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 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen > Rechtliches > Thema:

 Richtiges Verhalten wenn man "entdeckt" wird?

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#75
16. September 2011, um 04:01:03 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
Moin,

ja, die Meteoritensuche ist nicht genehmigungspflichtig.

Zur Überprüfung hat man sich in Hessen folgendes Verfahren ausgedacht und es wird auch angewendet.

Du bekommst eine Hausdurchsuchung wegen Verdachts der Unterschlagung zum Nachteil des Grundstückseigentümers, bzw. jetzt nach Einführung des Schatzregals zum Nachteil des Landes Hessen. Man stellt alle Detektoren, alle Landkarten, alle Rechner, alle Grabungswerkzeuge, alle Funde und alle Kontoauszüge sicher.

Bestehen die Funde nur aus Meteoriten, dann bekommst Du alles nach ca. 2 Jahren wieder zurück, daher ist es wichtig, bevor die Polizei den oder die Detektoren mitnmmt, die Batterien raus zu nehmen, damit diese nicht durch Batteriesäure beschädigt werden.

Sind auch archäologische Funde mit dabei, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Hessen sind im Moment noch nicht sehr erfolgreich mit dem Abschluss des Verfahrens, in den letzten Jahren, nur etwa 16-mal, aber sie arbeiten daran und für den Sondengänger ohne NFG bringen die zwei Jahre Zwangspause seiner Geräte eine Menge Ärber mit sich, insbesondere, wenn er aus beruflichen Gründen auf seine Rechner bzw. deren Inhalte auf diese angewiesen ist.

Viele Grüße

Walter

Das ist echt hard Schockiert !!!
ich will mal gern wissen was passiert wenn man in RLP-Mainz erwischt wird???
Gruß Alex

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#76
16. September 2011, um 06:10:00 Uhr

Geschrieben von Zitat von Buddelkalle
Hallo Leon_Idefix:

Also, ich habe mir das Denkmalschutzgesetz von SH mal angeschaut und es mit dem brandenburgischen verglichen. Die scheinen sich zu ähneln. Sind natürlich beides Schatzregal-Länder. Mecklenburg sicher auch.
Dreh- und Angelpunkt ist hier immer wieder der Begriff des "Kulturdenkmales", ob beweglich, oder unbeweglich. Die Frage stellt sich: Was ist ein Kulturdenkmal??? Das ist wohl recht schwammig: Kann offensichtlich eine Büchersammlung sein, ein Panzergraben aus dem WWII, oder auch Münzen  Belehren . Der Gegenstand sollte laut Gestzestext nicht jünger als 30 Jahre alt sein. (Also Euro-Münzen sind wenigstens schon mal kein Kulturdenkmal  Zwinkernd ) Es heißt weiterhin, (im Falle Brandenburgs), daß, wer solche Kulturdenkmäler bei einer "Zitat" unerlaubten Suche gefunden hat, diese in jedem Fall abzugeben hätte. (Von Bestrafung der Suche an sich keine Rede). In SH soll ein Finder "Zitat"...eine angemessene Entschädigung erhalten" (!), also noch obstruser.

 Platt Ich blicke nicht mehr durch  Nono. aber, dafür bin ich ja auch kein Anwalt. Kann Jemand für etwas Klarheit sorgen?  Idee

Gruß,

Buddelkalle

Die Regelung ist nach normalem Schatzregal, ob es Unterschiede in den verschiedenen Schatzregalen  hat, weiß ich nicht.
Fund müssen i.d.R. nur bei staatlichen Grabungen bzw. der ungenehmigten Suche nach Bodendenkmalen (Kulturdenkmal ist m.W.n. nur ein Überbegriff, sprich: Bodendenkmal -> Burgen, Ruinen usw. & Gegenstände (je nach dem wie im DschG geregelt). Ein Kulturdenkmal bezeichnet demnach wohl alles geschützte, Gemälde, in BaWü auch einige WKII Bunker u.Ä. , sowie oben genanntes.
In SH besteht m.W.n. die Möglichkeit, der Erhalt einer Nachforschungsgenehmigung (NfG), zumindest ist Suchen zusammen mit dem Amt möglich, wie genau das läuft weiß ich nicht, kannst hier im Forum bestimmt nachlesen.

Liebe Grüße

Fabian

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#77
17. September 2011, um 06:02:38 Uhr

Moin,

was sich hinter dem Begriff Kulturdenkmal, in manchen Gesetzen auch als Bodendenkmal bezeichnet verbirgt steht im jeweiligen Denkmalschutzgesetz beschrieben.

