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 Antragsstellung einer Grabungsgenehmigung in NRW

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(versteckt)Themen Schreiber
#0
14. April 2008, um 20:36:30 Uhr

Beantragung einer Grabungsgenehmigung in NRW(förmlich)

Grabungsgenehmigung NRW
1. Was sagt das Gesetz ?
========================

Das Denkmalschutzgesetz für Nordrhein-Westfalen, ist das "Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz - DSchG)" vom 11. März 1980, zuletzt geändert 20.6.1989. Alle anderen Denkmalschutzgesetze sind in NRW nicht relevant.

Im hiesigen Denkmalschutzgesetz heißt es im § 13 - Ausgrabungen:

(1) Wer nach Bodendenkmälern graben oder Bodendenkmäler aus einem Gewässer bergen will, bedarf hierzu der Erlaubnis der Oberen Denkmalbehörde. Ausgenommen sind Nachforschungen, die unter der Verantwortung des Landes, des Landschaftsverbandes oder der Stadt Köln stattfinden.

(2) Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die beabsichtigte Grabung oder Bergung Bodendenkmäler oder die Erhaltung von Quellen für die Forschung nicht gefährdet.

(3) Die Erlaubnis kann mit Auflagen und unter Bedingungen erteilt werden usw.




2. Ich suche nicht nach Bodendenkmäler also brauche ich keine ?
================================================== ===============

Irrtum , es steht unter

§ 2 - Begriffsbestimmungen, Absatz 5:

"Bodendenkmäler sind bewegliche oder unbewegliche Denkmäler, die sich im Boden befinden oder befanden. Als Bodendenkmäler gelten auch Zeugnisse tierischen und pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit, ferner Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, die durch nicht mehr selbständig erkennbare Bodendenkmäler hervorgerufen worden sind, sofern sie die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllen".

Und dann - wegen der Definition von Denkmälern und wegen der angekündigten Voraussetzungen - Absatz 1:

"Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen.


Auch Spuren aus dem Zweiten Weltkrieg sind Geschichtsquellen. Aus ihnen können Verhältnisse und Geschehnisse abgelesen und rekonstruiert werden, die in der schriftlichen Überlieferung nicht vorkommen. Es handelt sich also nach § 2 DSchG um Bodendenkmäler, weil sie für die Geschichte des Menschen bedeutend sind und weil für ihre Erhaltung wissenschaftliche Gründe vorliegen. Wenn man danach sucht, braucht man nach § 13 DSchG eine Grabungserlaubnis. Denn in diesen Gesetzesauszügen stehen keine zeitlichen Einschränkungen, im ganzen Gesetz nicht(insgesamt 43 Paragraphen, die aber hier sonst nicht weiter interessieren). Die einzigen relevanten Merkmale sind die Voraussetzungen aus § 2 Absatz 1.


Ergo, sobald jemand seinen Spaten in den Boden sticht und anfängt zu graben, kann er schon gegen geltendes Recht verstoßen.
Es gibt genügend unbewegliche Bodendenkmäler, die nicht in TOPO Karten ausgewiesen sind und woher soll man wissen, dass man auf einem Bodendenkmal sucht, wenn keine Erkundigungen bei den Denkmalbehörden eingeholt werden ? Auch weiß nicht immer der Eigentümer des Ackers, dass dort ein Bodendenkmal liegt! Es gibt 2 schöne Beispiele hier im Forum, wo man beinahe unwissentlich auf einem Bodendenkmal gesucht hätte.




3. Woher bekomme ich eine Grabungsgenehmigung nach §13 Denkmalschutzgesetz ?
================================================== ====================================

Der normale Weg ist über die obere Denkmalbehörde Deines Kreises, betreut wirst Du später von dem Amt für Bodendenkmalpflege, hier sitzt auch zukünftig Deine Kontaktperson und die Funde werden dort eingereicht. Dieses Amt ist, wie der Name schon sagt, zuständig für Pflege und Betreuung von Bodendenkmäler. Es ist somit höflicher, zuerst Kontakt mit dem Amt für Bodendenkmalpflege aufzunehmen, als sofort ein Antrag an die obere Denkmalbehörde zu stellen. Einige begrüßen es sogar, wenn man sich einen Termin geben läßt und sich einmal persönlich vorstellt. Denn im Prinzip hat man ja die Gleichen Ziele und auch zukünftig Kontakt zueinander.




