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 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen > Rechtliches > Thema:

 Richtiges Verhalten wenn man "entdeckt" wird?

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Avatar  Richtiges Verhalten wenn man "entdeckt" wird?  (Gelesen 15419 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
19. August 2011, um 13:41:36 Uhr

Hi zusammen,

mal angenommen man geht in Baden Württemberg oder in Bayern in einem Wald oder auf einer Wiese oder sonst wo sondeln und ein Passant kommt vorbei und frägt, was man da gerade macht. Oder noch interessanter: die Polizei kommt vorbei und frägt einen, was man da gerade macht....

Wie verhält man sich denn dann korrekt? Wenn man nach Meteoriten sucht, und dies auch aussagt, dann hat man doch nichts zu befürchten?

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(versteckt)
#1
19. August 2011, um 15:02:30 Uhr

Geschrieben von Zitat von bloggy
Hi zusammen,

mal angenommen man geht in Baden Württemberg oder in Bayern in einem Wald oder auf einer Wiese oder sonst wo sondeln und ein Passant kommt vorbei und frägt, was man da gerade macht. Oder noch interessanter: die Polizei kommt vorbei und frägt einen, was man da gerade macht....
Wie verhält man sich denn dann korrekt? Wenn man nach Meteoriten sucht, und dies auch aussagt, dann hat man doch nichts zu befürchten?

suchst du wirklich nach Meteoriten!?! Ärgerlich es ist ist immer so; die Wahrheit kommt irgendwan aufs tageslicht raus, spätestens beim Verkauf der Funde. Weise gruss, klette
(ps. den landwirt am fund beteiligen!, nach SG zu fragen! und... es wird sich lohnen Belehren)

« Letzte Änderung: 19. August 2011, um 15:07:06 Uhr von (versteckt), Grund: schreibfehler »

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#2
19. August 2011, um 15:19:18 Uhr

naja man kann ja auch das tun, wenn man nicht reden kann, ich glaub das versteht dan jeder.  Kringeln  Narr  Narr


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notwehr.jpg
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#3
19. August 2011, um 15:24:39 Uhr

Geschrieben von Zitat von BURMAN
naja man kann ja auch das tun, wenn man nicht reden kann, ich glaub das versteht dan jeder.  Kringeln  Narr  Narr


[ Anhang: Sie können keine Anhänge ansehen ]
hallo Burman,  Küsschen  ich kanns, bin ein "opa" ! Weinen
(PS die jungs brauchen es erst zu lernen. je eher umso besser)
gruss, klette

« Letzte Änderung: 19. August 2011, um 15:28:03 Uhr von (versteckt), Grund: schreibfehler »

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#4
20. August 2011, um 17:24:27 Uhr

Moin,

ja, die Meteoritensuche ist nicht genehmigungspflichtig.

Zur Überprüfung hat man sich in Hessen folgendes Verfahren ausgedacht und es wird auch angewendet.

Du bekommst eine Hausdurchsuchung wegen Verdachts der Unterschlagung zum Nachteil des Grundstückseigentümers, bzw. jetzt nach Einführung des Schatzregals zum Nachteil des Landes Hessen. Man stellt alle Detektoren, alle Landkarten, alle Rechner, alle Grabungswerkzeuge, alle Funde und alle Kontoauszüge sicher.

Bestehen die Funde nur aus Meteoriten, dann bekommst Du alles nach ca. 2 Jahren wieder zurück, daher ist es wichtig, bevor die Polizei den oder die Detektoren mitnmmt, die Batterien raus zu nehmen, damit diese nicht durch Batteriesäure beschädigt werden.

Sind auch archäologische Funde mit dabei, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Hessen sind im Moment noch nicht sehr erfolgreich mit dem Abschluss des Verfahrens, in den letzten Jahren, nur etwa 16-mal, aber sie arbeiten daran und für den Sondengänger ohne NFG bringen die zwei Jahre Zwangspause seiner Geräte eine Menge Ärber mit sich, insbesondere, wenn er aus beruflichen Gründen auf seine Rechner bzw. deren Inhalte auf diese angewiesen ist.

