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 Mein Besuch bei der Polizei um mich zu informieren....

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#30
21. Juli 2011, um 10:47:37 Uhr

Geschrieben von Zitat von dechatillon
Anbei ein Formular. Immer dabei haben mit ein Stift, bei ein guter Fund soll das Ding in ein Plastikbeutel landen mit der ausgefüllt Formular ( so gut wie es geht ), so kann der Beamte Dir sicherlich mehr glauben
 als sonst. Formular ist von Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
www.eifelsucher.de
. Für die GPS Daten sollte ein standard Navigation Gerät reichen um die Daten abzurufen.... ist zwar nicht super genau, musste aber auf 1-2m Unterschied passen.

 


Moin, 

das ist schon mal eine Maßnahme. Wer die Funde einzeln eintütet und mit der Koordinate versieht, vermischt die Funde nicht. Das Vermischen von Funden ist die Ausübung eines Eigentumsrechts und belegt eine Unterschlagung gem. § 246 StGB, wie übrigens auch wegwerfen, verschenken, zerstören, verändern, verarbeiten oder verkaufen.

Viele Grüße

Walter

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#31
21. Juli 2011, um 15:36:27 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
Moin,

das war völlig überflüssig. Anhand der Formulierungen war klar zu erkennen, dass dechatillon nicht in Deutschland aufgewachsen ist und dafür ist sein Deutsch ausgezeichnet und ich freuen mich, dass wir hier im Forum international sind.

Viuele Grüße

Walter


entschuldigung das wollte ich nicht tut mir echt leid Weinen

gruß sarius




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(versteckt)Themen Schreiber
#32
21. Juli 2011, um 16:15:34 Uhr

lol...Für sowas musst Du dich nicht entschuldigen, passiert Mich zu oft um es ernst zu nehmen.  Zwinkernd

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(versteckt)Themen Schreiber
#33
23. Juli 2011, um 09:21:34 Uhr

Ich habe das Prospekt als PDF gefunden.... liest nur Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.denkmalpflege-bw.de/fileadmin/media/publikationen_und_service/infobroschueren/Flyer_Raubgraeber.pdf


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#34
23. Juli 2011, um 09:31:08 Uhr

Geschrieben von Zitat von dechatillon
Ich habe mal vor das Forstamt zu kontaktieren um an ein Erlaubnis zu kommen, weil ich damals ein ganzer Fahrrad gefunden habe........ meine Begründung wäre in erste Linie also : Müll melden und als Dankeschön darf ich budeln  Zwinkernd
Ob es klappt, kann ich Dir nicht sagen.
Ich werde Die Woche mal das Amt ansprechen, zudem will ich mal der Heimatmuseum im Dorf besuchen um Mich zu informieren, vielleicht können Die jemand wie ich mal gebrauchen. Je mehr Du hast in der Händen, je besser ist es denke ich.

also ich hab mich schon mal per mail an das zuständige forstamt gewandt, die meinten, dass rein waldrechtlich nichts gegen das sondeln spreche (incl. graben), aber man solle vorher den zuständigen förster um erlaubnis fragen. aber wer der zuständige förster in dem bestimmten gebiet ist, wollten sie nicht verraten!

(komme aber aus bayern, darum gehts hier gerade nicht, wie ich sehe :/)

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#35
23. Juli 2011, um 09:41:08 Uhr

Geschrieben von Zitat von dechatillon
Armloser Sondengänger 

Sorry, aber wenn ich mir vorstelle ................. Grinsend

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(versteckt)Themen Schreiber
#36
23. Juli 2011, um 10:50:17 Uhr

Ich habe am Freitag direkt hier in meine Stadt eine Nachforschungsgenehmigung (§21DSchG) beantragt und auch es mit der Forstamt erwähnt.
Ich denke das ich sowieso eine absage bekommen werde, die Hoffnung stirbt zuletzte .

Ich habe drauf geschrieben : Ich wurde gern nach alten Wege, alten Münzen sowie alten Transportgegenstände suchen um der Geschichte von unsere Stadt zu ergänzen. Alle relevanten Funde werden nach § 23 DSchG an der Stadt übergeben.
Suchgebiet : Raum xxx sowie Waldstück ( Forstamt  muss informiert werden )
....
Über eine Zusage wurde ich mich freuen, und es könnte auch das Museum hier ergänzen.


Schauen wir mal. :Smiley


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#37
23. Juli 2011, um 11:33:32 Uhr

Geschrieben von Zitat von dechatillon
Ich habe am Freitag direkt hier in meine Stadt eine Nachforschungsgenehmigung (§21DSchG) beantragt und auch es mit der Forstamt erwähnt.
Ich denke das ich sowieso eine absage bekommen werde, die Hoffnung stirbt zuletzte .

