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 NRW - Genehmigung oder nicht das ist hier die Frage

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Avatar  NRW - Genehmigung oder nicht das ist hier die Frage  (Gelesen 31310 mal) 0
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#45
10. November 2011, um 18:03:22 Uhr

Berichte werden alle halbe jahr geschrieben und abgegeben , die Waldsuche ist grundsätzlich verboten . Auch wenn man dafür zahlt das man suchen gehen kann ,dan mit einen ruhigen gewissen und nicht unbedingt getarnt wie ein einzelkämpfer aus kambotscha . Die arbeit mit Ämtern ist sowas von einfach ,das bischen papierkramm kann jeder machen .Die frage ist eher ob man sein A.....dazu hochbekommt .


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#46
10. November 2011, um 19:53:56 Uhr

Ja, das ruhige Gewissen. Grinsend Das sollte man schon haben. Ich glaube die Definition, was ein gutes Gewissen ist und warum man es hat, wird individuell unterschiedlich beurteilt.
Wenn Du die Bürokratie brauchst um dich sicher zu fühlen, dann handelst Du auch richtig.
Denn das Schlimmste was ich mir vorstellen kann, ist, sich beim Suchen zu tarnen. Grinsend Denn die vielen netten Gespräche mit Spaziergängern, Bauern, Förstern usw. möchte ich nicht missen. Da erfährt man manchmal eine Menge über Dinge die sich in der Vergangenheit abgespielt haben.
Ich wünsche Dir weiterhin viel Spass mit deiner Affinität für deutschen Bürokratieirrsinn. Was mich angeht, mir reicht schon meine Steuererklärung.
Viele Grüße
Uwe


Hinzugefügt 10. November 2011, um 19:55:37 Uhr:

Mir reicht es schon, wenn ich meinen A...... zum  Suchen hochkriege.

« Letzte Änderung: 10. November 2011, um 19:55:37 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#47
11. November 2011, um 14:04:39 Uhr

Man man man, da hat man wegen der Uni einige Tage keine Zeit hier reinzuschauen und schon kommen die Denkmalschutztrolle heraus Zwinkernd

Leute, schaut in die Gesetze!

Es können 99 Leute sagen: "Auf 99% der Flächen NRWS braucht man keine Genehmigung."
Kommt einer dahergelaufen und sagt, "überall ist das Suchen verboten es drohen heftige Strafen jeder verliert seinen detektor ihr kommt alle in den knast wo ihr euch für die seife bücken müsst" wird das genauso gewichtet, wie die 99 anderen Meinungen.

Im Gesetz steht eindeutig:
Wer nach BD suchen will, bedarf der Genehmigung.
-> Wir wollen nicht nach BD suchen, sondern nach Euros etc.
Ein BD dem Gesetz nach ist es erst per Eintragung, oder wenn davon ausgegangen wird, dass es unmittelbar bei Entdeckung eingetragen wird.
-> NUR DIESE eingetragenen BD werden vom DschG NW berührt. Ist eine Burg im Wald sichtbar und ist diese nicht als BD eingetragen, so begeh ich keine OW/Straftat, wenn ich mich hier dumm und dusselig suche / grabe.

Von daher sind Buddelporsches Wk2-Stellungen ein gutes Beispiel:
Sind diese WK2 Stellungen als BD eingetragen? Wohl nicht, denn mir selbst sind keine einzigen WK2 Sachen als ortsfestes BD bekannt. Also könnt ihr euch da dumm und dusselig suchen / graben.


Kurzfassung:
Es gibt lediglich zwei Sachen, die man beim Denkmalschutz als Sondengänger beachten muss.
1.Mit welchem Vorsatz suche ich? -> Nach € Münzen, nach Jägerpatronen, nach Meteoriten, nach dem Ehering...
2. Beschädige / zerstöre ich eingetragene BD? -> Man darf sogar auf eingetragenen BD suchen, sprich auf einem Hügelwall.
Allerdings darf dieses eingetragene BD nicht beschädigt / zerstört werden.

