[x] Bitte registrieren Sie sich um alle Funktionen des Forums nutzen zu können. Als Gast können Sie z.B. keine Bilder betrachten.

Registrieren          Schliessen
Achtung!
Achtung!

Achtung: Dieses Thema wurde geschlossen. Es können deshalb derzeit keine neuen Antworten mehr geschrieben werden

 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen > Rechtliches > Thema:

 Richtiges Verhalten wenn man "entdeckt" wird?

Gehe zu:  
Avatar  Richtiges Verhalten wenn man "entdeckt" wird?  (Gelesen 19698 mal) 0
A A A A
*
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Seiten:  Prev 1 2 3 4 5 6 7 8   Nach unten
(versteckt)
#30
21. August 2011, um 21:12:28 Uhr

Das selbe Problem habe ich auch, ich komme aus Berlin und da bleibt in der Nähe nur Brandenburg, habe dort in der Nähe von Berlin einen Garten, in einer sehr Bombenreichen Gegend und dort bieten sich die Wälder an, ließe sich bestimmt auch unentdeckt bleiben, doch die Frage ist wenn man halt doch entdeckt wird.

Hatte hier auch gelesen das viele auf Liegewiesen und Badestränden sondeln was sicher eine gute Ausbeute verspricht doch bleibt man dort mit Sicherheit nicht unentdeckt, auch am Ostseestrand macht das sicher Sinn, doch irgendwie auch peinlich vor vielen Strandspaziergängern zu sondeln.

Offline
(versteckt)
#31
21. August 2011, um 21:48:27 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
ja, die Meteoritensuche ist nicht genehmigungspflichtig.

Zur Überprüfung hat man sich in Hessen folgendes Verfahren ausgedacht und es wird auch angewendet.

Du bekommst eine Hausdurchsuchung wegen Verdachts der Unterschlagung zum Nachteil des Grundstückseigentümers, bzw. jetzt nach Einführung des Schatzregals zum Nachteil des Landes Hessen. Man stellt alle Detektoren, alle Landkarten, alle Rechner, alle Grabungswerkzeuge, alle Funde und alle Kontoauszüge sicher.

Bestehen die Funde nur aus Meteoriten, dann bekommst Du alles nach ca. 2 Jahren wieder zurück, daher ist es wichtig, bevor die Polizei den oder die Detektoren mitnmmt, die Batterien raus zu nehmen, damit diese nicht durch Batteriesäure beschädigt werden.

Sind auch archäologische Funde mit dabei, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Hessen sind im Moment noch nicht sehr erfolgreich mit dem Abschluss des Verfahrens, in den letzten Jahren, nur etwa 16-mal, aber sie arbeiten daran und für den Sondengänger ohne NFG bringen die zwei Jahre Zwangspause seiner Geräte eine Menge Ärber mit sich, insbesondere, wenn er aus beruflichen Gründen auf seine Rechner bzw. deren Inhalte auf diese angewiesen ist.

Wow, wenn das stimmt bleibt entweder:
-Beantragen einer NfG bzw. Mitarbeit beim Suchprojekt (du suchst fürs Amt und darfst ausnahmslos nichts behalten)
-Die Suche in Hessen aufgeben
-In ein anderes Bundesland ziehen

Denke, diese Methode wird auch angewandt, wenn man nach Euromünzen sucht oder per Auftragssuche unterwegs ist. Man KÖNNTE ja etwas unterschlagen haben!
Echt übel, vorallem die 2 Beispiele. Da kann man nur noch kotzen und wegziehen. Ärgerlich

Offline
(versteckt)
#32
21. August 2011, um 21:53:36 Uhr

Gut wenn euch Strandsondeln peinlich ist, dann bleibt mehr für mich ;-)
Liegewiesen sind schon etwas schwieriger - zum einen sind sie oft auf abgeschlossenem, umzäunten Gelände, zum anderen sieht der Bademeister es nicht unbedingt gern, wenn man ihm Löcher in den "gepflegten Rasen" sticht.

