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 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen > Rechtliches > Thema:

 Richtiges Verhalten wenn man "entdeckt" wird?

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#90
20. September 2011, um 07:29:21 Uhr

Na siehste, alles halb so wild.
Ich glaube nicht das es irgendwie größere Probleme gibt wenn man auf einem Acker rumläuft und bisschen budelt.  Suchen
 Die Leute kucken halt weil sie´s nicht kennen Schockiert
 
Solange wir nicht ein Hügelgrab erwischen gibts wohl keinen Ärger  Rundumschlag Polizei

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#91
15. Oktober 2011, um 10:22:25 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Und in MV sind die auch schnell mit einer Hausdurchsuchung dabei und wenn doch was anders als Meteoriten gefunden wird ist es düster.


Liebe Forenuser, liebe Forenbesucher,

bedenkt, wenn ihr dieses Forum lest, dass hier viele Leute schreiben, die:

a) Vom Amt / der Denkmalbehörde sind
b) Mit einer Genehmigung suchen und deswegen die Leute, die ohne Genehmigung suchen, vergraulen wollen
c) nur Tastaturhelden sind, womöglich erst einmal in ihrem Leben eine Sonde benutzt haben und sich wichtig machen wollen (Hab da was gehört von nem Bekannten dessen Sohn sucht und...)
d) sich aus Langeweile als Forentroll hier herumschleichen (Spaßantworten, Ein-Satz-Antworten, Provokationen...)

Alle diese Leute sind NICHT wirklich auf der Seite derer, die mit ihrem Detektor einfach nur Spaß haben wollen, ohne lästigen Bürokratieirrsinn, sondern sich einfach für Geschichte und Natur interessieren.
Diese Leute werden teils bewusst, teils unbewusst FALSCHINFORMATIONEN oder HALBE Informationen wiedergeben, die dann wiederum von anderen Neulingen übernommen werden.
Sie möchten in erster Linie erreichen, dass möglichst wenige Neue hinzukommen, und mit dem Hobby anfangen.
Warum möchten diese das?
Weil a) und b) sich als die Berufenen für Denkmäler / Archäologie / Wächter des Bodens betrachten und dieses für sich ALLEINE beanspruchen. Insbesondere b) wollen die Äcker für sich alleine haben, da sich diese um eine NfG bemüht haben (die man in der Regel nicht einmal braucht und für die man sogar euer Kennzeichen beim Amt notiert!!).
"Helfen" tut diesen Leuten vermeintlich das Gesetz, welches LEIDER das ganze Thema Sondeln nur schwammig, mit viel INTERPRETATIONSSPIELRAUM behandelt.

Der Sinn dahinter ist, dass es zuviele Sucher bereits gibt, auf die zu wenige "Aufpasser" a) b) kommen, und Internetforen gezielt nutzen, um Neusondler oder Altsondler von weiteren Suchaktivitäten abzuhalten.
a) gehört der EXEKUTIVE an, eine der drei Gewalten. Eine andere Gewalt ist die JUDIKATIVE, die UNABHÄNGIG von der Exekutive ist. Diese INTERPRETIERT und RICHTET NACH DEM GESETZ! Und nur das GESETZ zählt!
Wenn ihr diverse Urteile (Mythos-Urteil, Himmelsscheibenurteil) lest, die die JUDIKATIVE gesprochen hat, wird deutlich, dass diese neutral sind und trotzdem PRO-Sondler sind !
a) und b) wissen, dass die Gesetzeslage Pro-Sondler ist, behaupten aber trotzdem gerne das Gegenteil, um, siehe oben, in der Sondlergruppe Streit und Unwissenheit, speziell durch c) zu verbreiten.
Es ist quasi die einzige und leider effektive "Waffe", um dem Heer an Sondlern zu begegnen.

Der hier zitierte User ist der Kategorie b) zuzuordnen, welcher gezielt Angst schürt und Unwissenheit streut.
Wenn bei einer Hausdurchsuchung (die euch bei Sondelaktivitäten in 99% der Gebiete in Deutschland NICHT droht), Münzen Schmuck etc und keine Meteoriten gefunden werden, kann man trotzdem sagen, dass man diese entgeltlich erworben /  vererbt bekommen hat. ODER man GIBT ZU, dass man diese zufällig gefunden hat, jedoch vor über 10 JAHREN! Damit sind Straftaten, die eine Freiheitsstrafe bis 5 Jahre bringen, VERJÄHRT!
WER WILL EUCH DAS NACHWEISEN, dass ihr den Münzkrug vor 1 Monat und nicht vor 11 Jahren entdeckt habt? KEINER! Wie auch? Existieren Videoaufnahmen vom Buddeln?
Das ist die einfachste Methode, SOLLTE es mal soweit kommen, was, wie gesagt, unwahrscheinlicher ist als ein Verkehrsunfall bei der Autofahrt zum Suchgebiet.

