| | Geschrieben von Zitat von insurgent Und in MV sind die auch schnell mit einer Hausdurchsuchung dabei und wenn doch was anders als Meteoriten gefunden wird ist es düster.
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Liebe Forenuser, liebe Forenbesucher,
bedenkt, wenn ihr dieses Forum lest, dass hier viele Leute schreiben, die:
a) Vom Amt / der Denkmalbehörde sind
b) Mit einer Genehmigung suchen und deswegen die Leute, die ohne Genehmigung suchen, vergraulen wollen
c) nur Tastaturhelden sind, womöglich erst einmal in ihrem Leben eine Sonde benutzt haben und sich wichtig machen wollen (Hab da was gehört von nem Bekannten dessen Sohn sucht und...)
d) sich aus Langeweile als Forentroll hier herumschleichen (Spaßantworten, Ein-Satz-Antworten, Provokationen...)
Alle diese Leute sind NICHT wirklich auf der Seite derer, die mit ihrem Detektor einfach nur Spaß haben wollen, ohne lästigen Bürokratieirrsinn, sondern sich einfach für Geschichte und Natur interessieren.
Diese Leute werden
teils bewusst, teils unbewusst FALSCHINFORMATIONEN oder HALBE Informationen wiedergeben, die dann wiederum von anderen Neulingen
übernommen werden.
Sie möchten in erster Linie erreichen, dass
möglichst wenige Neue hinzukommen, und mit dem Hobby anfangen.
Warum möchten diese das?
Weil a) und b) sich als die Berufenen für Denkmäler / Archäologie / Wächter des Bodens betrachten und dieses für sich ALLEINE beanspruchen. Insbesondere b) wollen die Äcker für sich alleine haben, da sich diese um eine NfG bemüht haben (die man in der Regel nicht einmal braucht und für die man sogar euer Kennzeichen beim Amt notiert!!).
"Helfen" tut diesen Leuten vermeintlich das Gesetz, welches LEIDER das ganze Thema Sondeln nur schwammig, mit viel INTERPRETATIONSSPIELRAUM behandelt.
Der Sinn dahinter ist, dass es zuviele Sucher bereits gibt, auf die zu wenige "Aufpasser" a) b) kommen, und Internetforen gezielt nutzen, um Neusondler oder Altsondler von weiteren Suchaktivitäten abzuhalten.
a) gehört der EXEKUTIVE an, eine der drei Gewalten. Eine andere Gewalt ist die JUDIKATIVE, die UNABHÄNGIG von der Exekutive ist. Diese INTERPRETIERT und RICHTET NACH DEM GESETZ! Und nur das GESETZ zählt!
Wenn ihr diverse Urteile (Mythos-Urteil, Himmelsscheibenurteil) lest, die die JUDIKATIVE gesprochen hat, wird deutlich, dass diese neutral sind und trotzdem PRO-Sondler sind !
a) und b) wissen, dass die Gesetzeslage Pro-Sondler ist, behaupten aber trotzdem gerne das Gegenteil, um, siehe oben, in der Sondlergruppe Streit und Unwissenheit, speziell durch c) zu verbreiten.
Es ist quasi die einzige und leider effektive "Waffe", um dem Heer an Sondlern zu begegnen.
Der hier zitierte User ist der Kategorie b) zuzuordnen, welcher gezielt Angst schürt und Unwissenheit streut.
Wenn bei einer Hausdurchsuchung (die euch bei Sondelaktivitäten in 99% der Gebiete in Deutschland NICHT droht), Münzen Schmuck etc und keine Meteoriten gefunden werden, kann man trotzdem sagen, dass man diese entgeltlich erworben / vererbt bekommen hat. ODER man GIBT ZU, dass man diese zufällig gefunden hat, jedoch vor über 10 JAHREN! Damit sind Straftaten, die eine Freiheitsstrafe bis 5 Jahre bringen, VERJÄHRT!
WER WILL EUCH DAS NACHWEISEN, dass ihr den Münzkrug vor 1 Monat und nicht vor 11 Jahren entdeckt habt? KEINER! Wie auch? Existieren Videoaufnahmen vom Buddeln?
Das ist die einfachste Methode, SOLLTE es mal soweit kommen, was, wie gesagt,
unwahrscheinlicher ist als ein Verkehrsunfall bei der Autofahrt zum Suchgebiet.
Himmelsscheibe von Nebra,
das extreme Beispiel:
"Mario R. erhielt neun Monate Haft
wegen Hehlerei, für drei Jahre
auf Bewährung ausgesetzt. Und das Strafmaß von Henry W. setzte der Richter auf vier Monate fest (für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt) -
in seinem Fall war Unterschlagung Grund für den Urteilsspruch.
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Einlogenhttp://www.ngz-online.de/kaarst/nachrichten/haftstrafen-wegen-hehlerei-und-unterschlagung-1.127503
-> Wer seine Funde verkauft, wird höher bestraft als derjenige, der den Fund unterschlagen hat. Die Himmelsscheibe ist mit das Spektakulärste, was einem Sondler vor die Füße fallen kann und SELBST HIER wurde neutral und wie ihr seht, sehr milde geurteilt. Wenn das der Extremfall ist, wie sehen die Strafen für ein paar Münzen, Ringe oder Schnallen aus?
Und, wie oben geschildert, verjährt Unterschlagung (sprich Entnahme von wertvollen Sachen dem Eigentümer dieser Sache) nach spätestens 10 Jahren, was für den ABSOLUT UNWAHRSCHEINLICHEN Fall gilt, dass man euch das Haus DURCHSUCHT! Und auch eine Hausdurchsuchung geht nur mit besonderen Hürden! Wenn ihr inflagranti auf nicht-BD etwas wertvolles ausgrabt, stellt dies keine Unterschlagung dar, denn ihr könntet diesen gerade gemachten Fund nicht in der Sekunde dem Eigentümer zukommen lassen, in der ihr ihn findet. Das heißt, dem Finder wird automatisch eine gewissen Zeit eingeräumt, dem Besitzer dieser Sache Eigentum an dieser zu verschaffen. Und wenn es keiner gesehen hat, dass ihr die Reichsmark gefunden habt, könnt ihr genauso gut nach Hause gehen.
Man Man Man, dieser Beitrag sollte, im Interesse der Forenbesitzer alleine, auf die Forenstartseite groß rangepinnt werden, damit hier mal nicht andauernd von Halbwissen durchrungenen Usern die Pferde scheu gemacht werden und Neulinge das Forum nicht gleich wieder verlassen.
Es wäre sowieso am besten, wenn man einen Rechtsanwalt einschaltet, der klar die Grenzen zieht zwischem dem, was Sucher in den versch. Bundesländern machen dürfen, und was wirklich verboten ist.
Und UNS damit Rechtssicherheit und Handlungsfreiheit gibt!Aber erstmal sollte sich das Forum, die Gruppe von innen reinigen und an einem Strang ziehen.
Sapere aude, denkt selber erstmal nach, wer warum postet und was ein "insurgent" mit seinem Post erreichen will; ob man diesen ernstnehmen kann. An der Rechtschreibung lässt sich auch schon manche Spreu vom Weizen trennen.