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 NRW - Genehmigung oder nicht das ist hier die Frage

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Avatar  NRW - Genehmigung oder nicht das ist hier die Frage  (Gelesen 28582 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
21. Juni 2011, um 23:12:04 Uhr

Moin

1000mal schon behandelt hier im forum und trotzdem nicht durchsichtig !

Wie den meisten bekannt ist braucht man in NRW eine Grabungsgenehmigung !

Ich wollte schonmal wissen ob alle hier diese haben - Antwort = Geheim

Die Frage stellt sich mir wie folgt : wenn ich die Genehmigung habe bin ich "Erfasst" und somit ist ein behalten eines Fundes sicherlich ünmöglich bzw. ziemlich Gefährlich - !

weiterhin darf ich ja trotz Genehmigung nicht im Wald Sondeln - wenn ich aber bei Youtube schaue sind dort die Sondler im Wald unterwegs ?! also Ohne Genehmigung ?!??! oder.....?

kein Plan ...ich möchte einfach nur so "Just for Fun " Sondeln -nix Besonderes und auch keine Archäologischen ausgrabungen machen

gibt mir dochmal input - gerne per PN - ob Genehmigung in NRW Ja oder Nein - wie macht Ihr es  - bin kein Mitarbeiter einer Behörde oder sonstiges sondern ein kleiner Wicht der gerne ein Schönes Hobby ausüben möchte :-) und die frische Luft geniessen will und evtl. ein paar erfreuliche Funde machen möchte :-)

wie sieht es denn aus wenn ich das erste mal Erwischt werde ohne Genehmigung ? gibt es da nur eine Verwarnung oder gibt es sofort VOLL auf die Mütze - so mit Entzug des Detektors und des Zubehörs - Anzeige - also volles Programm - oder kann man sich erstmal Doof stellen Huch?

Wäre nett wenns mal ein paar Sinnige Antworten geben würde !

Gruss paterle (Blutiger Anfänger mit Ambition zum Profi :-)  lol )




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(versteckt)
#1
21. Juni 2011, um 23:20:00 Uhr

Es geht in NRW rein um den Vorsatz:

Wonach suchst du?
Der relevante Gesetzesabschnitt ist der hier:
§ 13 Ausgrabungen
(1) Wer nach Bodendenkmälem graben [...] will, bedarf hierzu der Erlaubnis der Oberen Denkmalbehörde.


Gehst du davon aus, Bodendenkmäler können dir unter die Sonde kommen, brauchst du die Genehmigung, weil du mit rechnest.
Gehst du davon aus, dass dir keine BD unter die Sonde kommen, du also nicht *nach* BD suchst, kannst du suchen, wo du willst.

Nur nicht auf eingetragenen BD, also hast du nur 99,999% der Fläche NRWS zum Suchen.
Für eingetragene BD gilt:
§ 9 Erlaubnispflichtige Maßnahmen
(1) Der Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde bedarf, wer
Baudenkmäler oder ortsfeste Bodendenkmäler beseitigen, verändern, an einen anderen Ort verbringen oder die bisherige Nutzung ändern will[...]

Ob "verändern" nun ein kleiner Spatenstich ist oder nicht, sei mal dahingestellt. Man darf auf einem eingetragenen BD einen Schlüßel verlieren und danach suchen, nicht graben.
Theoretisch könnte man auch graben auf eingetragenen BD, wenn man dieses nicht verändert. Was verändern heißt, ist wie gesagt Auslegungssache.
Ich möchte so fair sein, einen Kompromiss zu finden dahingehend, dass sich jeder Sondengeher von BD fern hält, im Gegenzug aber die Gewissheit hat, wo keine BD sind, suchen zu können.

Sorry für die enttäuschende Antwort - du darfst nur auf 99,999% der Flächen suchen, nach Erlaubnis des Grundstückeigentümers Grinsend

« Letzte Änderung: 21. Juni 2011, um 23:46:17 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)Themen Schreiber
#2
21. Juni 2011, um 23:50:22 Uhr

Hallo
ist ja schonmal eine anständige Antwort  Lächelnd  Danke !!

gibt es irgendein Buch , Internetseite oder sonstiges wo ich einsehen kann wo in NRW sich diese BD befinden ?

