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 Verfassungswidrigkeit des Schatzregals

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Avatar  Verfassungswidrigkeit des Schatzregals  (Gelesen 17691 mal) 0
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#195
08. Mai 2013, um 11:32:28 Uhr

Ok, einen noch ^^

Es ist einfach ermüdend, wenn man sich immer wieder wiederholen muß. Es ging doch um eine wissenschaftliche Untersuchung (Promotion/Rigorosum). Die muß systematisch sein. Nur auf die -vermutete- Rechtsprechung abzustellen, wäre falsch.

Wenn ich regelmäßig Spielplätze und Liegewiesen absuche, habe ich eine Wiederholungsabsicht und eine Gewinnerzielungsabsicht. Damit bin ich gem. § 2 I N.3 EStG erklärungspflichtig und u.U. auch steuerpflichtig. Der Umstand, daß kein normaler Mensch soweit gehen würde, dafür einen Gewerbeschein zu beantragen, ändert nichts an der Steuerpflicht.
Wenn ich aber einkommensteuerpflichtig bin, dann habe ich damit auch eine Tätigkeit, die als Beruf durchgehen kann.

Dabei ist es völlig Latte, ob der Kollege, der Sondengeher vertritt, diese Argumentation im Rahmen von Mandaten verwendet. Man braucht einem Gericht nicht mit Mindermeinungen zu kommen. Schreibt man jedoch eine wissenschaftliche Arbeit und vernachlässigt solche Mindermeinungen, dann riskiert man, durchzufallen.

I.Ü. habe ich vor Gericht schon Meinungen vertreten, für die ich erstinstanzlich ausgelacht wurde, zweitinstanzlich damit gewonnen habe und die inzwischen ständige Rechtsprechung sind.

« Letzte Änderung: 08. Mai 2013, um 11:35:38 Uhr von (versteckt) »

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#196
08. Mai 2013, um 11:59:06 Uhr

Geschrieben von Zitat von Mariaxx
Ok, einen noch ^^

Es ist einfach ermüdend, wenn man sich immer wieder wiederholen muß.




geht mir genau so   Zwinkernd

Geschrieben von Zitat von Mariaxx


Wenn ich regelmäßig Spielplätze und Liegewiesen absuche, habe ich eine Wiederholungsabsicht und eine Gewinnerzielungsabsicht.


da stimm ich dir zu..(lohnt bloß nicht   Schweigend)

Geschrieben von Zitat von Mariaxx

I.Ü. habe ich vor Gericht schon Meinungen vertreten, für die ich erstinstanzlich ausgelacht wurde, zweitinstanzlich damit gewonnen habe und die inzwischen ständige Rechtsprechung sind.

das ist löblich!Link bitte Smiley

So wie gerade hast du es vorher aber nicht geschrieben  Cool

Wieder Freunde? ? ? Grinsend Grinsend Grinsend

« Letzte Änderung: 08. Mai 2013, um 12:01:09 Uhr von (versteckt) »

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#197
08. Mai 2013, um 12:06:44 Uhr

Freunde für immer Zwinkernd

Link kann ich nicht bieten, das ist schon ziemlich lange her und hat auch nichts mit Sondengehen zu tun (Einstufung von nicht allgemeinverbindlichen Tarifverträgen als AGB und fehlende Möglichkeit der Kenntnisnahme)

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#198
08. Mai 2013, um 12:10:59 Uhr

Geschrieben von Zitat von Mariaxx

Freunde für immer Zwinkernd



 Küsschen


Geschrieben von Zitat von Mariaxx


Link kann ich nicht bieten, das ist schon ziemlich lange her ......


ärgerlich

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#199
08. Mai 2013, um 12:25:49 Uhr

belästigt Mariaxx mal nich so   Knüppel  durch Juralogik müssen Normalsterbliche nicht immer gleich durchblicken .....wo kämen wir denn sonst hin   Narr

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#200
08. Mai 2013, um 13:03:39 Uhr

ich würde doch nie jemanden belästigen...na ja dich vielleicht schon   Zunge

Da hast du wohl recht, Juralogik ist Eigenlogik und die Logik ist nicht immer logisch  Frech ...zu verstehen natürlich  Weise

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#201
08. Mai 2013, um 14:54:20 Uhr

Geschrieben von Zitat von Mariaxx
Moin,

Art. 12 GG schützt die Freiheit der Berufswahl und Berufsausübung. Eine Unterscheidung, ob der Beruf einträglich ist, wird nicht getroffen.
Es wäre zb. denkbar, vom Sondeln zu leben (manche leben schließlich auch vom Pfandflaschensammeln). Wenn ich über das Suchen auf Liegewiesen lese, dürfte da bei Vollzeittätigkeit durchaus etwas über ALG II Satz herauskommen.
Auch wäre es denkbar, daß ein Schrotthändler so ein Zubrot verdient. Nicht zuletzt gibt es gewerbliche Munitionsräumdienste.

All das sind Berufe, die durch ein Schatzregal eingeschränkt würden.

