren....  (Gelesen 9638 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
18. Juli 2011, um 18:56:41 Uhr

Naja, schon irgendwie lustig weil der Herr kein Ahnung gehabt hat.....Er hat mich aber ausdrücklich gesagt das in Deutschland kein Grund ohne Besitzer ist...... wenn nicht eine Privat Personen dann der Staat. Daher Genehmigungspflicht in alle Fälle notwendig.
Und siehe da in der Prospekt Ständer Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://www.mfw.baden-wuerttemberg.de/sixcms/detail.php?id=179346&template=wm_material_detail

Ich nehme es raus und drückt es Ihm in der Hand..."ach ja sehen Sie es gibt doch was".
Dann fragt er mich was ich bisher gefunden habe. Ich habe diese Hülse von der 2WK mit Absicht erwähnt, dann fangt er an mit Waffenschutz Gesetzt usw.....und ich darf es nicht behalten Huch?
In Klartext habe Mir es nicht nach vorne gebracht.....
Jetzt weiß ich dankt der Prospekt das wenn ich auf ein Privat Grundstück erwischt wird beim graben mit ein Fund bei, unterlege ich der § 246StGB wegen Fundunterschlagung.
Ich lasse hier das §DschG weg weil es mich nicht interessiert.
An alle BaWü Einwohner, schaut bei der Polizei vorbei und hole der Prospekt, es ist Brutal wie normalen Leute zu Straftäter gemacht werden.... weil da der Unterschied nicht erklärt wird.


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(versteckt)
#1
18. Juli 2011, um 19:09:07 Uhr

Gut an dem Heft ist, daß es eigentlich keine rechtliche Grundlage für die darin getroffenen Verhaltensmaßgaben gibt. Gut ist auch, daß die Polizei in 99 % der Fälle  nicht nach dem Heftchen handelt. Schlecht ist jedoch, daß dieses Heftchen an Landwirte, Forstbeamte und sogar an Wandervereine ausgegeben wurde und diese Leute daher oftmals übersensibilisiert sind. Kann Dir daher nur raten, was ich selber mache: Laß Dir ein Shirt drucken mit der Aufschrift "SONDENGÄNGER - Sie dürfen gerne Fragen stellen!". Das sorgt für nette Kontakte am Wegesrand, bringt oft gute Tipps und nimmt den Muggels die Scheu vor den zwielichtigen Sondlern. Und lieber sie fragen mich, als daß sie gleich die Polizei rufen...

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(versteckt)Themen Schreiber
#2
18. Juli 2011, um 19:19:03 Uhr

Danke für deine Antwort Jacky. Jetzt weisst ich das ich ohne Erlaubnis nicht graben darf und auch kein Grundstück für´s Sonden betreten darf.
Die blöde Frage : Wo kann ich in ruhe Sonden und Graben ohne Problemen zu bekommen. ? Entlang ein See, entlang eine Straße ? Am Strand ist klar. Wenn ich für jeder Quadratzentimeter ein Erlaubnis braucht dann ist es nur mist.
Die Frage anderes formuliert : Wo geht Ihr Sonden ?

Danke

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#3
18. Juli 2011, um 21:33:09 Uhr

Guten Abend,

der Flyer ist absoluter Mist, man kann ihn sogar kostenlos beim Denkmalamt bestellen  Narr
Wie bereits in deinem Vorstellungsthread geschrieben, kann die Polizei auch nur nach dem entsprechendem Gesetz handeln.
Natürlich, für jeden Grund gibt es einen Besitzer, privat Person, Staat usw. wo steht das man dort nicht  Suchen darf?
Genau, nirgends...
Du brauchst nur für NACHFORSCHUNGEN eine Nachforschungsgenehmigung (NfG), d.h. ohne dieser Genehmigung darfst du nicht gezielt nach Bodendenkmälern suchen!
Was alles ein Bodendenkmal ist, siehst du wenn du in deinem anderen Thread meine Zusammenfassung nochmals liest.
Münzen z.B. können, müssen aber kein Bodendenkmal sein  Belehren
Deshalb haben auch die Behörden sich an ihre eigenen Gesetze zu halten!

Liebe Grüße

Fabian

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(versteckt)Themen Schreiber
#4
18. Juli 2011, um 21:38:51 Uhr

Ja Leon, Sonden ist OK, aber Graben ist nicht OK..... der Polizist sagt auch zu Mir ob es Mir nichts ausmachen wurde wenn Jemand in mein Garten buddeln wurde  Zwinkernd
Er hat schon recht, ich wurde diese Person Erschießen  Smiley
Für Mich ist es alle nur Grauzone und es nervt nicht zu wissen wo mann genau steht. Weil Genehmigung von Besitzer erhält mann nicht einfach so.

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#5
18. Juli 2011, um 21:47:13 Uhr

Also, wenn ich auf einem Feld einen Landwirt  (Bauer) sehe und vorhabe dort zu  Suchen frage ich ihn ob ich dort  Suchen dürfte.
In der Regel sind die meisten einverstanden!
Diese Genehmigung vom Landwirt reicht, wenn du nicht gezielt nach bzw. auf einem Bodendenkmal  Suchen möchtest.
Du darfst mit dieser Genehmigung vom Landwirt SUCHEN und GRABEN! Nur eben nicht gezielt auf einem Bodendenkmal (Grabhügel, Burg, Kastell usw.) oder nach einem Bodendenkmal (kulturhistorische, wertvolle Gegenstände)!
Die einzige Grauzone ist die Definition von einem Bodendenkmal  Zwinkernd


Liebe Grüße

Fabian

PS: wenn einer in deinem Garten gräbt ist das natürlich nicht einfachso erlaubt, wenn er dich aber erst frägt ob er das darf, ist doch alles ok?!

