[x] Bitte registrieren Sie sich um alle Funktionen des Forums nutzen zu können. Als Gast können Sie z.B. keine Bilder betrachten.

Registrieren          Schliessen
Achtung!
 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen > Rechtliches > Thema:

 Verfassungswidrigkeit des Schatzregals

Gehe zu:  
Avatar  Verfassungswidrigkeit des Schatzregals  (Gelesen 23844 mal) 0
A A A A
*
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Seiten:  1 2 3 4 5 6 7 8 ... 14   Nach unten
Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#0
15. Mai 2011, um 13:07:21 Uhr

Moin Leute,

ich bin ein gerade zugelassener Rechtsanwalt. Ich habe momentan eine kleine Kanzlei in Hamburg.

Ich promoviere in Hamburg und halte in meinem Rigorosum einen Vortrag über die Verfassungswidrigkeit des Schatzregals. Nach meiner Auffassung verstößt es gegen die Eigentumsgarantie gem. Art. 14 GG analog. Art. 14 GG kann nicht direkt angewandt werden, da der Finder gem. § 984 BGB nur ein Anwardtschaftsrecht erhält, aber noch kein (Mit-)Eigentum. Das bekommt er erst, wenn tatsächalich feststeht, daß die gefundene Sache keinen Eigentümer hat. Was manchmal sehr schnell klar sein dürfte. Dieses Anwardtschaftsrecht muß jedoch auch vom Grundgesetz geschützt werden. Deshalb ist Art. 14 GG analog heranzuziehen. Da hier kein Ausgleich durchgeführt wird, und ein Buch für ein paar Mark fuffzig ist kein Ausgleich für eine 10.000 €-Münze, ist eine Verfassungswidrigkeit m.E. gegeben.  Belehren Die ganze Praxis ist somit nicht nur vollkommen unnütz, sondern auch ungesetzlich. Ich weiß, daß man das manchen Leuten gerne so beibringen will:  Rundumschlag

Mein Problem ist jetzt Folgendes: Ich finde zum Schatzregal zwar einiges an Material, aber nicht für das Ausland, mit Ausnahme von England und wohl auch Ägypten und Jordanien (Dank an das DAI). So was wißt Ihr von den Regelungen in folgenden Ländern:

- Dänemark
- Frankreich
- Griechenland
- Italien
- Türkei
- China
- USA?

Ich meine hiermit die Situation von Funden jeglicher Art, also nicht nur Sondeln, sondern auch Funde von anderen Artefakten, Wikingerboot in Dänemark, oder Fossilien (Ichthyosaurier in England).

Vielen Dank für Eure Hilfe

Offline
(versteckt)
#1
15. Mai 2011, um 13:27:10 Uhr

Hallo Rechtsanwalt,

sollten Sie wirklich promovieren müssten Sie eigentlich darüber im klaren sein das Deutschland ein reiner Nazistaat ist was seitens
der Behörden auch gut sichtbar gezeigt wird, ich durfte dies in den letzrten Jahren leider miterleben wie man (Behörden) mir meine
tochter stahlen und mein leben von denn Nazis zerstört wurde.
Und da glauben Sie allen ernstes das die gestopt werden können, die verdrehen doch die Grundgesetzte so wie die tatsachen
in Ihren Sinn.
Egal was es ist oder darstellt, die Deutschen Behörden haben sich das Recht gestohlen, für den einzelnen wird nur verlangt
das Maul zu halten und zu kuschen.

Offline
(versteckt)
#2
15. Mai 2011, um 13:54:41 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sonne
Hallo Rechtsanwalt,

sollten Sie wirklich promovieren müssten Sie eigentlich darüber im klaren sein das Deutschland ein reiner Nazistaat ist was seitens
der Behörden auch gut sichtbar gezeigt wird, ich durfte dies in den letzrten Jahren leider miterleben wie man (Behörden) mir meine
tochter stahlen und mein leben von denn Nazis zerstört wurde.
Und da glauben Sie allen ernstes das die gestopt werden können, die verdrehen doch die Grundgesetzte so wie die tatsachen
in Ihren Sinn.
Egal was es ist oder darstellt, die Deutschen Behörden haben sich das Recht gestohlen, für den einzelnen wird nur verlangt
das Maul zu halten und zu kuschen.