Ansonsten zurück zum Thema: Auch hier gilt, wie bei so vielen anderen Dingen, oft der Spruch "Wie man's macht, macht man's verkehrt." Selbst gesunder Menschenverstand und Ehrlichkeit helfen da nicht immer weiter.
Gerade mit der manchmal doch etwas überzogenen Sensibilisierung von in der Materie unbedarften Teilen der Bevölkerung durch Publikationen der Archäologie in Presse und Fernsehen und dem Bestreben einiger, ohne Kenntnis geltender Gesetze unbedingt den Hilfssherrif spielen zu wollen, ist es nicht immer einfach, eine richtige Entscheidung zu treffen.
Natürlich gilt es, sich an die Gesetze zu halten (keine Suche und Bergung auf bekannten Bodendenkmälern), aber da die Formulierungen zu beweglichen Bodendenkmälern zum Teil äußerst schwammig gefasst sind, kann im worst case in einigen Bundesländern auch schon der verrostete Stahlhelm, ein Reichspfennig oder irgend ein schnuckeliger Flaschendeckel aus den 70ern als solches bezeichnet und einem theoretisch daraus ein Strick gedreht werden, dass man das ausgebuddelt, aufgehoben, mitgenommen, entsorgt hat.
Und selbst wenn sich in einem eventuellen gerichtlichen Verfahren herausstellt, dass der Sondler aufgrund der Gesetzeslage recht hatte und nicht der Kläger, so hatte doch der Sondler bis dahin erheblichen Stress mit Behörden, Familie etc.

In Gegenden, die bekanntermaßen reich an Munitionsaltlasten sind, würde ich es mir allerdings auch dringend verkneifen, zu sondeln.

Viele Grüße vom
Hauptmann a.D.

Offline
(versteckt)
#33
22. August 2011, um 07:24:54 Uhr

Noch eine Antwort zum eigentlichen Thema:

Ich sondle in BW. Dabei trage ich ein T-Shirt, dem man mein Hobby schon entnehmen kann (Vorderseite: "SONDENGÄNGER - Sie dürfen gerne Fragen stellen!" Rückseite: "Meine Funde: Kronkorken, Alulaschen, Münzen, Schmuck..." Damit verhindert man schon mal recht gut, daß Passanten die Polizei rufen, weil ihnen etwas seltsam vorkommt.

Mein Suchgebiet an sich ist sehr stark von der Polizei frequentiert, da bleiben entsprechende Kontrollen nicht aus. Den Polizisten erkläre ich dann das gleiche, wie nachfragenden Passanten auch: Ich betreibe "Misthaufenarchäologie", schaue also, was über die Misthäufen im Laufe der Jahrhunderte auf die Äcker kam. Dann präsentiere ich noch eine Musketenkugel und 'nen Kaiserreichspfennig und verschenke diese dann oftmals an den Fragesteller. Finden die immer toll und spannend, manchmal entwickeln sich daraus auch interessante Gespräche:

Grün-Weiß: Wieso gehen Sie nicht mal da hinten auf die Baustelle und suchen in der Baugrube, da müßte man doch ältere Sachen finden?
Ich: Da ist ein Zaun drumrum und ein Schild mit "Betreten Verboten"?
Grün-Weiß: Aber da an der Seite ist doch ein Spalt im Zaun, da kommen Sie doch rein...

Auch im Wald hatte ich schon das Vergnügen, mehrfach auf Polizei, Förster oder Jäger zu treffen. Die Polizei ist immer nur im Schritttempo vorbeigefahren, wollte sonst aber nichts wissen. Jäger waren auch immer OK, wenn man nicht in ihrem für den Abend geplanten Jagdgebiet unterwegs ist. Und die Förster sind auch kein Problem mehr, nachdem sie mitbekommen haben, daß ich schon öfters die Bergung von Kampfmitteln veranlaßt habe. In einem Gespräch mit dem Oberförster meines Gebietes sagte dieser, daß Sondler im Wald nicht gerne gesehen wären, weil sie oft weit abseits der Wege laufen würden was das Wild verstören könnte. Man bittet die Sondler daher wenn man sie antrifft, daß sie den Suchort wechseln.