Was genau "Beschädigen" und "Zerstören" bedeutet, kann nur der Jurist / das Gericht beantworten.

Ich kenne keinen einzigen Fall, wonach jemand wegen des Denkmalschutzgesetzes vor Gericht gelandet ist.
Die einzigen Fälle drehen sich um Unterschlagung -> das Verkaufen von sehr teuren Fundstücken (so ab 10.000€ aufwärts, wann findet man sowas bitte?)
Wenn man sowas finden sollte, dann meldet man das natürlich, was alle 30 Jahre / nie der Fall sein wird.

Bsp. 3m hohes Hügelgrab im Wald:
Wer dort gräbt, z.b. 10cm tief, der wird es nicht beschädigen.
Wer sich allerdings durch die 3m Tiefe durchwühlt, der dürfte damit dieses BD beschädigen, das wäre eine OW.
Ab wann man etwas "beschädigt" kann nur ein Gericht klären. Bislang kein einziges Urteil dazu, das sagt wohl alles!


Bsp. Acker:
Wenn unter einem Acker ein eingetragenes BD liegt, so könnt ihr es unmöglich mit normalem Suchverhalten beschädigen / zerstören, da das Gericht Löcher von ~15cm Tiefe nicht als Beschädiogen ansieht, wenn gleichzeitig der Landwirt 30cm tief pflügt.

Wenn ihr dagegen mit einem Bagger anrollt / eine Autobahn durch den Acker verlegen wollt, DANN kommt ihr in Konflikt mit dem Denkmalschutzgesetz.

Das WISSEN die Denkmalämter und deren "Vasallen" und werden es niemals zulassen, dass ein Fall wegen Grabens auf einem als BD eingetragenen Acker vor Gericht kommt. WEIL das Gericht bestätigen wird, dass der Sondengänger nichts Verbotenes tut, wenn er nur 10cm tief gräbt, der Landwirt dagegen 30cm tief komplett durchpflügt.
Ein solches Urteil öffnet weiteren Sondengänger Tür und Toren, was letztlich die schlechtere Variante für die Denkmalämter wäre.


Man muss es so deutlich sagen, die einzige "Waffe" der Denkmalämter ist:
- Panikmache / Verunsicherung bei Sondenanfängern und nicht selbstbewussten Personen
- Eintrichterung / Vereinnahmung durch meldende Sondengänger, die als Multiplikator in diversen Suchforen die Angst weiter schüren
- Das Gesetz nicht lesen / komplett falsch interpretieren


Ich habe echt keine Lust mehr dies jedesmal ausführlich zu beschreiben, dafür steht unter "Rechtliches" ALLES WAS IHR WISSEN MÜSST FÜR NRW.
Und dies ist KEIN SCHMALER GRAT Grinsend Weltklasse Oetti1 Lächelnd Mein "Weg" ist eine Sucherautobahn mit doppeltem Boden, Leitplanken und Rüttelasphalt, wenn man mal über die Stränge schlägt Zwinkernd

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#48
11. November 2011, um 15:38:16 Uhr

Hallo ErnteAG,
 
Reg Dich nicht auf - bringt nichts! Diese Diskussionen wird es IMMER geben, Ich sage nur: Wer lesen kann ist klar im Vorteil - in diesem Fall das zuständige DSchG.

Außerden ist es dann so wie Du sagtest: Bleibt mehr für mich zu finden! Zwinkernd

Gruß Markus


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#49
11. November 2011, um 15:58:45 Uhr

Geschrieben von Zitat von Ernte AG
Man man man, da hat man wegen der Uni einige Tage keine Zeit hier reinzuschauen und schon kommen die Denkmalschutztrolle heraus Zwinkernd

Leute, schaut in die Gesetze!