Viele Grüße

Walter

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#78
17. September 2011, um 10:01:08 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
Moin,

was sich hinter dem Begriff Kulturdenkmal, in manchen Gesetzen auch als Bodendenkmal bezeichnet verbirgt steht im jeweiligen Denkmalschutzgesetz beschrieben.

Viele Grüße

Walter

Hallo Walter,

daß hast Du treffend und sicher richtig formuliert, daß das, was alles als Bodendenkmal, bzw. Kulturdenkmal angesehen werden kann sich in schwammigen Gesetzesformulierungen "verbirgt"  Zwinkernd . Genau das ist mein Problem momentan und sicher auch das Problem vieler anderer Sondelfans hier, daß ich einerseits mich gerne an die Gesetze halten möchte, andererseits offensichtlich,(so verstehe ich es als Anfänger bis jetzt), ich mich, sobald ich irgendein Metallortungsgerät aus der Tasche ziehe und damit auf Suche gehe, wonach auch immer, in einem Netz aus verschiedensten Bestimmungen wiederfinde, in dem ich mich verheddere, wie in Nato-Draht.
Sollte ich einen Schlüssel von 1920 finden und, man befindet nachträglich darüber, daß dieser Schlüssel für die Geschichte des Staates bedeutsam sein könnte, sprich kulturhistorisch interessant, dann habe ich mich (rückwirkend!) automatisch strafbar gemacht. Alleine, weil ja nun das Gelände, auf dem ich den Schlüssel gefunden habe, ab sofort als Bodendenkmal für die 20iger Jahre gilt. Korrigiert mich, wenn ich voll daneben liege.

Schönen Gruß,

Buddelkalle

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#79
17. September 2011, um 10:19:47 Uhr

Was habt ihr denn für Probleme Schockiert ich habe in 26 Jahren noch nie Ärger mit einem Bauern gehabt, wenn mal einer vorbeikam, gucken die nur und fahren weiter oder geben dir noch Tipps, Spaziergänger haben bisher immer nur freundlich gegrüßt, wenn ich nah genug am weg war.
Und ganz wichtig nie auf einen Acker der Frucht trägt, dann sagt auch keiner was.

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#80
17. September 2011, um 10:46:27 Uhr

Bin ab Heute-Abend für 1 Woche in Urlaub. das bedeutet natürlich  Suchen und  Suchen und  Suchen. Mein Urlaubsziel liegt in Brandenburg, die Jahreszeit wäre ja günstig,(viele abgeertete Felder). Also stelle ich mich mal ganz doof und fange einfach an, es sei denn, ich sehe ein Schild "Naturschutzgebiet", o.ä.
Mal schauen...ich werde mal berichten, wie es mir erging.

Gruß,

Buudelkalle

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#81
17. September 2011, um 18:35:48 Uhr

hallo buddelkalle. du kommst nach brandenburg ? wo genau bist du da ? ich wohne in der nähe von brandenburg/havel. wenn es sich trifft und du in der nähe bist, könnten wir ja mal gemeinsam  Suchen gehen.

lg. willi

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#82
17. September 2011, um 20:15:36 Uhr

Hallo Klabautermann!

Bin gerade in Stechlin angekommen. Das wäre ja cool, wenn man sich mal treffen könnte. Ich habe mich Heute-Abend noch nicht getraut hier groß am See zu  Suchen, wegen Naturschutzgebiet und im Wald ist Sondeln auch echt mückentechnisch betrachtet gerade nicht das wahre Vergnügen  Knüppel . Morgen mal die Lage hier "sondieren"  Grinsend .

Ist das weit weg von Deiner Ecke?

Gruß,

Buddelkalle (Gibt es hier PN?)