4. Wie sieht ein Antrag aus ?
==============================

Name
Anschrift
Telefonnummer für Rückfragen


Anschrift Obere Denkmalbehörde ( siehe Adressenliste )
Name des Ansprechpartners


Antrag auf Grabungsgenehmigung nach §13 Denkmalschutzgesetz


Sehr geehrte Damen und Herren, ( oder direkt den Namen der Person wenn vorhanden - ist höflicher )


hiermit beantrage ich für den Einsatz meiner Metallsonde
eine Grabungsgenehmigung nach §13 Denkmalschutzgesetz für den Kreis XXXX


Mit freundlichen Grüßen
Name , Unterschrift


Wenn zuvor ein Gespräch mit dem Amt für Bodendenkmalpflege stattgefunden hat, dann noch diesen Satz :

Ich hatte am xx.xx.200x bereits ein persönliches Gespräch mit Herrn XX vom Amt für Bodendenkmalpflege ORT,
der mich ausführlich über die Grabungsgenehmigung informierte.




5. Was passiert nach dem Antrag ?
===================================


Die obere Denkmalbehörde prüft nun ob etwas gegen Dich vorliegt, keine Angst kein polizeiliches Führungszeugnisses oder Sowas, sondern ob Du schon als "Raubgräber" oder so aufgetreten bist. Nun schreibt diese OBERE Denkmalbehörde alle unteren Denkmalbehörden der Städte und Gemeinden an und informiert sie über Dich. Das ganze dauert ca. 3-6 Wochen. Danach bekommst Du die Genehmigung und einen Gebührenbescheid, der je nach Kreis variiert. Die Grundgebühr kann zum Beispiel 30 EUR und dann pro Gemeinde/Stadt 5 EUR betragen.



6. Wie lange und für was ist die Genehmigung gültig ?
================================================== ====

Die Genehmigung ist befristet auf 2 Jahre und kann dann durch einen Verlängerungsantrag um weitere 2 Jahre verlängert werden. Diesmal ist die Genehmigung nicht ganz so teuer. Die Genehmigung beschränkt sich nur auf den beantragten Kreis. Will man in mehreren Kreisen suchen, so ist für jeden Kreis seperat eine Genehmigung zu beantragen.




7. Wo darf ich mit der Genehmigung überall suchen ?
================================================== ====

Die Suche ist nur für das Ackerland sowie für Bodenaushub aus Baustellen erlaubt. In Wald- und Wiesengelände gilt die Erlaubnis nicht. Die Erlaubnis betrifft allein die Arbeit mit der Metallsonde und keine anderen Ausgrabungen. Die durch die Sonde entdeckten Funde dürfen allein der Humusschicht und nicht dem darunter liegenden anstehenden Boden entnommen werden, d.h. Schürfungen dürfen im Ackerland nur bis zur Pflugsohle gehen.

Unter Wiesen fallen nur ursprüngliche Wiesen - also ungestörte Flächen. Sollte eine Wiese einmal Ackerland gewesen sein und angebaut, dann kann man auch dort suchen. Viele Landwirte lassen Flächen brach liegen oder lassen diese Flächen durch Wiesen sich erholen, daher ist nicht immer Wiese gleich Wiese. Der Eigentümer kann darüber am Besten Auskunft geben.

