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 Polizei in RLP soll Sonden sicher stellen

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Avatar  Polizei in RLP soll Sonden sicher stellen  (Gelesen 8048 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
24. März 2014, um 12:33:50 Uhr

Mahlzeit,

ich habe soeben von einem Bekannten (ehemaliger Polizist) erfahren, dass die Polizei seit kurzem dazu angehalten sei, jedem Sondler (ohne NFG) den Detektor „sicher zu stellen“!  Polizei
Ich konnte das gar nicht glauben, aber er meinte seit dem Barbarenschatz- Fund soll das so durch gezogen werden…

Wie soll ich mich denn jetzt verhalten, wenn mich tatsächlich jemand  Polizei dabei "erwischt"?

Ich suche eigentlich nur auf Äckern, auf denen ich die Erlaubnis habe vom Bauern. Keine BD’s usw…

Irgendwie bin ich grad ein bissl verwirrt….

Gruß Alex   Schockiert


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#1
24. März 2014, um 12:53:59 Uhr

Ganz einfach... Nicht erwischen lassen oder NFG beantragen....

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#2
24. März 2014, um 12:55:33 Uhr

hallo, krasse Sache,
es gibt 2 Möglichkeiten,

1.) du rufst laut " lebend bekommt ihr mich nie" oder "wenn ihr den Detektor wollt müsst ihr an mir vorbei" während Du gleichzeitig das Weite suchst.

oder,

2.) du besorgst dir ( am besten vorher) beim Landesdenkmalamt eine Genehmigung

Gruß Miraculix

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#3
24. März 2014, um 13:05:22 Uhr

Es gibt zwei Möglichkeiten:

1. Du suchst nach nicht-Denkmälern auf nicht-Denkmalgebieten und nicht-Grabungsschutzgebieten

oder

2. Du musst dir eine Nachforschungsgenehmigung vom Amt holen.

Meine Kollegen und ich bevorzugen die erste Variante.
Diese schließt nämlich sämtliche rechtliche Gründe aus, Gegenstände eingezogen zu bekommen. Und den Polizisten möchte ich sehen, der bei Androhung einer Dienstaufsichtsbeschwerde und entgegen der Rechtslage dann Gegenstände einziehen möchte.

Ganz entspannt weitersuchen und nicht vom "Wahrheitsamt" im Elfenbeinturm ins Boxhorn jagen lassen.

« Letzte Änderung: 24. März 2014, um 13:24:52 Uhr von (versteckt) »

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#4
24. März 2014, um 13:39:34 Uhr

Nur NACHTS sondeln  Suchen

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#5
24. März 2014, um 14:01:12 Uhr

Geschrieben von Zitat von Niete
Nur NACHTS sondeln  Suchen

Ist noch auffälliger als Tags, würde ich nur abraten.

Nachts wurde ich schon 3 mal kontrolliert und Tags 0, obwohl die Polizei Tagsüber an mir vorbeigefahren ist.

« Letzte Änderung: 24. März 2014, um 14:36:24 Uhr von (versteckt) »

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#6
24. März 2014, um 14:12:45 Uhr

Geschrieben von Zitat von Ernte AG
Es gibt zwei Möglichkeiten:

1. Du suchst nach nicht-Denkmälern auf nicht-Denkmalgebieten und nicht-Grabungsschutzgebieten

oder

2. Du musst dir eine Nachforschungsgenehmigung vom Amt holen.

Meine Kollegen und ich bevorzugen die erste Variante.
Diese schließt nämlich sämtliche rechtliche Gründe aus, Gegenstände eingezogen zu bekommen. Und den Polizisten möchte ich sehen, der bei Androhung einer Dienstaufsichtsbeschwerde und entgegen der Rechtslage dann Gegenstände einziehen möchte.

Ganz entspannt weitersuchen und nicht vom "Wahrheitsamt" im Elfenbeinturm ins Boxhorn jagen lassen.

