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 Richtiges Verhalten wenn man "entdeckt" wird?

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#105
17. Oktober 2011, um 21:52:07 Uhr

Ja stimmt erwischt ist vieleicht nicht immer ganz das richtige word. Aber nun den. Und mit mal such kann man ja auch mal kuken. Aber jetz im winter ist das Nicht so gut. Entweder blödes Wetter oder Termine. Aber so viel erfahrung hab ich noch nicht. Hir oben gibt es nicht so viel wo man suchen könnte. Allso ich habe zwar neben an ein Wald da hab ich viel übern 2. WK gehört. Und da nach dem krieg mit waffen fergraben und Bomben sprenglöcher weis ich auch wo die sind und schützengraben gibt es dort auch.
Aber in Umgebung  gibt es auch viele Hühngräber. Aber worden vor hunderten jahren lehr geräubert aber auf feldern findet man hin und wider mal beim flügen und steine sammeln mal ein steinzeit beil.

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#106
12. Juli 2012, um 23:02:00 Uhr

Naja ich weiss ja nicht ,habe das gerade gelesen,mit dem IT Fachmann,der einen Metalldetektor verkauft hat, aber natürlich kann man Polizei und Staatsanwaltschaft verklagen,es ist in BGB § 839 geregelt,somit ist jeder "Angestellte im öffentlichen Dienst" schadenersatzpflichtig, somit auch Richter ,Staatsanwälte,Polizisten, da die BRD kein souveräner Staat ist, sondern nur eine Teilorganisierung auf den Grenzen des deutschen Reich von 1800 ... das von Bismarck gegründet wurde,in den heutigen Gesetzen steht es auch noch, im BBG z.B. in den Grenzen von 1937. vgl. Carlo Schmid / 6. Sitzung des parlamentarischen Rates, mal zu den Anwälten,diese werden immer auf ihren eigenen Vorteil bedacht sein,wie die Kollegen Politiker,deswegen wird auch nie einer sagen,das wir keinen Friedensvertrag haben,oder das die BRD nicht souverän ist,haha ich lach mich tot...

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#107
13. Juli 2012, um 07:18:04 Uhr

Moin,

was hat eine Klage nach § 839 BGB mit dem Rest Deines Geschreibsels zu tun? Wenn so eine Klage zulässig ist - was sie unzweifelhaft ist, dann steht die Klage ja wohl kaum in einem Zusammenhang damit, ob die Bundesrepublik Deutschland (BRD ist übrigens keine Abkürzung für unsere Republik, soviel solltest Du wenigstens wissen, wenn Du schon glaubst es sei politisch korrekt, dass das Deutsche Reich weiterbestehen würde, sondern so wurden wir lediglich von der DDR-Staatsführung bezeichnet) Deiner Meinung nach kein souveräner Staat sei.

Ich kenne die, nicht nur von Dir, vertretene Meinung hinreichend. Beantworte mir bitte nur, in welchem Zusammenhang die Rechtmäigkeit einer Klage damit stehen sollte.

Viele Grüße

Walter

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#108
03. März 2018, um 02:22:18 Uhr













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Geschrieben von {author}

Hallo,

also, sofern dies auch Brandenburg betreffen sollte, würde es bedeuten, daß ich im Moment keine Gefahr laufe mich strafbar zu machen, da ich nur Schrott aus dem Boden hole  Grinsend . Sollte der ganze Eisenschrott jedoch dennoch ein bewegliches Kulturdenkmal darstellen, dann gute Nacht.

Kleine Anekdote: Als ich Heute auf einem abgeerteten Acker meinen Schrotthandel eröffnete, bemerkte ich plötzlich einen Hund, der sich näherte, mißtrauisch war, kurz knurrte. Als der Hund merkte, daß ich keine Angst vor ihm hatte, war es o.k. für ihn. Ein Pickup hatte den Hund vorauslaufen lassen. Ich hatte, bedingt durch die blöden Piephöhrer beide erst im letzten Moment gesehen. Als der Pickup dann neben mir hielt fragte der Fahrer,(offensichtlich der Bauer), ob ich denn hier Öl gefunden hätte ?  Narr Ich erklärte ihm, was ich so suche und er fragte noch, ob sich das denn lohne? Als ich ihm noch erklären wollte, daß ich auch schön alle Krater wieder zu mache, wollte er das garnicht hören. Interessierte den Mann null die Bohne! Er meinte nur "mit meinem Traktor komme ich da sowieso durch" und "dann noch viel Spaß"  Zwinkernd .
 Also, das war meine erste Begegnung als  Suchen mit der Außenwelt. Sozusagen inflagranti ertappt und siehe da, kein Maulen, keine unangenehmen Fragen, nur n´lockerer Spruch. So könnte es gerne bleiben  Küsschen

Gruß,

Buddelkalle




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