Wald und Wiesen sind also tabu. Das hört sich jetzt sehr eingeschränkt an, aber der Acker ist halt der fundreichste Platz, weil durch das Pflügen die Funde zu Tage gebracht werden. Münzen werden eh von einem Detektor nur maximal bis 30cm erkannt. Der Grund warum Wald und Wiesen tabu sind, ist einfach zu erklären. Diese Flächen sind ungestört und somit befinden sich die Sachen genau an der Stelle noch heute, wo sie verloren wurden. Sollte im Umfeld etwas gewesen sein, also eine Wüstung oder ähnliches, dann hat man einen guten Fundzusammenhang und kann ganz anders diese Wüstung beurteilen, weil man dann aktuell die Funde zuordnen kann in Bezug auf Lage und Tiefe des Objektes. Das ist unter anderem ein Punkt, welchen die Archäologen bemängeln. Wir gehen einfach über Flächen drüber und sagen was dort rauskommt, aber keiner notiert sich die Tiefe und und und.... macht ja auch zuviel Arbeit, da man im Vorfeld manchmal nicht weiß, was man überhaupt gefunden hat. Und jeden Fund nach Bergung beschriften, dann käme man nicht mehr zum suchen. Bei Ackerflächen ist es halt was anderes, da der Boden bewegt wird, ist die Ursprungsstelle eh nicht mehr genau auszumachen. Trotzdem sollte man bei außergewöhnlichen Funden ruhig die Stelle auf der Karte notieren, wenn möglich auch mit GPS einmessen. Stößt Du auf Veränderungen im Boden, wie Mauerreste usw.. die auf etwas hindeuten was noch nicht bekannt ist, solltest Du umgehend Deinen Archäologen informieren. Das steht aber auch in der Genehmigung so drin.




8. Was habe ich zu beachten ?
===============================

Eine Genehmigung ist kein Freischein für eine Suche, daher man muß die Erlaubniss vom Eigentümer haben. Es ist nicht immer ganz einfach diesen ausfindig zu machen, besonders wenn die Ackerfläche sehr weit draußen liegt. Aber hier hat die Genehmigung schon einen kleinen positiven Effekt. Wenn der Eigentümer einen antrifft, dann sind die Argumente natürlich besser mit einer Genehmigung als ohne

Die Funde sind spätestens halbjährlich mit einer Kartierung ihrer Fundstellen dem Amt für Bodendenkmalpflege zu melden. Sollte man jedoch außergewöhnliche Funde haben, dann natürlich den Griff zum Telefonhörer oder eine E-Mail schicken.

In der Genehmigung steht, dass man ZUVOR die zu begehenden Flächen einreichen muß. Dies geschieht entweder in Form einer E-Mail, Fax oder einen Brief. Hierzu nimmt man sich eine Top50 Karte und markiert die Flächen, die man begehen möchte. Dies geschieht mindestens eine Woche im Voraus, damit das Vorhandensein von Bodendenkmälern oder von denkmalpflegerischen Planungen geprüft und dahingehend relevante Flächen von der Erlaubnis ausgenommen werden. Hört man dann nichts weiteres, kann man beruhigt die Flächen sondieren.




9. Wem gehören die Funde und muß ich sie abgeben ?
================================================== =====

Da NRW kein Schatzregal hat, daher alle Funde müssen NICHT zwangsweise ohne weiteren Anspruch abgegeben werden, gehören 50 % dem Finder und 50 % dem Grundstückseigentümer. Die Funde werden nur zur Bestimmung dem Amt für Bodendenkmalpflege für längstens ein halbes Jahr zur Auswertung überlassen. In der Regel läßt man sich bei der zuständigen Kontaktperson einen Termin geben und geht dann vor Ort die Fundobjekte durch. Vereinzelt ist es auch möglich, diese Funde direkt per E-Mail zu melden und bestimmen zu lassen. Sollten sehr interessante Stücke dabei sein, wird man gefragt, ob man die Stücke verkaufen möchte oder sie zur Leihgabe geben. Für eine Leihgabe wird ein schriftlicher Vertrag für eine bestimmte Leihzeit erstellt, der von beiden Partien unterschrieben wird. Einige Personen hier aus dem Forum haben so manche Funde im Museum liegen, um sie der Öffentlichkeit zu zeigen.




10. Darf ich die Funde verkaufen ?
==================================

Ja, wenn man sich mit dem Grundstückseigentümer einigt, da er vielleicht ja dieses Stück haben möchte und da ihm die 50 % gehören, hat er natürlich Vorkaufsrechte.




