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 Mein Besuch bei der Polizei um mich zu informieren....

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(versteckt)
#75
17. September 2011, um 18:42:56 Uhr

In Baden-Württemberg wird theoretisch auch geteilt, trotz Schatzregal.
Das Schatzregal sieht vor, das nur dann nicht geteilt wird, wenn Funde bei staatlichen Grabungen oder illegalen Nachforschungen entdeckt werden. Wenn du also einen Baum in deinem Garten pflanzst  und beim Loch buddeln ein Bodendenkmal entdeckst, wird der ebenso geteilt.
Wie das in der Wirklichkeit aussieht, damit hab ich keine Erfahrung.


Grüße

Fabian

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#76
20. September 2011, um 19:50:25 Uhr

Hi,

danke für die Antwort.
Aber noch eine Frage die für ein Privatgrundstück egal ob Feld oder Wald benötige ich doch keine NFG?
Wahrscheinlich nur bei einem staatlichen Grundstück?
Ich bin mir jetzt nicht sicher ich hätte gedacht schonmal gelesen zu haben wenn ich die Erlaubnis des Förster oder Forstamts habe
das ich dann in einem staatlichen Wald sondeln darf.

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(versteckt)Themen Schreiber
#77
20. September 2011, um 20:01:11 Uhr

Also Du brauchts immer ein NFG egal wo und wie, so wurde es Mir vom LDA gesagt. Ist es richtig oder nicht Huch Kann ich nicht beantworten.

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#78
21. September 2011, um 16:34:36 Uhr

du brauchst keine nfg , denn alles was du nach 1972 in baden - würrtemberg im  boden gefunden hast gehört dem land baden.würtemberg , da es dann automatisch ein bodendenkmal wird dein fundort , so die aussage vom museuum in stgt , landes museum , aber wenn ich es nicht in bw gefunden habe gehört es mir bzw. ich teile mit einem anderen bundes land

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#79
21. September 2011, um 17:02:20 Uhr

Deine bzw. die  Informationen des Museums sind (teilweise) falsch dkebelus.
Du brauchst eine NfG wenn du
a) auf einem Bodendenkmal Suchen möchtest (Burg, Ruinen, Hügelgräber etc.)
b) nach einem Bodendenkmal Suchen möchtest (siehe Definition Bodendenkmal)

Das alles was nach 1972 in BaWü gefunden wird automatisch ein Bodendenkmal ist glaube ich nicht und ist m.E. absoluter Blödsinn.
Es ist auch falsch das es automatisch dem Land gehört, in BaWü herrscht zwar das Schatzregal, das bedeutet aber nicht das dem Staat alles gehört was gefunden wird.
Unters Schatzregal fallen alle Funde, welche bei staatlichen Grabungen gemacht werden ODER bei illegalen Nachforschungen gemacht worden sind.
Beispiel: der Strandsondler findet Reichsmark am Strand.
- deiner Meinung nach also ein Bodendenkmal - ist falsch, siehe Definition Bodendenkmal
Auch in BaWü wird geteilt, sollte der Fund bei einer nicht staatlichen Grabung und bei einer legalen Nachforschungen entdeckt worden sein.

Liebe Grüße

Fabian



EDIT: An dechatillon: Du braucht nicht immer eine NFG, Strandsondler, Spielplatzsondler, Auftragssucher brauchen definitiv keine NfG.
Die normalen Sondengänger brauchen ebenfalls in BaWü keine NfG, außer sie Suchen gezielt nach Bodendenkmalen.

Grüße

Fabian

« Letzte Änderung: 21. September 2011, um 17:04:26 Uhr von (versteckt) »

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#80
21. September 2011, um 19:47:28 Uhr

hier der direkte AUSZUG vom landes museum stgt.
Sollten Sie das abgebildete Beil nach 1972 in Baden-Württemberg gefunden haben, so fordere ich Sie vielmehr auf, es unverzüglich dem zuständigen Denkmalamt vorzulegen, da laut Denkmalschutzgesetz alle in Baden-Württemberg gefundenen Bodendenkmäler und archäologischen Funde automatisch Eigentum des Landes Baden-Württemberg sind.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. G. Kokkotidis


aber ich mach das folgender massen : ich suche auf gestörtem boden . äcker weide wiesen usw. dort frage ich den landwirt um erlaubniss und los Suchen
ps,. bodendenkmal ist ein dehnbarer begriff , und wenn du etwas dementsprechendes findest ist bzw. wird es zum bodendenkmal gemacht kurzer hand. mfg

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#81
21. September 2011, um 20:39:52 Uhr

Oh je oh je, ist das alles ein theater, bis jetzt hat mich zum glück noch keiner vom Acker gejagt.