Ich habe drauf geschrieben : Ich wurde gern nach alten Wege, alten Münzen sowie alten Transportgegenstände suchen um der Geschichte von unsere Stadt zu ergänzen. Alle relevanten Funde werden nach § 23 DSchG an der Stadt übergeben.
Suchgebiet : Raum xxx sowie Waldstück ( Forstamt  muss informiert werden )
....
Über eine Zusage wurde ich mich freuen, und es könnte auch das Museum hier ergänzen.


Schauen wir mal. :Smiley


da bin ich gespannt halte uns mal auf dem laufenden...

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(versteckt)Themen Schreiber
#38
27. Juli 2011, um 19:04:08 Uhr

So Heute erste Antwort von meine Stadt, Abteilung BAUAMT   Nono

Ich zitiere :

Sehr geehrter Herr xxxxxxxx ,
 
nach Rücksprache mit dem Landesdenkmalamt beim RP Tübingen, ist festzuhalten, dass jeglicher Einsatz eines Metalldetektors genehmigt werden muss. Empfohlen wird, dass Sie mit Herrn Dr. Scheschkewitz beim Landesamt für Denkmalpflege (Tel.: 0711/90445142) Kontakt aufnehmen und eine Genehmigung beantragen. Ein ungenehmigter Einsatz wäre eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld geahndet wird.
 
Freundliche Grüße
 
M. Wissmann
Stadtverwaltung xxxxxxxxx
-Bauamt-


Mann sieht das der Archäologe Ihm Angst gemacht hat  Grinsend

So, jetzt braucht ich eine ernste Antwort hier, was soll ich der Dr. so und so bei der Regierungspräsidium erzählen, ich weisst nicht ob ich mit der am Telefon reden kann ohne wütend zu werden wenn er Mir Angst machen will..... mit Verboten, knast, Todesspritze usw.... ? Ich braucht also Argument. Danke


« Letzte Änderung: 27. Juli 2011, um 19:09:49 Uhr von (versteckt) »

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#39
27. Juli 2011, um 19:55:12 Uhr

Die Frage ist, für was du überhaupt eine NfG haben möchtest.
Möchtest du um eine Burg herum  Suchen oder bist du auf der gezielten Suche nach Bodendenkmälern?
Die Aussage von Herrn Wissmann (auch wenn das Wort Wissen in seinem Namen steht  Narr ) ist absolut falsch, er hat (wissentlich?) Falschinformation verbreitet!
Jeder Mensch darf  ohne einer NfG am Strand (sofern kein Verbot usw.)  Suchen   Idiot

Falls du dennoch eine NfG erhalten möchtest, müsstest du ein ernsthaftes Interesse vorbringen, wildes Hobby- Suchen gilt nicht!


Liebe Grüße und viel Glück ( wirst du brauchen)

Fabian


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(versteckt)Themen Schreiber
#40
27. Juli 2011, um 20:26:34 Uhr

Auf meine damalige Anfrage hatte ich geschrieben : "Ich wurde gern nach alten Wege suchen rum um meine Stadt" dazu noch " es wird gezielt auf alten Transportgegenstände, Haushaltsgegenständen und natürlich Münzen gesucht um Handelswegen wieder zu entdecken"

Das ich jetzt auf Bodendenkmal suchen will ist falsch, da kommts Du nur mit ein Archä rein, BW lasst kein drauf ohne Beobachtung, und hier gibt es sowieso nichts.

Der M.Wissmann habe ich sowieso klar und deutlich geschrieben das auf Privat Grundstück wohl gesucht werden kann mit Erlaubnis der Besitzer, Hauptsache es ist kein BD. Er hat aber keine eigene Meinung geäussert, er hat nur " typisch Beamte" wieder geschrieben was der Dr. Pro so und so Ihm gesagt hat  :Smiley

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#41
27. Juli 2011, um 20:55:57 Uhr

Hallo,

und für was möchtest du denn eine NfG wenn du nicht gezielt nach BD's suchst?
Eine NfG wird nur für die gezielte Suche nach BD's bzw auf BD's benötigt.
Du hast beides nicht vor, d.h. du benötigst keine NfG? Oder hast du vor gezielt nach BDs zu Suchen?