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#83
17. September 2011, um 21:38:43 Uhr

Mhmmm..mal ne Frage!? Idee
Wenn ich in einem  Naturschutzgebiet ,von einem Bauern die Genehmigung bekommen habe,auf seinem Acker zu Sondeln,ist das erlaubt?
PS:
Komme aus NRW Winken

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#84
19. September 2011, um 06:19:18 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sondenfunktion
Mhmmm..mal ne Frage!? Idee
Wenn ich in einem  Naturschutzgebiet ,von einem Bauern die Genehmigung bekommen habe,auf seinem Acker zu Sondeln,ist das erlaubt?
PS:
Komme aus NRW Winken

Moin,

nur, wenn Du auch eine NFG der Denkmalschutzbehörde hast
Geschrieben von Zitat von Buddelkalle
Hallo Walter,

daß hast Du treffend und sicher richtig formuliert, daß das, was alles als Bodendenkmal, bzw. Kulturdenkmal angesehen werden kann sich in schwammigen Gesetzesformulierungen "verbirgt"  Zwinkernd . Genau das ist mein Problem momentan und sicher auch das Problem vieler anderer Sondelfans hier, daß ich einerseits mich gerne an die Gesetze halten möchte, andererseits offensichtlich,(so verstehe ich es als Anfänger bis jetzt), ich mich, sobald ich irgendein Metallortungsgerät aus der Tasche ziehe und damit auf Suche gehe, wonach auch immer, in einem Netz aus verschiedensten Bestimmungen wiederfinde, in dem ich mich verheddere, wie in Nato-Draht.
Sollte ich einen Schlüssel von 1920 finden und, man befindet nachträglich darüber, daß dieser Schlüssel für die Geschichte des Staates bedeutsam sein könnte, sprich kulturhistorisch interessant, dann habe ich mich (rückwirkend!) automatisch strafbar gemacht. Alleine, weil ja nun das Gelände, auf dem ich den Schlüssel gefunden habe, ab sofort als Bodendenkmal für die 20iger Jahre gilt. Korrigiert mich, wenn ich voll daneben liege.

Schönen Gruß,

Buddelkalle

Moin,

um welches Bundesland handelt es sich denn ?

Viele Grüße

Walter

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#85
19. September 2011, um 09:21:12 Uhr

Moin,

ich habe mich durch das DSG von SW, Brandenburg und Meck-Pomm gequält. Ich habe die auch verglichen und mir viel auf, daß das Schleswig-Holsteinische leicht moderater zu sein scheint Belehren. Im Moment bin ich in Urlaub in Brandenburg und es ist garnicht so leicht, in einer landschaftlich sehr schönen Ecke weit von den "gelben Schildern" weg zu bleiben. Aber, ich unternehme mal Tagesfahrten und da sollte es gelingen.
Ansonsten ist mein Standort, wiegesagt Raum Lübeck,(auch äußerste Vorsicht angesagt!) und ich bin ratzfatz in Meck-Pomm. In diesen beiden BL wird sich das Meiste dann "abspielen".

Die DSG-Texte ähneln sich ja sehr, mit nur kleinen Unterschieden. Soweit ich es bislang verstanden habe, ist die Quintessenz des Ganzen, daß " die gezielte Suche nach Bodendenkmälern unter Zuhilfenahme von technischem Gerät, ohne Genehmigung, verboten ist".

Das wiederum würde ja bedeuten, daß "die gezielte Suche nach Nicht-Bodendenkmälern unter Zuhilfenahme von technischem Gerät" NICHT verboten wäre 

Gruß,

Buddelkalle

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#86
19. September 2011, um 10:53:28 Uhr

Moin,

Auszug aus dem DSchG von MV:

5) Bodendenkmale sind bewegliche oder unbewegliche Denkmale, die sich im Boden, in Mooren sowie in Gewässern befinden oder befanden. Als Bodendenkmale gelten auch

    Zeugnisse, die von menschlichen und mit diesem im Zusammenhang stehenden tierischen und pflanzlichen Leben in der Vergangenheit künden,

Das ist eine allumfassende Aussage. Im Prinzip ist alles in MV ein Bodendenkmal, denn die Vergangenheit beginnt mit jeder Sekunde die verstrichen ist. In der Zeit in der ein Kaugummipaier zu Boden fällt wird es zum Bodendenkmal, wenn man das Gesetz wortwörtlich nimmt.

Das bedeutet, dass es in MV keine nicht BD gibt und jegliche Suche eine unerlaubte Nachforschung ist, wenn man keine NFG hat.

Einzige Ausnahme ist die Suche nach Meteoriten, da diese von der o. g. Formulierung nicht erfasst sind.