Generell ist es wohl immer eine Frage des eigenen Auftretens, was für eine Reaktion man bekommt. Ist man kommunikativ und normal gekleidet bei Tageslicht unterwegs, wird man viele gute Suchtipps und interessante Gespräche haben. Schleicht man hingegen nachts mit Tarnklamotten über Äcker und durch Wälder, wird man jedem nächtlichen Gassigeher oder Kneipenheimkehrer sofort verdächtig erscheinen und somit schnell unliebsamen Besuch von der Polizei bekommen.

Offline
(versteckt)
#34
22. August 2011, um 07:38:24 Uhr

Moin,
Geschrieben von Zitat von jabberwocky666
Ist man kommunikativ und normal gekleidet bei Tageslicht unterwegs, wird man viele gute Suchtipps und interessante Gespräche haben. Schleicht man hingegen nachts mit Tarnklamotten über Äcker und durch Wälder, wird man jedem nächtlichen Gassigeher oder Kneipenheimkehrer sofort verdächtig erscheinen und somit schnell unliebsamen Besuch von der Polizei bekommen.

... und da beginnen die Probleme schon wieder, wenn man berufstätiger Pendler ist und Sondeln und Beruf nicht verbinden kann. Ich komme zum Beispiel erst abends um 7 wieder zu Hause an (Start ist morgens um 6), dann noch Abendessen, da kommt man bestenfalls um 8 wieder raus. Inzwischen setzt die Dämmerung nicht so viel später ein, bald ist es um die Zeit schon wieder zappenduster.
Und am Wochenende heisst es nur zu oft "Zwangsarbeit" in Haus und Garten.

Zur Frage der Klamotten: Ich nutze meine NVA-Felddienstuniform nach wie vor, sie sitzt bequem und hält und hält und hält. Grade wenn man auf dem Acker rumkriecht oder über brennesselverseuchtes Gelände stolpert, ist die Bürohose nicht praktikabel, auch mit Jeans habe ich so meine Probleme, weil die (zugegebenermaßen vielleicht übergewichtsbedingt ?) schnell scheuern (und durchscheuern).
Insofern sind die Tarnklamotten zwar nicht zur Tarnung gedacht, aber ich habe einfach noch nichts besseres gefunden, was zum günstigen Preis zu bekommen ist.

Viele Grüße vom
Hauptmann a.D.

Offline
(versteckt)
#35
23. August 2011, um 20:29:30 Uhr

Aus gegebenem Beispiel mit dem IT Fachmann dem man 2 Jahre das Arbeitsgerät wegnimmt weil
er unter Hehlerverdacht zu ungunsten der Archäologie steht
verstehe ich das deutsche Rechstsystem nicht.
Bei einer Frau aus dem Ort war Schmuck gestohlen worden.
Sie wurde benachrichtigt sie solle sich bitte im Polizeipräsidium melden und versuchen ihren Schmuck zu identifizieren.
Da war ein Raum mit Tischen und darauf hunderte von Schmuckstücken und Uhren.
Da sollte sie nachschauen welche der Stücke ihr gehören.
Eine Diebesbande war festgenommen worden.
Der Polizeikommissar erklärte ihr, aller Schmuck der nicht als gestohlen identifiziert werden würde,
bekämen die Diebe wieder zurück da sie behauptet hätten der Schmuck wäre ihr Eigentum.

Wie soll das im Fall des Sondengängers eigentlich funktionieren?
Woher wollen die Archäologen wissen welcher Gegenstand dem Boden unrechtmäßig entnommen wurde?
Gibt es ein Gesetz das den Besitz von alten Münzen verbietet?
Ich glaube nicht.
Hier ist irgendwo was falsch.
Die Diebe die hier nachweislich gelogen haben dürfen den Schmuck der durchs Raster fällt einfach so behalten?
Ich wittere Rechtsbeugung.