11. Was bringt mir eine Genehmigung ?
========================================

Als erstes würde ich darauf antworten, ich kann mit ruhigem Gewissen am Tage, sogar an verkehrsreichen Straßen suchen, ohne das ich mich ständig umschauen muß ob mich jemand sieht oder sogar beobachtet. Desweiteren bekomme ich nach einer gewissen Zeit, wenn sich ein Vertrauen aufgebaut hat, gezielte Hinweise und Tips, wo sich eine Suche lohnen würde. Ich bekomme z.B. Kartenmaterial oder sogar Suchaufträge um Flächen zu prospektieren. Für Westfalen Lippe erscheint zum Beispiel jährlich ein sogenannter Neujahrsgruß, in dem besondere Funde der einzelnen Finder erwähnt werden. Interessant sind auch die einzelnenen Geschichten die sich aus den Funden ergeben. So erfährt man ob ein ähnliches oder gleiches Stück von jemand anderem gefunden wurde und ob eventuell parallelen zu den Fundstellen oder Funden bestehen. Es ergeben sich dann wirklich spannende Momente und man freut sich tierisch darüber, das man etwas Licht in unsere Vergangenheit bringen konnte.

Ich betreibe dieses als Hobby und habe Interesse an der geschichtlichen Vergangenheit und ich suche nicht für mich aus Egoismus, daher alle Funde nur für meine Augen, sondern für die Gemeinschaft - Beitrag zur Geschichte und zwar ganz offiziell am Tage und brauche nicht zu rennen, wenn mich die Polizei kontrolliert und das tut sie in der Vergangenheit häufiger in meinem Kreis. Es mag zwar erstmal nur eine Ordnungswidrigkeit sein, doch sollte man jemanden auf einem Bodendenkmal antreffen, dann kann es teuer werden. Und man steht schneller auf einem Bodendenkmal als man denkt, gelle wolfgang ?




12. Ich wohne in NRW und bekomme keine Genehmigung
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Bisher ist mir nur ein Problem in Köln bekannt. Die Stadt Köln hat Aufgrund Ihrer Geschichte einen besonderen Status und irgendwie ist es bis zu denen nicht vorgedrungen, dass eine Zusammenarbeit für alle nur Vorteile bringt. In so einem Fall würde ich bei dem angrenzenden Kreis eine Genehmigung stellen, da wo wieder die "normale" obere Denkmalbehörde das "Sagen" hat.




13. Genug geredet, gib mir endlich die Adressen
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Zitat:
Obere Denkmalbehörden in Westfalen

Die für die Erteilung einer Grabungs- /Suchgenehmigung nach § 13 Denkmalschutzgesetz zuständige Obere Denkmalbehörde ist die, in deren Zuständigkeitsbereich die Gemeinde(n) liegt/liegen, in der/denen gesucht werden soll.


(versteckt)Themen Schreiber
#1
14. April 2008, um 20:41:25 Uhr

Anschriften und Adressen
Die für die Erteilung einer Grabungs- /Suchgenehmigung nach § 13 Denkmalschutzgesetz zuständige Obere Denkmalbehörde ist die, in deren Zuständigkeitsbereich die Gemeinde(n) liegt/liegen, in der/denen gesucht werden soll.
Eine Genehmigung für den ganzen Kreis ist u.U. teurer (Gebühr) als eine Genehmigung für kleiner Teile des Kreises (1-2 Gemeinden). Es kann sich lohnen, vor dem Antrag darüber nachzudenken.

Die Adresse lautet: Der Landrat,
Obere Denkmalbehörde
und dann:

Kreis Borken Burloer Straße 93, 46325 Borken
Kreis Coesfeld Friedrich-Ebert-Straße 7, 48653 Coesfeld
Ennepe-Rhur-Kreis Hauptstraße 92, 58332 Schwelm
Kreis Gütersloh Herzebrocker Straße 140, 33324 Gütersloh
Kreis Herford Amtshausstraße 3, 32051 Herford
Hochsauerlandkreis Steinstraße 27, 59872 Meschede
Kreis Höxter Moltkestraße 12, 37671 Höxter
Kreis Lippe Felix-Fechenbach-Straße 5, 32756 Detmold
Märkischer Kreis Heedfelder Straße 45, 58509 Lüdenscheid
Kr.Minden-Lübbecke Portastraße 13, 32423 Minden
Kreis Olpe Danziger Straße 2, 57462 Olpe
Kreis Paderborn Aldegrever Straße 10-14, 33102 Paderborn
Kr. Recklinghausen Kurt-Schumacher-Allee 1, 45657 Recklinghausen
Kr. Siegen-Wittgenstein Koblenzer Straße 73, 57072 Siegen
Kreis Soest Hoher Weg 1-3, 59491 Soest
Kreis Steinfurt Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Kreis Unna Friedrich-Ebert-Straße 17, 59425 Unna
Kreis Warendorf Waldenburger Straße 2, 48231 Warendorf.

