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 NRW - Genehmigung oder nicht das ist hier die Frage

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Avatar  NRW - Genehmigung oder nicht das ist hier die Frage  (Gelesen 28743 mal) 0
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#30
10. November 2011, um 00:28:42 Uhr

Geschrieben von Zitat von suchnix
Man sollte Menschen die sich so etwas ausdenken entmündigen. Amen
...falls man das nicht schafft ,zumindest nicht ernst nehmen  Cool

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#31
10. November 2011, um 00:30:46 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sondengängerübermensch
...falls man das nicht schafft ,zumindest nicht ernst nehmen  Cool

Das ist die passive Variante.

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#32
10. November 2011, um 00:38:48 Uhr

einzigste für jedermann oder frau verständliche antwort kam von ali genau so sollte mann oder frau es halten schlafende hunde sollen nicht geweckt werden wer natürlich ganz toll da stehen will. vor wem auch immer soll sich doch dem behördenirrsinn hin geben und kann zu mindestens auf der nächsten schlipsträgerparty vor irgendwelchen ungeöffneten jungfrauen angeben was für tolle genehmigungen er doch alles hat welche ihm evt auch die öffnung besagter jungfrauen sogar erleichter.
klopfet so wird euch aufgetan suchert so werdet ihr finden ich suche also finde ich.

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#33
10. November 2011, um 00:45:25 Uhr

ok, wenn ich das jetzt richtig verstehe: solange ich nicht nach Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teilen von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht SUCHE, darf ich 1. sondeln (das darf ich ja wahrscheinlich IMMER) und zweitens auch graben, solange der Bauer des Ackers nichts dagegen hat.

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#34
10. November 2011, um 01:00:14 Uhr

Sondeln darfst Du immer, solange Du nicht nach einem Bodendenkmal suchst oder auf einem Bodendenkmal bist. Wenn der Eigentümer nichts dagegen hat, kannst Du buddeln wie Du willst!

Gruß Markus

« Letzte Änderung: 10. November 2011, um 01:02:13 Uhr von (versteckt) »

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#35
10. November 2011, um 09:40:27 Uhr

Moin zusammen ,hier auch nochmal etwas

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http://de.wikipedia.org/wiki/Sondeng%C3%A4nger



unter Neuzeitsuche und was da drunter steht

gruß

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#36
10. November 2011, um 12:26:26 Uhr

Geschrieben von Zitat von Buddelporsche
Das mag ich eigentlich ma garnicht (Paragraphenscheißer sein)aber für NRW brauchst du eine NFG egal ob du nach BD suchst oder nicht .Nur eine erlaubnis des Landwirt reicht nicht aus .Es könnte ja immer ein BD unter der Spule sein .


Siehe meinen ausführlichen Beitrag hierzu, angepinnt unter: Rechtliches

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http://www.detektorforum.de/smf/rechtliches/in_nrw_ist_das_suchen_und_graben_auch_auf_eingetragenen_bd_erlaubt-t30672.0.html


Buddelporsche, ich hatte bereits Kontakt mit dem Denkmalamt und habe dies genauso geschildert: Ich suche nur nach nicht-BD und beschädige dabei keine eingetragenen BD. Und so wurde es von der Denkmalbehörde abgenickt, auch wenn sie mich auch gern angezeigt hätten oder ähnliches. Sie können es nicht, da ich mich gesetzeskonform verhalte.


Deine Behauptung wird durch nichts gestützt. Sondelanfänger werden aber durch solche Äußerungen von dir verschreckt und das fände ich schade. Jeder ernsthafte Suche in NRW kann gerne meine Beiträge durchlesen, indem ich die aktuelle Rechtslage ausführlich beschreibe.

Letztlich muss jeder selber wissen, was er tut Grinsend Aber umso weniger suchen, desto mehr bleibt mir und meinen Kollegen in Wald, Wiese und Feld über Grinsend

« Letzte Änderung: 10. November 2011, um 12:29:09 Uhr von (versteckt) »

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#37
10. November 2011, um 13:58:39 Uhr

@ Ernte AG
Vielen Dank! Endlich ein vernünftiges Wort! Super
Viele Grüße
Uwe

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#38
10. November 2011, um 14:42:59 Uhr

Ernte AG,ich hoff du hast es dir schriftlich geben lassen ,ansonsten ist es nur heuße luft im Raum .Wenn jemand spass am sondlieren hat ,der sollte sich zu 100% Rechtlich absichern .Eine zusammenarbeit mit BDA ist in meinen augen nicht verkehrt,
aber wie es ja schon oben steht , es bleibt jeden selbst überlassen was er macht oder nicht .
Es ist nicht meine absicht neulinge abzuschrecken ,ein super Hobby wenn man es richtig macht .