Das hat mit dem interessanten (Ursprungs)Thema aber auch mal überhaupt gar nichts zu tun! Weder von Hinten noch von Vorne!

Offline
(versteckt)
#3
15. Mai 2011, um 14:09:24 Uhr

Der § 14 GG sieht aber auch Enteignung vor??

Voraussetzung einer Enteignung ist, dass sie zum Wohle der Allgemeinheit erfolgen muss.

Hier könnte man das Schatzregal doch ableiten.

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#4
15. Mai 2011, um 14:13:59 Uhr

Ja, es sieht eine Enteignung vor. Diese darf aber nur dann erfolgen, wenn eine Entschädigung in Höhe des Wertes der zu enteignenden Sache gewährt wird. So, wie es jetzt ist, ist das nur eine fiskalisch motivierte Aktion, die deswegen verfassungswidrig ist.

Und eine Bitte: Ignoriert Sonne!

Offline
(versteckt)
#5
15. Mai 2011, um 14:22:52 Uhr

Hallo Rechtsanwalt,

in Däneark gibt es das sog. Danefä-Gesetz, was einem Schatzregal weitgehend entspricht. Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://da.wikipedia.org/wiki/Danef%C3%A6

Allerdings werden für abgegebene Funde Entschädigungen gezahlt, die marktüblichen Preisen ziemlich nahe kommen, was ich bisher so gesehen habe. Es bezieht sich wohl nur auf Überreste menschlicher Tätigkeit, nicht auf Fossilien und Mineralien.

Für nähere Erläuterungen wende dich am besten im sucherforum.de an den user "der Wikinger".

Adios, Bert

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#6
15. Mai 2011, um 14:24:03 Uhr

Danke für Deine Hilfe, Bert!

Offline
(versteckt)
#7
15. Mai 2011, um 14:44:36 Uhr

@ insurgent

Die Enteignungsgesetze sehen wohl Entschädigungen zum Verkehrswert vor.
Sowas kannste in den 8 verschiedenen Ausschmückungen der 13 schatzregalbefangenen Bundesländer lange suchen.

@ Rechtsanwalt

Allein in den 8 verschiedenen Ausartungen des Schatzregales als eine vom Gesetzgeber gewollte Ausnahme zur Regelung des § 984 BGB(!) sehe ich hinsichtlich des Gleichheitsgrunddsatzes verfassungsrechtlich bedenkliche "Mutationen".

@ Sonne

Die Mitglieder des Forum zu "nötigen", sich überhaupt mit Deiner Meinung, Deutschland sei "ein reiner Nazistaat" beschäftigen zu müssen, solltest Du Dir schnell abgewöhnen.

Gruß

masterTHief

Offline
(versteckt)
#8
15. Mai 2011, um 15:52:47 Uhr

Geschrieben von Zitat von Rechtsanwalt
Moin Leute,

ich bin ein gerade zugelassener Rechtsanwalt. Ich habe momentan eine kleine Kanzlei in Hamburg.