Ich denke auch wie Ernte schon geschrieben hat, dass der Einzug des MDs jeglicher rechtlicher Grundlage widerspricht, wenn du nicht auf einem der genannten Gebiete aufgegriffen wirst.

Wenn Du also mit Genehmigung des Eigentümers auf einem nicht BD od GSG aufgegriffen wirst, können die dir gar nix.
Da würde ich mich jedenfalls wehement zur Wehr setzen, und die müssten mich in Handschellen legen, wenn die meinen MD haben wollen. Und dann sofort ab zum Rechtsanwalt, dann wollen wir mal sehen, wie die Sache ausgeht.

Die haben se doch mittlerweile echt nicht mehr Alle, die feinen Herren in Ihrem Elfenbeinturm. Das regt mich gewaltig auf, dass die zu solchen Massnahmen aufrufen, dabei hätten Sie doch ohne uns Sondler fast gar nix mehr...

VG

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#7
24. März 2014, um 14:13:34 Uhr

immer einen zweiten MD dabei haben....

Ironie hin oder her... mit welcher Begründung darf ein MD eingezogen werden wenn man nicht´s Verbotenes tut?
Also kein Bodendenkmal, kein Loch von galaktischen Ausmaßen, keine Himmelsscheibe im Rucksack und keine Munition in der Hosentasche, Erlaubnis vom Eigentümer..... nur eben keine NFG...

Reicht hier die Ordnungswidrigkeit?
Verdacht auf eine Straftat?
Ermessenssache?

LG
Elmex

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#8
24. März 2014, um 14:19:00 Uhr

mein bruder ist Polizist in Mainz, ich werde Erkundigungen einholen,
andererseits hätte der mich informiert wenn solche Dienstanweisungen rausgingen.......
ich halte das persönlich für ein gerücht
ich sag bescheid wenn ich was weiss.


gruß Miraculix

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#9
24. März 2014, um 15:00:20 Uhr

 Schockiert Haben die sich das bei Putin abgeschaut? 
 

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#10
24. März 2014, um 15:07:53 Uhr

Ich tendiere zu punkt eins .Smiley!!


Hinzugefügt 24. März 2014, um 15:11:56 Uhr:

ABER mal ganz im Ernst.Ich würde wenn die Nachts kämmen einfach übern Acker laufen glaub nicht das die Polizei da grosse lust hat dich da durchs Gestrüpp zu verfolgen mit den komischen Klamotten was die da tragen.

« Letzte Änderung: 24. März 2014, um 15:11:56 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#11
24. März 2014, um 15:12:31 Uhr

und da wir alle sowieso nur nach Meteoriten suchen....

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#12
24. März 2014, um 15:17:14 Uhr

Das wird aber nicht so einfach umzusetzen sein, mein MD würde nicht so ohne weiteres aus meiner Hand gehen  Zwinkernd

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#13
24. März 2014, um 15:37:11 Uhr

Mit den meteoriten suchen ist garnicht mal so schlecht. Das ist doch nicht verboten oder?

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#14
24. März 2014, um 15:39:58 Uhr

....kaputten MD hingeben und beim Abholen reklamieren und ersetzen lassen.

Wäre zwar ne geile Aktion, aber mal Spass beiseite.

Würde mich (rein informativ) auch mal interessieren, unter welchen Voraussetzung der MD eingezogen werden darf. Nehmen die den PP auch mit?

Was passiert, wenn der MD verloren geht, stark beschädigt wird oder nur nen Kratzer aufm Display bekommt.
Ganz dummes Ding - Batterien warn fast leer - bis zur Rückgabe dauert es 8 Wochen und in der der Zwischenzeit sind die Batterien ausgelaufen.

Gibts gleich noch Anzeige hinterher wegen Grabemesser mit Klinge über 12cm? (darf man ja zur Ausübung der Hobbys führen und nutzen, aber da das Hobby in deren Augen "verboten" ist -> dann hat das Messer je keinen Grund am Gürtel zu hängen).

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