Es können 99 Leute sagen: "Auf 99% der Flächen NRWS braucht man keine Genehmigung."
..

Ich finde es eine ziemliche Fehlinformatin der Leute. Denn auch Du hast ja schon bewegliche Bodendenkmäler gefunden und natürlich auch gemeldet.

Wie hat das Amt denn reagiert??

Und mal ehrlich, 99 % der Sondengänger sucht gezielt nach alten Dingen oder hofft zumindest welche zu finden, alls andere wäre gelogen.

Aber es gibt anscheinend Leute die so leben können............

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#50
11. November 2011, um 22:48:04 Uhr

Hallo,
ich finde das ganze Thema ja sehr interessant und es ist doch toll, dass verschiedene Leute ihr Ansichten hier austauschen können! Deswegen freue ich mich auch über Ernte's ausführliche Antworten...solange das ganze friedlich und auf einem gewissen Niveau abläuft, ist doch alles gut. Smiley

Also, um mal das Thema WK Stellungen und keine BD's aufzunehmen. Ich kann da nur ein Beispiel hier aus dem Duisburger Raum nennen, da ist eine Flakstellung als BD eingetragen. Da mich dieses Thema immer nur periphär tangiert hat, weiß ich aber nicht ob es hier davon noch mehr gibt...aber wo eine ist, wird es auch sicherlich mehr geben.

Es gibt im Hinblick auf die Argumentation "ich suche keine BD's" verschiedene juristische Begriffe, die das ganze so etwas schwerer machen.
Der Begriff der Fahrlässigkeit kann hier zum Beispiel genant werden, denn letztendlich nimmst du fahrlässig in Kauf ein BD zu finden. Lebenswahrscheinlichkeit, wie wahrscheinlich ist es, dass du bei einer Suche auf einem Acker nur "Euros" findest.
Die Frage die sich nun hier stellt, da du ja mit keinem Amt zusammenarbeitest, wahrscheinlich auch kein studierter Archäologe bist, und die Funde imho niemandem vorlegst,
wieso  traust du dir zu zu entscheiden was ein potentielles Bodendenkmal "beweglich" darstellt und was nicht. Tendenziell kann in der Tat jede Münze ein bewegliches Bodendenkmal darstellen sofern diese z.B. im Bezug auf die gefundene Örtlichkeit/Region etc. eine Besonderheit aufweist. Eine Einordnung kannst du als Laie garnicht treffen, das kann nur ein Fachmann.
Kleines Zitat: Nach der ständigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts NW reicht es zur Begründung
der Denkmalqualität aus, dass ein Objekt geeignet ist eine bestimmte historische Entwicklung
einer Stadt, Siedlung oder Region aufzuzeigen. Eine Einzigartigkeit oder Seltenheit ist
nicht erforderlich. Demgemäß wird vielen entdeckten Gegenständen unabhängig vom Erhaltungszustand
Denkmalwert zukommen.
Nur wenn sie nie jemandem gezeigt werden der dies aufgrund seiner wissenschaftlichen Bildung und Erfahrung entsprechend bewerten kann, werden sie auch nie diesen Status erhalten und gehen der Allgemeinheit in einer kleinen oder großen Privatsammlung verloren.

Wenn du suchen gehst auf einem Acker wirst du ja sicherlich nicht nur Euros in der Fundtasche haben, wenn dich dann doch mal tatsächlich jemand dahingehend kontrollieren sollte. Welche Erklärung lieferst du dann ab, dann is nix mehr mit "ich suche nur Euros"...(ist jetzt nicht böse gemeint, tatsächlich einfach Interesse).

Auch deine Argumentation mit der Suche auf einem BD finde ich so nicht hinreichend. "Bsp. 3m hohes Hügelgrab im Wald:
Wer dort gräbt, z.b. 10cm tief, der wird es nicht beschädigen." Du zerstörst vielleicht nicht das BD an sich, allerdings den Gesamtbefund des BD's. Ferner können in den von dir bewegten Bodenschichten ebenfalls wiederum BD's (bewegliche") enthalten sein, die du dadurch zerstören könntest.