Für die kreisfreien Städte ist die Obere Denkmalbehörde jeweils bei der Bezirksregierung:

Stadt Bielefeld Bezirksregierung Detmold, Obere Denkmalbehörde,
Leopoldstraße 13-15, 32756 Detmold

Städte Bottrop,
Gelsenkirchen und Bezirksregierung Münster, Obere Denkmalbehörde,
Münster Domplatz 1-3, 48143 Münster

Städte Bochum,
Dortmund, Hagen, Bezirksregierung Arnsberg, Obere Denkmalbehörde
Hamm u. Herne Seibertzstraße 1, 59821 Arnsberg


Ansprechpartner bei dem Amt für Bodendenkmalpflege:

Für den Regierungsbezirk Arnsberg (Südwestfalen):
Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Olpe, In der Wüste 4, 57462 Olpe
Frau A.-H. Schubert M.A., Tel.: 02761-93750, Mail: a-h.schubert@lwl.org

Für den Regierungsbezirk Detmold (Ostwestfalen):
Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Bielefeld, Kurze Straße 36, 33613 Bielefeld
Herr Dr. D. Bérenger, Tel: 0521-5200250, Mail: d.berenger@lwl.org

Für den Regierungsbezirk Münster (westl. Westfalen):
Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Münster, Bröderichweg 35, 48159 Münster
Herr Dr. Chr. Grünewald, Tel.: 0251-2105252, Mail: chr.gruenewald@lwl.org

Die entsprechenden Adressen für das Rheinland (Obere Denkmalbehörde und Kontaktperson bei Amt für Bodendenkmalpflege) können erfragt werden bei

Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege
Endenicher Straße 133
53115 Bonn
Frau Dr. Beyer, Tel.: 0228-98340, Mail: b.beyer-rotthoff@lvr.de

bzw. für das Stadtgebiet von Köln:
Römisch-Germanisches Museum
Archäologische Bodendenkmalpflege
Roncalliplatz 4
50667 Köln
Herr Prof. Dr. H. Hellenkemper, Tel.: 0221-22124543
Mail: roemisch-germanisches-museum@stadt-koeln.de


In den anderen Bundesländern gelten andere Gesetze und andere Zuständigkeitsregelungen. Das Beste ist beim jeweiligen Landesarchäologen zu fragen. Die Adressen und Namen der Landesarchäologen findest Du unter Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Die Angaben sind ohne Gewähr.Es kann sich in geraumer Zeit etwas geändert haben  Smiley

(versteckt)Themen Schreiber
#2
14. April 2008, um 21:18:15 Uhr

Hallo
Für Sondengänger aus den anderen Bundesländern gibt es extras eine Seite für Meldewillige Sucher.
Auf der verlinkten Seite ist jeweils ein Unterforum für das eigene Bundesland!!!
Dort könnt Ihr euch einlesen oder auch Fragen stellen.Die Sucherkollegen unterstützen oder begleiten Euch bei einer
Antragsstellung für eine Grabungsgenehmigung.
Siehe hier
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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(versteckt)
#3
15. April 2008, um 10:47:28 Uhr

Hallo,

kleine Info:

im Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege Bonn ist jetzt Dr. Helmut Luley bei einem Antrag für eine Suchgenehmigung  zuständig.
Tel:   0228 9834165
Fax:   0228 9834282
Email: helmut.luley@lvr.de

MfG Martin



(versteckt)Themen Schreiber
#4
28. Januar 2009, um 15:39:31 Uhr

Hätte mal eine Frage dazu!