Himmelsscheibe von Nebra, das extreme Beispiel:
"Mario R. erhielt neun Monate Haft wegen Hehlerei, für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt. Und das Strafmaß von Henry W. setzte der Richter auf vier Monate fest (für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt) - in seinem Fall war Unterschlagung Grund für den Urteilsspruch.

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://www.ngz-online.de/kaarst/nachrichten/haftstrafen-wegen-hehlerei-und-unterschlagung-1.127503


-> Wer seine Funde verkauft, wird höher bestraft als derjenige, der den Fund unterschlagen hat. Die Himmelsscheibe ist mit das Spektakulärste, was einem Sondler vor die Füße fallen kann und SELBST HIER wurde neutral und wie ihr seht, sehr milde geurteilt. Wenn das der Extremfall ist, wie sehen die Strafen für ein paar Münzen, Ringe oder Schnallen aus?  Zwinkernd
Und, wie oben geschildert, verjährt Unterschlagung (sprich Entnahme von wertvollen Sachen dem Eigentümer dieser Sache) nach spätestens 10 Jahren, was für den ABSOLUT UNWAHRSCHEINLICHEN Fall gilt, dass man euch das Haus DURCHSUCHT! Und auch eine Hausdurchsuchung geht nur mit besonderen Hürden! Wenn ihr inflagranti auf nicht-BD etwas wertvolles ausgrabt, stellt dies keine Unterschlagung dar, denn ihr könntet diesen gerade gemachten Fund nicht in der Sekunde dem Eigentümer zukommen lassen, in der ihr ihn findet. Das heißt, dem Finder wird automatisch eine gewissen Zeit eingeräumt, dem Besitzer dieser Sache Eigentum an dieser zu verschaffen. Und wenn es keiner gesehen hat, dass ihr die Reichsmark gefunden habt, könnt ihr genauso gut nach Hause gehen.

Man Man Man, dieser Beitrag sollte, im Interesse der Forenbesitzer alleine, auf die Forenstartseite groß rangepinnt werden, damit hier mal nicht andauernd von Halbwissen durchrungenen Usern die Pferde scheu gemacht werden und Neulinge das Forum nicht gleich wieder verlassen.

Es wäre sowieso am besten, wenn man einen Rechtsanwalt einschaltet, der klar die Grenzen zieht zwischem dem, was Sucher in den versch. Bundesländern machen dürfen, und was wirklich verboten ist.
Und UNS damit Rechtssicherheit und Handlungsfreiheit gibt!

Aber erstmal sollte sich das Forum, die Gruppe von innen reinigen und an einem Strang ziehen.
Sapere aude, denkt selber erstmal nach, wer warum postet und was ein "insurgent" mit seinem Post erreichen will; ob man diesen ernstnehmen kann. An der Rechtschreibung lässt sich auch schon manche Spreu vom Weizen trennen. Zwinkernd


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#92
15. Oktober 2011, um 10:38:19 Uhr

lol ... sowas blödes hab ich selten gelesen .... nun ja ....... @ ernte ag !

ich hab auch ne genehmigung , und will niemanden vertreiben ! und spreu vom weizen trennen ... was hat das mit rechtschreibung zu tun !?

steinadler

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#93
15. Oktober 2011, um 10:45:30 Uhr

Geschrieben von Zitat von steinadler
spreu vom weizen trennen ... was hat das mit rechtschreibung zu tun !?

ich find auch das man leute besser kennen sollte  bevor man wegen der rechtschreibung über sie urteilt

gruß sarius


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#94
15. Oktober 2011, um 10:47:19 Uhr

Ich sehe das genauso, einige wollen nur Panik verursachen um ander abzuschrecken.
Mal 2 erlebnisse von mir vor kurzem:
Ich war auf einem Höhenzug wo ein Abschnitswall ist, da waren aber gerade ein Paar Archäologen die da eine Ausgrabung durchführen, die waren nicht unfreundlich und haben mir lediglich gesagt das ich hier jetzt nicht suchen dürfe, ich solle weiter ausserhalb im Wald suchen dort würde ich nicht stören.
Acker: Auf einem Acker kürzlich war ich gerade am Sondeln als der Bauer kam um den Boden aufzulockern, nicht Pflügen, weis nicht wie man das nennt. Der hat sich überhaupt nicht an mich gestört, nicht mal angesprochen, er hat auf der einen seite geackert ich auf der anderen gesondelt.
Und mit Förstern oder Jagtpächtern hate ich auch nie Probleme, die fragen höchstens mal ob ich schon was gefunden hätte.