Wenn alles was in der Pflugschicht liegt zerstört ist oder wird, immerhin hat es ja schon einige hundert Jahre vielleicht darin verbracht, dann müssten wir ja nu alle nur Müll zu Hause in den Vitrinen haben, das Fundforum hier belehrt uns dahingehend allerdings eine Besseren. Insofern kannst du durch unsachgemäßes ausgraben, ich sag nur als Beispiel Grabungshacke, tatsächlich einen Fund und eventuelles bewegliches Bodendenkmal, welches vielleicht Jahrhunderte durch den Pflug verschont blieb mit einem Schlag zerstören.

Sind nur Denkanstöße...Jeder soll nach seiner Fasson glücklich werden.

Aber wenn das alles so klar ist, hinter dem LVR Xanten gibt es ne schöne Wiese...na, wer traut sich... Zwinkernd

Gruß und GF




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#51
11. November 2011, um 23:28:03 Uhr

Die Frage war glaub ich ob in NRW ne NFG zur "Just for Fun"-Sondelei benötigt wird oder nicht ,oder ?
Die Frage in wie fern das "moralisch" vertretbar wär oder nicht, wurde mein ich doch eher nicht gestellt !
Hätte gewissen Schlag von Leuten gegenüber ,die selber stets aufs Äußerste bemüht sind Wahrheit zu verdrehen unds Recht zu ihren Gunsten zu beugen ,nicht die leisesten Gewissensbisse selbst so zu handeln  Engel
Und was denn bitte mit der Allgemeinheit immer ? Den allerlallergrößten Teil dessen was irgendwie offiziell gefunden wird bekommt die Allgemeinheit nie zu sehen und für die daraus (vielleicht)gewonnenen Erkenntnisse können die eigentlich auch ein bisschen dafür zuständigen eh kein Schwein begeistern .....jedenfalls nicht so wie sie es jetzt (nicht) versuchen  Zwinkernd

Zum Thema : Brauchst, wenn du nur just for Fun sondeln und nicht forschen(richtig forschungsprojektmäßig ......keine wirren Auslegungen was alles unter forschen fällt bitte  Zwinkernd )willst und dies nicht auf BD tust ,KEINE Genehmigung in NRW ......falls es einen KLAR definierten anders lautenden Gesetzestext dazu gibt ,bitte melden !

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#52
12. November 2011, um 00:45:44 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sondengängerübermensch
Die Frage war glaub ich ob in NRW ne NFG zur "Just for Fun"-Sondelei benötigt wird oder nicht ,oder ?
Die Frage in wie fern das "moralisch" vertretbar wär oder nicht, wurde mein ich doch eher nicht gestellt !
Hätte gewissen Schlag von Leuten gegenüber ,die selber stets aufs Äußerste bemüht sind Wahrheit zu verdrehen unds Recht zu ihren Gunsten zu beugen ,nicht die leisesten Gewissensbisse selbst so zu handeln  Engel
Und was denn bitte mit der Allgemeinheit immer ? Den allerlallergrößten Teil dessen was irgendwie offiziell gefunden wird bekommt die Allgemeinheit nie zu sehen und für die daraus (vielleicht)gewonnenen Erkenntnisse können die eigentlich auch ein bisschen dafür zuständigen eh kein Schwein begeistern .....jedenfalls nicht so wie sie es jetzt (nicht) versuchen  Zwinkernd

Zum Thema : Brauchst, wenn du nur just for Fun sondeln und nicht forschen(richtig forschungsprojektmäßig ......keine wirren Auslegungen was alles unter forschen fällt bitte  Zwinkernd )willst und dies nicht auf BD tust ,KEINE Genehmigung in NRW ......falls es einen KLAR definierten anders lautenden Gesetzestext dazu gibt ,bitte melden !