Wenn ich eine Genehmigung habe und einen Schatz finden sollte, sagen wir mal so einen wie Nebra, verliere ich dann nicht automatisch alle Rechte an dem Schatz, weil ich ja eine  Genehmigung hatte und mit meiner Unterschrift den Bedingungen der Behörden zugestimmt habe?

Wie sehen solche Anträge aus, gibt es Musteranträge für alles was man unterschreiben muss?

Welche Texte stehen da drin und was muss man denn alles unterschreiben?

Verliere ich die Rechte an meinem Schatz (Bildrechte, Vermarktungsrechte, Buchrechte etc.)?

In manchen Foren verliert man ja schon die Bildrechte, wenn man nur ein Foto abbildet, aber
was verliert man denn dann mit einer Genehmigung von den Ämtern?  Schockiert

Erwarte mit Spannung die Antworten!

DP

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#5
28. Januar 2009, um 16:34:55 Uhr

Hallo Pilger, Winken

da NRW kein Schatzregal hat bleiben die Funde, egal welchen Wert sie haben, im Besitz des Finders und des Grundstückeigentümers auf dem der Fund gemacht wurde. Der Fund kann nur mit Zustümmung des Grundstückeigentümers veräußert werden und der Gewinn wird auf beide Parteien verteilt. 50% Finder und 50% Grundbesitzer.

Gruß,
Martin

Als beste Antwort ausgewählt von 16. April 2024, um 23:02:12 Uhr
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#6
17. Februar 2009, um 18:31:54 Uhr
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hallo ich habe heute nach xanten angerufen wegen genemigung die frau sagte ich muss in Bonn ein antrag stellen wichtig ist sagte sie das ich eine karte vorlege wo ich sondieren will  da ist glaube ich das ende ich bin anfäner ich weiss es nicht wo ich am besten sondieren kann wo was mögliches zu finden ist ich denke mein traum ist weg oder gibst du mir bitte ein vorschlag

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#7
17. Februar 2009, um 19:23:29 Uhr

Geschrieben von Zitat von christoph1
hallo ich habe heute nach xanten angerufen wegen genemigung die frau sagte ich muss in Bonn ein antrag stellen wichtig ist sagte sie das ich eine karte vorlege wo ich sondieren will  da ist glaube ich das ende ich bin anfäner ich weiss es nicht wo ich am besten sondieren kann wo was mögliches zu finden ist ich denke mein traum ist weg oder gibst du mir bitte ein vorschlag

Suche dir einfach in der Nähe deiner Heimastadt/Wohnung eine große Fläche mit Äckern und Feldern und Bauernhöfen (keine Wälder oder Wiesen!). Schau vorher mal in die Bodendenkmaliste deiner Heimatgemeinde und versuche die unmittelbare Nähe zu Bodendenkmälern zu meiden. So einfach ist das....Dann besorgst du dir 3 DKG5 Karten dieser Gegend (LVR Xanten benötigt diese wenn du zum Gespräch eingeladen wirst)...

Fundgarantie kann dir keiner geben, aber die Wahrscheinlichkeit auf solchen Flächen interessante Gegenstände zu finden ist eigentlich immer gegeben...solltest du auf diesen Flächen in dem einen Jahr für die die Genehmigung gilt nichts interessantes finden oder die Felder dir nicht zusagen, suchst du dir dann wieder was neues...

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#8
17. Februar 2009, um 19:40:38 Uhr

vielen dank für die antwort ich hab noch eine frage wenn ich schon die flächen finde brache ich nur die adresen wo die sind um die karten zu beantragen na ja wo ich die beantrage tut mir leit weiss ich auch nicht ich wiel nich lästig für dich sein aber ohne hilfe erfahrener sonden gänger schaffe ich garnichts ich weis ich schreibe mit dicke fehler aber ich bin aus Oberschlesien (Polen)  ich danke dir für deine grosse hilfe

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#9
17. Februar 2009, um 20:16:58 Uhr

Geschrieben von Zitat von christoph1
vielen dank für die antwort ich hab noch eine frage wenn ich schon die flächen finde brache ich nur die adresen wo die sind um die karten zu beantragen na ja wo ich die beantrage tut mir leit weiss ich auch nicht ich wiel nich lästig für dich sein aber ohne hilfe erfahrener sonden gänger schaffe ich garnichts ich weis ich schreibe mit dicke fehler aber ich bin aus Oberschlesien (Polen)  ich danke dir für deine grosse hilfe