Gruss paterle

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(versteckt)
#3
21. Juni 2011, um 23:52:26 Uhr

Mit der „Hobby-Einstellung“ darfst du dem Amt nicht kommen, dann gibt es gleich zweimal keine Genehmigung. Die Annahme, dir wird alles abgenommen, ist falsch. Nur wenn du etwas von wirklich außergewöhnlichem wissenschaftlichen Wert findest, kann das passieren. Eine Goldmünze aus dem Kaiserreich gehört z. B. nicht dazu. Zwinkernd In NRW gilt außerdem eh die hadrianische Teilung. Frag einfach mal beim Amt an, aber wie gesagt – „so zum Spaß“ gibt's keine NFG. Wenn du nur mal so sondeln willst und keine NFG beantragen willst, geh einfach nicht in den Wald, sondern auf einen Acker. Frag nett den Landwirt, dann sollte das kein Problem sein. Dann musst du kein schlechtes Gewissen haben, dass du was kaputt machst (hat der Pflug schon für dich erledigt) und das graben und suchen an sich ist ungemein leichter. Und es gibt keine Zecken.

Am Besten ist natürlich immer noch, nach einer NFG zu Fragen. Kostet glaube ich in NRW ein paar Euro und einen Lehrgang … wobei ich da wirklich nicht sicher bin … ist aber sonst leicht zu bekommen, im Vergleich zu anderen Bundesländern. Betrachte das alles nicht als Aufwand: es ist eine super Möglichkeit, mehr Aspekte der Geschichte und Archäologie zu entdecken.

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#4
21. Juni 2011, um 23:56:17 Uhr

§ 3 Denkmalliste DSchG
(5) Die Denkmalliste steht hinsichtlich der Eintragung von Baudenkmälern und ortsfesten Bodendenkmälern jedermann zur Einsicht offen.


Du musst zur Unteren Denkmalbehörde deines Kreises.
DU möchtest die BD-Liste sehen, was dir gesetzlich erlaubt wird.
Du musst keinen Grund angeben, einfach nur fragen. So will es das Denkmalschutzgesetz.
Die Einsicht muss dir gewährt werden.

Mach dir Kopien von den roten Gebieten und geh auf diesen nicht suchen.
Da, wo das rote Gebiet aufhört, darfst du selbstverständlich suchen.
Und wenn es nur einen Meter entfernt ist.  Zwinkernd

Ich stelle mir grad sonen Wachhund von Denkmalschützer vor, der dich penibel beobachtet, dass du ja nicht den entscheidenen Schritt zu weit gehst  Grinsend

Herrlich, schlage solche Leute einfach mit dem Gesetz und Ruhe ist  Smiley


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#5
22. Juni 2011, um 00:13:01 Uhr

Ist doch Quatsch! Es gibt durchaus Beamte, die Menschen sind. Die Gesetzeskeule sollte immer die letzte Wahl sein – damit kennen die sich im Zweifelsfall nämlich auch aus. Freundlich nachfragen ist der beste Weg, um schnell und unbürokratisch an eine NFG zu kommen. Und wenn die Behörden dann blocken, kannst du ErnteAGs Rat befolgen. Hinzugehen und zu sagen „Zeigen Sie mir die Denkmalliste, ich weiß, dass ich ein Recht habe, sie zu sehen, auch wenn sie Sondengänger für Raubgräber halten!“ ist einfach nur dämlich. 

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#6
22. Juni 2011, um 05:38:55 Uhr

Der Grundstückseigner, den man ja fragen sollte, ob man betreten und suchen darf und ob er auf Sichtung des Schrotts Wert legt (bei Schatz gehört ihm die Hälfte!), sollte auch wissen, ob sein Anwesen auf der Denkmalliste steht - denn das wird dem Grundeigner von der Behörde mitgeteilt, weil es diesen belastet hinsichtlich denkmalrechtlicher Auflagen.

masterTHief

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(versteckt)Themen Schreiber
#7
22. Juni 2011, um 14:26:40 Uhr

