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 NRW - Genehmigung oder nicht das ist hier die Frage

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Avatar  NRW - Genehmigung oder nicht das ist hier die Frage  (Gelesen 28739 mal) 0
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#60
14. November 2011, um 16:08:35 Uhr

In derm Teil NRWs, wo ich gewohnt habe, hast du im Durchschnitt alle 800 Meter eine Villa Rustica.
Wie soll man da denn davon ausgehen, nicht auf ein Bodendenkmal zu stoßen!?

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#61
15. November 2011, um 07:39:38 Uhr

Geschrieben von Zitat von - Inhalt entfernt ... Kommerzielle Werbung -
Frei nach dem Motto "Augen zu und durch". und "nach mir die Sinnflut"
Und sich dann wundern das keine NFG mehr ausgestellt wird, resp. bestehende nicht verlängert werden.
Ihr könnt Euch alle mächtig und ohne Unterlass aufregen und sowohl Sondengängern als auch Ämtern Inkompetenz in allen Richtungen vorwerfen. Das ändert aber nichts an der Tatsache das es eine (durchaus sinnvolle) Gesetzesregelung gibt an die sich jede Partei zu halten hat.

Stimmt - da muss nur lange genug "gebettelt" werden das wir in NRW auch noch ein Schatzregal bekommen dann kann man sich auch sicher sein das dann ein Metalldetektorbenutzer auch im Gesetztestext erwähnt wird....


Moin Thomas,

das SR in NW wird ohnehin kommen. Das ist unabhängig von den Diskussionen hier oder von Funden dort. Die Kommission der Landesarchäologen hat sich schon 1998 darauf verständigt in allen BL SR einzuführen. Es scheiterte lediglich immer an den politischen Gegebenheiten. So wurde im Jahr 2000 versucht das SR in Bayern einzuführen. Die Archäologen konnten die SPD überreden den Antrag ins Parlament einzubringen. Der wurde von der CSU Mehrheit abgelehnt, weil es ein SPD-Antrag war.

Für NW wurde bei der letztens durchgeführten Veranstaltung für SG nochmal angesprochen, dass ein SR eingeführt werden soll.

Diskutieriert hier ruhig weiter, es wird keinen Einfluss haben auf ein kommendes SR, das kommt sowieso, weil wir immer nur hier in den Foren den "Dicken" machen, aber nie dort wo es darauf ankommt.

Viele Grüße

Walter

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#62
15. November 2011, um 10:25:55 Uhr



Zum Thema "man nähme es billigend in Kauf, auf ein BD zu stoßen" gilt:
Solange der Sucher darauf vertraut, nicht auf ein BD zu stoßen, ist es kein Eventualvorsatz sondern bewusste Fahrlässigkeit.
Unterstrichen wird dies noch dadurch, dass der durchschnittliche Sucher alle Jubeljahre mal auf ein BD trifft, womöglich in seinem ganzen Sucherleben auf kein einziges BD!
[/quote]


Hallo Ernte AG,
diese bewusste Fahrlässigkeit kann ich nicht erkennen. In dem Moment, in dem ich eine Sonde in die Hand nehme, muss ich mit der theorethischen Möglichkeit rechnen, irgendwann auf ein BD zu stossen. Auch wenn das möglicherweise nie passieren wird.
Wenn ich ein Auto fahre, muss ich damit rechnen irgendwann mal einen Unfall zu bauen. Laut Statistik ist das ja gar nicht so unwahrscheinlich. Also ist demnach Autofahren bewusste Fahrlässigkeit. Das ist ja völlig neue juristische Dimension. Schockiert
Viele Grüße
Uwe

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#63
15. November 2011, um 11:34:35 Uhr

Moin zusammen ,
Ernte AG : ich such seid 4 Jahren und mir ist nicht bekannt ob ich ein BD schon gefunden hab oder nicht, da 85% meiner Funde noch bei BDA liegen .Und jeder der eine NFG hat, weiß das es schonmal bis zu 2 Jahre dauern kann bis sie ausgewertet und eingetragen sind (ich hab zeit Grinsend).Bis dahin such ich weiter, gehe gemüdlich meinen Hobby nach ,schreib meine berichte und gebe meine Funde ab .