Es gibt kein "Just for Fun" Sondeln, das wollte ich mit den obigen Beispielen aufzeigen, da die Wahrscheinlichkeit auf ein bewegliches BD zu stoßen stets gegeben sind. Erkennen ob es sich um ein BD handelt "beweglich", dazu bist du (davon gehe ich mal aus) und 80 Prozent der Just for Fun Sondler garnicht in der Lage...und klar definierte Gesetzestexte gibt es schonmal garnicht, vieles ist Auslegungssache des Gerichtes, oder was meinst du warum es so viele Instanzen gibt durch die man sich klagen kann/muss.

Andersrum kann ich auch sagen, zeig mir den Gesetzestext, wo wortwörtlich steht, dass sondeln immer und zu jeder Zeit erlaubt ist und man keine NFG benötigt, wenn man es nur just for fun betreibt, dies kannst du im Umkehrschluss ebenfalls nicht, da dies ebenfalls reine Auslegungssache des Gesetzestextes ist, die durch Laien durchgeführt wird.

Wie gesagt, wenn das alles so klar ist, dann schwing doch mal die Kelle vor einer Außenstelle des LVR, bin mal gesapnnt was dabei rauskommt... Zwinkernd

Ich finde es lediglich etwas bedenklich eine Rechtsauslegung durch Laien als allgemeingültig und richtig darzustellen und dadurch eventuell Andere/ Beginner in die Schei...e zu reiten, weil sie gutgläubig das hier lesen und glauben, und den Mist dann ausbaden müssen der eventuell für sie dann Konsequenzen hat.
So lange ich kein offizielles Schreiben von irgendeiner Stelle / Rechtsanwalt etc. sehe, dass es so ist wie es manche hier schreiben, ist meine Rechtsauslegung so, dass man letztendlich eine NFG in NRW benötigt, egal ob man nach dem Heiligen Gral oder nach Wurstpellen auf einem Acker sucht.
Muss jeder selber wissen, will keinen hier bekehren oder sonst was, aber stellt nichts als so klar dar was nicht klar ist....

Gruß und GF

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#53
12. November 2011, um 00:59:41 Uhr

@ Benutzername

Also den Begriff der Fahrlässigkeit kann man hier wohl nicht anwenden. Hier gehts wohl eher um Zufallsfunde.
Es wäre ja Blödsinn zu behaupten nur nach Euros zu suchen. Aber die Wahrscheinlichkeit, auf ein Bodendenkmal zu stossen, ist zumindest in meiner Gegend nicht sehr hoch.
Auch jemand mit NFG wird vor Ort entscheiden was er mitnimmt und was nicht, d.h. aussortierter Schrott wird nicht vorgelegt. Eine Beschädigung des Objektes beim Ausgraben kann auch mit NFG passieren
Und bestimmen kann man Dinge ganz gut indem man sie hier im Forum einstellt, wenn man selbst nicht weiterkommt.
Und wenn dann wirklich was dabei ist, was Denkmalwert haben könnte, kann man diesen Fund auch ohne NFG melden. Und einen wertvollen Fund kann man auch mit einer NFG unterschlagen.
Und eine Zusammenarbeit kann nur auf Augenhöhe stattfinden und nicht indem Einer dem Anderen Vorschriften macht.
Die Wiese in Xanten ist, glaube ich,eine Grabungsschutzzone.
Viele Grüße
Uwe

Hinzugefügt 12. November 2011, um 01:10:38 Uhr:

So wie Du es siehst müsste ich, wenn ich als Angler nach Würmern grabe, eine NFG haben.
Das Gesetz ist hier eindeutig: Für eine Suche nach BD braucht man eine NFG.

