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 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen > Rechtliches > Thema:

 Richtiges Verhalten wenn man "entdeckt" wird?

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Avatar  Richtiges Verhalten wenn man "entdeckt" wird?  (Gelesen 18473 mal) 0
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#45
24. August 2011, um 16:56:40 Uhr

 Ich denke auch daß man mit der Wahrheit am weitesten kommt......aber wieso werden wir eigentlich entdeckt ?!? Weil wir mit diesem Ding rumwedeln.. Suchen....man müsste die Technik irgendwie tarnen. Cool.....in einen Schuh einbauen.... in eine Tasche integrieren und diese dann pendeln lassen.....oder oder oder......natürlich ist dann immer noch zu erklären warum man Zickzack läuft (-:  vielleicht hat jemand eine Idee.....oder gabs hier schon ähnliche Überlegungen ?!? Natürlich wäre diese Methode nur für ein grobes abklopfen eines beliebigen Geländes .....präzises suchen lässt sich so sicher nicht..oder ?!?
Das mit der Meteoritensuche gefällt mir gut....die Astronomie ist ein weiteres meiner Hobbys.....da könnte man den Neugierigen dann mit Fachwissen verblüffen/ablenken ((-:

Gruß an alle

Olipa

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#46
24. August 2011, um 17:20:46 Uhr

Geschrieben von Zitat von Mastermind82
wie wäre es damit das man einfach sagt man habe sich nen detektor geliehen weil man etwas verlohren hätte?

Moin,

diese Ausrede wurde bereits 1993 verwendet und darf daher nicht mehr angewandt werden :-)

Viele Grüße

Walter

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(versteckt)
#47
24. August 2011, um 18:04:53 Uhr

Was macht eigentlich ein Hesse, der nur auf der Suche nach aktuellen Münzen und Schmuck bei Badeseen, Spielplätzen etc. ist?

Muss der sich jetzt auch eine NFG besorgen, um sicherzugehen, dass ihm keine Hausdurchsuchung mit Eigentumbeschlagnahme widerfährt? Wenn das schon bei der Vorführung zum Sondenverkauf passieren kann, ist nebenan ja alles möglich!

Ich sag nur: {alt}
 Richtiges Verhalten wenn man "entdeckt" wird?


Viele Grüße,
Günter
http://www.kiki-net.de/smilies/schilder/bayerschild.gif


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#48
25. August 2011, um 07:07:16 Uhr

Geschrieben von Zitat von Drusus
Was macht eigentlich ein Hesse, der nur auf der Suche nach aktuellen Münzen und Schmuck bei Badeseen, Spielplätzen etc. ist?

Muss der sich jetzt auch eine NFG besorgen, um sicherzugehen, dass ihm keine Hausdurchsuchung mit Eigentumbeschlagnahme widerfährt? Wenn das schon bei der Vorführung zum Sondenverkauf passieren kann, ist nebenan ja alles möglich!

Ich sag nur: {alt}
 Richtiges Verhalten wenn man "entdeckt" wird?


Viele Grüße,
Günter


Moin,

bislang ist mir diesbezüglich noch kein Fall bekannt, aber in vielen Gemeinden, so auch in Wiesbaden,  ist das Betreten von Spielplätzen für Personen über 14 Jahren ohne Begleitung von Kindern verboten. Das schränkt auch die Suche auf Spielplätzen erheblich ein, so dass nur noch die Badeseen übrig bleiben.


Viele Grüße

Walter
http://www.kiki-net.de/smilies/schilder/bayerschild.gif


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#49
25. August 2011, um 08:18:44 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
st das Betreten von Spielplätzen für Personen über 14 Jahren ohne Begleitung von Kindern verboten. Das schränkt auch die Suche auf Spielplätzen erheblich ein
Nicht, wenn man ein Kind im entsprechenden Alter hat Zwinkernd

Und ansonsten gibt's ja auch noch andere vergleichbare Lokalitäten, wie z.B. Fußballplätze, Parks, Flohmarktorte (ich kenne einen, der immer auf einer Wiese stattfindet) oder Festwiesen.

Vielleicht tritt ja mal ein Fall auf.