Zu dem Fall des IT Fachmanns der zu Unrecht beschuldigt wurde Sondengänger zu sein nur weil er eine Sonde verkauft hat
gibt es einen interessanten Aspekt.
Der Zeuge der die Polizei gerufen hat ist nach deutschem Recht Schadensersatzpflichtig gegenüber dem Sondenbesitzer.
Wenn die Anschuldigungen zu Unrecht erfolgten.
Bei ihm kann der Mann seinen Verdienstausfall einklagen, bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft leider nicht, soviel ich weiss.
Denn der Zeuge hat ihn zu Unrecht beschuldigt und ist somit schuldig der Verleumdung, nach deutschem Recht.
Bei den zwei Einbruchsmeldungen die ich bei der Polizei gemacht habe wurde genau das von den Beamten vorher abgeklopft.
Das wird mir eben erst klar.
Hätte ich die Einbrecher gekannt wäre ich trotz des Einbruchs wegen Verleumdung haftbar gewesen.
Verrücktes deutsches Recht.

Der Anwalt der den Sondenbesitzer vertreten hat ist meiner Meinung nach nicht besonders kompetent. Sucht euch einen anderen.

In der Familie hatten wir mehrfach mit Anwälten zu tun.
Mindestens zwei mal haben sie das Verfahren verschleppt oder Einspruchstermine nicht eingehalten, zu ihren Gunsten, zu unserer Rechnung.
Einmal musste ein zweiter Anwalt eingeschaltet werden um den ersten Anwalt dazu zu bringen, tätig zu werden.
Ich hol mir beim nächsten Mal den Anwalt den die Einbrecher hatten.



Offline
(versteckt)
#36
24. August 2011, um 07:13:56 Uhr

Moin Sonie,

das System funktioniert doch prima, wer keine NFG hat bekommt eine Hausdurchsuchung und nach zwei Jahren alles wieder zurück. Was soll da nicht funktionieren?

Ein Zeuge ist niemals Schadensersatzpflichtig und die Polizei vor Ort hat richtig gehandelt und den Detektor sichergestellt, so wie es in Hessen vorgesehen ist, da kannst Du niemanden belangen.

Der Anwalt ist sogar sehr kompetent auf diesem Gebiet.

Viele Grüße

Walter

Offline
(versteckt)
#37
24. August 2011, um 08:05:13 Uhr

wie wäre es damit das man einfach sagt man habe sich nen detektor geliehen weil man etwas verlohren hätte?

Offline
(versteckt)
#38
24. August 2011, um 09:08:49 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
das System funktioniert doch prima, wer keine NFG hat bekommt eine Hausdurchsuchung und nach zwei Jahren alles wieder zurück. Was soll da nicht funktionieren?

Nur weil etwas funktioniert heißt das ja noch lange nicht, dass es rechtlich auch OK ist. Eine Hausdurchsuchung stellt einen ziemlichen Verstoß gegen das Grundgesetz Artikel 13 "Die Wohnung ist unverletzlich" dar.
Siehe Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://dejure.org/gesetze/GG/13.html

Hier ist auch erklärt, wann eine Durchsuchung angemessen ist. Und meiner juristischen Laienmeinung nach stellt das bloße Erwischtwerden mit Sonde ohne NFG aber auch OHNE dass man sich auf einem BD befindet und OHNE dass man mit meldungspflichtigen Funden in den Taschen in flagranti erwischt wird, keinen gewichtigen Grund für die Aushebelung eines Grundrechtes dar.

Wenn besagter Detektorverkäufer gewesen wäre, hätte ich eine Verfassungsklage angestrebt!