Ich promoviere in Hamburg und halte in meinem Rigorosum einen Vortrag über die Verfassungswidrigkeit des Schatzregals. Nach meiner Auffassung verstößt es gegen die Eigentumsgarantie gem. Art. 14 GG analog. Art. 14 GG kann nicht direkt angewandt werden, da der Finder gem. § 984 BGB nur ein Anwardtschaftsrecht erhält, aber noch kein (Mit-)Eigentum. Das bekommt er erst, wenn tatsächalich feststeht, daß die gefundene Sache keinen Eigentümer hat. Was manchmal sehr schnell klar sein dürfte. Dieses Anwardtschaftsrecht muß jedoch auch vom Grundgesetz geschützt werden. Deshalb ist Art. 14 GG analog heranzuziehen. Da hier kein Ausgleich durchgeführt wird, und ein Buch für ein paar Mark fuffzig ist kein Ausgleich für eine 10.000 €-Münze, ist eine Verfassungswidrigkeit m.E. gegeben.  Belehren Die ganze Praxis ist somit nicht nur vollkommen unnütz, sondern auch ungesetzlich. Ich weiß, daß man das manchen Leuten gerne so beibringen will:  Rundumschlag

Mein Problem ist jetzt Folgendes: Ich finde zum Schatzregal zwar einiges an Material, aber nicht für das Ausland, mit Ausnahme von England und wohl auch Ägypten und Jordanien (Dank an das DAI). So was wißt Ihr von den Regelungen in folgenden Ländern:

- Dänemark
- Frankreich
- Griechenland
- Italien
- Türkei
- China
- USA?

Ich meine hiermit die Situation von Funden jeglicher Art, also nicht nur Sondeln, sondern auch Funde von anderen Artefakten, Wikingerboot in Dänemark, oder Fossilien (Ichthyosaurier in England).

Vielen Dank für Eure Hilfe

Moin,

das BVerfG hat sich mit der Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Schatzregals auseinandergesetzt und hat auch den Art 14 GG in seine Entscheidung mit einbezogen. Sie kamen zu dem Schluss, dass die Eigentumsrechte nach Art 14 GG vom SR nicht tangiert werden. Das Urteil findest Du in der Juris-Datenbank.

Rechtsanwalt Ralf Fischer zu Cramburg kam allerdings zu der Auffassung, dass die Richter einen falschen Ansatz genommen haben und dass das SR verfassungswidrig ist.
Ich war zu Anhörung wegen des hessischen SR im Februar 2011 vor den Aussschuss für Wissenschaft und Kunst geladen worden um meine Sicht der Dinge vorzutragen. Dabei wurde von einem anderen Teilnehmer angemerkt, dass seiner Meinung nach lt. Art 74 des Einführungsgesetz zum GG nur in den Bundesländern ein SR eingeführt werden düfte, in denen bereits vor 1949 ein SR einmal bestanden hat.

Falls Du das Buch Deines Kollegen Fischer zu Cramburg noch nicht kennst, solltest Du es mal lesen. Ich bin der Meinung, man sollte die Verfassungsmäßigkeit des SR noch einmal bis zum BVerfG hin überprüfen lassen.

Viele Grüße

Walter

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#9
15. Mai 2011, um 16:35:54 Uhr

Hallo Walter,

in der Tat ist das Buch dasjenige, auf welches mein Vortrag aufbaut. Ich kenne die Entscheidung des BVerfG im 78. Band, welche ich für falsch halte. Sie enthält aber leider keine wirkliche Begründung, warum Art. 14 GG eingehalten wurde. Auch eine Entscheidung des BVerwG ist in dieser Hinsicht fehlerhaft.

Was Art. 74 EGBGB angeht, so hat der andere Teilnehmer m.E. Recht. Regalien, die es 1900 nicht (mehr) gegeben hat, dürfen nicht eingeführt werden. Denn ich lese Art. 74 EGBGB so, daß nur die Regalien wieder eingeführt werden können, die 1900 bestanden haben. Beim Schatzregal gilt das jedoch nur für Teile Schleswigs und Schwarzburg-Rudolstadt, einem thüringischen Kleinstaat. Zudem darf kein neues Regal geschaffen werden. Das ist aber bei den neuen "Schatzregalien" geschehen, da nicht nur Schätze, sondern auch weitere "Bodendenkmäler" eingeführt wurden. Und eben jene Bodendenkmäler unterfallen nicht dem Schatzregal. Somit entfällt Art. 74 EGBGB als Rechtsgrundlage zur Erschaffung jener Gesetze. Die Ermächtigung im Grundgesetz, denkmalrechtlich zu handeln, muß aber auch die Grundrechte im Auge behalten. Und dabei dann auch Art. 14 GG analog. Was auch übrigens ein Schatzregal müßte.