Viele Grüße,
Günter

« Letzte Änderung: 25. August 2011, um 08:22:39 Uhr von (versteckt) »

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#50
25. August 2011, um 10:15:39 Uhr

Moin,
eine Festwiese hab ich gestern glatt ausprobiert, nachdem der Weg zum Acker durch wegbreite Pfützen versperrt war.
Gefühlt 150 Schnapsflaschendeckel (teilweise fanden sich auf einer Handbreit 3 Stück davon), Aluschrott, 25 Cent und 10 Dänische Kronen beim letzten Schwenk vor dem Abbruch - sowie wieder einmal tausende Mücken, die mit der Dämmerung auf Schlag aktiv wurden.
Über den Besuch eines "Wiesenflohmarkts" denke ich auch schon nach, allerdings ist das wieder eine längere Fahrstrecke, deswegen fand sich dafür noch nicht die Zeit.
Viele Grüße vom
Hauprmann a.D.

« Letzte Änderung: 25. August 2011, um 10:53:50 Uhr von (versteckt) »

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#51
25. August 2011, um 11:10:31 Uhr

also ich muss dazu sagen: ich scheiß mich da mal net an wenn ma nix verbotenes macht kann dir a keiner was
man muss halt nur alle spielregeln befolgen

gruß gonzo

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#52
25. August 2011, um 13:19:00 Uhr

Geschrieben von Zitat von gonzo
man muss halt nur alle spielregeln befolgen

ich will ja nichts sagen aber wenn du in einen boden gräbst der nicht dir gehört ist das dann nach den ´´spielregeln´´

                                                                                                                                                                                                                nein

suchen darf man          aber nicht graben
und ich kann dir nur einen tip geben :                       lass dich nie vom falschen mit md und spaten erwischen

das könnte unschön für dich werden      jenachdem in welchem bl du suchst

also viel spaß beim spielregeln befolgen

es grüßt sarius

Hinzugefügt 25. August 2011, um 13:50:23 Uhr:

Geschrieben von Zitat von bloggy
Da fehlt für mich die Verhältnismäßigkeit. Wenn, dann muss ja wohl schon einiges vorliegen, Indizien, Beweise etc.

ich glaube das du keine ahnung davon hast das fundunterschlagung keine kinderscheiße ist die man einfachso wegwischen kann
beim verdacht der fundunterschlagung werden hausdurchsuchungen durchgeführt und wenn du beim polizeiverhör sagst du bist auf metioritensuche und sich das als falsch heraus stellt ist das auchnoch eine falschaussage und schon steckst du in der scheiße

« Letzte Änderung: 25. August 2011, um 13:50:23 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#53
25. August 2011, um 15:12:25 Uhr

Geschrieben von Zitat von sarius11
suchen darf man          aber nicht graben

...ich glaube sogar die "Suche nach Bodendenkmälern mit einer Metallsonde" ist erlaubnispflichtig...da es nihct ausgeschlossen ist, dass auch Bodendenkmäler aufgedeckt werden.
Problem ist auch: Hast du keine NFG und suchst nur nach "Meteoriten"...woher will man wissen welche Flächen BD's sind bzw. wo man nicht drauf darf? - man hat ja keinen Archäologen mit dem man in Kontakt steht...viele dieser Flächen sind nicht öffentlich einsehbar bzw. "geheim"...was einen nicht vor Strafe bewahrt, wenn man drauf steht und gräbt...wär mir zu heikel.

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(versteckt)Themen Schreiber
#54
25. August 2011, um 23:15:59 Uhr

Geschrieben von Zitat von sarius11
ich glaube das du keine ahnung davon hast das fundunterschlagung keine kinderscheiße ist die man einfachso wegwischen kann
beim verdacht der fundunterschlagung werden hausdurchsuchungen durchgeführt und wenn du beim polizeiverhör sagst du bist auf metioritensuche und sich das als falsch heraus stellt ist das auchnoch eine falschaussage und schon steckst du in der scheiße

Wenn ich nichts dabei habe, also keinen Fund, keine Karten, nichts, dann möchte ich mal sehen, wie da ein Verdacht entstehen kann.
Und selbst wenn ich etwas gefunden habe, also ein Fundstück im Gepäck habe, wer sagt denn, dass ich es nicht artig melde? Muss eine Meldung unverzüglich geschehen? Kaum, denn nicht in jedem Gebiet gibt es Empfang für ein Handy, nicht jeder Mensch hat ein Handy oder gerade die Rufnummer von der Denkmalschutzbehörde in der Tasche. Und wenn ich wirklich nach Meteoriten suche? Das ist legal, das liest man hier immer wieder und zwar in allen Bundesländern.