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#64
15. November 2011, um 11:37:02 Uhr

Der Archivar meines Vertrauens ist der Meinung, man dürfe gar nicht und nirgends ohne Genehmigung buddeln. Also nicht mal bei solchen Leuten herrscht Gewissheit.
Ich möchte jedenfalls LEGAL sondieren und werde mir eine Genehmigung besorgen, nämlich hier: Professor Baales (für NRW)  LWL-Archäologie für Westfalen Außenstelle Olpe In der Wüste 4 57462 Olpe Tel.: 02761 9375-0 E-Mail: lwl-archaeologie-olpe@lwl.org. Ich werde zeitnah berichten, wie es klappt.
Es sollte für alle Sondengänger selbstverständlich sein, dass man sich ordentlich verhält beim Graben, dafür gibt es ja nu auch solche Foren wie dieses. Mein Interesse gilt der Geschichte, also arbeite ich auch gern mit dem LWL zusammen und erwarte, vernünftige Tipps zu bekommen, wie ich möglichst KEINE Schäden anrichte, sollte ich mal auf ein bis dato unbekanntes BD stossen.
Dazu gehört auch, ein Gerät zu haben, mit dem ich einen Fund exakt orten kann, reicht ja heutzutage jedes Navi oder Smartphone.
Ich denke, wenn ich eine solche Einstellung deutlich mache (und mich dran halte), werde ich auch ohne Schwierigkeit eine Genehmigung bekommen. Sicher ist es hilfreich, wenn man sich im örtlichen Archiv einfindet und sich erst mal mit der Geschichte vor Ort befasst, alte Karten einsieht und echtes Interesse zeigt.
Wenn ich das nicht habe und nur wegen materieller Werte buddeln will, dann gehe ich auch nur die Äcker und Wiesen ab und frage den Eigentümer. Da bin ich schon reichlich beschäftigt.

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#65
15. November 2011, um 11:50:53 Uhr

Pegasuse hat es absolut auf den Punkt gebracht bzw. das wesentliche zusammen gefasst!

Und auch wenn man keine NFG hat sollte man so arbeiten (Funde einmessen und dokumentieren) Schaden tut es nicht und kann bei der späteren Beantragung offene Türen einrennen...
Die Ämter interessiert aber häufig gar nicht die eigentliche Funde (denen fehlt meist einfach der Platz dafür) sondern wo diese genau herstammen so wie  mögliche Beifunde wie Keramik u.ä.
Eine Kiste voll Bodenfunde mit pi mal paddel Fundorten bringt für die wissenschaftliche Auswertung nichts.

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#66
16. November 2011, um 16:37:27 Uhr

Hallo ,
ich habe jetzt , heute , eine Genehmigung erhalten und bin auch sehr froh darüber , die hat 75,- gekostet , ist für ein Jahr gültig , gilt für eine Gemeinde und die Flächen die ich begehen möchte , habe ich dem Amt in Xanten vorher persönlich mitgeteilt, die haben geschaut , ob das Ackerland ist und ob dort ein BD ist.
Die haben mir jetzt zusammen mit der Genehmigung ein DIN A3 Blatt geschickt, wogenau die BD eingetragen sind , sowie die Flächen , die ich begehen darf.


Jetzt kann ich , soweit es der Acker , das Wetter und meine Frau zulässt , in Ruhe sondeln !!! Amen


Gruß der Wachtmeister


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#67
18. November 2011, um 11:11:30 Uhr

WIESO nur war mir klar, dass man auf meine Argumente, Belege und Feststellungen nicht antwortet? Grinsend

- Inhalt entfernt ... Kommerzielle Werbung -: Das hat absolut nichts mit "Augen zu und durch" zu tuen.
Eher mit: "Auge aufs Gesetz und SUCH"

Wir reden hier von der großen Mehrheit, locker 90% der Sucher in NRW, die keine Ausgrabungsgenehmigung hat und auch keine braucht.
Es ist alles ausführlich gesagt worden. Ich warte auf stichhaltige Gegenargumente, Gerichtsurteile etc. Aber auf meine Argumentation wird doch gar nicht eingegangen, diskutiert wird damit auch nicht.
Mir war klar, dass man dem nicht großartig widersprechen kann - WEIL ich mich umfassend informiert habe und mich vorbereitet habe, BEVOR ich meine Beiträge schreibe.
Ich möchte auch eine gewisse Qualität in das Forum bringen und keine Allgemeinplätze raushauen.

Suchnix:
Die bewusste Fahrlässigkeit ist nichts "schlimmes" beim Suchen, der Eventualvorsatz wäre die sogenannte "billligende Inkaufnahme".
Damit habe ich nur verdeutlicht, dass man nichts billigend "in Kauf nimmt"; allerhöchstens bewusst fahrlässig handelt.

Und genau das stimmt, es ist wahrscheinlicher, bei der Autofahrt zum Suchort einen Unfall zu haben als beim Suchen auf ein BD zu stoßen.