Moin
hab mir heute mal die mühe gemacht und war im Archäologischem Institut Münster !
Leider ist das was Ernte AG geschrieben hat nicht richtig !!
Das Sondeln ist GENERELL in NRW ohne Genehmigung verboten -ob auf dem Acker der wiese oder der Strasse -sobald ein Sondengerät /Detektor zum Einsatz kommt ist eine Genehmigung zwingend Erforderlich - leider unterscheidet das Gesetz hier nicht ob es einBD ist oder nicht -

Gruss paterle

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#8
22. Juni 2011, um 14:51:50 Uhr

Geschrieben von Zitat von paterle
Moin
hab mir heute mal die mühe gemacht und war im Archäologischem Institut Münster !
Leider ist das was Ernte AG geschrieben hat nicht richtig !!
Das Sondeln ist GENERELL in NRW ohne Genehmigung verboten -ob auf dem Acker der wiese oder der Strasse -sobald ein Sondengerät /Detektor zum Einsatz kommt ist eine Genehmigung zwingend Erforderlich - leider unterscheidet das Gesetz hier nicht ob es einBD ist oder nicht -

Gruss paterle

 Schockiert
Wo bitte steht das  im Gesetzsestext.
So lange nicht geziehlt nach Bodendenkmälern gesucht/gegraben wird bedarf es keiner Genehmigung.
LG Martin

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#9
22. Juni 2011, um 14:54:46 Uhr

Schaut zum Beispiel mal hier:
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.lwl.org/wmfa-download/pdf/Grabungsgenehmigungen_fuer_Sondengaenger.pdf#search=%22Recht%20Sondeng%C3%A4nger%22


Besonders Seite 4 unten ist interessant hierzu.
Ich habe aber ansonsten keine Ahnung, wie es in NRW zugeht.

Oetti1

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#10
22. Juni 2011, um 14:58:21 Uhr

Hi Oetti,

relevant für NRW ist aber nur das hier:

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.baurecht.de/denkmalschutzgesetz.html



und daran haben sich auch die Ämter zu halten.

LG Martin

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#11
22. Juni 2011, um 15:01:17 Uhr

Geschrieben von Zitat von paterle
Moin
hab mir heute mal die mühe gemacht und war im Archäologischem Institut Münster !
Leider ist das was Ernte AG geschrieben hat nicht richtig !!
Das Sondeln ist GENERELL in NRW ohne Genehmigung verboten -ob auf dem Acker der wiese oder der Strasse -sobald ein Sondengerät /Detektor zum Einsatz kommt ist eine Genehmigung zwingend Erforderlich - leider unterscheidet das Gesetz hier nicht ob es einBD ist oder nicht -

Gruss paterle

Eigentlich sollten Beamte, die bewusst Falschauskünfte geben, strafrechtlich belangt werden.
Andererseits helfen Sie mir, meine Felder nicht mit anderen Suchern teilen zu müssen  Grinsend

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#12
22. Juni 2011, um 17:00:37 Uhr

Anfragen an sowie Auskünfte von Behörden bitte schriftlich.
Jede zudem schriftliche Auskunft einer Behörde (Verwaltungsakt) ist rechtsmittelfähig, also angreifbar.
Dies wissend, werden Behörden vorsichtiger mit dem, was sie von sich geben!

masterTHief

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#13
22. Juni 2011, um 18:03:23 Uhr

ich brauch keine genehmigung , mich juckt auch das bundesland nicht und wo ich such das entscheid ich und nicht irgendein schild oder gesetz,ob mir das jetzt jemand übel nimmt oder nich tut mir leid

grüße  Reiter


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(versteckt)
#14
22. Juni 2011, um 19:27:18 Uhr

Hi,
Du brauchst in NRW eine Grabungsgenehmigung, leider. Diese gilt aber nur für Ackerflächen, Wiesen und Wälder sind tabu. Kosten liegen, je nach Kreis, zwischen 50,00 Euro und 500,00 Euro. Wenn Du aber ohne Genehmigung auf eine Ackerfläche erwischt werden solltest (das ist mir in vielen Jahren noch nie passiert), dann ist es eine Ordnungswidrigkeit, also nicht sehr teuer. Wahrscheinlich wirst Du eher einen Platzverweis bekommen und das wars. Am besten immer den Grundstückseigentümer ansprechen (wenn bekannt) und dann hast Du auch nichts böses zu erwarten.

Gruß Mendosa  Zwinkernd

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