Ärger bekommt man sicherlich, wenn man auf Grundstücken sucht, die einem nicht selbst gehören, nennt sich Hausfriedensbruch und kann auch nur vom Grundstückeigentümer zur Anzeige gebracht werden.

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(versteckt)
#55
25. August 2011, um 23:56:56 Uhr

Geschrieben von Zitat von bloggy
Wenn ich nichts dabei habe, also keinen Fund, keine Karten, nichts, dann möchte ich mal sehen, wie da ein Verdacht entstehen kann.
Und selbst wenn ich etwas gefunden habe, also ein Fundstück im Gepäck habe, wer sagt denn, dass ich es nicht artig melde? Muss eine Meldung unverzüglich geschehen? Kaum, denn nicht in jedem Gebiet gibt es Empfang für ein Handy, nicht jeder Mensch hat ein Handy oder gerade die Rufnummer von der Denkmalschutzbehörde in der Tasche. Und wenn ich wirklich nach Meteoriten suche? Das ist legal, das liest man hier immer wieder und zwar in allen Bundesländern.

Der "Verdacht" ergibt sich doch schon aus dem Fakt dass du suchst/gräbst/Fundstücke bei dir hast, ohne dir vorher eine Erlaubnis dafür besorgt zu haben...mehr braucht es dazu doch gar nicht.
Du kannst schliesslich ja auch nicht mit der Angelrute um nen See laufen oder mit ner Falle in der Hand in den Wald laufen und dann glauben, dass du im Zweifel keine Hausdurchsuchung bekommst wegen Verdacht auf (Fisch-)Wilderei und evtl. Waffenbesitz. Na gut, bei Fischwilderei ists glaub ich nicht ganz so schlimm...
Wenn du ne NFG hast, dann hast du ja Zeit den Fund zu melden (steht übrigens auf dem Wisch, den du dann vom LDA / Stadt bekommst ; an die Frist musst du dich halten oder mit dem zust. Archäologen was anderes vereinbaren).














..

















Geschrieben von {author}

Ärger bekommt man sicherlich, wenn man auf Grundstücken sucht, die einem nicht selbst gehören, nennt sich Hausfriedensbruch und kann auch nur vom Grundstückeigentümer zur Anzeige gebracht werden.




..

Ich will nicht klugscheissern, aber das ist nicht ganz korrekt.
Sofern der Acker nicht eingefriedet ist (Zaun drum) ist das Betreten legal. Man könnte nur einen wegen Sachbeschädigung dranbekommen (ein materieller Schaden ist aber ausserhalb der Saat- und Erntezeit wohl kaum zu beziffern und somit hinfällig). Kommt der Bauer aber und verbietet das Betreten, dann ists in Folge Hausfriedensbruch.
Also einmal geht's im Zweifel gut Grinsend


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#56
26. August 2011, um 05:49:58 Uhr

Geschrieben von Zitat von Cerberus
...ich glaube sogar die "Suche nach Bodendenkmälern mit einer Metallsonde" ist erlaubnispflichtig...da es nihct ausgeschlossen ist, dass auch Bodendenkmäler aufgedeckt werden.
Problem ist auch: Hast du keine NFG und suchst nur nach "Meteoriten"...woher will man wissen welche Flächen BD's sind bzw. wo man nicht drauf darf? - man hat ja keinen Archäologen mit dem man in Kontakt steht...viele dieser Flächen sind nicht öffentlich einsehbar bzw. "geheim"...was einen nicht vor Strafe bewahrt, wenn man drauf steht und gräbt...wär mir zu heikel.

....ich glaube sogar, die Suche nach .....ist erlaubnispflichtig  Smiley

Ein Blick in das Gesetz und Du wüsstest es sogar, dass es genehmigungspflichtig ist.