Viele Grüße

Walter

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(versteckt)Themen Schreiber
#5
20. August 2011, um 19:28:32 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
Moin,

ja, die Meteoritensuche ist nicht genehmigungspflichtig.

Zur Überprüfung hat man sich in Hessen folgendes Verfahren ausgedacht und es wird auch angewendet.

Du bekommst eine Hausdurchsuchung wegen Verdachts der Unterschlagung zum Nachteil des Grundstückseigentümers, bzw. jetzt nach Einführung des Schatzregals zum Nachteil des Landes Hessen. Man stellt alle Detektoren, alle Landkarten, alle Rechner, alle Grabungswerkzeuge, alle Funde und alle Kontoauszüge sicher.

Bestehen die Funde nur aus Meteoriten, dann bekommst Du alles nach ca. 2 Jahren wieder zurück, daher ist es wichtig, bevor die Polizei den oder die Detektoren mitnmmt, die Batterien raus zu nehmen, damit diese nicht durch Batteriesäure beschädigt werden.

Sind auch archäologische Funde mit dabei, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Hessen sind im Moment noch nicht sehr erfolgreich mit dem Abschluss des Verfahrens, in den letzten Jahren, nur etwa 16-mal, aber sie arbeiten daran und für den Sondengänger ohne NFG bringen die zwei Jahre Zwangspause seiner Geräte eine Menge Ärber mit sich, insbesondere, wenn er aus beruflichen Gründen auf seine Rechner bzw. deren Inhalte auf diese angewiesen ist.

Viele Grüße

Walter


Das kommt mir jetzt aber doch ein wenig übertrieben vor. Nur weil man einmal von der Polizei gesichtet wird, wenn man gerade mit einem Metalldetektor unterwegs ist ... wird doch keine Hausdurchsuchung angeordnet? Da fehlt für mich die Verhältnismäßigkeit. Wenn, dann muss ja wohl schon einiges vorliegen, Indizien, Beweise etc. Da ich keine Schätze zu Hause habe, kann man auch nichts mitnehmen. Wenn mein Rechner mitgenommen werden würde, dann würde ich direkt und ohne zu zögern meinen Anwalt einschalten. Dass man 2 Jahre auf seinen PC verzichten muss, kann ich mir nicht vorstellen.

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#6
21. August 2011, um 11:42:55 Uhr

Geschrieben von Zitat von bloggy

Das kommt mir jetzt aber doch ein wenig übertrieben vor. Nur weil man einmal von der Polizei gesichtet wird, wenn man gerade mit einem Metalldetektor unterwegs ist ... wird doch keine Hausdurchsuchung angeordnet? Da fehlt für mich die Verhältnismäßigkeit. Wenn, dann muss ja wohl schon einiges vorliegen, Indizien, Beweise etc. Da ich keine Schätze zu Hause habe, kann man auch nichts mitnehmen. Wenn mein Rechner mitgenommen werden würde, dann würde ich direkt und ohne zu zögern meinen Anwalt einschalten. Dass man 2 Jahre auf seinen PC verzichten muss, kann ich mir nicht vorstellen.
bloggy! was soll das? willst du aus dem beitrag was lernen oder bloss da lalen?  Ärgerlich es war so, und es wird immer so sein, dass man die kleinen hängt und die grössen laufen lässt! Ärgerlich ist es klar jetzt?
gruss, klette

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#7
21. August 2011, um 12:13:24 Uhr

wo kommst du denn her,das bei dier polizei in der pampas rumläuft?
wanderer kann ich mir schon vorstellen aber polizei.

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#8
21. August 2011, um 13:05:09 Uhr

Geschrieben von Zitat von bloggy
Oder noch interessanter: die Polizei kommt vorbei und frägt einen, was man da gerade macht....