 Wenn alle Stricke reissen haben wir auch noch unsere eigenen Äcker. Die sind zwar alle verpachtet aber wenn ich da Sondeln will dann mach ich das, da kann kommen wer will.  Knüppel




Hinzugefügt 21. September 2011, um 20:45:00 Uhr:

So hab grade eine Antwort von der Denkmalbehörde meines Landkreises bekommen:

Sehr geehrter Herr xxxxxxx,

die Antwort war dieses mal nicht so schnell und einfach zusammenzutragen; daher hat es jetzt etwas länger gedauert als bei Ihrer ersten Anfrage.

Der Antrag für eine Grabungsgenehmigung kann formlos (also mit eigenen Worten beschreibend) bei mir als Unterer Denkmalschutzbehörde gestellt werden. Reichen Sie den Antrag bitte über die jeweilige Gemeinde oder die Stadt ein. Dieser Verfahrensweg ist in § 24 des Niedersäschsischen Denkmalschutzgesetzes (NDSchG) so vorgesehen. Der Antrag ist schriftlich (nicht per Email) zu stellen. Da eine entsprechende Genehmigung ebenfalls schriftlich - über den Postweg - erteilt wird, muss der Antrag Ihre persönlichen Daten, also Name und vollständige Adresse, enthalten.

Um beurteilen zu können, ob die von Ihnen beabsichtigte Grabung/ Nachforschung aus denkmalschutzrechtlicher Sicht zulässig ist, benötige ich Unterlagen, die folgenden Inhalt aufzeigen müssen:

-    Übersichtskarte

-    Lageplan bzw. Liegenschaftskarte, die den zu Bereich, der mit der Metallsonde begangen werden soll,     genau darstellt (z.B. durch farbige Markierung)

-    Kenntnisse über Bodenfunde dieser Gegend aus der Vergangenheit

-    Beschreibung der Grabungsart (detaillierte Beschreibung der geplanten Vorgehensweise)

-    Beschreibung der Handlungsweise bei Bodenfunden

-    Qualifikationsnachweis, Beschreibung des erworbenen Wissens im Bereich der Grabungskunde oder/ und     Archäologie.

Grundsätzlich geht es also um das Wo? und Wie? Erst wenn diese Fakten hinreichend genau benannt sind, kann eine konkrete Beurteilung erfolgen. Eine allgemeine Grabungsgenehmigung kann nicht erteilt werden.



Wenn Sie das Bedürfnis haben, in dieser Sache ein konkretes Vorgespräch zu führen, bin ich dazu gerne bereit.



Mit freundlichen Grüßen

« Letzte Änderung: 21. September 2011, um 20:45:00 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#82
21. September 2011, um 20:56:41 Uhr

Hallo Christian1983, nein das ist kein Theater sondern eine Diskussion  Zwinkernd
Du redest vom Niedersäschsischen DschG, der Thread geht um eine komplett andere Sache als der Erteilung einer Grabungsgenehmigung in Niedersachsen.
Das DschG in Niedersachsen hat mit dem in Baden-Württemberg nichts gemeinsam und ist daher in diesem Thread nicht relevant!

Liebe Grüße

Fabian

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#83
21. September 2011, um 21:25:53 Uhr

Sorry! Da hab ich mich wohl vertan

lg



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(versteckt)Themen Schreiber
#84
22. September 2011, um 07:31:19 Uhr

Du bist entschuldigt   Amen

 Grinsend lol

Hinzugefügt 22. September 2011, um 07:33:15 Uhr:

Ach ja, ich bin dann Morgen bei Merklingen im Auftrag der LDA unterwegs, wer wurde noch eingeladen Huch
Da wird die neue ICE Strecke abgesucht.