Du kannst dir online bei Geobasis.nrw  (Landesvermessungsamt) die benötigten Karten deines Suchgebietes raussuchen...ein bissel kompliziert das auf deren Seite zu finden, aber das schaffst du schon...einfach nach DKG5 Kartenwerke suchen...jede DKG5 Karte hat eine Nummer mittels derer man diese bestellen kann...wenn du die benötigte Karte erstmal gefunden hast, einfach in den "Warenkorb" legen...ich meine man muß sich allerdings vorher dort registrieren... pro Karte kostet das (glaube ich mich zu erinnern) etwa 15 Euro + Versand, also nicht ganz günstig, da du 3 brauchst! Der Versand erfolgt sehr schnell und die Karten sind professionell verpackt!

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#10
17. Februar 2009, um 20:41:56 Uhr

nochmal vielen dank mit hilfe gute leute wie du bist werde ich das mit sicherheit schaffen aber bis ich die genemigung kriege gibs vieleicht flächen wo ich mit die sonde  bissen üben kann ?

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#11
24. Februar 2009, um 23:27:25 Uhr

 Küsschen Küsschen Weise

super das gib es auch für Rheinland-Pfalz   Anbeten Anbeten

mfg

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#12
27. Februar 2009, um 22:36:19 Uhr

hallo Leute ich bin dabei meine genemigung durch zu kriegen aber widder schlägt die biurokratie voll zu ich möchte da zu nich viel sagen ich soll mich flächen suchen und pläne beantragen da wo ich sondieren möchte und die bauer die ich sehr freundlich gefragt habe haben nein gesagt die sagen es werden tiefe löcher gelasen und viele sachen die dann ihre maschinen kaputt machen also überall nein es ist also kein wunder das viele einfach und ohne alles sondieren gehen ich glaube für ich werde aufgeben ich habe genug probleme mit meine krankheit ich wolte mich dabei bissen erholen aber auf dem weg liegen viele steine die normale weise nicht da sein müssen Christoph

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#13
27. Februar 2009, um 22:42:44 Uhr

 Anbeten Anbeten Anbeten
Bitte nicht aufgeben.
Das mit der Genehmigung ist schon ne scheiss sache,
aber es klappt halt net so einfach.

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#14
27. Februar 2009, um 23:42:03 Uhr

Hallo Christoph,
laß dir doch einfach mal von irgendeinem Sondler mit Erfahrung aus deiner Nähe bei dem ganzen helfen...vielleicht klappt es dann einfacher...geh doch mal zu einem Sondlertreffen in deiner Nähe...im Ruhrgebiet gibt es sicher welche (z.B. weiß ich von einem in Duisburg das relativ regelmäßig stattfindet oder etwas weiter weg das in Köln...)
Bei der Flächenwahl würde ich mir ein möglichst großes Gebiet aussuchen und die Bauern erst fragen, wenn diese auf den Feldern sind/dich dort treffen/du sie dort siehst und du deine Genehmigung vom Amt bereits hast...dann kannst du dich schön bei denen vorstellen, daß du ein freiwilliger Mitarbeiter der Denkmalbehörde bist, deine Erlaubnis zeigen etc. das macht einfach einen besseren Eindruck als wenn du ohne nix einfach bei denen zu Hause auftauchst...
Ich könnte mir vorstellen, daß bei dir auch eine sprachliche Barriere in diesem Sinne vorliegt, daß du dich bei den Bauern nicht sonderlich gut "verkauft" hast...
Es haben viele vor dir geschafft diese Genehmigung zu erhalten und es werden auch viele nach dir schaffen,aber vielleicht musst du dich auch noch einfach ein wenig mehr mit dieser Materie beschäftigen...du scheinst mir da ein wenig zu "blauäugig" an diese Sache rangegangen zu sein und das von dir eine Sache wie Flächen und die dazugehörigen Pläne raussuchen verlangt wird ist doch nun wirklich kein Hindernis und nachvollziehbar...

Also, halt dich ran,dann klappt das schon...


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