Viele Grüße,
Günter

Offline
(versteckt)
#39
24. August 2011, um 09:55:28 Uhr

Geschrieben von Zitat von Drusus
Nur weil etwas funktioniert heißt das ja noch lange nicht, dass es rechtlich auch OK ist. Eine Hausdurchsuchung stellt einen ziemlichen Verstoß gegen das Grundgesetz Artikel 13 "Die Wohnung ist unverletzlich" dar.
Siehe Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://dejure.org/gesetze/GG/13.html

Hier ist auch erklärt, wann eine Durchsuchung angemessen ist. Und meiner juristischen Laienmeinung nach stellt das bloße Erwischtwerden mit Sonde ohne NFG aber auch OHNE dass man sich auf einem BD befindet und OHNE dass man mit meldungspflichtigen Funden in den Taschen in flagranti erwischt wird, keinen gewichtigen Grund für die Aushebelung eines Grundrechtes dar.

Wenn besagter Detektorverkäufer gewesen wäre, hätte ich eine Verfassungsklage angestrebt!

Viele Grüße,
Günter


So sehe ich das auch.
Wenn das stimmt, in Hessen, dann ist die Rechtsbeugung, Amtsmissbrauch und Strafbar.

In ganz Deutschland, auch in Hessen ist Sondeln nicht verboten und auch nicht Strafbar.
Verboten ist die Suche (Nachforschung) nach Bodendenkmalen.
Die Suche mit einem Metalldetektor nach anderen Dingen ist nicht verboten und somit
rechts konform. Dies kann doch kein Anlass für eine Hausdurchsuchung und Beschlagnahme
persönlicher Sachen sein.

Wenn der Anwalt so gut ist, weshalb geht er nicht gegen den Anordner der Hausdurchsuchung vor?
Warum tun sich die geschädigten Sondler nicht zusammen und klagen?

Gruß Charlie

 

Offline
(versteckt)
#40
24. August 2011, um 13:38:31 Uhr

also um alleine diese Probleme zu umgehen würd ich mir einfach eine NFG besorgen, kostet nicht viel und man hat Ruhe...da kann weder Polizei noch sonstwer kommen und irgendwas beschlagnahmen oder eine Hausdurchsuchung (ohne hinreichenden Verdacht, dass da was faul ist) durchführen...
Mir ist mal ne Angestellte einer arch. Grabungsfirma aus dem Auto quer über den Acker fast direkt ins Gesicht gesprungen...was ich denn da tun würde...blabla Polizei...blabla...hab ich ihr die NFG vor die Nase gehalten ; da war sie still  Grinsend

und wer nachts sondelt muss halt mit höherem Risiko angepfiffen zu werden leben ; stell dir mal vor da läuft jmd mit ner Axt abends durh die Straßen (weil er nachts gerne Holz hackt - was ja nicht illegal ist)...was meinste wie schnell die Polizei den mal anhält und fragt was er da so treibt...(mit Recht)

Ansonsten kann ich mir nur jabberwocky666 anschliessen...wie man in den Wald reinruft, so schallt es heraus...immer schön freundlich sein (und winken wenn jmd dumm guckt)...dann sind alle happy  Zwinkernd

Offline
(versteckt)
#41
24. August 2011, um 13:42:21 Uhr

Was ist denn ein NFG?

Offline
(versteckt)
#42
24. August 2011, um 13:48:08 Uhr

Geschrieben von Zitat von Mastermind82
Was ist denn ein NFG?

ist aber nicht dein Ernst du bestimmst in anderen Beiträgen Fundstücke und dann weißt du nicht was eine NFG ist ich glaube hier wird man verar..... Lächelnd Lächelnd Lächelnd
warum stopt das keiner


                  larod Smiley

Offline
(versteckt)
#43
24. August 2011, um 13:55:32 Uhr

 Narr Narr Narr

Offline
(versteckt)
#44
24. August 2011, um 13:56:13 Uhr

Also wir gehen immer nachdem wir gefragt haben auf die Äcker,

dann isses ja in Bayern so, dass dann alles OK is Smiley

Grüße

Seiten:  Prev 1 2 3 4 5 6 7 8
Achtung!

Achtung: Dieses Thema wurde geschlossen. Es können deshalb derzeit keine neuen Antworten mehr geschrieben werden

Haftungsausschluss / Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung Impressum Kontakt Mobile Version
Powered by SMFPacks WYSIWYG Editor