Also Leute ruhig Blut und nicht irre machen lassen, es geht ja hier nur um kleinfunde und die interessiern keinen, der dicke Fund ist so wahrscheinlich wie ein 6er im Lotto.

In diesem sinne

Token

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#95
15. Oktober 2011, um 11:35:19 Uhr

Steinadler und andere Kollegen mit einer NfG:

Natürlich sind nicht diejenigen angesprochen, die mit anderen Suchern ohne NfG zusammenarbeiten und sich als Teamkollegen ansehen. Das habe ich nicht klar abgegrenzt, dafür entschuldige ich mich, obwohl mein Sinn im Gesamttext rauskommen sollte  Smiley
Diejenigen NfG-Sucher, speziell die Leute von DIGS, die andere Sucher ohne NfG anschwärzen, die Polizei rufen, vergraulen wollen draussen oder im Netz, sind insbesondere gemeint.
Mit Rechtschreibung ist in dem Zusammenhang gemeint, dass derjenige, welcher sich wirklich Mühe gibt, sinnvolle und hilfreiche Beiträge zu verfassen, sich auch bei der Rechtschreibung Mühe gibt.
"in nrw ist waldsuche verboten wen ihr da erwischt werdet kassieren die eure sonde und hausdurchsuchungen und seit richtig in der scheisse" -> Par exemple !
Wer schlampig schreibt, keine Quellen nennt, Allgemeinplätze in den Raum wirft, dessen Inhalt dürfte ebenso fragwürdig sein.

Ich hoffe, es fühlen sich nun nur noch diejenigen auf den Schlips getreten, auf die mein Schreiben von Anfang an gerichtet war. Smiley

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#96
15. Oktober 2011, um 12:16:53 Uhr

Und wenn man einfach nur auf den Acker seiner Wahl geht, wenn bekannt den Eigentümer fragt... :Smiley

Manch einer der das alles liest muss doch Angst bekommen sich überhaupt eine Sonde zuzulegen. Engel

Gruß

Zeitzer

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#97
15. Oktober 2011, um 12:54:02 Uhr

Moin,
hört sich ja interesant an, also bei uns in nordfriesland hab ich so etws noch nicht erlebt oder gehört.  Aber wen ich seh das die Polizei in wald laufen und mich nicht sehen dan würde ich mir gedanken machen und mich aus den staub machen.
Aber die sollen sich mal nicht so anstellen. Die leute hir wissen von so etas hir im norden eh nicht bescheid. Glaub ich. :Smiley

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#98
15. Oktober 2011, um 13:37:07 Uhr

Geschrieben von Zitat von Ernte AG
Liebe Forenuser, liebe Forenbesucher,

bedenkt, wenn ihr dieses Forum lest, dass hier viele Leute schreiben, die:

a) Vom Amt / der Denkmalbehörde sind
b) Mit einer Genehmigung suchen und deswegen die Leute, die ohne Genehmigung suchen, vergraulen wollen
......
Der hier zitierte User ist der Kategorie b) zuzuordnen, welcher gezielt Angst schürt und Unwissenheit streut.

Wenn bei einer Hausdurchsuchung (die euch bei Sondelaktivitäten in 99% der Gebiete in Deutschland NICHT droht), Münzen Schmuck etc und keine Meteoriten gefunden werden, kann man trotzdem sagen, dass man diese entgeltlich erworben /  vererbt bekommen hat. ODER man GIBT ZU, dass man diese zufällig gefunden hat, jedoch vor über 10 JAHREN! Damit sind Straftaten, die eine Freiheitsstrafe bis 5 Jahre bringen, VERJÄHRT!
WER WILL EUCH DAS NACHWEISEN, dass ihr den Münzkrug vor 1 Monat und nicht vor 11 Jahren entdeckt habt? KEINER! Wie auch? Existieren Videoaufnahmen vom Buddeln?
Das ist die einfachste Methode, ......


Sehr schön Herr Ernte AG,

warum sollte ich Sondler vergraulen wenn ich in der anderen Hälfte des nur zur Hälfte angegebenen Zitat sage, dass es Genehmigungen gibt.