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(versteckt)Themen Schreiber
#6
18. Juli 2011, um 22:01:46 Uhr

Fabian, macht Ihr auch Sonden in Gruppen ? Wenn ja, wurde ich mal 1 x mitkommen um schauen wie es richtig geht.
Und hier zuhause muss ich dann ein paar Bauer abklopfen  Knüppel
Aber auf die Alb sind alle so stur  Ärgerlich
 Weinen

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#7
18. Juli 2011, um 22:24:18 Uhr

Also ich habe einen Freund, der für zahlreiche Äcker auf der Alb die Sondelerlaubnis der Landwirte hat. Sooo schlimm sind die Bauern dort also auch nicht. Und wenn man mal den Fuß in einem Gebiet hat, erschließen sich neue Flächen fast von selbst - die anderen Bauern sind nämlich neugierig und fragen Dich, was Du tust und bieten Dir dann auch ihre Felder an. Bei der Kontaktaufnahme macht es sich ganz gut, wenn Du ein wenig über die Hintergründe erzählen könntest (also, wieso da überhaupt was auf dem Acker zu finden sein soll -> Misthaufenarchäologie -> Fäkalfelder), ein paar typische Funde (Reichspfennige, Miederhaken, Musketenkugel) vorzeigen könntest und dem Bauern außerdem sagst, daß Du sein Feld nicht nur von giftigem Blei und Munitionsresten befreien würdest, sondern ihm auch gerne mal bei der Suche nach einem untergepflügten Grenzstein behilflich wärst.

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(versteckt)Themen Schreiber
#8
18. Juli 2011, um 23:01:31 Uhr

Na gut, dann werde ich mal am Wochenende schauen was Die dazu sagen. Mehr als Nein sagen können die nicht  Zwinkernd

Hinzugefügt 19. Juli 2011, um 09:29:47 Uhr:

Ich habe gerade eine Baumschule angesprochen....ALLES KEIN PROBLEMCHEN...ich darf suchen, ich soll nur auf die Baby-Pflanzen aufpassen.

 Küssen


« Letzte Änderung: 19. Juli 2011, um 09:29:47 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#9
19. Juli 2011, um 09:40:44 Uhr

Na siehst DU aht sich doch alles geklärt bei Dir! Wünsche Dir viel erfolg bei der Suche!



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#10
19. Juli 2011, um 09:45:29 Uhr

Geschrieben von Zitat von dechatillon
An alle BaWü Einwohner, schaut bei der Polizei vorbei und hole der Prospekt, es ist Brutal wie normalen Leute zu Straftäter gemacht werden.... weil da der Unterschied nicht erklärt wird.


Junge du legst dich aber komisch an, oder ist was anders hinter deinem Tread  :Smiley

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(versteckt)Themen Schreiber
#11
19. Juli 2011, um 13:08:09 Uhr

Wieso soll was dahinten sein.
Es steht klar drin das mann alle Sondergänger melden muss bei der Polizei, Forstamt usw....
Ich will nicht irgendwie jeder 5 minuten kontrolliert werden weil einer mit sein Hund mich gesehen hat.
Und wir als Armloser Sondengänger werden in das Prospekt nicht von Grabräuber getrennt, alle sind Verbrecher.
Ihr sollte es mal nachlesen, ist echt nicht normal.
Ist Mir auch gerade wieder egal, jetzt habe ich genug Platz um zum Spielen. Und laut der Besitzer von der Baumschule, wurden bereits Leute auf das Grundstück mit Sonden gesehen ohne Genehmigung. Daher weiss ich nicht ob ich da findig werde 

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#12
19. Juli 2011, um 13:44:27 Uhr

@dechatillon:
Ich kenne den Flyer nicht, aber steht da wirklich Grabräuber oder doch eher Raubgräber?

Und vom "harmlosen Sondengänger" ist man schnell mal zum Raubgräber geworden. Das geht schneller als man denkt. Nicht genug informiert und du sondelst auf einem Bodendenkmal oder in einem Grabungsschutzgebiet.

Oetti1

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#13
19. Juli 2011, um 14:04:50 Uhr

ich wohn in nrw und an mir ist im park ein streifenwagen vorbei gefahren ich hab denen sogar gewinkt und die haben zurückgewinkt  Grinsend Grinsend Grinsend Lächelnd Zwinkernd
P.S.: ich war gerade ab graben Grinsend Grinsend Grinsend

gruß sarius


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(versteckt)
#14
19. Juli 2011, um 14:28:30 Uhr

Geschrieben von Zitat von sarius11
ich wohn in nrw und an mir ist im park ein streifenwagen vorbei gefahren ich hab denen sogar gewinkt und die haben zurückgewinkt  Grinsend Grinsend Grinsend Lächelnd Zwinkernd
P.S.: ich war gerade ab graben Grinsend Grinsend Grinsend

gruß sarius

Das gleiche ist mir und einem Kollegen in Köln passiert, waren auf einem Acker wo am Rand nichts wächst und 2m hinter uns auf der Straße fuhren die Cops langsam vorbei, war denen aber egal  Grinsend

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