Offline
(versteckt)
#10
15. Mai 2011, um 16:48:14 Uhr

Der 2001 gegründetet DBVS hatte geplant von den Mitgliederbeiträgen einen Rechtanwalt zubeauftragen der sich rechtlich mal kundig macht und Sondler und Finder im Notfall fachgerecht vertritt.

Leider haben Leute aus den eigenen Reihen den Verein damals kaputt gemacht. Sofern Sie gauben, dass ihnen ihr Engagement irgendwann gedankt wird... vergessen Sie es...

Offline
(versteckt)
#11
15. Mai 2011, um 17:25:55 Uhr

Hallo Rechtsanwalt !

Finde ich prima, dass du dich mit diesem Thema beschäftigst.

Ich hoffe, dass es dir gelingt hier ein paar Infos zu bekommen. Ich würde aber eher eigene Recherche diesem Forum hier vorziehen,
da man normalerweise nur dumme Antworten ( siehe vorheriger Beitrag ) bekommt oder eine Diskussion lostritt bei der sich im
Regelfall nur geistige Tiefflieger beteiligen. Wirklich vernünftige Menschen mit einer fundierten Meinung gibt es in solchen Foren
leider nur sehr, sehr wenige ( z.B. Walter Franke ).

Viel Glück bei deinen Recherchen und deinem Vortrag und gutes Gelingen !

Offline
(versteckt)
#12
15. Mai 2011, um 17:38:14 Uhr

Geschrieben von Zitat von der mit dem stock sucht
Ich hoffe, dass es dir gelingt hier ein paar Infos zu bekommen. Ich würde aber eher eigene Recherche diesem Forum hier vorziehen,
da man normalerweise nur dumme Antworten ( siehe vorheriger Beitrag ) bekommt oder eine Diskussion lostritt bei der sich im
Regelfall nur geistige Tiefflieger beteiligen.

Dieser Beitrag ist ebenso sachdienlich wie jener von Sonne. Damit hast Du Dich aber im wesentlichen selbst bestätigt.

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#13
15. Mai 2011, um 17:43:53 Uhr

Natürlich kann und werde jeden vertreten, der sich an mich mit einem derartigen Problem an mich wendet. Sei es um eine Grabungsgenehmigung oder das Problem eines "Schatz"fundes. Auch in anderer Weise, wenn ein juristischer Streit zu entscheiden ist. Eine persönliche Mitteilung genügt, sofern man mich deshalb kopntaktieren will.
Eine andere Frage stellt sich hiermit: Soll ich aus meinem Vortrag einen Aufsatz machen, der dann in einer Fachzeitschrift veröffentlicht wird?

Offline
(versteckt)
#14
15. Mai 2011, um 18:07:30 Uhr

Wieviel würde denn ein Gang vor Bundesverfassungsgericht kosten um die Rechtmäßigkeit des SR neu festzustellen?

Hinzugefügt 15. Mai 2011, um 18:13:54 Uhr:

Geschrieben von Zitat von der mit dem stock sucht
...eine Diskussion lostritt bei der sich im Regelfall nur geistige Tiefflieger beteiligen.  Wirklich vernünftige Menschen mit einer fundierten Meinung gibt es in solchen Foren
leider nur sehr, sehr wenige

Die Masse der Leute hier als "geistige Tiefflieger" zu bezeichnen ist schon krass...!!! ...und was heißt "solche Foren" Huch

« Letzte Änderung: 15. Mai 2011, um 18:13:54 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

Seiten:  1 2 3 4 5 6 7 8 ... 14
Haftungsausschluss / Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung Impressum Kontakt Mobile Version
Powered by SMFPacks WYSIWYG Editor