Und der Herr Ernte AG in einem Atemzug mit angibt wie man ungesetztliches Handeln durch bewußte Falschaussage zu rechtfertigen versucht.

Ganz großes Kino  Ärgerlich

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#99
15. Oktober 2011, um 15:33:24 Uhr

Hallo Ernte AG,

danke für den konstruktiven und hilfreichen Beitrag. Die Idee mit dem beratenden Rechtsanwalt finde ich sehr gut!
 Also bis jetzt kann ich aus meinen erst spärlichen Erfahrungen bestätigen, daß mein Sondeln bislang zu keinen Irritationen, oder gar Ärger geführt hatte. Allerdings war ich bisher auch nur auf abgeernteten Äckern, oder im Wald und habe meine Löcher sorfältig wieder verschlossen.(Gerade im Wald finde ich das wichtig). Demnächst,(leider wieder mal null Zeit momentan), probiere ich mal Strände aus, hier in Schleswig-Holstein. Alle, die mich bislang sahen, waren eigentlich freundlich bis belustigt  Grinsend Applaus Narr .

Schönen Gruß,

Buddelkalle

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(versteckt)
#100
16. Oktober 2011, um 21:11:01 Uhr

Schleswig-Holstein? intresant, welche ecke den bestimt nicht nordfriesland oder sogar husum die ecke oder?

(versteckt)
#101
16. Oktober 2011, um 21:37:41 Uhr

Bestimmt von weiter unten Nordfriese .....sucht ja auch in Brandenburg u. Meckpomm - fallst du doch zu uns Friesen rauf sollst , kannst ja Bescheid geben bester Buddelkalle  Zwinkernd

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(versteckt)
#102
16. Oktober 2011, um 22:28:32 Uhr

Hallo Zusammen !
Ich hatte schon einmal die Polizei an der Haustür.
Und zwar nur weil ein übereifriger Objektschützer der Meinung war er hätte einen Spritdieb auf frischer Tat ertappt.
Mein Auto stand halt, nachts, in der Nähe einer Kiesgrube.
Ich war gerade eine halbe Stunde zu Hause dann klingelte es Sturm. Vor der Türe oh Schreck die Grünen, sorry die Blauen. Einer kam mit der Leuchte aus dem Garten der andere wollte das Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen ....... sehen. Dann durfte ich die Garage öffnen. Machen sie doch mal den Kofferraum auf war die nächste Anweisung. Und da lag er nun. Der, nicht der Kannister, sondern der Metalldetektor. Dann verklickerte ich denen das das Blödsinn wäre mit dem Spritklau. Ich hätte halt ein etwas aussergewöhnliches Hobby, zeigte denen ein paar verrostete Fundstücke und gut wars. Dann kam noch die Anmerkung ob das denn nachts betrieben werden müßte. Fast im weggehen noch der Spruch, ist denn das eigentlich erlaubt. Daraufhin ich. Man muß natürlich den Bauer, dem  das Feld gehört fragen. So, mehr war nicht. Am Ende noch die Feststellung, ich wäre ja auch nicht bei den Blauen bekannt.
Das ganze ereignete sich im Herbst des letzten Jahres. Und ich hörte bis heute nix weiteres.
Gruß Templer     

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#103
17. Oktober 2011, um 06:34:42 Uhr

Moin,

sicher können wir hier seitenweise Berichte aufführen von Personen die noch ie etwas mit den Behörden zu tun hatten oder deren Berühungen mit den Behörden ohne irgendwelche Folgen blieb, nur hat das mit der Fragestellung des Themenstarters sowie den rechtlichen Bedingungen herzlich wenig zu tun.

Viele Grüße

Walter

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#104
17. Oktober 2011, um 09:12:26 Uhr

Hallo Nordfriese und alle anderen aus Schleswig-Holstein,

Mein Standort ist Lübeck. Nach Meck-Pomm fahre ich sowieso immer mal genz gerne, weil es mir dort gefällt. Brandenburg war nur ein Urlaub.
Vielleicht ergibt sich ja mal was "auf halber Strecke".

Walter Franke: Ja, zurück zum Thema: Vielleicht ist die Formulierung "erwischt werden" schon in sich eine Beurteilung oder Verurteilung. "Erwischt werden" kann man ja nur bei einer zumindest unerlaubten, oder gar kriminellen Handlung. Ich sage ja auch nicht "ich habe Leute beim Pilzesuchen erwischt". Wir degradieren uns von vorneherein mit dieser Formulierung. 

Gruß,

Buddelkalle



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