Liebe Grüße

Fabian

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(versteckt)Themen Schreiber
#42
27. Juli 2011, um 21:11:40 Uhr

Warum hat dann der Herr Wissmann meine Anfrage an das RP Tübingen weitergeleitet ?
Da liegt das Problemchen.
Ich habe nur meine Stadt hier gefragt ob ich auf das Land hier mein Detekto einsetzen darf..... und er kommt mit Denkmalschutzbehörde  Brutal

Hinzugefügt 27. Juli 2011, um 21:12:00 Uhr:



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(versteckt)
#43
27. Juli 2011, um 23:25:02 Uhr

Alte Handelswege sind oftmals automatisch BD - wenn Du gezielt danach suchen willst, ist das vermutlich tatsächlich genehmigungspflichtig.

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(versteckt)Themen Schreiber
#44
28. Juli 2011, um 07:36:56 Uhr

So erste Antwort , Heute morgen schon ins Postfach :

Ich zitiere :

Sehr geehrter Herr xxxxxxx,
 
meine Telefonnummer (xxxxxxxxxxxxx) ist bereits auf meiner gestrigen E-Mail bei dem unten aufgeführten Absender vermerkt.
Für die entsprechende Erlaubnis für den Einsatz von Metalldetektoren ist aber – wie bereits ausgeführt – nicht die Stadt Meßstetten, sondern das Landesamt zuständig. Die Stadt Meßstetten wird dann voraussichtlich nichts dagegen haben.
 
Freundliche Grüße
 
M. Wissmann


Das hört sich schon gut an.... jetzt noch mit das Denkmalamt telefonieren....  Anbeten
@Jabberwocky666 : mmmh... diesen Wege sind aber noch nicht gefunden worden....daher kann es nicht sein, wenn es aber so ist wie Du denkst, dann ist ganz Deutschland ein Bodendenkmal   Zwinkernd . Dann hat hier der Herr Wissmann recht, das Landesamt ist dann zuständig.

Grüssen

Hinzugefügt 28. Juli 2011, um 08:07:59 Uhr:

Das habe ich der Dr. Prof, geschickt :

Guten Morgen Dr. Prof. Scheschkewitz,

ich habe vor kurz Kontakt mit der Stadt Meßstetten gehabt wegen das einsetzen eines Metalldetektor in raum Meßstetten.
Der Herr Wissmann hat bereits mit Ihnen telefoniert und hat sich anscheint beraten lassen.
Ich bin leider gerade bei der Arbeit und kann so hier nicht einfach mit Ihnen so los telefonieren.

Der Herr Wissmann hat mich auf das Bodendenkmalschutz aufmerksam gemacht, finde ich nett von Ihm.

Wie Sie jetzt sicherlich wissen, wurde ich gern nach Sachen der Vergangenheit hier suchen, es könnte natürlich alles unter der Detektor kommen, ob vom zweite Weltkrieg wie auch vom erste.
Natürlich schließe ich natürlich nichts aus das ich mal auf irgendwas treffen könnte betreff Römischer Zeit sowie Keltischer Zeit.
In meine Mail an der Herr Wissmann hat ich geschrieben das ich nach alten Wege suchen will, und ich glaube das es hier bereits ein Verbindung ist mit Ihr Amt.

Wenn ich so ein Fund machen sollte, wird natürlich von meine Seite alles gestoppt, GPS Daten werden aufgenommen und an Euch gesendet. Mir ist auch das Schatzregal Prinzip ( § 23 DSchG ) bekannt ( ich weiss nur nicht ab welcher Jahrhundert es dazu gehört : 1871 glaube ich ? ).

Ich kenne die Problemen die Sie mit Raubgräberei haben, dazu gehöre ich nicht und habe auch keine Finanziell Interesse an das ganz, es geht darum mein Hobby fortzusetzen.

Mir ist auch bekannt das ich ohne Grundstück Eigentümer Erlaubnis nicht sonden bzw. graben darf.

Ich wäre schon stolz wenn mein Name in das Heimatmuseum Meßstetten neben ein schöner Fund stehen wurde.

Wenn Sie jetzt meine Anfrage ablehnen sollten, dann hätte ich gern von Ihnen die § gern bekommen.
Und wie trenne ich Bodendenkmalschutz von mein Hobby ab ?

Um ehrlich zu sein, wenn ich böse Absicht hätte, wurde ich sicherlich keinen hier anschreiben. Ich war sogar bei der Polizei in Albstadt um mich beraten zu lassen und habe sogar dieser Raubgräber Prospekt mitgenommen.

Ich hoffe hier mehr an ein zusammenarbeit.

Vielen Dank
 
Mit freundlichen Grüssen
Sincères salutations
Best regards


« Letzte Änderung: 28. Juli 2011, um 08:07:59 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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