Hinzugefügt 12. November 2011, um 01:22:23 Uhr:

Auch bei Friedhofgärtnern, Baggerführern, Tiefbaufirmen ist die Wahrscheinlichkeit auf ein BD zu stossen gegeben.
Brauchen die auch eine NFG? Diese Diskussion wird langsam absurd. Doof

Hinzugefügt 12. November 2011, um 01:38:22 Uhr:

Noch eine Anmerkung zur Fahrlässigkeit. Hier dürfte eher der juristische Begriff des billigend in Kauf Nehmens in Frage kommen.

« Letzte Änderung: 12. November 2011, um 01:38:22 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#54
12. November 2011, um 13:05:30 Uhr

Hallo Suchnix,

also du schreibst: "Aber die Wahrscheinlichkeit, auf ein Bodendenkmal zu stossen, ist zumindest in meiner Gegend nicht sehr hoch.
Auch jemand mit NFG wird vor Ort entscheiden was er mitnimmt und was nicht, d.h. aussortierter Schrott wird nicht vorgelegt. Eine Beschädigung des Objektes beim Ausgraben kann auch mit NFG passieren
Und bestimmen kann man Dinge ganz gut indem man sie hier im Forum einstellt, wenn man selbst nicht weiterkommt."

Da liegt ja schon der Fehler drin. Du als Laie kannst garnicht beurteilen was für deine Region ein bewegliches BD darstellt und was nicht. Imho kannst du auch nicht einschätzen inwiefern es wahrscheinlich oder nicht wahrscheinlich ist auf so ein Objekt zu stoßen.
Es kann sich dabei um einen ganz alltäglichen Gegnstand handeln, Blechkrug, Münze, Lederbeschlag etc. Die Entscheidung über die Bedeutung dieses Fundes obliegt nicht dir sondern den Fachleuten in deiner Region . Auch die Leute hier im Forum können bei der Bestimmung eines Fundes nicht deine Regionalgeschichte kennen, da zumeißt auch keine Fundortangaben gemacht werden, imho auch nicht beurteilen inwiefern der Gegenstand für deine Regionalgeschichte von Bedeutung ist und eventuell ein BD darstellen können. Dies kann nur in Zusammenarbeit mit den Zuständigen Behörden geschehen.

Ferner schreibst du:" Auch jemand mit NFG wird vor Ort entscheiden was er mitnimmt und was nicht, d.h. aussortierter Schrott wird nicht vorgelegt. Eine Beschädigung des Objektes beim Ausgraben kann auch mit NFG passieren".

Ich nehme bis auf eindeutigen neuzeitlichen Müll alle Funde mit. Auch Eisenfunde (welche Art von Funden, wurde mit meinem zusändigen Archeologen abgesprochen, damit ich ihm nicht zum tausendsten mal, zum Beispiel den selben Granatsplitter vom selben Feld vorlege). Imho sortiere ich nur wirklichen als solchen erkennbaren Neuzeitschrott aus und alles andere wird abgeliefert und dann vor Ort im LVR aussortiert.  Letztendlich ist es auch eine Erfahrungs und Vertrauenssache.
Eine Beschädigung des Objektes kann ich nicht verhindern aber durch entsprechenden Umgang mit meinem Detektor (exaktes Pinpointen) und entsprechenden Grabungsutensilien zumindest minimieren. Aber um nicht päpstlicher als der Papst zu sein, nein, ausschließen kann ich es nicht, dass ich etwas kaputt mache Zwinkernd

Also wenn du als Angler zum Würmersuchen eine Metallsonde benutzt, ja, dann bräuchtest du auch eine NFG.
Zur Absurdität: Jegliche Bauvorhaben werden durch das zuständige Denkmalamt betreut und werden entsprechend "genehmigt". Bei entstehenden Zufallsfunden müssen diese gemeldet werden, Baustopp etc. Egal, geht jetzt zu weit und tut nichts zum Thema.

Direkt hinter dem LVR ist kein Grabungschutzgebiet, normale Ackerfläche, BD fängt dort noch nicht an...also los, wenn alles so klar ist!