Viele Grüße

Walter

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#87
19. September 2011, um 12:27:36 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
Moin,

Auszug aus dem DSchG von MV:

5) Bodendenkmale sind bewegliche oder unbewegliche Denkmale, die sich im Boden, in Mooren sowie in Gewässern befinden oder befanden. Als Bodendenkmale gelten auch

    Zeugnisse, die von menschlichen und mit diesem im Zusammenhang stehenden tierischen und pflanzlichen Leben in der Vergangenheit künden,

Das ist eine allumfassende Aussage. Im Prinzip ist alles in MV ein Bodendenkmal, denn die Vergangenheit beginnt mit jeder Sekunde die verstrichen ist. In der Zeit in der ein Kaugummipaier zu Boden fällt wird es zum Bodendenkmal, wenn man das Gesetz wortwörtlich nimmt.

Das bedeutet, dass es in MV keine nicht BD gibt und jegliche Suche eine unerlaubte Nachforschung ist, wenn man keine NFG hat.

Einzige Ausnahme ist die Suche nach Meteoriten, da diese von der o. g. Formulierung nicht erfasst sind.

Viele Grüße

Walter

Und in MV sind die auch schnell mit einer Hausdurchsuchung dabei und wenn doch was anders als Meteoriten gefunden wird ist es düster.

Aber in SH und MV kann man ja Genehmigungen bekommen  Zwinkernd

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(versteckt)
#88
19. September 2011, um 14:15:35 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
Moin,

Auszug aus dem DSchG von MV:

5) Bodendenkmale sind bewegliche oder unbewegliche Denkmale, die sich im Boden, in Mooren sowie in Gewässern befinden oder befanden. Als Bodendenkmale gelten auch

    Zeugnisse, die von menschlichen und mit diesem im Zusammenhang stehenden tierischen und pflanzlichen Leben in der Vergangenheit künden,

Das ist eine allumfassende Aussage. Im Prinzip ist alles in MV ein Bodendenkmal, denn die Vergangenheit beginnt mit jeder Sekunde die verstrichen ist. In der Zeit in der ein Kaugummipaier zu Boden fällt wird es zum Bodendenkmal, wenn man das Gesetz wortwörtlich nimmt.

Das bedeutet, dass es in MV keine nicht BD gibt und jegliche Suche eine unerlaubte Nachforschung ist, wenn man keine NFG hat.

Einzige Ausnahme ist die Suche nach Meteoriten, da diese von der o. g. Formulierung nicht erfasst sind.

Viele Grüße

Walter

§ 2
Begriffsbestimmungen
(1) Denkmale im Sinne dieses Gesetzes sind Sachen, Mehrheiten von Sachen
und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse
besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, für
Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und
Wirtschaftsbedingungen sind und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische,
wissenschaftliche, geschichtliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe
vorliegen.

Hi Walter,

und genau entsprechen §2 wird Kaugummipapier und vieles andere eben nicht
zu Bodendenkmal.

Gruß Charlie

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#89
20. September 2011, um 00:18:33 Uhr

Hallo,

also, sofern dies auch Brandenburg betreffen sollte, würde es bedeuten, daß ich im Moment keine Gefahr laufe mich strafbar zu machen, da ich nur Schrott aus dem Boden hole  Grinsend . Sollte der ganze Eisenschrott jedoch dennoch ein bewegliches Kulturdenkmal darstellen, dann gute Nacht.

Kleine Anekdote: Als ich Heute auf einem abgeerteten Acker meinen Schrotthandel eröffnete, bemerkte ich plötzlich einen Hund, der sich näherte, mißtrauisch war, kurz knurrte. Als der Hund merkte, daß ich keine Angst vor ihm hatte, war es o.k. für ihn. Ein Pickup hatte den Hund vorauslaufen lassen. Ich hatte, bedingt durch die blöden Piephöhrer beide erst im letzten Moment gesehen. Als der Pickup dann neben mir hielt fragte der Fahrer,(offensichtlich der Bauer), ob ich denn hier Öl gefunden hätte ?  Narr Ich erklärte ihm, was ich so suche und er fragte noch, ob sich das denn lohne? Als ich ihm noch erklären wollte, daß ich auch schön alle Krater wieder zu mache, wollte er das garnicht hören. Interessierte den Mann null die Bohne! Er meinte nur "mit meinem Traktor komme ich da sowieso durch" und "dann noch viel Spaß"  Zwinkernd .
 Also, das war meine erste Begegnung als  Suchen mit der Außenwelt. Sozusagen inflagranti ertappt und siehe da, kein Maulen, keine unangenehmen Fragen, nur n´lockerer Spruch. So könnte es gerne bleiben  Küsschen

Gruß,

Buddelkalle

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