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 NRW - Genehmigung oder nicht das ist hier die Frage

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Avatar  NRW - Genehmigung oder nicht das ist hier die Frage  (Gelesen 28584 mal) 0
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#15
22. Juni 2011, um 19:31:42 Uhr

Geschrieben von Zitat von Mendosa
Hi,
Du brauchst in NRW eine Grabungsgenehmigung, leider. Diese gilt aber nur für Ackerflächen, Wiesen und Wälder sind tabu. Kosten liegen, je nach Kreis, zwischen 50,00 Euro und 500,00 Euro. Wenn Du aber ohne Genehmigung auf eine Ackerfläche erwischt werden solltest (das ist mir in vielen Jahren noch nie passiert), dann ist es eine Ordnungswidrigkeit, also nicht sehr teuer. Wahrscheinlich wirst Du eher einen Platzverweis bekommen und das wars. Am besten immer den Grundstückseigentümer ansprechen (wenn bekannt) und dann hast Du auch nichts böses zu erwarten.

Gruß Mendosa  Zwinkernd
Diese Antwort ist 100% korrekt, wenn man nach Bodendenkmälern suchen will Smiley

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#16
09. November 2011, um 22:01:50 Uhr

hmm. so richtig klar ist mir das jetzt noch nicht.

also, wenn ich den bauer frage und der nichts dagegen hat, darf ich dann in nrw auf nem acker buddeln oder nicht? eigtl müsste das ja rein von der logik erlaubt sein, da der pflug ja eh alles schon 3x umgedreht hat

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#17
09. November 2011, um 23:09:45 Uhr

Solange Du nicht AUF oder NACH einem BODENDENKMAL suchst, kannst Du buddeln bist der Arzt kommt! Den Eigentümer solltest Du natürlich fragen, ob er nichts dagegen hat! So ist es in NRW.

Gruß Markus

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#18
09. November 2011, um 23:26:41 Uhr

Das mag ich eigentlich ma garnicht (Paragraphenscheißer sein)aber für NRW brauchst du eine NFG egal ob du nach BD suchst oder nicht .Nur eine erlaubnis des Landwirt reicht nicht aus .Es könnte ja immer ein BD unter der Spule sein .
Da könnte ja jeder der ne angel hat sich mal am Rhein setzen und Fischen .
 :Smiley

Gruß  aus Lev

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#19
09. November 2011, um 23:32:15 Uhr

@Buddelporsche

Na dann schreib mal, wo das steht. Bin für jeden Hinweis dankbar Zwinkernd

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#20
09. November 2011, um 23:37:33 Uhr

@ Buddelporsche

Dein Vergleich mit dem Angeln hinkt gewaltig. An eine Angel gehen nur Fische, also wer angelt der will Fische fangen.
Aber wer  Suchen der sucht und findet nicht unbedingt Bodendenkmäler.
Viele Grüße
Uwe

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#21
09. November 2011, um 23:39:52 Uhr

Einfach mal beim Boden Denkmal Amt anrufen und nachfragen reicht. Ich darf ja auch kein Auto fahren nur weil ich es kann.
Sollte aber jeder für sich entscheiden .

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.bodendenkmalpflege.lvr.de/kontakt.htm


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#22
09. November 2011, um 23:43:46 Uhr

ist doch diese amüsante Archäologenauffassung von " gesamte BRD = potenzielles BD " die man in entsprechenden Seminaren eingetrichtert bekommt ,nech Zwinkernd

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#23
09. November 2011, um 23:44:33 Uhr

@buddelporsche....

ok, gesetze müssen nicht immer logisch sein, daher magst du recht haben, aber bitte nenne doch einmal den paragraphen, auf den du dich mit deiner aussage beziehst.

danke

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#24
09. November 2011, um 23:48:38 Uhr

Mit nem Auto kannste jemand totfahren. Ne,ne, ne, deine Vergleiche werden immer abenteuerlicher.  Schockiert
Sei ehrlich, Du bist vom Denkmalamt Narr

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#25
10. November 2011, um 00:00:07 Uhr

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.sondengaenger.de.tl/Grabungsgenehmigung-NRW-.htm


so ich hoffe das klappt jezt mal

Nr2

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#26
10. November 2011, um 00:08:30 Uhr

bei mir geht der Link nicht......

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#27
10. November 2011, um 00:11:55 Uhr



2. Ich suche nicht nach Bodendenkmäler also brauche ich keine ?
=================================================================

Irrtum, es steht unter

§ 2 - Begriffsbestimmungen, Absatz 5:

"Bodendenkmäler sind bewegliche oder unbewegliche Denkmäler, die sich im Boden befinden oder befanden. Als Bodendenkmäler gelten auch Zeugnisse tierischen und pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit, ferner Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, die durch nicht mehr selbständig erkennbare Bodendenkmäler hervorgerufen worden sind, sofern sie die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllen".

Und dann - wegen der Definition von Denkmälern und wegen der angekündigten Voraussetzungen - Absatz 1:

"Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen.


Auch Spuren aus dem Zweiten Weltkrieg sind Geschichtsquellen. Aus ihnen können Verhältnisse und Geschehnisse abgelesen und rekonstruiert werden, die in der schriftlichen Überlieferung nicht vorkommen. Es handelt sich also nach § 2 DSchG um Bodendenkmäler, weil sie für die Geschichte des Menschen bedeutend sind und weil für ihre Erhaltung wissenschaftliche Gründe vorliegen. Wenn man danach sucht, braucht man nach § 13 DSchG eine Grabungserlaubnis. Denn in diesen Gesetzesauszügen stehen keine zeitlichen Einschränkungen, im ganzen Gesetz nicht(insgesamt 43 Paragraphen, die aber hier sonst nicht weiter interessieren). Die einzigen relevanten Merkmale sind die Voraussetzungen aus § 2 Absatz 1.


Ergo, sobald jemand seinen Spaten in den Boden sticht und anfängt zu graben, kann er schon gegen geltendes Recht verstoßen.
Es gibt genügend unbewegliche Bodendenkmäler, die nicht in TOPO Karten ausgewiesen sind und woher soll man wissen, dass man auf einem Bodendenkmal sucht, wenn keine Erkundigungen bei den Denkmalbehörden eingeholt werden ? Auch weiß nicht immer der Eigentümer des Ackers, dass dort ein Bodendenkmal liegt! Es gibt 2 schöne Beispiele hier im Forum, wo man beinahe unwissentlich auf einem Bodendenkmal gesucht hätte.


ist nicht mein,sondern eine kopie vom text


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#28
10. November 2011, um 00:20:35 Uhr

Zitat:

Es gibt genügend unbewegliche Bodendenkmäler, die nicht in TOPO Karten ausgewiesen sind und woher soll man wissen, dass man auf einem Bodendenkmal sucht, wenn keine Erkundigungen bei den Denkmalbehörden eingeholt werden ? Auch weiß nicht immer der Eigentümer des Ackers, dass dort ein Bodendenkmal liegt!

Das wäre das einzige Argument, das ich gelten lassen würde. Aber wie ErnteAG schon geschrieben hat : der Vorsatz zählt. Und jetzt mal ehrlich - wenn ich weiß, das dort ein BD ist - dann gehe ich da auch nicht hin. Einfach mal die Kirche im Dorf lassen.

Gruß Markus

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#29
10. November 2011, um 00:21:39 Uhr

Na klar! Der heute verlorene Euro ist schon morgen ein Bodendenkmal. Teufel
Man sollte Menschen die sich so etwas ausdenken entmündigen. Amen

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