Wie gesagt, will keinen hier bekehren, jeder soll suchen wie er glücklich wird, solange er anderen damit nicht schadet. Aber eine durch Laien ausgelegte Rechtsmeinung, ist einfach nur gefährliches Halbwissen. Wobei die Diskussion darüber durchaus erlaubt und berechtigt ist!

Gruß und GF



Hinzugefügt 12. November 2011, um 13:19:50 Uhr:

Ne witzige Möglichkeit noch gefunden: "Gewerbeschein besorgen und nebenberuflich Altmetall sammeln"...kein Gericht der Welt wird einem wohl Berufsverbot erteilen Grinsend
Steht so im "Handbuch für Schatzsucher"...das ist mal ne wirklich orginelle Idee...die NFG der etwas anderen Art Zwinkernd

Gruß und GF

« Letzte Änderung: 12. November 2011, um 13:19:50 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#55
12. November 2011, um 13:40:03 Uhr

Hallo Benutzername,
zunächst mal kannst Du nicht wissen was ich beurteilen kann und was nicht. Ärgerlich Wenn ich mir zB über das Alter eines Gegenstandes nicht im Klaren bin, kann ich dann sehr wohl hier im Forum bestimmen lassen. Und wenn es sich dabei herausstellt, dass es alt oder selten oder beides ist, wird es gemeldet. Amen
Natürlich brauche ich zum Würmersuchen eine Sonde! Ich angel nämlich mit Kupferwürmern. Ironie
Und eins zum Baurecht, da gibt es den Spruch dass in Köln immer nachts betoniert wird. Grinsend
Ich war noch nie in Xanten, habe aber hier im Forum mal was darüber gelesen. Deshalb glaube ich gerne dass Du dich da besser auskennst. Da habe ich wohl Blödsinn geschrieben. Doof
Es geht hier nicht um eine durch Laien ausgelegte Rechtsmeinung, sondern um die Auslegung eines klar definierten Gesetzes.
Für die Suche nach BD braucht man eine NFG, steht da. Was ist daran unklar?
Ich suche nicht nach BD und nehme es allenfalls  billigend in Kauf, dass mir so etwas alle Jubeljahre mal unter die Sonde gerät.
Viele Grüße
Uwe

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#56
12. November 2011, um 13:54:15 Uhr

Hey Uwe,
das gemeine an einem beweglichem BD ist ja, das es weder "alt" noch "selten" sein muss um zu einem BD zu werden....

Ich glaube letztendlich werden wir erst erfahren was Sache ist, wenn es tatsächlich mal zu einem Prozeß kommt und derjenige sich traut darüber zu berichten. Solange fischen wir alle hier im trüben, da ja von den Ämtern letztendlich auch nichts wirklich Konkretes kommt.
Rechtsauslegung ist leider immer so ne Sache, was da steht und wie es ausgelegt wird auch, darum auch der Gang durch die Instanzen.

In Köln wir immer Nachts betoniert...Lach...das find ich gut Grinsend

Gruß und GF

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#57
12. November 2011, um 14:20:15 Uhr

Versteh die BD-Debatte nicht so ganz - um unbekannte BD gehts doch in dem Gesetz gar nicht .
NFG brauchst wenn du auf eingetragenen BD suchen oder gar forschen willst ......sagt auch schon der Begriff NachFORSCHUNGSgenehmigung .
Leute keine Forschung betreiben ,müssen sich solches auch nicht genehmigen lassen ......auf unbekannte BD ausgeweitet bräuchten ansonsten auch,da ja niemand weis wo sie liegen könnten ,ALLE die öfter mal in der Erde wühlen ,als da wären wurmgrabende Angler ,gemüsebeetzurechtmachende Gartenbesitzer ,feldpflügende BAUERN etc. erst mal ne Genehmigung + qualifizierende Ausbildung  Platt