Gruß und gut Fund

marius

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#39
10. November 2011, um 14:54:01 Uhr

Geschrieben von Zitat von Buddelporsche
Ernte AG,ich hoff du hast es dir schriftlich geben lassen ,ansonsten ist es nur heuße luft im Raum .Wenn jemand spass am sondlieren hat ,der sollte sich zu 100% Rechtlich absichern .Eine zusammenarbeit mit BDA ist in meinen augen nicht verkehrt,
aber wie es ja schon oben steht , es bleibt jeden selbst überlassen was er macht oder nicht .
Es ist nicht meine absicht neulinge abzuschrecken ,ein super Hobby wenn man es richtig macht .

Gruß und gut Fund

marius

Willst Du damit reklamieren, zu denen zu gehören, die es richtig machen? Traurig Es hat doch niemand was gegen eine Zusammenarbeit mit den Behörden! Aber das was die wollen ist die Unterwerfung, wir sollen uns jedem bürokratischen Unsinn beugen und noch für die entstehenden Kosten aufkommen. Weinen

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#40
10. November 2011, um 15:19:27 Uhr

Ich find es keineswegs eine Unterwerfung wenn man einmal im halben jahr ein Fundbericht schreibt ,deine Belohnung für deine Kosten sind deine Funde Smiley.Hatte grade ein gespräch mit dem Amt (Ausenstelle Overath) und die nette Dame sagte mir nur das suchen mit der Sonde ohne NFG kann recht Teuer werden Weinen.Nur die erlaubnis von Landwirt reicht nicht aus .Ich hoffe am ende des Monats hab ich es auch schriftlich dan stell ich es rein .Meine für mich zuständige Sachbearbeiterin ist grade im Urlaub,deswegen dauerts bissel .



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#41
10. November 2011, um 16:09:26 Uhr

Ich kenne die Regelungen bei euch nicht genau. Aber was ich so gelesen habe, ist es ziemlich einfach, in NRW eine Genehmigung zu erhalten. Ich weiss jetzt garnicht, warum sich einige Leute so sträuben und unbedingt lieber versuchen wollen, den schmalen Grat, den Ernte-AG aufzeigt, zu gehen.

Gruß
Oetti1

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#42
10. November 2011, um 16:18:08 Uhr

na, 1. weil Du damit aktenkundig bist und 2. weil Du ja nicht einfach eine allgemeingültige Genehmigung für ganz NRW bekommst sondern immer explizit einzelne Bereiche angeben musst und 3. es dauern kann.. Zumindest habe ich das so verstanden.

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#43
10. November 2011, um 16:45:53 Uhr

Eine NFG kriegt man sehr leicht in NRW die kosten sind sehr unterschiedlich von 0-75 euro.Ich selbst hab 3 was mein Suchgebiet enorm vergrößert was eigentlich nie und nimmer abgesucht werden kann .Ab der beantragung bis ich die NFG hatte ,waren grade mal 6 wochen vergangen.Also wenn grade drausen alles verschneit ist wäre die beste zeit dazu.
(Aktenkundich)hört sich an wie eine strafakte bei der polizei.Man ist einfach als Sondengänger gemeldet sonst nichts .
Je länger man als solcher gemeldet ist desto größer( kann )das Suchgebiet sein .

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#44
10. November 2011, um 17:25:23 Uhr

Geschrieben von Zitat von Solingen
na, 1. weil Du damit aktenkundig bist und 2. weil Du ja nicht einfach eine allgemeingültige Genehmigung für ganz NRW bekommst sondern immer explizit einzelne Bereiche angeben musst und 3. es dauern kann.. Zumindest habe ich das so verstanden.

4. Du musst Suchgenehmigungen schriftlich vorlegen. Aus meiner Erfahrung ist es überhaupt kein Problem eine zu bekommen.
Aber was ist wenn Du dafür eine Unterschrift brauchst?

5. Du musst regelmässige Suchberichte schreiben. Gut, von mir aus nach jedem Sondeln, wenn entsprechende Funde gemacht wurden. Wenn nicht, Auflistung von rostigen Nägeln und Flaschenverschlüssen.

6. Du musst dafür bezahlen! Dafür das Du eine von dir gekaufte Ausrüstung zur Verfügung stellst und über alles und jedes Rechenschaft ablegst.

7. Du bekommst keine NFG für den Wald.

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