« Letzte Änderung: 22. September 2011, um 07:33:15 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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(versteckt)Themen Schreiber
#85
29. September 2011, um 10:48:01 Uhr

Ich war bei diese Prospektion bei.....naja. der wo mehr Info will kann mich eine PN schicken. Eins sage ich nur:  Down.

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#86
29. September 2011, um 12:40:37 Uhr

Das dacht ich mir schon das das nichts ist  Unentschlossen
Wenigstens hast du ja jetzt was mitbekommen wie das abläuft, trotzdem gut das du dabei warst.  Super
Vielleicht lässt sich ja mal in Zukunft machen mit dem Amt  :Smiley


Liebe Grüße

Fabian


PS: mehr Informationen würden mich freuen, kannst mir ja wenn du mal Zeit findest eine PN senden. Danke  Zwinkernd


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(versteckt)Themen Schreiber
#87
29. September 2011, um 18:23:46 Uhr

Aufgrund der vielen Anfragen :

Prospektion war ein Reinfall, es war nichts zu finden. Es war aber laut der Dr. da auch sehr unwahrscheinlich was zu finden. Das suchen in der erde nach Meldung der Gerät wird nicht von ausgebildeten Archis durchgeführt sondern von der Sondler selbst. lol
Daher stelle ich mal die Frage : Wo ist da die Unterschied ?
Der Dr. sagt das es mit Aufsicht besser ist weil wir die Position und die Tiefe auch gleich mitschreiben.

naja, nach 2 Stunden habe ich die Sachen abgebrochen.

PS: Es wurde nicht mnal ein Versper organisiert als Dankeschön, ich finde es unverschämt  Grinsend

Jetzt bin ich nicht mehr in der Liste, für Die die sowas mitmachen dann noch viel spass.


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#88
29. September 2011, um 20:08:20 Uhr

Jaja...so ist das eben bei uns im Ländle  :Smiley
Bei mir hieß es in einer E-Mail das selbst versierte Laien bei einer Fundbergung den Fundzusammenhang zerstören, nun darf "Jeder" ohne Erklärung drauflos buddeln  Schockiert
Naja, war anzunehmen das es so abläuft...leider  Traurig

Vielleicht lässt sich ja mal was machen  Unentschlossen


Liebe Grüße

Fabian

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#89
29. September 2011, um 23:37:34 Uhr

Hi Dechatillon,

für mich klingt das aber, als wäre das in Ordnung.

- Klar gräbt der Sondler selbst. Sollen die Archäologen jede Aluabziehlasche mit der Kelle fein säuberlich freikratzen? Ausserdem wird es sowieso gestörter Boden sein. Aber die Archäologen wären da, wenn du zum Beispiel ein Fibelfragment gefunden hättest und man dort ein überpflügtes Urnengräberfeld vermuten könnte.
- Klar sagt der Archäologe, dass vermutlich nichts dort ist. Im Vorfeld eines Bauvorhabens schauen sie erst mal in der Landesaufnahme nach, ob da schon mal was auffällig war. Anscheinend nicht. Also suchen Sondler und Augenleser noch mal nach. Finden die auch nichts, geht eine Meldung raus, dass dem Bauvorhaben nichts im Wege steht.
- Klar gibt es nichts zu essen. Hast du schon mal mit so einer Behörde zusammengearbeitet? Die können nicht einfach irgendwelche Essen mit Steuermitteln finanzieren. Das gäbe Schreibaufwand ohne Ende. zumal die für so eine Ausgabe wahrscheinlich noch nicht mal ein Titel/Konto hätten.
- Klar gibt es so eine archäologische Aufsicht. Die kennen dich ja nicht und wissen nicht, was du für einer bist.

Schade, dass du nicht mehr auf der Liste bist. Vielleicht hättest du ja doch mal einen schönen Fund und es gäbe eine Grabung, wo du mit dabei sein könntest. Und vielleicht hättest du die Archäologen kennen gelernt und sie dich. Und vielleicht würden sie dich dann auch ohne Aufsicht auf der Neubautrasse suchen lassen. Alles futsch. Wirklich schade!

Gruß
Oetti1

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