Aber redet ruhig weiter um den Kern meiner Aussagen herum. Wichtig ist einfach, dass JEDER, der das Hobby in NRW ausführen möchte, es ohne große Probleme ausführen kann. Und NUR darum geht es mir! Smiley

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#68
18. November 2011, um 11:17:39 Uhr

Geschrieben von Zitat von Ernte AG
Aber redet ruhig weiter um den Kern meiner Aussagen herum. Wichtig ist einfach, dass JEDER, der das Hobby in NRW ausführen möchte, es ohne große Probleme ausführen kann. Und NUR darum geht es mir! Smiley

Der Kern Deiner Aussage ist recht schwammig. Vielleicht solltest Du mal Deine Definition für "ausführen" geben.
Was stellst Du Dir darunter vor? Fakt ist doch das grade in NRW eine NFG verhältnismäßig einfach zu erhalten ist.
Jedoch nur für die Leute die sich mit der Suche auf fest abgegrenzten Arealen zufrieden geben und von gewachsenen Böden runter bleiben.



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#69
18. November 2011, um 12:31:00 Uhr

Geschrieben von Zitat von wachtmeister
Hallo ,
ich habe jetzt , heute , eine Genehmigung erhalten und bin auch sehr froh darüber , die hat 75,- gekostet , ist für ein Jahr gültig , gilt für eine Gemeinde und die Flächen die ich begehen möchte , habe ich dem Amt in Xanten vorher persönlich mitgeteilt, die haben geschaut , ob das Ackerland ist und ob dort ein BD ist.
Die haben mir jetzt zusammen mit der Genehmigung ein DIN A3 Blatt geschickt, wogenau die BD eingetragen sind , sowie die Flächen , die ich begehen darf.


Jetzt kann ich , soweit es der Acker , das Wetter und meine Frau zulässt , in Ruhe sondeln !!! Amen


Gruß der Wachtmeister


Und nicht zu vergessen,wenn der Bauer es überhaupt  zuläßt Zwinkernd
Was bringt eine Genehmigung,wenn der Acker schön eingesät ist Verlegen

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#70
18. November 2011, um 12:56:27 Uhr

Wenn ich es richtig verstanden habe, gilt die Genehmigung für eine ganze Gemeinde. Da wird man wohl genug Äcker und willige Bauern finden.

Gruß
Oetti1

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#71
18. November 2011, um 13:01:42 Uhr

Hallo , ja na klar ; Bauer wird auch gefragt .

Nur mal so am Rande , jeder der in NRW Suchen gehen möchte , muss eine Suchgenehmigung haben , so will es der Gesetzgeber , es gibt keine Gemeinde in NRW , wo es anders ist ! § 13 DSchG NRW ist da eindeutig , , deshalb heisst das Ding ja - 


Hinzugefügt 18. November 2011, um 13:11:18 Uhr:

.... ups , leider oben gesendet , bevor ich weiterschreiben konnte .

DENKMALSCHUTZGESETZ NORDRHEIN WESTFALEN UND NICHT Denkmalschutzverordnung des Kreise ....... .

Vielleicht sollte man auch mal ein Gesetz verstehen , bevor man hier  irgendetwas schreibt .

Mit freundlichen Grüßen
Wachtmeister

« Letzte Änderung: 18. November 2011, um 13:11:18 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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(versteckt)
#72
18. November 2011, um 13:50:13 Uhr

Geschrieben von Zitat von - Inhalt entfernt ... Kommerzielle Werbung -
Der Kern Deiner Aussage ist recht schwammig. Vielleicht solltest Du mal Deine Definition für "ausführen" geben.
Was stellst Du Dir darunter vor?


Der Kern meiner Aussage in DIESEM Thread ist nicht detailliert, da ich viele Stunden an einem ausführlichen Post geschrieben habe und dieser in einem anderen Beitrag, angepinnt, steht.

Zu finden unter:
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http://www.detektorforum.de/smf/rechtliches/in_nrw_ist_das_suchen_und_graben_auch_auf_eingetragenen_bd_erlaubt-t30672.0.html


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Geschrieben von Zitat von wachtmeister
Nur mal so am Rande , jeder der in NRW Suchen gehen möchte , muss eine Suchgenehmigung haben , so will es der Gesetzgeber ...

Vielleicht sollte man auch mal ein Gesetz verstehen , bevor man hier  irgendetwas schreibt.