Zu Deinem zweiten Absatz:

Ein weiterer Blick in das Gesetz und Du wüsstest, dass es nicht verboten ist auf einem BD nach Meteoriten oder sonst was zu suchen und es auch nicht genehmigungspflichtig ist - außer es handelt sich um ein Grabungsschutzgebiet, doch die gibt es noch weniger als es NSG gibt.

Trotzdem wirst Du in Hessen auch dann eine Hausdurchsuchung bekommen, wegen Verdacht der Unterschlagung (nicht Fundunterschlagung, das ist wieder ein anderes Delikt und betrifft nur die Sachen, die man auf der Straße usw. findet und auf dem Fundbüro abgeben müsste, es aber nicht tut).

Gerade hat ein Münzsammler seine Münzsammlung nach zwei Jahren und acht Monaten und zwei Gerichtsverhandlungen in Hessen zurück bekommen.

Auch wenn das Vorgehen der hesssischen Archäologie nicht rechtskonform ist, da es in Hessen NFG gibt, ist nicht einzusehen, warum jemand ohne NFG mit einem Detektor unterwegs ist. Und wenn jemand ohne NFG in Hessen Meteorite sucht, dann müsst er ja auf dem Amt bekannt sein wie ein bunter Hund, da er gem. DSchG jeden archäologischen Fund unverzüglich melden muss und somit nach jedem Meteoritensuchtag mit seinen archäologischen Zufallsfunden auf dem Amt erscheinen müsste um sie zu melden. Und wenn jemand einen Tag Meteorite sucht, dann findet er auch automatisch archäologische Funde, es sei denn er sucht auf der städtischen Mülldeponie danach  Smiley

Viele Grüße

Walter



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#57
26. August 2011, um 06:47:41 Uhr

ich stell mir gerade vor meinem geistigen Auge vor wie man jeden Tag mit ner Tüte voll Metallallerlei beim Amt erscheint und seine ungewollten Funde abgibt  Grinsend ...ich glaube bekannt wie ein bunter Hund wäre da noch untertrieben...ich glaube die würden einen für den absoluten Vollpfosten halten  Grinsend
Aber ok, wenn mans so handhabt, dann glaube ich auch dass die sagen würden "ok...dass du nur nach Meteoriten suchst ist glaubhaft".

 Narr Narr Narr

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(versteckt)Themen Schreiber
#58
26. August 2011, um 08:51:16 Uhr

Mal so ne Frage: hat jeder von euch eine Genehmigung für die gezielte Suche?

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(versteckt)
#59
15. September 2011, um 14:59:14 Uhr

Hallo Leute,

da ich Anfänger bin, habe ich dieses Thema nun komplett aufmerksam durchgelesen. Ich komme dadurch zu dem Schluß, daß ich meine neu gekaufte Sonde im Grunde eigentlich wieder verkaufen müßte, wenn ich mir alle Beträge zu Gemüte führe. (Ach nein, das darf ich ja auch nicht, da das dann Anstiftung zu einer Straftat wäre ?) Ich darf den Detektor umhertragen, mich aber um Gottes Willen nirgendwo bücken und in der Erde scharren, (Grabungsverbot), geschweige denn eine Münze mit nach Hause nehmen,(böswillige Unterschlagung---ich hätte den Staat also bestohlen).
Ich kann also bloß noch die Sonde bei der Polizei abgeben und sagen "ich bin auf die schiefe Bahn geraten, bitte lassen Sie mich nochmal laufen" 

Bitte verzeiht mir den Sarkasmus, aber, wo leben wir eigentlich? Schaf Sollte ich demnächst statt des Pilzkorbes,(keine Ahnung, wie kriminell Pilzsuche ist?), die Sonde im Wald auspacken mache ich mich automatisch strafbar, so, als würde ich mit Drogen handeln, oder zumindest Zigaretten schmuggeln.  Idiot

Fazit: Möchte ich meinem Hobby frei und normal nachgehen und weit außerhalb von Naturschutzgebieten, Bodendenkmälern, oder munitionsverseuchten Bezirken einfach ein paar olle Münzen und Orden suchen, bleibt mir quasi nichts anderes übrig, als gegen geltendes(?) Recht zu verstoßen.  Dickkopf

Grüße,

ein nachdenklicher Buddelkalle

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