Moin,

nein, Du wirst durch ein SR nicht beruflich eingeschränkt, wenn Du einen Beruf als Metallsammler ausüben wolltest. Es ist keine Berufseinschränkung, wenn Du neben dem Schrott, den du beruflich ausgräbst einen archäologischen Fund entdeckst, dieser aber ebensowenig zu Deinem Eigentum wird, wie es die verlorene Brieftasche wird, der Tresor, den Du im Wald findest und der aus einem Einbruch stammt oder ein entwendetes Auto, welches von den Dieben auf einem Feldweg abgestellt wurde, nachdem der Spirt aus war. Nur weil du beruflich Schrott sammelst zählt der Tesor oder das Auto, die aus Metall sind, nicht zum Ziel Deiner beruflichen Tätigkeit und ebensowenig die archäologischen Artefakte, weil sie, jedenfalls bei Bestehen eines SR im Eigentum des Landes liegen. Immerhin bekommst Du in vielen Bundesländern für die Ablieferung Deines "archäologischen" Matallschrotts mehr Geld als beim Schrotthändler und für alles was das Land von den archäologischen Zufallsfunden nicht haben möchte gilt ja weiterhin der § 984 BGB.

Viele Grüße

Walter

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#202
20. November 2013, um 20:19:39 Uhr

das Schatzregal ist m.m.n totaler Humbug, wers findet darfs behalten, was der Staat sich mittlerweile alles rausnimmt geht auf keine ĸuhhaut, und durch das Schatzregal wird nur versucht eine weitere Einkommenssparte zu schaffen, weil die þolitiker nicht so dreist sein wollen um ein 3. mal ihre diäten zu erhöhen, und warum sollte man Sonne ignorieren, er hat vollkommen Recht, Ich würde mit dem Staat Teilen, wenn er meinen Sprit subventioniert, oder sonstiges, aber so kaputt wie das Land derzeit ist, würde ich eher mit dem Grundstückseigentümer teilen, als mit dem Staat, und nebenbei gesagt, Sonne hat in dem Punkt recht, das unsere Regierung aktuell faschistische Nazi Gesetze verteidigt wies 33 der Fall war, wie z.B. die Nazi Staatsangehörigkeit jetzige StaG Gesetz deutsch, als Bürger mit Status cdm, aber als Anwalt hat man ja eine Anwaltlizenz ala BRD ;-)

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#203
09. Dezember 2013, um 14:15:49 Uhr

Hi,
also... ich hab mich mal mit einem befreundeten Richter unterhalten. Er ist, genauso wie ich, der ansicht, dass das Schatzregal in der Ausgestaltung NRW gesetzeswidrig ist. Das Land hat zwar die Gesetzgebungskompetenz in Sachen Denkmalpflege, doch ist das Eigentumsrecht Sache des Bundes. Er hat hier im BGB ausreichend Regelungen getroffen. Das Land greift hier verfassungswidrig in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes ein, indem es der Eigentumsübergang und -erwerb regelt.
Das Land darf nur innerhalb seiner Gesetzgebungskompetenz tätig werden. Im Fall des SR bedeutet dieses, dass das Land nur Regelungen zur Pflege der Denkmale treffen darf und diese müssen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung standhalten.
Konkret ist das SR nicht erforderlich. Das Land NRW hätte nur eine Regelung treffen dürfen, die den Erhalt des Denkmals sicherstellt, nicht aber das Eigentumsrecht. Eine solche Regelung hätte dahingehend getroffen werden können, dass der Finder weiterhin hälftiger Eigentümer ist, aber dasLand ein Vorkaufsrecht erhält und für besondere ausstellungen eine Leihgabe getätigt werden muss. So wäre dem Regelungszweck genüge getan.

Grüße
Nibse

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Verwarnt
#204
09. Dezember 2013, um 14:21:51 Uhr

Schön!
Und was bringt diese Erkenntnis dem gemeinen Sondengänger?

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#205
09. Dezember 2013, um 15:01:27 Uhr

Geschrieben von Zitat von Watzmann
Schön!
Und was bringt diese Erkenntnis dem gemeinen Sondengänger?

Moin,

es bringt ihm die Erkenntnis, dass ein SR verfassungswidrig ist, er aber gleichwohl einen unter das SR fallenden Gegenstand der Denkmalschutzbehörde melden muss.
Es bringt ihm die Erkenntnis, dass die Nicht-Meldung ein Straftatsbestand ist (§ 246 StGB) und er besser damit fährt, den Fund zu melden und abzugeben, dann aber auf die Herausgabe zu klagen, weil das SR verfassungswidrig ist.
Folge dieser Klage wird sein, dass alle Bundesländer ihre Schatzregale einpacken können.

Viele Grüße

Walter

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#206
09. Dezember 2013, um 15:06:11 Uhr

Wo mit wir wieder bei Erntes "Rechtshilfefond" wären.

Gruß Michael

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Verwarnt
#207
09. Dezember 2013, um 15:20:13 Uhr

Wieder so ein Bockmist wie der blaue Brief. :Smiley

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#208
09. Dezember 2013, um 15:27:49 Uhr

Zum Rechtshilfefond gab es wenigstens keinen YouTube auftritt. Zwinkernd

« Letzte Änderung: 09. Dezember 2013, um 15:28:13 Uhr von (versteckt) »

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