Die schauen immer mal vorbei. Ob der TÜV vom Auto noch gültig ist...
Eventuell können sie mit den komischen Gesetzen hier auch nicht viel anfangen. Schweigend Und denken wahrscheinlich "die Bekloppten schon wieder..." Zwinkernd

Gruß

Zeitzer

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#9
21. August 2011, um 13:36:24 Uhr

Feldwege dürfen normalerweise nicht von PKW befahren werden, da steht da so ein Schild daß nur land-und-forstwirtschaftlicher
Verkehr diese Wege benutzen darf. Wurde selber 2 mal von Polizei kontrolliert weil ich versehentlich falsch gefahren bin.
Die fahren erstaunlich oft da lang.  Selbst die übelsten Hoppelpisten. Manchmal täglich kurz vor Schichtwechsel.
Im Wald das gleiche. Da sind die sogar mal einen Waldweg bei Regen gefahren da konnte ein Auto eigentlich gar nicht
mehr lang ohne stecken zu bleiben. Damals gab es täglich Holzdiebstäle, das wurde kontrolliert.

Zu Fuß sieht man die Polizeibeamten aber nie. Wird also nie einer vorbeikommen, es sei denn er ist gerufen worden.

Ich habe mit einem Bauern gesprochen der ruft jetzt immer die Polizei bei Sondlern. Es war keine Diskussion möglich,
allerdings war ich auch nicht sein Opfer. Und ein Jäger den ich kenne ruft auch die Polizei. Der hat aber  kein Handy. Smiley

Von dem was Walter gesagt hat muss ich einen Punkt entschärfen.
Wenn sich die Verdachtsmomente nicht gleich erhärten bekommt man den Rechner auch früher zurück.
Aber nur wenn der schon ausgewertet wurde. Da muss natürlich der Anwalt helfen.

« Letzte Änderung: 21. August 2011, um 13:54:27 Uhr von (versteckt) »

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#10
21. August 2011, um 13:48:17 Uhr













..

















Geschrieben von {author}

bzw. jetzt nach Einführung des Schatzregals zum Nachteil des Landes Hessen.




..

Schatzregal in Hessen? oder verstehe ich das gerade Falsch?


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(versteckt)Themen Schreiber
#11
21. August 2011, um 13:55:53 Uhr

Geschrieben von Zitat von Klette
bloggy! was soll das? willst du aus dem beitrag was lernen oder bloss da lalen?  Ärgerlich es war so, und es wird immer so sein, dass man die kleinen hängt und die grössen laufen lässt! Ärgerlich ist es klar jetzt?
gruss, klette

Bei allem Respekt. Ich denke nicht, dass ich "lale" sondern eine ganz normale Antwort auf einen Beitrag verfasst habe. Warum werde ich dann gleich so "angefahren" von dir?  Traurig

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#12
21. August 2011, um 14:00:12 Uhr

Ja, Schatzregal in Hessen.  Seit kurzem. Ist  hier ein Thema gewesen.

« Letzte Änderung: 21. August 2011, um 14:02:59 Uhr von (versteckt) »

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#13
21. August 2011, um 14:06:16 Uhr

Geschrieben von Zitat von bloggy
Bei allem Respekt. Ich denke nicht, dass ich "lale" sondern eine ganz normale Antwort auf einen Beitrag verfasst habe. Warum werde ich dann gleich so "angefahren" von dir?  Traurig
bloggy, hast du nachgedacht welche rechnung du von dem anwalt bekommst für seine dienste? kannst du es dir leisten? wenn ja, mein glückwunsch!
klette.

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#14
21. August 2011, um 15:17:06 Uhr

Geschrieben von Zitat von Klette
bloggy, hast du nachgedacht welche rechnung du von dem anwalt bekommst für seine dienste? kannst du es dir leisten? wenn ja, mein glückwunsch!
Das Zauberwort lautet hier "Rechtschutzversicherung" – ich finde, ein jeder Sondler sollte besser eine haben! Zwinkernd

Viele Grüße,
Günter

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