Und das mit den Archis aufm Bau war ja wohl wirklich nScherz ,oder  Grinsend Traurig Lächelnd Alter was die bei mir in den letzten Jahren alles platt gemacht haben ......meine Favoriten sind: fast nie benutzter Parkplatz auf reichlich sehr vollem Urnenacker und Gartenteich vom Bürgermeister eines meiner Nachbardörfer ,der die Hälfte des Hügels unserer alten Bischofsburg gefressen hat - TOP wie die Archis da aufgepasst haben  Super

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#58
14. November 2011, um 15:02:07 Uhr

@Buddelporsche oder andere in NRW, die mit einer Ausgrabungsgenehmigung nach Bodendenkmälern graben:
Ihr könnt mir doch sicher diese einfache Frage beantworten:

Wieviele Bodendenkmäler habt ihr denn bislang entdeckt?

Wenn diese Frage mit einer Zahl größer Null beantwortet wird:
Wurden diese von euch entdeckten Bodendenkmäler eingetragen?
Wieviele Jahre habt ihr gesucht, bis ihr ein Bodendenkmal ausgegraben habt?

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@Benutzername
 Du schreibst: "Wie gesagt, will keinen hier bekehren, jeder soll suchen wie er glücklich wird, solange er anderen damit nicht schadet. Aber eine durch Laien ausgelegte Rechtsmeinung, ist einfach nur gefährliches Halbwissen. Wobei die Diskussion darüber durchaus erlaubt und berechtigt ist!"

Du hast vollkommen Recht!
Archäologen sind allenfalls nur Laien auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften. Die durch die Denkmalämter / Archäologen ausgelegte Rechtsmeinung, man bräuchte für ganz NRW eine Ausgrabungsgenehmigung, ist einfach nur gefährliches Halbwissen.
Es wird durch die Ämter aber so propagiert, dass jeder neue Sucher ein solch gefährliches Halbwissen glaubt. (Siehe diverse Sucher in NRW mit Genehmigung)

Und weil diese Ansicht nur gefährliches Halbwissen ist, gibt es bislang auch kein Gerichtsurteil zu einem Sondengänger in NRW / zum Denkmalschutzgesetz in Verbindung mit einem Sondengänger.

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Zum Thema "man nähme es billigend in Kauf, auf ein BD zu stoßen" gilt:
Solange der Sucher darauf vertraut, nicht auf ein BD zu stoßen, ist es kein Eventualvorsatz sondern bewusste Fahrlässigkeit.
Unterstrichen wird dies noch dadurch, dass der durchschnittliche Sucher alle Jubeljahre mal auf ein BD trifft, womöglich in seinem ganzen Sucherleben auf kein einziges BD!

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#59
14. November 2011, um 15:52:03 Uhr

Frei nach dem Motto "Augen zu und durch". und "nach mir die Sinnflut"
Und sich dann wundern das keine NFG mehr ausgestellt wird, resp. bestehende nicht verlängert werden.
Ihr könnt Euch alle mächtig und ohne Unterlass aufregen und sowohl Sondengängern als auch Ämtern Inkompetenz in allen Richtungen vorwerfen. Das ändert aber nichts an der Tatsache das es eine (durchaus sinnvolle) Gesetzesregelung gibt an die sich jede Partei zu halten hat.

Geschrieben von Zitat von Ernte AG
Und weil diese Ansicht nur gefährliches Halbwissen] ist, gibt es bislang auch kein Gerichtsurteil zu einem Sondengänger in NRW / zum Denkmalschutzgesetz in Verbindung mit einem Sondengänger.

Stimmt - da muss nur lange genug "gebettelt" werden das wir in NRW auch noch ein Schatzregal bekommen dann kann man sich auch sicher sein das dann ein Metalldetektorbenutzer auch im Gesetztestext erwähnt wird....




« Letzte Änderung: 14. November 2011, um 15:58:01 Uhr von (versteckt) »

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