Lieber Wachtmeister, herzlich willkommen in diesem Forum.
Lies dich doch erstmal ein bisschen ein. Das Rad wurde bereits vor dir erfunden; ausführliches zur Radbauanleitung unter:

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http://www.detektorforum.de/smf/rechtliches/in_nrw_ist_das_suchen_und_graben_auch_auf_eingetragenen_bd_erlaubt-t30672.0.html


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Meine Erfahrungen mit der Polizei, Denkmalämtern und Sondelkollegen haben meine ausführliche "Interpretation" der Gesetzeslage bestätigt.
Nie bekam ich Ärger, im Gegenteil. Der Rücken wurde mir durch die Polizisten dadurch gestärkt, dass Sie keinen Grund sahen, meine Suchtätigkeit irgendwo zu verbieten und mir noch viel Glück wünschten.
Ich bin locker schon auf 200 Leute getroffen, mit denen ich geredet und das Hobby erklärt habe.
Mich haben schon Abertausende Leute "gesehen", da ich auch kein Schamgefühl habe, direkt neben einer Hauptstraße tagsüber zu suchen.
So kam es auch, dass mich eine Dame von der Denkmalbehörde ansprach und nach einer "Ausgrabungsgenehmigung" gefragt hatte.
Da ich ihr mein Hobby, wie in meinem ausführlichen Post beschrieben, erklärte, wollte sie mir gerne etwas anhängen und die Polizei rufen, hat es aber nicht getan, da gegen kein Gesetz verstoßen wurde. Ich habe ihr angeboten, dass sie gerne die 110 wählen kann, ich brav weitersondel und auf die Polizei warte.

Da ich vorbereitet war, die entsprechenden Paragraphen des Denkmalschutzgesetzes kenne und mich nicht überrumpeln lasse, hat Sie eingesehen, dass Sie gegen mich nicht vorgehen kann.
"Aber wenn Sie wirklich ein Bodendenkmal entdecken, melden Sie dies bitte"

"Natürlich  Cool "
Und damit war die Sache geklärt.

Das war meine einzige Begegnung mit denen vom "Amt". Ich habe keine Ahnung, wie radikal andere vom Amt drauf sind.
Die Erfahrungen meiner Kollegen decken sich, Sie haben ähnlich gehandelt und können heute noch legal in aller Öffentlichkeit suchen.

Übrigens:
Wenns "schlecht" läuft, trifft man einmal im Jahr auf jemanden vom Amt.
Wenns gut läuft, nie.


Ich kann sehr gut verstehen, dass die User hier, die eine Ausgrabungsgenehmigung beantragt haben und mit dem Amt zusammenarbeiten, meine Ausführungen konterkarieren wollen. Diese Leute haben das langwierige Prozedere auf sich genommen, sich beim Amt "einscannen lassen" und zahlen auch noch dafür.
Dann will man natürlich auch, dass die anderen Sucher in NRW es genauso machen, verständlich!


Allerdings sollten diese Sondler mit einer Ausgrabungsgenehmigung so fair sein und eingestehen, dass es tatsächlich auch die einfache Lösung OHNE Ausgrabungsgenehmigung gibt, die der Großteil der Sondler in NRW nachgeht.
Und wie dies geht, habe ich ausführlich beschrieben und wir verstoßen hierbei gegen keine Gesetze, können dem Hobby mit einer einfachen Lösung legal nachgehen.



Dies alles kann man auch unter

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http://www.- Inhalt entfernt ... Kommerzielle Werbung -/recht/sondengaengerrechtslage.html


nachlesen, von der ich einige Informationen bekommen habe.



Bin nun wieder mit Kollegen draußen weitersuchen, wie fast jeden Tag Engel Super
Viel Spaß und Gut Fund weiterhin  Reiter

« Letzte Änderung: 18. November 2011, um 13:53:43 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#73
18. November 2011, um 13:53:47 Uhr

@ wachtmeister

Ohne auf die auf die Diskussion über das Gesetz oder wer was nicht verstanden hat nochmal eingehen zu wollen, sehe ich da noch einen anderen Aspekt.
Du suchst in Xanten und musst jederzeit damit rechnen, dass Du auf BDs stösst. Wäre ich Sucher in Xanten oder eines ähnlichen Suchgebietes, würde ich meine Ablehnung einer NFG noch mal überdenken.
Um beim  Suchen meine Ruhe zu haben und nicht ständig irgendwelches Affentheater mit Behörden zu haben.
Also da kann ich Dich gut verstehen.

Viele Grüße
Uwe

Offline
(versteckt)
#74
21. November 2011, um 09:41:42 Uhr

Zur NRW-Genehmigung: der zuständige Prof in Olpe, Prof. Dr. Michael Baales, hat mir mitgeteilt, dass die genehmigende Person wechselt, und der Neue erst ab Mitte Januar am Start ist. Die Suchgenehmigung kostet 75 EUR, das wurde hier schon mal erwähnt (finde ich unverschämt, für ein Jahr). Vielleicht sollte man mal alle positiven Aspekte der registrierten Sondiererei auflisten und sich an die Fraktionsvorsitzenden bei den Landschaftsverbänden wenden. Oder wer legt sonst die Gebühren fest? Beim Kreis sagte man mir "der Gesetzgeber", das könnte hier aber auch der Landschaftsverband sein. Die letztlich ausstellende Behörde ist dann die obere Denkmalbehörde des Gebietes, wo ich suchen will.

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